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Kurzer Prozess mit psychisch Krankem: Staatsanwaltschaft rudert zurück! Verfahren eingestellt!

Mitte September berichtete unsere Redaktion über einen fragwürdigen Prozess gegen einen psychisch kranken Mann. Dilan H., der unter paranoider Schizophrenie leidet und deshalb unter gesetzlicher Betreuung steht, wurde vom Regensburger Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt. Die Verhandlung wurde durchgezogen, obwohl offensichtlich war, dass Dilan H. nicht wusste, worum es überhaupt ging und obwohl er offensichtlich nicht in der Lage war, sich zu verteidigen (unser Bericht vom 21. September). Sein gesetzlich bestellter Betreuer war vom Gericht nicht informiert wurden. Auch ein Pflichtverteidiger wurde dem 47jährigen nicht zur Seite gestellt. Sein Betreuer, der Rechtsanwalt Heinrich Frohnauer, hatte das Verfahren gegenüber unserer Redaktion scharf kritisiert: „Mit den Grundsätzen eines ‘Fair Trial’ (Recht auf ein faires Verfahren, Anm. d. Red.) hatte das alles nichts zu tun.“ Frohnauer legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein und nun gab es eine überraschende Wendung: Das Landgericht Regensburg stellte das Verfahren gegen Dilan H. Ende November ein und dabei ist insbesondere die Staatsanwaltschaft gewaltig zurück gerudert.

Staatsanwaltschaft fordert erst halbes Jahr Haft, jetzt Einstellung

Diese hatte die Anklage vor dem Amtsgericht Regensburg überhaupt erst erhoben und – wegen Beleidigung und Körperverletzung – ein halbes Jahr Haft gefordert. Der Vorwurf der Körperverletzung wurde seinerzeit fallen gelassen und es folgte die oben erwähnte niedrige Geldstrafe wegen Beleidigung (zehn Tagessätze á fünf Euro). In II. Instanz nun beantragte die Staatsanwaltschaft plötzlich, das Verfahren einzustellen. Begründung: Dilan H. war bereits im Juli per Strafbefehl wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die zu erwartende Strafe in diesem Verfahren fiele demgegenüber „nicht beträchtlich ins Gewicht“. Diese Einstellung ist nicht gleichbedeutend mit einem Freispruch, hat aber gegenüber dem Urteil in I. Instanz einen entscheidenden Unterschied: Die Kosten des Verfahrens trägt nun nicht Dilan H., sondern die Staatskasse.

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Kommentare (16)

  • Neuromancerr

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    Wenigstens etwas Jurisprudenz, am Ende dieser Episode vom königlich-bayerischen Amtsgericht

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  • Student

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    Eine Klatsche für die damalige Richterin – und diejenigen, die in der Kommentarspalte der letzten Berichterstattung hierzu den Standpunkt vertraten, das wäre doch schon alles in Ordnung, so wie es gelaufen ist.

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  • frage

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    Sie machen es sich schon sehr einfach. Anscheinend liegen dem Gericht bzw. der Staatsanwalt die Unterlagen vor, die die Entscheidung jetzt begründet (Atteste, etc.). Somit passt auch alles. Was untergeht sind die Verfehlungen der Gegenseite (Anwalt bzw. Aufsichtsperson) die es im Vorfeld versäumt haben, diese Unterlagen einzureichen. Denen wird kein Vorwurf gemacht und die Kosten für dieses Versäumnis trägt der Steuerzahler. So kann man es natürlich auch machen.

    Aussen vor lasse ich allerdings (wie in meinem alten Kommentar auch) den “Verurteilten”. Der tut mir nach wie vor leid.

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  • Dubh

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    Wie immer keine Fragen sondern Behauptungen und Unterstellungen fern jeglichen Wissens.

    “Gesetzliche Betreuung” bedeutet NICHT, dass eine Person im Alltag in irgend einer Form regelmäßig “betreut” wird, geschweige denn dass es eine “Aufsichtsperson” gäbe.

    “Gesetzliche Betreuung” ist eine rein formale Angelegenheit in den Bereichen, in denen der betreuten Person die Geschäftsfähigkeit gerichtlich aberkannt wurde.

    Somit gibt es in diesem Fall keine Verfehlungen des gesetzlichen “Betreuers”, wenn er nicht von der StA oder dem Gericht VORAB per Zustellung der entsprechenden Post an SEINE Adresse informiert wurde.

    Inwieweit ein solcher “Betreuer” persönlich weitergehender “betreut” ist sein Bier. Die wenigsten gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuer werden es tun.

    Deswegen empfiehlt es sich in jedem volljährigen Alter eine Vorsorgevollmacht für Personen seines Vertrauens zu verfügen – sofern man welche hat – denn jede/r kann morgen durch Unfall oder Krankheit in dieser Situation sein.

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  • Student

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    Sie scheinen da nicht gut informiert. Nicht die “Gegenseite” hat versäumt, Unterlagen einzureichen, sondern der zuständige Betreuer ist gar nicht rechtzeitig informiert gewesen. Und schlimmer noch: obwohl die Richterin das offenbar wusste, war es ihr egal.

    Insofern mache ich es mir keineswegs einfach. Ich habe mich offenbar lediglich besser über den Sachverhalt informiert, als Sie.

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  • frage

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    ich behaupte nicht, ich unterstelle nicht. die behörde hat kläglich versagt. da dürften wir uns doch wohl einig sein. dennoch zeigt das ganze das grosse soziale dilemma in deutschland (und das sagen sie ja sogar selbst): der gesetzliche vertreter kümmert sich nicht, sondern reagiert nur. wenn sie das gut finden ist das ihr bier. ich finde das nicht gut.

