Finanzskandal Wenzenbach: Ein Freispruch, aber kein Freibrief
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid vom Untreuevorwurf freigesprochen. Ausdrücklich betonte Richterin Elke Escher aber: „Das ist kein Freibrief für Bürgermeister, der Verwaltung blind zu vertrauen.“ Es gehe um die Besonderheiten des Falles, vor allem um den bereits verurteilten Geschäftsstellenleiter Hans E..
Gratulationen nach einem Freispruch sind nichts Ungewöhnliches. Als aber die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zur Anklagebank hinüber geht und Josef Schmid die Hand schüttelt, ist das fast schon ein bewegender Moment. „Für Sie persönlich freue ich mich als Bürgerin über das Urteil“, sagt Dr. Christine Ernstberger zu dem sichtlich erleichterten Wenzenbacher Altbürgermeister.
In ihrem Plädoyer vor neun Tagen hatte Ernstberger noch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für Schmid gefordert, gleichzeitig aber auch angekündigt, dass es eine neues Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Hans E. wegen uneidlicher Falschaussage geben werde. Und insbesondere E.s Verhalten bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Regensburg war maßgeblich für den Freispruch, den die Strafkammer unter dem Vorsitz von Elke Escher am Donnerstagmorgen verkündete.
“Nach Aktenlage wäre ich nicht von einem Freispruch ausgegangen.”
„Dieses Urteil darf nicht so verstanden werden, dass ein Bürgermeister sich um nichts zu kümmern brauche und es sogar besonders schlau wäre, alles ohne Prüfung zu unterschreiben und sich nicht zu informieren“, schickt Escher ihrer einstündigen Urteilsbegründung voraus. „Das wäre genau das falsche Signal. Das Urteil ist gerade kein Freibrief.“ Vielmehr gehe es um die Besonderheiten dieses Falles. Und für Wenzenbach geht das Gericht davon aus, dass Geschäftsstellenleiter Hans E., maßgeblicher Belastungszeuge gegen Schmid, nicht nur mehrfach die Unwahrheit gesagt hat, sondern das Vertrauen Schmids gezielt missbraucht und ihm drei belastende Schriftstücke zur Unterschrift untergeschoben hat.
Wie mehrfach berichtet, geht es um drei schwere Fälle von Untreue, deretwegen Schmid in erster Instanz zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde – zwei rechtswidrige Urlaubsabgeltungen für Hans E. aus dem Jahr 2010 sowie die Übernahme der dafür anfallenden Steuern, die das Finanzamt nach einer Prüfung drei Jahre später eigentlich von E. gefordert hatte. Es entstand ein Schaden von rund 40.000 Euro. Hans E. war im Rahmen eines Deals mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten davon gekommen. Das Gericht ging davon aus, dass Schmid und E. dieses Vorgehen gemeinsam abgesprochen hatten.
“Die Zeugenaussage von Hans E. ist wertlos”
Ausdrücklich betont Escher, dass dem Amtsgericht bei seinem Urteil keine Rechtsfehler unterlaufen seien, allerdings hätten sich bei der Berufungsverhandlung neue Erkenntnisse ergeben. „Nach Aktenlage wäre ich zunächst nicht von einem Freispruch ausgegangen.“ Diese neuen Erkenntnisse, die völlige Unglaubwürdigkeit von Hans E., dürften insbesondere Ergebnis einer veränderten Strategie der Verteidigung gewesen sein, die im Berufungsverfahren vor allem der neu hinzu gekommene Jan Bockemühl übernommen hatte. Anstatt Hans E. bei seiner Zeugenaussage in die Zange zu nehmen, brachte Schmids Verteidigertrio den früheren Geschäftsstellenleiter zunächst dazu, sich um Kopf und Kragen zu reden, um ihn dann im weiteren Verlauf des Prozesses zu widerlegen.
