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„Falscher Polizist“

Freiheitsstrafe für Trickbetrüger

Ende letzter Woche wurde der „Abholer“ einer Trickbetrügerbande, die sich als falsche Polizei ausgab, vom Landgericht Regensburg wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Herbst 2020 hatten die Betrüger in Regensburg und Bad Abbach über 60.000 Euro von Seniorinnen erbeutet. Die Haupttäter, deren Identität der Verurteilte gar nicht kennt, sind weiterhin auf freiem Fuß.

Der „Abholer“ Kevin S. mit seinem Anwalt Christian Reiser. Foto: om

The Man with the Golden Gun. Richter Oliver Wagner holt in der Urteilsbegründung ein bisschen aus und bedient sich bei James Bond. Die speziell für Francisco Scaramangas goldenen Colt hergestellten goldenen Patronen würden den portugiesischen Waffenbauer Lazar noch nicht zum Mittäter machen. Und das obwohl Lazars Fähigkeiten zur Fertigung der Kugeln essentiell für später mit der Waffe verübten Straftaten seien. Niemand sonst könne die Patronen bauen, aber nur der Verkauf der unbedingt benötigten Munition mache ihn noch nicht zum Mittäter.

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Einer nannte sich „James“

Wagner zieht diese Analogie, um zu begründen, warum die 8. Strafkammer des Landgerichts Regensburg soeben den 29-jährigen Kevin S. wegen Beihilfe und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wegen Mittäterschaft verurteilt hat. Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe bekommt der Mann, der im vergangenen Herbst für eine überregional und international tätige Bande über 60.000 Euro an Geld und Wertsachen von Seniorinnen erbeutete. Weil er abhängig von Cannabis ist und die Taten auch symptomatischen Charakter haben, wird er in einer Entzugsklinik untergebracht.

Zwischen September und November 2020 fungierte S. als sogenannter „Abholer“ für die Betrügergruppe, die aus mindestens drei weiteren Personen bestehen soll. Zwischen ihm und der Bande gab es nur Chat- beziehungsweise Telefonkontakt. Die Identitäten der anderen sind unbekannt. Einer nannte sich „James“.

Masche: Angst machen, zerreden, verwirren

Die Betrugsmasche lief wie folgt ab: Die Täter riefen bei älteren Frauen an, gaben sich als Polizisten aus und schilderten ein Bedrohungsszenario. So habe sich kürzlich in der Nachbarschaft ein Einbruchsdiebstahl ereignet. Man habe ein paar Täter erwischen können und eine Adressliste gefunden, auf der auch die Anschrift der Angerufenen vermerkt gewesen sei. Es drohe eine konkrete Gefahr durch die noch flüchtigen Täter.

Zu ihrem eigenen Schutz sollten die Seniorinnen Bargeld oder kostbare Wertgegenstände, die Ziel eines Einbruchs werden könnten, einem Zivilbeamten übergeben, der in Kürze bei ihnen eintreffen werde. Die (vermeintliche) Polizei werde den Besitz dann sicher verwahren, bis die Gefahrenlage nicht mehr bestünde. Die Frauen, die zunächst durchaus skeptisch waren, wurden dabei „fast rund um die Uhr bearbeitet,“ so Wagner. Den Geschädigten wurde „Angst gemacht, sie wurden zerredet und verwirrt“.

Über 60.000 Euro Beute

Insgesamt fünfmal holte Kevin S. Geld oder Schmuck ab. Gleich bei der ersten Tat Ende September 2020 waren es 34.000 Euro, welche die Bestohlene eigens von der Bank abholte. Bei dieser Tat dachte S., dass er das Geld eigentlich aus einem Wettbetrugsgeschäft abhole. In die Masche mit falschen Polizeibeamten sei er hier noch nicht eingeweiht gewesen. Erst ab dem zweiten Mal, so ließ er es seinen Verteidiger Christian Reiser ausführen, wusste er von dem Polizei-Trickbetrug. Das Gericht glaubt ihm.

Bei der zweiten Tat holte er Gegenstände im Wert von 10.000 Euro ab und wurde mit der Aufgabe betraut, „diese zu Bargeld zu machen,“ so Wagner in der Urteilsbegründung. Bei den folgenden Betrügereien im November 2020 gab es einmal 4.000 Euro und 8.000 Euro in bar sowie 1.000 Euro und Schmuck im Wert von knapp 4.000 Euro. Der verbliebene Gesamtschaden durch die Beutezüge beträgt 57.000 Euro. Nur kleinen einen Teil der Beute konnte die Polizei sicherstellen. Der Rest wurde bereits an die Bande zumeist per MoneyGram in die Türkei transferiert. Einmal fand eine Geldübergabe auf einem Supermarktparkplatz in Nürnberg statt.

Betrüger per Facebook-Annonce

Weil er Geld für den Lebensunterhalt und den Drogenkonsum brauchte und es mit gelegentlichen regulären Anstellungen nicht besonders gut klappte, ging Kevin S. im Sommer 2020 einer zwielichtigen Annonce bei Facebook nach. Ihm sei klar gewesen, dass es sich dabei nicht um legale Geschäfte handle, so der Angeklagte, aber er habe nicht gewusst, dass man eigentlich Seniorinnen um Geld und Wertsachen bringen wollte. „Er wurde mit leichtem Geld gelockt,“ formuliert es Richter Wagner.

