Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Bauunternehmer erhält Bewährungsstrafe
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass ein im Landkreis ansässiger Bauunternehmer durch das Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Über einen Zeitraum von 3 ½ Jahren beschäftigte der Firmeninhaber insgesamt acht aus Osteuropa stammende, angeblich selbstständige, Gewerbetreibende (Subunternehmer).
Die Trockenbauer stellten Rechnungen an den Bauunternehmer, wodurch eine Selbstständigkeit vorgetäuscht werden sollte.
In Wirklichkeit besaßen die vermeintlich selbstständigen Bauarbeiter nicht einmal eigenes Werkzeug und waren hinsichtlich ihrer Tätigkeit völlig an die Weisungen des Unternehmers gebunden.
Seinen Verpflichtungen, die „Subunternehmer“ als Arbeitnehmer seiner Firma anzumelden und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Firmeninhaber jedoch nicht nach.
Daher verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Mann zu einer 11-monatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie zu einer Geldstrafe von 26.000,– €. Zusätzlich muss der Beschuldigte für den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 140.000,– € aufkommen.