E.s Zeugenaussage, die dieser in Beisein seines Rechtsanwalts Michael Haizmann abgegeben hatte, sei geprägt von klar widerlegte Unwahrheiten, offenbar beeinflusst von persönlichen Interessen angesichts eines noch laufenden Disziplinarverfahrens sowie anhängigen Schadenersatzforderungen der Gemeinde, so Elke Escher. „Für die Kammer ist sie, das muss ich so sagen, wertlos.“
Schmid habe E. als unentbehrlich für die Gemeinde gesehen und nie an dessen Kompetenz und Integrität gezweifelt, so Escher. Dafür habe es – das hätten auch die Aussagen aller anderen Zeugen ergeben – auch keinen Grund gegeben. Niemand in der Gemeinde habe E.s Urteile in Zweifel gezogen. „Das ist die Quintessenz der Beweisaufnahme.“
“Herr Schmid wirkt nicht so, als könne er taktieren.”
Als Schmid 2010 bekannt wurde, dass Hans E. fast 100 Tage Urlaub angesammelt hatte, habe man nach einer Lösung gesucht. E. habe Schmid dabei weder signalisiert, dass der Urlaub eigentlich schon verfallen war, noch, dass eine Auszahlung für Beamte rechtswidrig sei. Darauf habe Schmid sich verlassen dürfen, so Escher. „Zwar hat er zuvor schon als Postbote (damit Beamter, Anm. d. Red.) gearbeitet, aber er hatte nichts mit Urlaubsauszahlungen zu tun. Es gibt auch keinen Grundsatz, dass ein Beamter alle beamtenrechtlichen Regelungen kennen muss.“
Dossier
Etwas anders gelagert sei dies mit der steuerfreien Auszahlung des Urlaubs. „Jeder weiß, dass so etwas nicht geht.“ Doch das habe E. Schmid verschwiegen und es mit Begriffen wie „Änderung der Personalstammdaten“ verschleiert. Von den Terminen mit der Prüferin des Finanzamts habe E. den Bürgermeister bewusst ferngehalten und die Abschlussbesprechung auf einen Tag gelegt, von dem schon lange bekannt war, dass Schmid zu einer Bürgermeistertagung in Barbing müsse. Das entsprechende Schreiben zur „Nettonachversteuerung“ von E.s Urlaubsauszahlungen habe dieser Schmid als dringlich zur Unterschrift vorgelegt. Der habe es blind unterschrieben, ohne zu erkennen, worum es dabei genau ging.
Das Gericht habe keinen Grund, an diesen Aussagen Schmids zu zweifeln. „Er hat zu keinem Zeitpunkt den Eindruck gemacht, als würde er hier taktieren, um sich in ein besseres Licht zu rücken“, so Escher. “Herr Schmid wirkt nicht so, als ob er das könne.” So habe er ohne weiteres eingeräumt, dass er von der Urlaubsabgeltungen für E. unter seinem Amtsvorgänger Misslbeck erst später – im Lauf des Verfahrens – erfahren habe, obwohl er sich damit ein Stück weit hätte entlasten können. „Und wir haben ja gesehen, dass es gar nicht so leicht ist, ein Gericht zu belügen“, merkt Escher mit Blick auf Hans E. an.
Fahrlässig, sorgfaltspflichtwidrig, aber nicht strafbar
In objektiver Hinsicht sei der Tatbestand der Untreue in drei Fällen zweifellos erfüllt. Sowohl die Urlaubsabgeltungen wie auch die Nachversteuerung stellten eine Pflichtverletzung zum Schaden der Gemeinde dar. „Entscheidend ist aber der subjektive Tatbestand. Das fehlt.“ Schmid habe weder gewusst, dass das, was er getan hatte, rechtswidrig war, noch habe er es billigend in Kauf genommen.
