Fall Tretzel: Rüge gegen Pressearbeit der Staatsanwaltschaft bleibt
Der Makel der rechtswidrigen Pressearbeit im Verfahren gegen den Bauträger Volker Tretzel bleibt an der Regensburger Staatsanwaltschaft kleben. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte am vergangenen Donnerstag eine Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts.
Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat das Recht des Bauträgers Volker Tretzel auf ein faires Verfahren verletzt, als die Behörde am 27. Juli 2017 bekannt gab, dass sie gegen ihn Anklage wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz erhoben hatte. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom Juli 2019 bestätigt (ein ausführlicher Bericht vom damaligen Prozess). Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Zulassung der Berufung beantragt. Das hat der VGH abgelehnt: „Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen nicht“, heißt es in der Entscheidung vom 20. August.
Presse zu früh informiert
Inhaltlich beanstandet wird die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft nicht. Allerdings sei der Zeitraum zwischen dem Versenden der 25seitigen Anklageschrift an Tretzels Rechtsanwälte und einer Pressemitteilung nur zwei Stunden später zu knapp gewesen. Zudem hätten die Verteidiger vorab auch das wesentliche Ermittlungsergebnis erhalten müssen. Ein wesentlicher Leitsatz aus dem Beschluss (hier komplett als PDF):
„Der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigten, der sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergibt, ist auch außerhalb des Strafprozesses im Rahmen der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen.“
Der damalige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Theo Ziegler hatte sein Vorgehen gegenüber dem Verwaltungsgericht mit dem hohen medialen Druck gerechtfertigt, der 2017 angesichts des Korruptionsverfahrens gegen Tretzel und OB Joachim Wolbergs geherrscht habe. Doch das lässt nun auch der Verwaltungsgerichtshof nicht gelten. Wörtlich heißt es in dem Beschluss:
„Will die Staatsanwaltschaft die Presse kurz nach Zuleitung der Anklageschrift an das Gericht über die Anklageerhebung unterrichten, muss sie dem Beschuldigten zuvor die vollständige Anklageschrift übermitteln und ihm zeitlich die Möglichkeit einräumen, angemessen auf das behördliche Informationshandeln reagieren zu können. Die hierfür erforderliche Zeitspanne hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.“
„Konkrete Wiederholungsgefahr“ im Fall Schaidinger
Der Verwaltungsgerichtshof sieht auch ein berechtigtes Interesse Tretzels, die Verstöße der Staatsanwaltschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Nach wie vor laufen gegen den Unternehmer nämlich Ermittlungen in Zusammenhang mit Zuwendungen für Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Es geht um einen, monatlich mit rund 20.000 Euro dotierten Beratervertrag, den Schaidinger nach seinem Ausscheiden aus dem Amt bei Tretzel unterschrieben hatte. Während das Verfahren gegen den Alt-OB eingestellt wurde, sind die Ermittlungen gegen Tretzel nach wie vor nicht abgeschlossen.
„Auch wenn der Nachweis, dass der Alt-Oberbürgermeister während seiner Amtszeit Vorteile des Klägers entgegengenommen hat, nicht geführt werden konnte, und daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn erfolgte, liegt es nahe, dass bei einer möglichen Anklageerhebung gegen den Kläger (Tretzel, Anm. d. Red.) wegen dieses im Zusammenhang mit dem Alt-Oberbürgermeister stehenden Sachverhalts ein erneutes mediales und zudem ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit entstehen wird“, so der VGH.
Insofern bestehe die „konkrete Wiederholungsgefahr“ einer rechtswidrigen Pressearbeit.
Über eine Million für Prozesskosten
Bei dem Korruptionsprozess 2019 war Baumagnat Volker Tretzel (BTT GmbH) zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, verbunden mit einer Geldauflage von 500.000 Euro, die er an gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss. Das Gericht sah bei ihm zwei Fälle der Vorteilsgewährung als erwiesen an. Außerdem fünf Fälle von Verstößen gegen das Parteiengesetz in Mittäterschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Geschäftsbericht der BTT Bauteam Tretzel GmbH (hier komplett als PDF) weist für 2018 Rückstellungen für Prozesskosten von über einer Million Euro aus. Abschließend heißt es dazu:
„Da wir weiterhin die gegen uns vorgebrachten Vorwürfe als haltlos erachten, sehen wir keinen Grund, weitergehende quantitative Angaben in der Rechnungslegung zu machen, als die, die bereits als Aufwendungen bzw. Rückstellungen enthalten sind.“
Theo Z.
