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Flüchtlingsgeld verschwunden – JVA: „Polizisten erhielten die komplette Summe”

Abschiebung: Familie sammelte Geld, jetzt fehlen 200 Euro. Nebahate J. ist mittlerweile in Serbien. Das Ausländeramt Gütersloh, das dafür bekannt ist „Schüblinge” auch aus Krankenhäusern zu holen, sie ins Flugzeug zu stecken und dann sich selbst zu überlassen, hat ganze Arbeit geleistet. Von Regensburg aus wurde die Frau am frühen Dienstagmorgen zum Flughafen Düsseldorf gebracht. In Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Minden drückte man die Abschiebung der suizidgefährdeten Frau durch und hat sie damit in eine lebensbedrohliche Situation gebracht. Für die Abschiebung war eine eigenes Flugzeug gechartert worden. An Bord – laut Auskunft des Regensburger Flüchtlingsforums – rund 40 Familien, alles Roma. Das UN-Flüchtlingswerk rät ausdrücklich davon ab, diese Volksgruppe nach Serbien abzuschieben. Das war den Staatsdienern gleichgültig. Gleichgültig scheint es offenbar auch der JVA Regensburg zu sein, was mit Geld geschah, das die Familie von Nebahate J. für sie gesammelt hatte. Rund 360 Euro. Zum Verbleib verweigerte die Justizvollzugsanstalt der Familie die Auskunft. Auf Nachfrage von Wochenblatt digital erklärt ein Sprecher, dass die komplette Summe an die beiden Polizeibeamten ausgehändigt worden sei, von denen die Abschiebung durchgeführt wurde. Es fehlen 200 Euro. Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh hat erklärt, man gehe der Sache nach. Wir berichten in unserer morgigen Ausgabe. Nebahate J. wohnt jetzt in einer Absteige in Serbien – bis das Geld ausgeht.

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Kommentare (1)

  • Daniela Camin - Heckl

    |

    Bitte lesen Sie hierzu:

    http://www.roma-kosovoinfo.com/index.php?option=com_content&task=view&id=160&Itemid=1

    Textpassage:
    >… Zwangsabschiebungen ins Kosovo würden daher einen Verstoß gegen die Menschenrechte bedeuten, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit dem garantierten Schutz vor politischer Verfolgung, sondern auch in Bezug auf die Gewährleistung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Rechte, sagt Romano Them. Romano Them sieht in den Abschiebeplänen eine implizite Bestätigung durch die internationale Gemeinschaft, dass sie nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen auf Grundlage der Stellungnahme 1244 (1999) des UNO-Sicherheitsrats, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge zu garantieren, zu erfüllen. … >

    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/d31d7864d75d392dc12572f0004af33b?OpenDocument

    Textpassage:
    >… Verstärkt werden die Probleme für die im Kosovo lebenden Roma und Ashkali durch ein Rückführungsabkommen, das im Frühjahr 2005 zwischen der Bundesrepublik und der UNMIK geschlossen wurde. Die abgeschobenen Familien stehen buchstäblich mit leeren Händen da. Die UNO-Verwaltung erklärt, die soziale Integration der Rückkehrer falle in die Verantwortung der Gemeinden. Doch die spielen den Ball zurück: Bei einer Arbeitslosigkeit von offiziell über 40 Prozent und einem monatlichen Durchschnittseinkommen von rund 250 Euro gibt es im Kosovo kaum Verständnis für die Nöte von abgeschobenen Flüchtlingen.

    Bisher wurden vor allem albanisch sprechende Ashkali abgeschoben, deren Sicherheitssituation die deutschen Innenminister der Länder trotz der Übergriffe im März 2004 als zufrieden stellend bezeichnen. Die eigentliche Abschiebewelle, so ist zu befürchten, steht allerdings erst noch bevor. Wenn die Unabhängigkeit Kosovos durchgesetzt ist und die UNMIK durch eine von der EU geleitete Mission ersetzt wird, fällt auch der bislang geltende Abschiebestopp für die serbisch sprechenden Roma. Insgesamt 38.000 Roma, Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo leben noch mit einem ungesicherten Status in Deutschland.

    Die Autoren sind freie Journalisten und leben in Belgrad. Sie betreiben die Website: http://www.roma-kosovoinfo.com … Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh nimmt schwerkranken jungen Mann in Krankenhaus fest und bringt ihn in Abschiebehaft
    March 19, 2008 Von: Redaktion Kategorie: Gesellschaft/Politik

    Bielefeld, – Am Freitag vergangener Woche hatte der 17 jährige S. einen Behandlungstermin im Krankenhaus. Er war von seinem Arzt überwiesen worden, da er an einer schweren Sichelzellenanämie mit Schmerzzuständen leidet. Dort traf er auf eine Vertreterin der Ausländerbehörde, die gegenüber dem Arzt angab, S. würde seinen Krankheitszustand nur vortäuschen. Trotz gegenteiliger ärztlicher Berichte wurde S. festgenommen und nach einem Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Bielefeld in die Abschiebehaft nach Büren gebracht. Dem Anwalt wurde trotz Nachfragens der Termin der Haftprüfung nicht mitgeteilt. Die Haft wurde ohne Einsicht in die Krankenakte angeordnet.

    Diese Festnahme und Inhaftierung eines kranken Menschen, der auf Behandlung und Fürsorge angewiesen ist, ist aus menschenrechtlicher Sicht ein absoluter Skandal. Einen Menschen aus dem Krankenhaus heraus festzunehmen und in Abschiebehaft zu nehmen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und bewusste Inkaufnahme von gesundheitlichen Risiken und einem psychischen Zusammenbruch. In einem Schreiben des behandelnden Arztes heißt es dazu „Sein Aufenthalt in der JVA ist ärztlicherseits nicht zu verantworten und kann lebensbedrohlich sein.“ Verwandten berichtet er, dass er absolut verzweifelt ist und große Schmerzen hat. … <

    Es war nicht nur eine Frau, es waren 40 Familien!
    Für Frau J. wurden 300 € eingezahlt, mit 170 € ist sie ins Flugzeug gesetzt worden?

    Wieviel Gewissen haben WIR eigentlich noch in Deutschland?

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Kommentare sind deaktiviert

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