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Flaschenwurf in Asylbewerberheim in Hirschau – Haftbefehl wegen versuchten Mordes

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 19.02.2016

Flaschenwurf in Asylbewerberheim in Hirschau – Dringend Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft

Bild 3

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HIRSCHAU/LKRS. AMBERG-SULZBACH. Wie bereits mehrfach berichtet, wurde am 07.02.2016, gegen 01.30 Uhr, eine mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte Flasche durch ein Fenster im ersten Obergeschoss eines Asylbewerberheimes in der Grundstraße geworfen. In dem Zimmer, in dem das Wurfgeschoss zum Liegen kam, befand sich ein Bewohner, der jedoch nicht verletzt wurde. Auch kam es zu keinem weiteren Sachschaden. Die Kripo Amberg hat nun einen dringend Tatverdächtigen ermittelt, gegen den mittlerweile Haftbefehl erlassen wurde.   

Noch in der Tatnacht übernahm die Kriminalpolizeiinspektion Amberg die Ermittlungen und gründete bereits in den Vormittagsstunden die bis zu 15 -köpfige Ermittlungsgruppe: „07.02.“ Die seit diesem Zeitpunkt äußerst intensiv geführten Ermittlungen zeitigten nun Erfolg. Am 17.02.2016 nahmen die Ermittler einen dringend Tatverdächtigen fest, gegen den mittlerweile Untersuchungs-Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen wurde.

Bei ihren Recherchen erhielten die Beamten Hinweise, dass möglicherweise Anwohner der Asylbewerberunterkunft in der Vergangenheit Probleme mit Asylbewerbern gehabt haben könnten. Die derzeitigen Bewohner der Unterkunft bestätigten dies jedoch nicht. Die Ermittler ließen aber nicht locker und befragten die Anwohner im näheren und weiteren Umkreis teilweise mehrfach. Dadurch ergaben sich in den Aussagen eines 25-jährigen Familienvaters erste kleinere Widersprüche und zuerst noch unklare, geringfügige Auffälligkeiten, die die Ermittlungsgruppe zu näheren Nachforschungen veranlasste. Daneben liefen die Ermittlungen breit gefächert in verschiedene Richtungen unvermindert weiter, da noch keine konkrete Verdachtssituation vorlag.

Die gewonnenen Erkenntnisse verdichteten sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einer Verdachtslage, die dazu führte, dass von Seiten der Ermittlungsgruppe bei der Staatsanwaltschaft Amberg ein Antrag auf Durchsuchung im Haus des Mannes gestellt wurde. Diesem Antrag wurde vom Amtsgericht Amberg mit einem Durchsuchungsbeschluss stattgegeben.

Bei der Durchsuchungsaktion am 17.02.2016 konnten weitere starke Indizien festgestellt werden, die eine Täterschaft des 25-Jährigen immer wahrscheinlicher erscheinen ließen. Insbesondere konnte weitgehend nachvollzogen werden, wie die Flasche, die mit einer brennbaren Flüssigkeit, wie ein sog. Molotowcocktail gefüllt wurde, hergestellt worden war.

Noch während der Mann mit den belastenden Indizien der bisherigen Ermittlungen konfrontiert und die sich dann über mehrere Stunden hinziehende Beschuldigtenvernehmung begonnen wurde, kamen zeitgleich aus dem Labor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen/Nürnberg die mit Hochdruck bearbeiteten, ersten klaren Spurenergebnisse. Der Beschuldigte legte daraufhin nach anfänglichem, hartnäckigem Leugnen ein umfangreiches, weitgehendes Geständnis ab. Als Motiv nannte er u.a., sich schon seit längerer Zeit über die Unterkunftsbewohner geärgert zu haben und dass er diesem Ärger lediglich Luft machen wollte. Eine Brandlegungs- bzw. Tötungsabsicht bestritt er allerdings. Anderen will er von der Tat nichts erzählt haben. Unmittelbar vor der Tat habe er außerdem reichlich dem Alkohol zugesprochen.

Am 18.02.2016 wurde der 25-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Amberg vorgeführt, der einen Untersuchungs-Haftbefehl wegen versuchten Mordes erließ. Den Einlassungen, dass er die Bewohner mit seiner Tat lediglich erschrecken wollte, wurde kein Glauben geschenkt. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Im Rahmen seiner Vernehmung machte der Mann eine Vielzahl von Angaben, auch zu seiner Entlastung, die von den Beamten der Ermittlungsgruppe noch überprüft werden müssen. Zudem laufen die Spurenauswertungen beim Landeskriminalamt und dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Nürnberg/Erlangen weiter.

Aufgrund der bislang vorliegenden Gutachten steht fest, dass es sich bei dem Flascheninhalt um ein selbst hergestelltes Gemisch verschiedener Flüssigkeiten handelt, das grundsätzlich brennbar ist. Ob diese Flüssigkeit unter den gegebenen Umständen jedoch zur Entzündung geeignet gewesen wäre, wird derzeit noch vom Bayerischen Landeskriminalamt geprüft. Außerdem wird geprüft, inwieweit der Täter versucht hat, den Inhalt der Flasche anzuzünden.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um einen Einzeltäter, der in der Vergangenheit zwar nicht wegen politisch motivierter Delikte, jedoch schon mehrfach wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten ist. Aus einem dieser Verfahren hat er zudem eine Bewährungsstrafe offen. Für die Tat in Bruck, Lkr. Schwandorf, scheidet der Beschuldigte aus, da er nachweislich ein Alibi hat. Dort wurde, wie bereits berichtet, eine Flasche gegen das Rollo eines Erdgeschossfensters einer Asylbewerberunterkunft in der Unteren Bachgasse geworfen. Zudem fanden die Beamten vor der Unterkunft mehrere Zettel mit ausländerfeindlichen Parolen.

Auch in diesem Fall, der ebenfalls von der Ermittlungsgruppe: „07.02“.bearbeitet wird, laufen die Ermittlungen noch auf Hochtouren.

Zeugenhinweise bitte an die Kripo Amberg unter der Rufnummer: 09621/890-0.

 

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