Finanzskandal Wenzenbach: Scheitert der Aufklärer?
Im Wenzenbacher Finanzskandal ist die Gemeinde zum Warten verdammt. Informationen erhalten Bürgermeister und Gemeinderäte kaum. Jetzt versucht man es mit einer Nebenklage. Ein Akt der Verzweiflung?
Bürgermeister Sebastian Koch bleibt bei seinem Mantra. Die Gemeinde Wenzenbach habe sich zum Ziel gesetzt, alle Verfehlungen im Finanzskandal um seinen Vorgänger Josef Schmid und den früheren Verwaltungsleiter Hans E. „unnachgiebig, lückenlos und möglichst transparent aufzuarbeiten“, schreibt er regensburg-digital in einer Stellungnahme. Ob aber die dafür ergriffenen Maßnahmen ausreichen, darf zumindest bezweifelt werden. Vielleicht kommen sie auch zu spät.
Wie mehrfach berichtet, werden Kochs Vorgänger Schmid und Verwaltungsamtsrat Hans E. beschuldigt, rund 150.000 Euro aus der Gemeindekasse veruntreut zu haben. Ungerechtfertigte Leistungsprämien an ausgewählte Beamte und dicke Fahrtkostenpauschalen sollen dabei geflossen, selbst private Steuerschulden von Schmid und E. aus öffentlichen Geldern beglichen worden sein. Bekannt wurden die Unregelmäßigkeiten durch einen Bericht des Kommunalen Prüfverbandes.
Gemeinde bekommt keine Informationen
Bereits im November 2014 hatte die Gemeinde deshalb Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht, um das Geld zurückzubekommen. Ein Jahr später erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund eigener Ermittlungen Anklage wegen Untreue gegen Schmid und E.. Die Gemeinde selbst strengte damals kein Strafverfahren an. Er wolle in erster Linie aufklären, ließ Koch dazu stets verlauten. Es gehe nicht darum, seinen Amtsvorgänger unbarmherzig zu verfolgen. Doch nun scheint es einen Paradigmenwechsel zu geben.
Wie das Amtsgericht Regensburg unserer Redaktion bestätigt, will die Gemeinde nun auch als Nebenklägerin im Strafverfahren auftreten. Koch beschwichtigt. Es gehe der Gemeinde „in keiner Weise um die Verschärfung des Strafverfahrens“, teilt er uns mit. „Vielmehr wollen wir durch die Nebenklage mehr Einsicht und Informationen ins bzw. zum Strafverfahren erlangen.“
Aktuell sitzt die Gemeinde nämlich auf dem Trockenen. Da sie offiziell nicht am Strafverfahren beteiligt ist, hat sie auch keinerlei Auskunftsrechte. Mehrere Gemeinderäte bestätigen das gegenüber unserer Redaktion. Zum aktuellen Verfahrensstand und zeitlichen Ablauf erhalte die Gemeinde derzeit „nur vage Informationen“, heißt es unter anderem.
Suspendierter Verwaltungschef bekommt volle Bezüge
Finanzskandal in Wenzenbach: Gemeinde verklagt Ex-Bürgermeister, 26.11.14
Private Steuerschulden aus der Gemeindekasse bezahlt?, 26.11.14
Und so lange es keine strafrechtliche Entscheidung gibt, liegen sowohl das von der Landesanwaltschaft betriebene Disziplinarverfahren gegen Ex-Bürgermeister Schmid, als auch das von der Gemeinde angestrengte Disziplinarverfahren gegen den früheren Verwaltungsleiter Hans E. auf Eis. Auch beim Verwaltungsgericht, wo die Gemeinde hofft, zumindest einen Teil der 150.000 Euro zurückzubekommen, bestätigt man uns, dass das Verfahren mit Blick auf die noch abzuwartende strafrechtliche Entscheidung derzeit ruht.
Das führt unter anderem zu der skurrilen Situation, dass Ex-Verwaltungschef Hans E. zwar vom Dienst suspendiert wurde, aber – da ja beim Disziplinarverfahren nichts voran geht – unseren Recherchen zufolge nach wie vor seine vollen Bezüge erhält, die bei rund 4.500 Euro im Monat liegen dürften. Im Stellenplan der Gemeinde des Jahres 2015 wird Hans E. nach wie vor als Verwaltungsamtsrat geführt. Etwas überspitzt ausgedrückt ist die Gemeinde damit gezwungen, E. seine Rechtsanwälte im Straf- und Verwaltungsverfahren zu finanzieren. Mit dem Strafrechtler Michael Haizmann und dem Verwaltungsrechtler Dr. Thomas Troidl hat sich Hans E. denn auch in ein renommiertes Team investiert.
