02 Feb2011
Gastbeitrag: „Selbst eingeräumtes Geheimhaltungsrecht“
Keine Kehrtwende
Regensburg soll nach mehreren – von der Stadtratsmehrheit immer wieder abgelehnten – Anträgen der Oppositionsparteien nunmehr doch eine Informationsfreiheitssatzung erhalten. Diesmal hat den Antrag die Stadtratsmehrheit aus CSU und SPD eingereicht, so dass zu erwarten ist, dass dieser Antrag angenommen wird. Bedeutet dies eine Kehrtwendung der Öffentlichkeitspolitik der Stadt Regensburg? Mitnichten!Ein Nachgeben, um sich nicht lächerlich zu machen
Tatsächlich erlässt Regensburg diese Satzung, da nach Vorgabe der EU ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ und ein „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ postuliert wird. Nachdem von der EU ein „Umweltinformationsgesetz“ geschaffen wurde, nachdem durch die EU für Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz erzwungen wurde, nachdem mehr und mehr Bundesländer und Kommunen sich gezwungen sahen, entsprechende Vorschriften zu erlassen, gibt auch die Stadt Regensburg oder vielmehr die Stadtratsmehrheit nach. Dies entspricht nicht einer besseren demokratischen Einsicht des Oberbürgermeisters und seiner Stadtratsmehrheit. Das Nachgeben ist erforderlich, um Regensburg nicht lächerlich zu machen, um von Verfassungsgerichten keine schallende Ohrfeige zu erhalten.Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes
Schon 1975 betonte das Bundesverfassungsgericht: „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ Im selben Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Kontrolle durch die Öffentlichkeit die einzig wirksame Kontrolle ist. Transparency International und eine Anzahl von Fachautoren weisen darauf hin, dass gerade in der deutschen Gesellschaft größtmögliche Transparenz zu fordern ist, um die Verwaltung zu kontrollieren und die besonders auch in Deutschland grassierende Korruption zu bekämpfen.Deutschland: Bei der Korruption im Mittelfeld
Deutschland nimmt nach Untersuchung von Transparency International bei den korrupten Ländern einen Mittelplatz ein, während in den skandinavischen Ländern infolge größtmöglicher Transparenz Korruption viel seltener vorkommt. Trotz dieser Erkenntnisse, trotz der unglaublichen Korruptionsskandale vor allem in Kommunen gilt in Deutschland nach wie vor das Prinzip einer von der Öffentlichkeit abgeschirmten Verwaltung. Nachdem man sich hauptsächlich durch den Druck der EU gezwungen sah, Informationsfreiheitsvorschriften zu erlassen, war die Politik von Anfang bemüht, Gesetze zu erlassen, durch die die Informationsfreiheit möglichst eingeschränkt wird. In hehren Worten wird zwar verkündet, dass Informationsfreiheitsvorschriften dazu dienen, Wissen und Handeln öffentlicher Stellen der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um die demokratische Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Aber schon im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes versagt das Gesetz einen Informationsanspruch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.Einschränkung bleibt
Noch deutlicher ist die Einschränkung der Informationsfreiheit im Entwurf der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, der folgende Einschränkung enthält:Kein Informationsanspruch besteht, 1. wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind, 2. wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogene Daten handelt, 3. wenn es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, 4. wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u. ä. handelt, 5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder 6.wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht.
Veits M.
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Im Widerspruch zum abgeleisteten Eid der Stadtratsmitglieder bestimmen mehrheitlich Gleichgültigkeit und Feigheit das Hohe Haus. Denn sonst wäre das vom RiLG a.D. Striedl angesprochene Verfahren durch die Instanzen längst in die Wege geleitet worden (Man erinnere sich an den Millionen-Deal-am Donaumarkt, dessen Unrecht sich Jahr für Jahr vertieft – gerne hinter verschlossenen Türen). Diese organisierte Verantwortungslosigkeit wird spätestens dann enden, wenn der Qualitätsjournalismus wieder Boden gutmacht und die anti-demokatischen Verhältnisse in der Domstadt offenlegt. Solange herrscht autokratisch eine Kultur des Wegsehens.
Veits M.
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Aktuell: Entwurf eines BIF
http://aktionboss.de/entwurf-fuer-ein-buergerinformationsgesetz