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„113 Seiten Unverschämtheit“

Fall Mollath: Strafverteidiger-Demo vor dem Landgericht

Kein gutes Haar lässt der Vorsitzende der „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ an der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath. Jan Bockemühl bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als „113 Seiten Unverschämtheit“. Am Freitag wollen er und seine Kollegen demonstrieren. „Freiheit für Gustl Mollath und alle anderen Unterdrückten“. An sich sind solche Forderungen nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Wenn allerdings die „Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ unter diesem Motto zu einer Demonstration aufruft, ist das durchaus bemerkenswert, offenbart es doch – über den Fall Gustl Mollath hinaus – ein fundamentales Misstrauen in den Rechtsstaat.

Unterbringung in der Forensik: „Es ist teilweise erschreckend“

Jan BockemühlDer Regensburger Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl (Foto), Vorstandsvorsitzender der Initiative, sieht dieses Misstrauen – was die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie anbelangt – durchaus als begründet an. „Es ist teilweise erschreckend, wer da drin sitzt, wie lang da jemand drin sitzt und wie selten eine Überprüfung stattfindet.“ Ein Beispiel dafür sei etwa, dass es nur alle fünf Jahre ein externes Gutachten gebe. Und während der Fall von Gustl Mollath mittlerweile für breite Aufmerksamkeit sorgt, „haben die meisten der Untergebrachten in aller Regel keine Lobby“.

„Zynisch“ und „der Wahrheit zuwider“

Die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung durch das Landgericht Regensburg (hier als PDF) bezeichnet Bockemühl als „113 Seiten Unverschämtheit“, die in Teilen „der Wahrheit zuwider“ liefen. Wer sich mit den Fall beschäftigt habe, könne über so etwas nur den Kopf schütteln. „Wenn das Gericht am Ende ausführt, dass es Mollath unbenommen bleibe, erneut Wiederaufnahmeanträge zu stellen, dann ist das meines Erachtens nur noch zynisch.“ Die Richter wüssten schließlich genau, dass bei einem erneuten Antrag alle bereits vorgebrachten Gründe nicht mehr zählen. „Wenn sie das nicht wissen, dann kennen sie sich nicht aus und das wäre noch schlimmer.“

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“

Am Freitag, 11 Uhr, wollen Bockemühl und seine Kolleginnen und Kollegen vom Regensburger Landgericht zum Haidplatz demonstrieren. Über den Fall Mollath hinaus gehe es dabei auch um eine grundsätzliche Kritik an den Rechtsmitteln für eine Wiederaufnahme. Derzeit dienten diese vornehmlich dem Schutz der Rechtskraft von Urteilen. An den Ausführungen des Landgerichts zu Gustl Mollath ließe sich dies beispielhaft beobachten. „Meines Erachtens ist die Begründung des Gerichts ausschließlich ergebnisorientiert nach dem Motto ‘Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus’. Es gilt die Unfehlbarkeit der Justiz zu verteidigen, zu der man sich ja selbst auch zählt.“

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Kommentare (43)

  • Warum ich eigentlich gar nichts über Uli Hoeneß schreiben möchte….. | Jus@Publicum

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    […] Auch wenn nicht alle gegenwärtigen Verfahren diese Hoffnungen zu tragen vermögen. Eher spät, aber immerhin hat zu einem anderen Fall und Thema die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. zwar nicht auf ihrer Website (dort nur Verweis auf Berichte Strates und Müllers) oder gar dortiger  Presseerklärung, aber wie hier zu lesen zur Entscheidung des LG Regensburg Worte gefunden. […]

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  • Adam Lauks

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    STOPPT ENDLICH DI FOLTER an Gustl Mollath !!!
    Fangt endlich über Folter in Deutschland zu sprechen, wenn es auch kein § dafür im StGB gibt.
    Das was mit Gustl passiert ist kein Mobbing und keine Freiheitberaubung und keine Körperverletzung ! Es ist eine 7 Jahre andauernde und tägliche Zersetzung seiner Menschenwürde… und darauf ist die FOLTER ausgerichtet, jemandem seine Autonomie zu nehmen, ihn zum bloßen Objekt zu machen.
    Mit dem § Folter im StGB – endlich das Völketrrecht in Gänze akzeptieren – wöre § 63 nicht so anwendbar wie das jetzt passiert. WIR SIND ALLE GUSTL MOLLATH … das haben wir Am Kornmarkt in Nürnberg in den Himmel geschrien !!!