Keinen Zweifel lässt Escher allerdings daran, dass Schmids Verhalten – blindes Vertrauen, blindes unterschreiben – eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und fahrlässig war. „Er hätte sich die Dokumente zumindest grob anschauen müssen. Es muss aber nicht alles strafbar sein, was nicht richtig läuft.“ Das sei aber Thema des noch laufenden Disziplinarverfahrens und der noch anhängigen Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht – dort geht es um einen Gesamtschaden von rund 160.000 Euro, auf dessen Erstattung die Gemeinde klagt. Gegner in diesem Rechtsstreit ist neben Schmid und Hans E. auch der Bürgermeister von Laaber, Hans Schmid. Bei dem früheren Wenzenbacher Bauamtsleiter geht es um die Erstattung einer unberechtigten Leistungsprämie.
Nachfolger Koch ist überrascht
Wenzenbachs Bürgermeister Sebastian Koch zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht von dem Urteil. „Auch aus meiner Sicht war es ungerecht, dass im letzten Jahr Josef Schmid eine höhere Strafe als der ehemalige Geschäftsführer unserer Gemeinde erhielt. Dass er nun allerdings freigesprochen wurde, überrascht mich.“ Ausdrücklich betont Koch, dass die Gemeinde keine Strafanzeige gegen Schmid erstattet habe. Das sei von Amts wegen erfolgt. Man habe lediglich eine Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. „Für uns war und ist vor allem der Ausgang dieses Verfahrens bedeutend“, so Koch.
„Sollte Josef Schmid auch verwaltungsrechtlich keinerlei Verantwortung übernehmen müssen, wäre das ein äußerst demoralisierendes Signal für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern, die im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen versuchen, im hinreichenden Umfang Fachwissen und Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Amtsführung zu erlangen.“
Nina Kahrlos
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Hoffentlich ist das kein Freibrief für Regensburg
Lothgaßler
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Nun ja: Fehlende Sorgfalt bzw. sorgfaltswidriges/pflichtwidriges Handeln und Fahrlässigkeit sind nicht strafbar.
Wie schön, dass Recht manchmal elastisch wie Gummi ist. Eine Bewährungsstrafe von 6 Monaten wäre schon angemessen gewesen.
mkv
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r-d. ztiert die Richterin:
„Zwar hat er zuvor schon als Postbote (damit Beamter, Anm. d. Red.) gearbeitet, aber er hatte nichts mit Urlaubsauszahlungen zu tun. Es gibt auch keinen Grundsatz, dass ein Beamter alle beamtenrechtlichen Regelungen kennen muss.“
Unkenntnis von Gesetzesregeln:
Gilt nicht stets der Grundsatz, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt?
Schon seit den alten Römern?
Ignorantia legis non excusat!
Nun, ich habe die Sache nicht verfolgt.
Womöglich unterlag der BM einem sogenannten Verbotsirrtum, der seine Strafbarkeit aber nur unter ganz engen Voraussetzungen entfallen lassen kann.
Aber wer kann schon wissen, was ein anderer wusste und was dieser wollte oder auch nicht. Niemand kann das unmittelbar. Das kann auch ein Richter nur durch subjektive Auslegung der nach seiner Überzeugung in der Verhandlung er- und bewiesenen Umstände des Einzelfalls, so wie hier die Richterin …
Rauberl
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Herr Wolbergs darf sich schon auf seinen Freispruch freuen. Denn die großen die keine Scheu vor Korruption haben, lässt man nahezu unbescholtenen laufen. Einen Ladendieb der für 1 € was unerlaubtes mitgehen lässt, der spürt die Härte des Gesetzes. So sind unsere Richter.
Jürgen
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Ein sogenannter Freibrief für Regensburg kann dieses Urteil nicht sein. Schließlich hat Regensburg, im Gegensatz zu Wenzenbach eine sehr große Verwaltung, wo Einzelne nicht so viel Macht in Händen halten wie der Geschäftsstellenleiter in einer Dorfgemeinde.