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  • steffi

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    lustig, darüber dass der typ einen strafbefehl bekommen und akzeptiert hat regt sich keiner auf. Sollte man da mal recherchieren?

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  • Stefan Aigner

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    Vielleicht zur Ergänzung:

    Der Strafbefehl stammt aus einem ganz anderem Verfahren.
    Davon wusste auch der Betreuer.

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  • Bert

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    Und was wollen Sie uns damit sagen, liebe Steffi?

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  • steffi

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    klar ein ein anderes verfahren aber doch gleiches problem! War er kurz vorher schuldfähig??? Wieso wird hier differenziert? warum wurde kein einspruch eingelegt?

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  • Bert

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    Na jetzt, aber: Die Hauptkritik an dem Verfahren in I. Instanz war ja wohl, dass der Mann ohne Betreuer und ohne Verteidiger verurteilt wurde. Da ging es nicht um schuldähig oder nicht, sondern darum, dass er – gutachterlich festgestellt – nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
    Von dem Strafbefehl, den Sie erwähnen, wusste der Betreuer ja scheinbar Bescheid und hat ihn offenbar akzeptiert. Hier war eine rechtliche Vertretung gegeben.
    Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie man dieses Verfahren in I. Instanz irgendwie verteidigen kann. Vor allem die Staatsanwaltschaft hat hier einen Bock vom Feinsten geschossen. Erst en halbes Jahr, dann Verfahrenseinstellung. Ganz schön kompetent, aber me, was tut man nicht alles, um seine Quote zu erfüllen. Vor solchen Staatsbediensteten wird einem Angst. Ein Richter/ eine Richterin muss hier einen Riegel vorschieben und das Verfahren in I. Instanz wenigstens unterbrechen. Aber das war wohl zu viel Aufwand.

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  • steffi

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    zunächst wurde wie verrückt gegen die Richterin geschossen. Die kann das Verfahren aber ohne Staatsanwaltschaft nicht einstellen und der von ihr gewählte Weg erschien mir unter den gegebenen Umständen als der kostengünstigste und sicherste. Jetzt tut ihr so, als ob die Einstellung ein Schlag ins Gesicht derjenigen ist, die sich nicht an der selbstgerechten Hexenjagd gegen die Justiz beteiligen. Ich freue mich, dass das Verfahren für den Angeklagten so geendet hat, die Diskussion bleibt allerdings auf Bildzeitungsniveau.Genauso undifferenziert.

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  • Bert

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    Nur weil JuristInnen es gewohnt sind, dass man bei rechtsstaatlichen Prinzipien aus “kostengünstigen” Gründen mal schnell über Bord werfen kann (das hat die Richterin gemacht), muss das der nicht zur Jurisprudenz gehördende Bürger noch lange nicht. Da scheint mir wenig Kritikfähigkeit, dafür umso mehr Selbstgerechtigkeit und -gefälligkeit vorhanden zu sein. Macht mal Eure Augen auf!!!

    Und kostengünstig war der gewählte Weg ja offenbar nicht: Zwei Instanzen. Mehr Kosten. Die trägt wenigstens verdientermaßen der Staat. Sie haben kein einziges Argument gebracht, weshalb das erste Verfahren, das ohne Unterbrechung durchgezogen wurde, in der Form sinnvoll gewesen sein soll. Die zweite Instanz hätte man sich sparen können, wenn man mal nicht pragmatisch, sondern rechtsstaatlich vorgegangen wäre.

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  • steffi

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    Wie hätte das erstinstanzliche Gericht denn die Sache lösen können? Der Betreuer hätte geladen werden sollen, das ist richtig. Dass das versäumt wurde ist noch nicht wirklich ein Skandal oder “klägliches Versagen” oder “Überbordwerfen von Rechtsstaatsprinzipien”. Schuldunfähigkeit stand offensichtlich nicht im Raum, sonst wäre wohl vom Betreuer schon der Strafbefehl nicht akzeptiert worden.Eine Einstellung hätte die STA mittragen müssen.Ein Freispruch kam aufgrund der Beweislage offensichtlich nicht in Betracht. Aufgrund der Gesamtstrafenfähigkeit mit dem Strafbefehl hätte sich die Geldstrafe noch weiter reduziert. Dass das Verfahren jetzt eingestellt wurde ist sehr schön, aber im Berufungsverfahren nicht ungewöhnlich. Die Aufregung hier wirkt für mich einfach aufgesetzt.

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  • Bert

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    Aufgesetzte Aufregung?
    Ich wiederhole wieder: Warum wurde das Verfahren nicht unterbrochen, nachdem klar war, dass der Mann nicht in der Lage war, sich selbst zu verteidigen?
    Weil’s wurscht ist?
    Was ist das dann, wenn nicht ein Überbordwerfen von Rechtsstaatlichkeitsprinzipien?
    Und mal ehrlich: schauen Sie sich die Kommentare beim Ursprungsartikel doch mal an. Die Aufregung kam doch von den Juristen wegegen vermeintlicher Kritik an der armen, armen Richterin. Wenn es aber schon Kritik ist, dass deren Verhaklten dargestellt wird, dann sind in der jurisprudenz offenbar nur kritikunfähige Mimöschen unterwegs. Getroffene Hunde bellen…

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  • steffi

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    Lieber Bert, ich befürchte ja, mich zu wiederholen, aber was hätte die Unterbrechung und ein neuer Termin ausser Kosten ( für Steuerzahler, für Angeklagten….) bringen sollen? Über die Frage der Verhandlungsfähigkeit kann nur mit sündhaft teurem Gutachten ( für Steuerzahler, für Angeklagten…) entschieden werden. Die Richterin wurde hier von Rechtsanwälten” verteidigt”, weil Kollegen und ich die Kritik aus unserer Sicht in diesem Maß für ungerechtfertigt und überzogen gehalten haben.

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