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  • Günter Mühlbauer

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    Gute Idee,
    ich wünschte mir aber auch, daß Rechtsanwälte für die Missstände im Familiengericht auf die Straße gingen…

    Günter Mühlbauer
    Bundestagskandidat 2013 Regensburg Stadt/ Land

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  • hopkins

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    Der Beschluss des LG Regensburg könnte von einem Roland Freisler stammen. Dieser ist anscheinend immer noch das größte Vorbild der heutigen Rechtsbeugermafia. Wer den Fall Mollath intensiv verfolgt, dem ist klar, das er das Opfer des bay. Verbrecherregimes ist, von desen Mitgliedern, einige ihr Schwarzgeld in die Schweiz verschieben haben lassen. Diese müssen mit allen Mitteln gedeckt werden, wenigstens bis nach der Wahl im Sept. mit welchen Mitteln man den Mollath in die Klapse gebracht hat, zeiget das neueste Video des Richter i. R. Heindl. Das Orignal hat das Verbrecherregime bereits entfernen lassen. Es gibt aber noch eine aktive Kopie.

    http://youtu.be/4yiKwA43uj8

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  • BernddasBrot

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    von Empathie brauchen wir in diesem Fall ja überhaupt nicht zu sprechen… apres nous le deluge……so tickt also die nordbayerische Justiz…muss mich ja aus der Ferne regelrecht fürchten, durch dieses Land zu fahren…..

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  • Gisela Krüger

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    Seit Wochen warte ich verzweifelt darauf, dass bayerische Juristen sich gegen den Umgang mit der Sache Mollath wehren. Endlich stehen Strafverteidiger auf und beweisen damit, dass es aufrechte Juristen in Bayern gibt. Offenbar sind diese in der Richterschaft dünn oder gar nicht vertreten.

    Es ist ein nicht zu ertragender Zynismus, dass in der Justiz die Rechtskraft eines Urteils, zumal, wenn es offensichtlich falsch ist, einen höheren Wert einnimmt als das Grundrecht der Freiheit. Chapeau, Herr Dr. Bockemühl und Kollegen.

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  • Veronika

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    Respekt und meine höchste Achtung vor diesen StrafverteidigerInnen!!!
    Im Fall Mollath scheint einigen Leuten der Allerwerteste so auf Grundeis zu gehen, dass man M. am liebsten gar nicht mehr rauslassen will. Könnte es damit zu tun haben, dass überall in Bayern – vermehrt in Regensburg habe ich gehört – volatiles Kapital rumirrt, mit dem einige Leute als Strohmänner mächtig Grund und Boden aufkaufen, welcher dann ausschliesslich in bestimmte Hände kommen soll?
    ———–
    Könnte Mollath’s Sache damit zusammenhängen, weil doch dessen Frau Geldanlagen für verschiedenste Leute getätigt hat, die vielleicht erst dadurch in den Besitz von Geld für Grundstücke und Immobilien kommen konnten?
    Da ist noch viel aufzuklären, aber keine Sorge viele andere “klären” mit.

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  • Lauris

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    Hier sollte es nicht um Empathie, Rechtsempfinden oder Sympathie für oder gegen Herrn Mollath gehen. In diesem Fall geht es für jeden neutralen Beobachter, um einen befangenen Richter des Landgerichts in Nürnberg und um Richter am Landgericht in Regensburg, die hanebüchen einseitig argumentieren.

    Ob Herr Mollath seine Frau geschlagen hat oder nicht, ob Herr Mollath die ihm zur Last gelegten Reifenstechereien begangen hat oder nicht, werden wir wohl nie erfahren.