Mir sind in diesem Zusammenhang besonders das politisch motiviertes Blockadegehabe bekannt geworden. Geschäftsstellenleiter bekamen plötzlich einen Bürgermeister, der nicht seiner geliebten Partei angehört und blockiert oder behindert so ziemlich alles damit der Bürgermeister dumm da steht. Den Geschäftsstellenleiter dann los zu werden ist extrem schwierig. In meinem bekannten Fall war dieser dann Dauerkrank geschrieben. Was das für eine kleine Verwaltung mit max. 10 Beschäftigten bedeutet, wenn die Schaltzentrale fehlt, brauch ich wohl nicht zu erklären.
In Schmids Fall kann man tatsächlich davon ausgehen, dass das Gericht hier wohl richtig entschieden hat, wenn die Schilderungen so stimmen. Als Bürgermeister unterstellt man seiner Verwaltung wohl kaum unter einen Generalverdacht und versucht gut zusammen zu arbeiten.
Sicher kann man Schmid wohl Naivität unterstellen, aber wer hat denn etwas anderes erwartet? Was hier gerne vergessen wird, ist die Tatsache dass jede Gemeinde den Bürgermeister erhält den sie verdient hat. das gilt besonders für Dorfgemeinden.
Ohne überheblich klingen zu wollen, aber Postbote, Bauhofangestellter oder unter Beamter einer Gemeinde sind nicht gerade Ausdruck von hoher Bildung und man kann, muss aber auch nicht erwarten dass diesen, wohl netten Menschen in den Wirren des Verwaltungsgeschäftes Fehler unterlaufen oder sie, wie im aktuellen Fall in Wenzenbach, über den Tisch gezogen werden. Wenn man hier Kritik äußern darf (ja ich wiederhole mich), dann gegenüber dem Wähler und den Parteien (Wählergemeinschaften), die irgendwelche Dorfbekannten Persönlichkeiten wählen bzw. zur Wahl aufstellen. Solange der Händeschüttelnde Postbote oder Fußballer einer, eher unbekannten, aber handlungsfähigen Person vorgezogen werden, braucht man sich doch nicht zu wundern.
Also noch mal kurz: Nix Regensburg -> Dorf und auch der Wähler trägt die Verantwortung, besonders in kleineren Strukturen wie Dörfern.
Barnie Geröllheimer
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Meine volle Zustimmung! Jeder Ort, und ganz besonders Regensburg, hat den Bürgermeister, den es verdient.
Schwalbe
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Klingt irgendwie menschlich, dieses Urteil, scheint ein rundum sympathischer Mensch zu sein, dieser Herr Schmid, wahrscheinlich wurde er genau deshalb auch zum Bürgermeister gewählt; aber ist es auch richtig so? “Dieses Urteil darf nicht so verstanden werden, dass ein Bürgermeister sich um nichts zu kümmern brauche und es sogar besonders schlau wäre, alles ohne Prüfung zu unterschreiben und sich nicht zu informieren“, sagt die Richterin, bevor sie mit ihrem Urteil genau dieses Signal setzt. Wie sollte man es sonst verstehen? Alles, was die Richterin im oben zitierten Satz aufzählt, trifft auf Herrn Schmid zu und alles das ist offenbar – zumindest strafrechtlich – kein Problem. Ich gönne Herrn Schmid den Freispruch, durch das ganze Verfahren ist er zweifellos schon reichlich “gestraft”, aber es bleibt doch ein großes Unbehagen.
@Jürgen
Ihre Überlegungen zur wünschenswerten Bildung von Kommunalpolitikern finde ich fragwürdig. Grundsätzlich kann es doch keine ernsthafte Forderung sein, dass nur Akademiker zur Wahl in ein solches Amt nominiert werden sollten. Ist es in der großen Politik, wo es nur so wimmelt vor Doktortiteln, besser? Um im konkreten Fall der Sorgfaltspflicht nachzukommen, wären keinerlei Fähigkeiten nötig gewesen, die die vermutete Bildung oder Intelligenz eines Postboten übersteigt; Schmid hätte die Papiere einfach lesen müssen, bevor er sie unterschrieben hat. Ich kann Ihren Ansatz schon nachvollziehen, die Kriterien, nach denen Kandidaten für ein politisches Amt ausgewählt werden, sind in der Tat oft unterirdisch, aber Bildung (in welcher Form auch immer) würde da kaum helfen. Ich fürchte, dass man auf der Schiene irgendwelcher persönlicher Eigenschaften nicht weiter kommt, was wirklich hilft, ist Kontrolle. Dass der Verwaltungsleiter im vorliegenden Fall sich so verhalten hat, lag doch nicht daran, dass er oder der Bürgermeister zu wenig oder zu viel Bildung hatten, sondern daran, dass er gerissen und dreist war und jahrelang zu wenig kontrolliert wurde.