Entscheidung über öffentliches Verfahren “wohl in nächster Zeit”
Hat die Gemeinde Wenzenbach dem insbesondere im Strafverfahren etwas entgegenzusetzen? Mit Dr. Klaus Luckow hat man zwar zweifellos einen erfahrenen Verwaltungsrechtler beauftragt, ob der allerdings im Strafverfahren etwas gegen den mit allen Wassern gewaschenen Haizmann wird ausrichten können, darf man zumindest fragen.
Die Tatsache, dass seit der Anklageerhebung gegen Schmid und Hans E. zwischenzeitlich mehr als vier Monate verstrichen sind, deutet zumindest darauf hin, dass im Hintergrund über eine Verschlankung des Verfahrens verhandelt wird, möglicherweise werden einzelne Vorwürfe bereits im Vorfeld – ohne öffentliche Verhandlung – ausgeklammert. Wann diese Verhandlung stattfindet, steht ohnehin noch in den Sternen. Man werde „in der nächsten Zeit wohl auch über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden und dann terminieren“, heißt es dazu vom Amtsgericht.
Schmid spielt den Unwissenden, E. den Weisungsgebundenen
Ob es nun abgesprochen ist oder nicht, wirkt die Verteidigungsstrategie von Schmid auf der einen und Hans E. auf der anderen Seite geschickt. Die Verantwortung wird vom einen zum anderen geschoben. Während Schmid sich darauf beruft, sich als gelernter Postbote ohne Verwaltungswissen bei allen Entscheidungen auf Hans E. verlassen zu haben, stellt E. sich als Beamten dar, der lediglich den Weisungen seines Dienstvorgesetzten, Schmid, Folge geleistet habe.
Es könnte also schwierig werden für Bürgermeister Koch sein selbst gestecktes Ziel zu erreichen, das da lautet, die Vorgänge „unnachgiebig, lückenlos und möglichst transparent aufzuarbeiten“ und so „die Integrität der Wenzenbacher Gemeindeverwaltung und Kommunalpolitik wieder herzustellen“. Ohne ein öffentliches Gerichtsverfahren wird es nämlich keine Aufklärung geben.
Auch der Laaberer Bürgermeister erhielt eine Leistungsprämie
Auch dass die Gemeinde mit ihren Rückforderungen beim Verwaltungsgericht erfolgreich sein wird, ist längst nicht ausgemacht. Beklagter dort ist neben Josef Schmid und Ex-Verwaltungschef Hans E. nämlich auch der Bürgermeister von Laaber, Hans Schmid. Er hatte während seiner Zeit als Verwaltungsbeamter in Wenzenbach ebenfalls eine jener umstrittenen Leistungsprämien erhalten. Und die Tatsache, dass Schmid sich weigert, diese, im hohen vierstelligen Bereich angesiedelte Prämie zurückzuzahlen – übrigens im Gegensatz zu einem weiteren Beamten, der das Geld unmittelbar nach Bekanntwerden des Prüfberichts erstattete – deutet zumindest darauf hin, dass er sich durchaus Chancen vor dem Verwaltungsgericht ausrechnet.
Ob die Nebenklage der Gemeinde zugelassen wird, entscheidet sich nach Auskunft des Amtsgerichts frühestens am 10. April. Die Hürden dafür sind in jedem Fall hoch. Bürgermeister Koch hofft gleichwohl auf eine rasche Zulassung und den damit verbundenen Zugang zu Informationen. „Schließlich wurde nicht nur die öffentliche Hand in erheblichem Maße finanziell geschädigt, sondern auch das gesamte Ansehen der Verwaltung.“
erich
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– unseren Recherchen zufolge nach wie vor seine vollen Bezüge erhält, die bei rund 4.500 Euro im Monat liegen dürften-
wohl ein Schlag ins Gesicht eines jeden Arbeitslosen, dem das Existenzminimum aufgrund von Schikanen wie z.B. eine nicht schön geschriebene oder ein oder zwei zu wenig geschriebenen Bewerbungen gekürzt oder gestrichen wurden.