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Es wurde der Privatmann T. verurteilt, warum werden dann von der GmbH Rückstellungen vorgenommen?
Baff
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Was soll denn hier der wiederholte Hinweis auf die Rückstellungen für Prozesskosten? Wenn ich das richtig verstehe, hat hier die Staatsanwaltschaft Fehler gemacht, den ersten Prozess verloren und dann noch erfolglos Rechtsmittel eingelegt. Wäre es nicht angemessener, über die Verschwendung von Steuergeldern durch die Staatsanwaltschaft zu sprechen anstatt Tretzel vorzuwerfen, dass er sich mit seinem eigenen Geld gegen staatliche Rechtsverletzungen wehrt?
XYZ
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Zu Theo Z. 13.35
Soweit ich das übersehe ist T. auch Geschäftsführer der GmbH, die als Komplementär haftet. Die Vörwürfe der StA betreffen somit auch die GmbH und verursachen möglicherweise eine Geschäfts- und Rufschädigung durch vorzeitige Publikation, bei der keine ausreichende Zeit zu einer medialen Reaktion gegeben war. Insoweit Rückstellung? eher gering?
kennemichnichtaus
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Welche Strafe erfahren denn jetzt die Staatsanwälte?
XYZ
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Zum Abschnitt ‘Konkrete Wiederholungsgefahr’:
Offensichtlich geht der BayVGH davon aus, dass zwar im Fall Schaidinger eine passive Bestechung nicht vorhanden – Beratervertrag nach Amtszeit und Verfahren von der StA eingestellt – aber bei dem Bauträger ein aktiver Bestechungsversuch zur Amtszeit vorgelegen haben könnte und Verfahren nicht eingestellt: Sollte es daher zu einer Anklage kommen besteht Wiederholungsgefahr. Na ja, abzuwarten. Sehe die ‘Wiederholungsgefahr’ eher darin, dass ggf. eine Anklage mehr ‘auf Verdacht’ erhoben wird, gab’s ja schon mal.
Mr. B.
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Egal ob Rückstellungen, Presseveröffentlichungen, usw…
Die Prozesse in Regensburg waren einfach wichtig!!! Auch für das Volk!!!!
XYZ
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Zu Mr.B. 12.43
Schön und gut, mag ja stimmen – und wer bezahlt die Zeche? – der Steuerzahler und die Angeklagten – bei m.E. etwas dürftigen Kenntnissen der StA von Bau-Verwaltungs-und Wirtschaftsrecht?
Mr. B.
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Zu XYZ:
Das Recht ist bei uns, obwohl es viele Gesetze und Verordnungen gibt, dennoch so löchrig, dass sich einige einfach alles erlauben können, um ihren Reichtum auf Kosten der anderen immer weiter vermehren können.
Bei den Cum-Cum-Geschäften ist es ja ähnlich! Diese wurden nur durch einen Prozess bekannt. Auch hier, wie es scheint, große Gesetzeslücken zum Vorteil einiger weniger!
XYZ
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Zu Mr. B.:
Stimme weitgehend zu, Gesetze sind manchmal löcherig wie ein alter Schuh – aber das zu erkennen gibt es Abgeordnete und wissenschaftliche Dienste – das wurde bei cum-ex m.E. geflissentlich oder unbeflissen übersehen – mit der aufgebauschten Partei-Spenden-Affäre in R kaum vergleichbar, da ging es um ganz andere Beträge.
XYZ
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Nachtrag zu Mr.B.:
Der parteipolitische Akzent der Regensburger Prozesse ist doch unübersehbar – von den von der StA konstruierten Vorwürfen, nach Mafia-Methoden mittels Geldströmen ermittelt, als ob die hier zuträfen – es blieben nur ‘kriminelle’ Parteispenden übrig, weitere Erläuterungen der VRI nicht ersichtlich, bei 50% Sozialquote des umstrittenen Bauvorhabens Nibelungenkaserne – dann gute Nacht sancta justizia . . .
XYZ
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Kommentar gelöscht. Abseitig.
XYZ
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Kommentar gelöscht. Redundant.
XYZ
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Zu Günther Herzig 15.19:
Da haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen: Gesetze wären klar zu formulieren, damit sie jeder versteht – nicht mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu fabulieren, ein unseliges Erbe – da sieht das französische Recht anders aus, les codes napoleons, la justice ohne z.