Mr. T.
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Doch, Schwalbe, Bildung wäre für ein politisches Amt schon wünschenswert. Allerdings hat Bildung nicht unbedingt was mit Akademikern oder gar Doktortiteln zu tun.
mkv
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Was macht Demokratie aus?
Bildung etc. als subjektive Voraussetzungen des passiven Wahlrechts? (***)
Nach Karl Popper darf es keine Rolle spielen, wer gewählt wird.
Demokratie sei nicht die Regierung der Besten, sondern die Möglichkeit, sie friedlich wieder abzuwählen [was man bei Kohl und aktuell Merkel schon ein wenig anzweifeln k(o)önnte, wegen der mit der langen Regierungszeit einhergehenden Verflachung und -krusting nebst Bürgerferne; Pladoyer für höchstens zwei Amtszeiten]
Jedoch: Nur eine stabile Demokratie kann sich selbst heilen. *
Blickt man aktuell nach Berlin, Regensburg und Wenzenbach kann ein jeder selbst seine Schlussfolgerungen ziehen.
Für die EU-Mitgliedsstaaten gilt mMn: Der in den EU-Verträgen enthaltende Zwang zum neoliberalen Gestalten schränkt den Spielraum ihrer Parlamente erheblich ein; bis zum bloßen Abnicken in EU-Kommission und Rat vorher gefällten Entscheidungen (Beispiel: ESM) was auch gestern Abend im Vielberth-Gebäude in der Gegenrede zu Regling zum Ausdruck kam. **
* (Seite 30)
“Die Herzlichkeit der Vernunft”
von Ferdinand von Schirach, Alexander Kluge
Luchterhand, 10 EUR
Vortrag zum 50. Geburtstag der Wiwi/Rechtswi der Uni Regensburg
** https://roots-ev.de/
(Warten auf den Bericht der MZ, wohl Samstag)
*** https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/p/passives-wahlrecht.html
Thik
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17. November 2017 um 15:39
“Demokratie sei nicht die Regierung der Besten, …”
Das ist ähnlich profund wie “Demokratie ist nicht die Regierung der fliegenden Zombiepfannkuchen, …”. Was soll dieses nichtregierende Ding überhaupt sein?
“… sondern die Möglichkeit, sie friedlich wieder abzuwählen …”
Zunächst einmal sie zu wählen.
ExRA
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Ich wußte immer schon, daß der Sepp unschuldig ist! :-)
mkv
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Nachtrag:
Demokratie sei anstrengend habe ich heute gelesen. Sie verlangt nach Teilhabe, wie auch von Teilen der Jamaikanern (CSU, Grüne) gefordert (Bundesweite Volksbegehren, -entscheide, Beispiel in https://dejure.org/gesetze/GG/146.html)
Vor vielen Jahren war ich auf einer Agenda 21 – Veranstaltung, auf der auch der damalige CSU-Landrat Neumarkts seine Erfahrungen weitergab. Seine Erkenntnisse fasste er im Dreiklang zusammen: Dürfen – Können – Wollen.
