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Flashmob gegen Verkaufsverbot an Tankstellen

Junge Liberale Regensburg beteiligen sich am bayernweiten Protest gegen Verkaufsverbot an Tankstellen Regensburg, 30.08.12. Die Jungen Liberalen (JuLis) Regensburg werden am 1. September 2012 um 20:00 Uhr im Zuge einer landesweiten Aktion der JuLis Bayern die ARAL Tankstelle in der Landshuter Straße 110 in Regensburg mit einem großen Aufgebot aufsuchen. Ziel der sogenannten Flashmobs ist der Protest gegen das vom Sozialministerium verhängte Nachtverkaufsverbot an Tankstellen. Das Nachtsverkaufsverbot wird in Regensburg schon länger praktiziert und ist den Jungen Liberalen ein Dorn im Auge. Der Vorsitzende der JuLis Regensburg, Loi Vo, erklärt hierzu: „Wer nach 20:00 Uhr noch dringend einkaufen muss, wird verpflichtet diese Erledigungen mit dem Auto zu tätigen. Radfahrer und Fußgänger gehen leer aus. Das Sozialministerium schikaniert mit diesem Verbot nicht nur jene, die an einer Tankstelle etwas kaufen wollen, sondern zusätzlich auch die Tankstellenwärter, die sich an diese unnütze und nicht praktikable Regelung halten müssen. Aus diesem Grund wollen wir mit unserem Flashmob zeigen, welche Ausmaße die von der CSU verfolgte Verbotspolitik annehmen kann. Wir rufen jeden Bürger in Regensburg und Umgebung, der ebenfalls unzufrieden mit der Situation ist, auf, sich uns bei der Aktion anzuschließen.“ Der Vorsitzende der JuLis Bayern, Matthias Fischbach, ergänzt: „Die CSU muss endlich aufhören in der Vergangenheit zu leben und an die Menschen im hier und jetzt denken. Anstatt den Menschen vorzuschreiben, wann sie einzukaufen haben und mit welchem Transportmittel, sollte die CSU endlich die Blockade bei der Reform der Öffnungszeiten aufgeben. Wir brauchen in Bayern dringend ein vernünftiges Ladenschlussgesetz und keine sinnfreien Verbote, die keinem Menschen helfen, sondern nur schaden.“ Nähere Informationen können Sie jederzeit der Veranstaltungsseite bei Facebook entnehmen. https://www.facebook.com/events/306186022813620/?ref=ts

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Kommentare (5)

  • anti

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    Im bayerischen Wirtschaftsministerium sitzert derweil übrigens ein Mitbegründer der JuLis.

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  • frage

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    die julis sollten erst mal lesen was da genau drinsteht. nach dem lesen erklären lassen, dann bisschen denken, dann was dazu sagen. wenn ein tankstellen-pächter eine gastroerlaubnis hat, dann kann er auch weiterhin verkaufen. hat er die nicht, dann nicht. und es steht auch nirgends “autofahrer” sondern “reisende”.

    umgekehrt würden sie mit sicherheit auch sofort protestieren, wenn ein gastwirt plötzlich bezin verkaufen würde. dafür braucht er eine genehmigung. warum sollte das andersrum nicht gelten?

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  • Loi Vo

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    “Tankstellen ohne Gaststättenerlaubnis dürfen nach Ladenschluss kleinere Mengen an Lebens- und Genussmitteln an Reisende verkaufen, um deren Versorgungsbedürfnis zu befriedigen und den Erhalt der Mobilität auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zu gewährleisten. Als Reisende hat das Bundesverwaltungsgericht Kraftfahrer und Mitfahrer des Kraftfahrzeugverkehrs definiert.”

    “Nachts ist erfahrungsgemäß der Kundenandrang so gering, dass der Verkäufer durch einen Blick aus dem Tankstellenfenster feststellen kann, ob sich ein Kfz an der Zapfsäule oder auf dem Tankstellengelände befindet. Im Zweifel ist ihm eine Nachfrage durchaus zuzumuten.”

    Bayerisches Sozialministerium

    Also so wie ich das verstehe, bleiben nur noch Autofahrer und Mitfahrer übrig. Wenn der Pächter nicht nachfragt oder sich täuscht (!) droht ihm eine Geldbuße. Diese Regelung ist und bleibt absurd! Tankstellen sollen auch keine Gastroerlaubnis brauchen um Sachen aus ihrem Shop zu verkaufen. Es ist Zeit in Bayern das Ladenschlussgesetz komplett neu zu regeln.
    Das Sozialministerium hat den Vollzugshinweis erlassen, ohne Abstimmung mit den anderen Kabinettsmitgliedern. Der Wirtschaftsminister konnte also gar nicht handeln.

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  • Ben

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    Auch eine Gastroerlaubnis löst das Problem nicht: Diese bezieht sich auf einen Verkauf und Verzehr in der Gaststätte. Die Tankstelle als “Späti des Südens” wird dadurch nicht ermöglicht.
    Nebenbei orientiert sich die Vorschrift (http://www.buzer.de/gesetz/1373/a19364.htm) im Gesetz an der “Abgabe von Reisebedarf”. Das Wort Reisender taucht nicht im Gesetz auf – wenn eine Behörde nun also von einer im Gesetz erlaubten Produktkategorie Einschränkungen bezüglich des zugelassenen Käuferkreises trifft, strapaziert das den Wortlaut schon arg. Die Vorschrift regelt nur, welche Waren verkauft werden dürfen, sie schweigt bezüglich der Konsumenten.

    Aber auch das ist nicht das eigentliche Problem. Tatsächlich brauchen wir eben eine landesgesetzliche Regelung, die zeitgemäße Festsetzungen trifft und damit die realitätsferne Fallbacklösung des Bundesgesetzes außer Kraft setzt. Es ist an der Zeit, dass die bayerische Regierung hier endlich tätig wird, wobei ich hierbei beide Regierungsparteien böse ansehe..

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  • jeannette Ebert

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    Ich dachte immer in einer Demokratie, werden alle Menschen gleichgestellt ,bei den schwarzen CDU CSU scheinbar nicht!

    Das ist Komonismus pur, ich würde mich nicht dran halten was so ein schwätzer einführt!
    Die sollen sich mal um sachen kümmern die in Deutschland wirklich sinnvoll wären!

    Nurgut das ich diese noch nie gewählt habe und werde sie auch nicht wählen,das wäre unser untergang!!!

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Kommentare sind deaktiviert

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