Gefälschtes Ticket wird zum Verhängnis – 4800 Euro Geldstrafe
Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen:
Regensburg – Wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug muss ein 52-Jähriger jetzt eine hohe Geldstrafe bezahlen.
Im Juli 2015 war der Mann aus dem oberbayerischen Tutzing mit dem Zug von München nach Schwandorf unterwegs. Bei Freising legte er bei einer Fahrscheinkontrolle dem Zugbegleitpersonal eine verfälschte Fahrkarte vor, um sich damit die fällige Fahrpreisnacherhebung und das erhöhte Beförderungsgeld in Höhe von insgesamt 68,10 Euro zu ersparen.
Bei dem nachträglich auf seinen Namen ausgestellten Fahrschein handelte es sich zudem um ein Sonderticket, das nur durch die Regierung von Oberbayern an Asylbewerber für die Fahrt zu den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben wird. Er gab an, den Fahrschein als Belohnung für seine gute Arbeit für die Regierung bekommen zu haben. Dies hat sich aber, wie erwartet, als Schutzbehauptung herausgestellt. Die Zugbegleiterin informierte telefonisch die Bundespolizei in Regensburg, die den Schwarzfahrer am dortigen Hauptbahnhof in Empfang nahm und ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung einleitete.
Wie sich im Zuge des Strafverfahrens herausstellte, hatte der Mann schon wiederholt mit der Justiz zu tun und war auch schon mehrmals wegen unterschiedlichster Delikte verurteilt worden.
Jetzt hat die Justiz ein deutliches Zeichen gesetzt. Der Betrüger und Urkundenfälscher wurde zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 4800 Euro, verurteilt.