Zur Zeit “darf” der deutsche Souverän, z.B. anders als die Niederlande und Schweiz, nicht unmittelbar abstimmen (https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksabstimmungen/bundesweite-volksabstimmung/)
Der Souverän sollte es auch “können” ( Die Angst der nicht wenigen, die z.B. fürchten, bei einer gewissen aktuellen Situation, Mordserie, würde die Bevölkerung auch für die Wiedereinführung der Todesstrafe votieren, um ein krasses Beispiel zu bringen). Hier erfährt die von @ Mr.T. ins Spiel gebrachte “Bildung” ihre Berechtigung.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/todesstrafe-deutschland-abgeschafft-30-jahre-brd-ddr-stasi-hessen-landesverfassung/
“Wollen” schließlich verlangt von jedem ein persönliches Engagement, was wohl eher abgerufen werden kann, wenn der Bürger die praktische vertrauensbegründende Erfahrung gemacht, das sein Mitwirken ETWAS bewirkt und nicht missbraucht wird (: aktueller Fragebogen in R. zum RKK etc.).
Schon 2011 war dieser Dreiklang auf einer sehr bekannten Webseite ein Thema, das aktueller nicht sein könnte, verweist es doch ausgerechnet am 1. April auf den “Schlachhof”.
http://www.regensburg-digital.de/schlachthof-ein-investor-ohne-angst-vor-kultur/01042011/
mkv
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@ Thik
Schauen sie einfach in die Türkei. Recep Tayyip Erdogan wurde zunächst gewählt. Von 2003-2014 zum Premierminister. Dann schon unter fragwürdigen Umständen zum Staatspräsidenten.
Und jetzt?
Hat die dortige Bevölkerung jetzt die “Möglichkeit, Erdogan friedlich abzuwählen”? In einem Land, in welchem die wichtigen Köpfe der Opposition im Gefängnis sitzen?
An dieser Stelle erkennt man die maßgebliche Bedeutung der Erkenntnis von Popper.
Lothgaßler
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Welche Bildung brauchen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (keine Ahnung wie das Dritte Geschlecht in diesem Amt bezeichnet wird)?
-> Wie führe ich meine Amtsgeschäfte richtig?
Das gibts ja schon, und deshalb ist das mit Versehen, Übersehen bzw. Schludrigkeit usw. eine Gratwanderung, sowohl für die Justiz wie auch für die Bürgermeister.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-kommunalwahl-buergermeister-im-schnellkurs-1.290273
oder https://www.bsvk.info/
Eine höhere Bildung durch Abschlüsse an Unis brauchts nicht, schon gar keine in Sachen VWL oder BWL, auch die Juristerei versaut die Menschen fürs Leben.
Tom
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Sehr interessant, Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT, Dummheit SCHON!
Jürgen
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@ Mr. T: Danke, genau so war es gemeint.
@ Schwalbe, mkv, Lothgaßler: Ich forderte weder Akademiker, noch hoch gebildete Kandidaten oder eine gesetzliche Vorgabe für das passive Wahlrecht. Es gibt viele Persönlichkeiten die keinen akademischen Bildungsgrad haben und trotzdem intelligent genug sind ein solches Amt auszufüllen.
Es war eher als Aufruf an die Wähler gedacht, nicht jeden Vollpfosten (ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, oder direkt zu meinen) zu wählen, nur weil man das Gesicht kennt und dieser wohl nichts besseres mit seinem Leben anzufangen hatte, als auf jeder Veranstaltung des Ortes anwesend zu sein, um Hände zu schütteln.
Können wir uns vielleicht darauf einigen dass ein Kandidat zumindest Lesen und Scheiben können sollte (nicht muss). Weiter sollte er einem Gespräch oder einem Vorgang für längere Zeit folgen und verstehen können.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für neu gewählte Bürgermeister ein umfangreiches Fortbildungsprogramm angeboten wird, damit diese für die Ihre künftige Arbeit vorbereitet sind. Die Voraussetzung um solche Fortbildungsangebote umsetzen zu können habe ich bereits umrissen. Die Vorgänge in Wenzenbach waren ja nicht unbedingt amtbezogen. Blindes Vertrauen gepackt mit Naivität würden selbst einem Privatmann in manchen Situationen finanziell erheblich schaden können.