22 Okt2012
Freiwilliger Wehrdienst: Widerspruch gegen Datenweitergabe möglich
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln ihm die zuständigen Meldebehörden jährlich zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden. Die nächste Datenübermittlung erfolgt zum 31. März 2013 und betrifft den Geburtsjahrgang 1996. Die genannten Daten werden jedoch nur dann weitergegeben, falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde.
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und muss nicht begründet werden. Personen, die in Regensburg für eine Wohnung gemeldet sind, können den Widerspruch persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den Bürgerbüros Stadtmitte (D.-Martin-Luther-Straße 3), Burgweinting (Friedrich- Viehbacher-Allee 3) und Nord (Brennesstraße 16), sowie im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Zulassungsstelle, Johann-Hösl-Straße 11, einlegen.
Außerdem kann der Widerspruch schriftlich an das Bürgerzentrum, Abteilung Einwohnerwesen, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg adressiert oder unter der Telefaxnummer 507-5339 übersandt werden.