Für die erste Tat bekam er als Anfütterung 8.000 Euro, für die nächsten Taten deutlich weniger. Es sei schwer gewesen, sich wieder von der Bande zu lösen und letztlich – so Anwalt Reiser – sei S. sogar froh gewesen, als er bei der fünften verhaftet wurde und er dadurch von den kriminellen Beutezügen loskam. Die (echte) Polizei hatte ihn in eine Falle gelockt.

Schwierige Kindheit, Ausgrenzung, Rockerclub

Der heute 29-Jährige wuchs überwiegend unter schlechten Bedingungen in einem Kallmünzer Kinderheim auf. Teilweise auch beim gewalttätigen Großvater. Im Heim habe er sexuelle Übergriffe durch eine ältere Mädchengruppe, beim Opa durch dessen Stiefsohn erlebt. Als Heimkind sei der seit Geburt schwerhörige S. in der Schule „unsichtbar“ und unbeliebt gewesen. Von Mitschülern wurde er wegen der Hörerkrankung gehänselt. Die Hoffnung auf eine Ausbildung in einem Sportinternat zerschlug sich wegen des schlechten Gehörs auch.

Seit dem dreizehnten Lebensjahr konsumierte S. Cannabis, später auch gelegentlich Speed oder Meth. Die kriminelle Karriere begann 2007. Sachbeschädigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Diebstahl. Jugendarrest. Ab dem 22. Lebensjahr machte sich eine Persönlichkeitsveränderung bemerkbar, so die psychiatrische Sachverständige Dr. Mirela Pascu. S. wurde aggressiver, trat zeitweise einem Rockerclub bei und musste aufgrund von Eigentumsdelikten ins Gefängnis.

Der Vater von zwei Kindern zeigt vor Gericht Reue für den begangenen Trickbetrug. Er hat allen fünf Opfern Entschuldigungsbriefe geschrieben. „Ich bin fassungslos über mich selbst,“ so S. in seinem letzten Wort, in dem er auch bemerkt, dass er selbst „weiß, wie es sich anfühlt, wenn Vertrauen missbraucht wird.“ Er wolle den „langen Weg“, der jetzt vor ihm liege, nutzen. Dieser besteht zunächst aus der Unterbringung, die sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragt haben.

Beihilfe oder Mittäterschaft?

Uneins waren sich Anwalt Reiser und Staatsanwalt Philipp Stöcker in der rechtlichen Bewertung der Taten. Für Stöcker ist S. in seiner Abholer-Rolle als Mittäter aufgetreten. Er habe die Beute in Empfang genommen, sei als Polizist aufgetreten und habe auch mit seiner physischen Präsenz die zuvor von den anderen Bandenmitgliedern initiierte „Legende aufrechterhalten“. Damit habe er auf die Opfer starken Druck ausgeübt. Der Staatsanwalt vergleicht die Tatbegehung mit einem Dominospiel. Sobald S. abspringe, „stockt“ die Tat. Einen kurzfristigen Ersatz würde die Bande nicht organisieren können.

Für Reiser handelt es sich um Beihilfe, da S. nicht zum inneren Kreis der Bande gehörte und keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Auswahl der Opfer oder die konkrete Abwicklung der Tat hatte. Er bekam jeweils kurz zuvor mit einem Anruf den fertigen Tatplan vorgelegt. Nicht einmal seinen Legendennamen – ob Polizist Berger oder Becker – konnte er sich selbst aussuchen. Er habe lediglich „ein enges Korsett befolgt, das ihm vorgegeben wurde“.

„Abholer“ verurteilt, Rest auf freiem Fuß

Das Gericht folgt in seiner Einschätzung der Auffassung der Verteidigung. S. sei der „fertige und unumwerfliche Tatplan eröffnet“ worden, den er zu befolgen hatte. Ohne die Rolle des Abholers funktioniere ein solcher Betrug nicht, doch sei S. dafür in seiner Person „kein unabdingbar wichtiger Baustein“, sondern austauschbar, so Wagner. Und selbst wenn er nicht austauschbar wäre, – wie der Waffenbauer Lazar – hätte das nicht zwingend eine Mittäterschaft zufolge. Einen großen Einfluss auf das Strafmaß hat diese rechtliche Einordnung nicht.

Am Schluss stehen für Kevin S. ein gewerbsmäßiger Betrug, vier Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Amtsanmaßung. Der Abholer ist verurteilt und obwohl die Taten besonders auch durch sein umfassendes Geständnis im Grunde aufgeklärt sind, genießen die bisher unbekannten Haupttäter mit dem Großteil der Beute weiterhin ihre Freiheit.

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Kommentare (1)

  • R.G.

    |

    Die Polizei mehrerer Länder veröffentlichte warnungen vor Trickbetrug.
    Frau Christa Chorherr, die Mutter eines Grün-Politik-Urgesteins, schildert, wie sie, obwohl sie sich sicher war das Falsche zu tun, dem Druck des Täters nachgab.
    Bitte, spielen Sie Ihren älteren Verwandten und Bekannten vor, wie die Verbrecher arbeiten. In Youtube:

    Prävention Trickbetrug | Falsche Polizisten
    Polizei Österreich bewegt
    https://www.youtube.com/watch?v=cqoJ51krkGE

    Bei Anruf Betrug: Vorsicht vor falschen Polizisten
    Polizei Rheinland-Pfalz

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drin