    Aber Richter Brixner hat mit einer Einseitigkeit und unter Verdrehung von Tatsachen dieses Urteil erreichen wollen, die bei jedem, der dieses “Schandurteil” von 2006 liest, nur noch Erstaunen und Kopfschütteln hervorrufen lässt. Selbst rechtstaatliche Mindestanforderungen, wie z.B. ein Recht auf Verteidigung wurden hier mit Füßen getreten. Unzählige Verfälschungen gegenüber schriftlichen Unterlagen wurden durch Brixner allesamt zu Mollaths Nachteil ins Urteil geschrieben.

    Noch schlimmer als den im Dunstkreis von Mollaths Ex-Frau wandelnden Brixner (er Trainer, Fr. Mollaths neuer Lebensgefährte Maske Spieler, der Ehemann von Fr. Mollaths Scheidungsanwältin Präsident des Handballclubs), kann man nun nur noch die Richter des Landgerichts nennen.

    Sie haben nun knapp ein halbes Jahr für eine Begründung einer Ablehnung gebraucht, die in meinen Augen nur drei Ziele haben konnte:
    1. Es darf nicht herauskommen, dass Richter Brixner das Recht 2006 gebeugt hat.
    2. Es darf kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin der Ex-Frau Mollath erkennbar werden.
    3. Es darf kein Wiederaufnahmeverfahren geben.

    Nur zwei Beispiele, die so hanebüchen , wie falsch sind, um alleine 2. mehrfach zu Fall zu bringen:

    a) Frau Mollath telefoniert mit dem Zeugen Braun und erpresst dabei ihren Mann, indem sie ihm ausrichten lässt, wenn er seine Klappe halten würde, darf er von seinem Vermögen 500.000 Euro behalten. Ansonsten würde sie für seine Einweisung sorgen. Deutlicher kann man eine Erpressung nicht aussprechen.

    Daraus gewinnen die Richter allen Ernstes keinen neuen Erkenntnisgewinn, der in einem normalen Verfahren zu einer Erschütterung der Glaubwürdigkeit von Frau Mollath führen würde. Vielmehr argumentieren sie wiederholt nach dem Motto: Brixner hat das doch geprüft und negiert und deshalb war alles gut. Auch die neue Aussage von Braun hätte Brixner doch ebenso negiert und sein Urteil in der gleichen Form geschrieben.

    b) Herr Mollath hat seine Erkenntnisse (teilweise diffus) an die HypoVereinsbank geleitet. Darin war von Schwarzgeldverschiebungen die Rede. Der Revisionsbericht klärt auf, dass Frau Mollath gegen das Geldwäschegesetz und andere Richtlinien der Bank verstieß und deshalb erhielt sie eine fristlose Kündigung. “Alle nachprüfbaren Behauptungen (des Herrn Mollath) haben sich zutreffend herausgestellt,” schreibt die HypoVereinsbank-Revision.

    Daraus erfinden die Richter am Landgericht: … alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt haben, “bezieht sich das im Wesentlichen auf Verstöße gegen bankinterne Vorgaben (etwa Provisionsannahmen von Konkurrenzinstituten, …), aber eben nicht auf Bargeldtransfers oder Schwarzgeldverschiebungen.”

    Das steht so nicht in dem Revisionsbericht, liebe Richter des Landgerichts. Das ist noch nicht einmal einfach so hineinzuinterpretieren. Aber es wird noch besser: “…spricht der Revisionsbericht zum einzigen Mal in einem konkreten Zusammenhang von Schwarzgeld, und auch dies eher beiläufig.”

    Und dann gibt es noch eine Steigerung, die man nur noch dreist nennen kann: Aus der fristlosen Kündigung, die aus den Ergebnissen der internen Bankenrevisionsprüfung folgte, schreiben die Richter, es wäre “ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen” und unterschlagen dabei die kleine, aber wesentliche Information, dass dies das Ergebnis eines Arbeitsgerichtsprozesses war, der erkannte, dass die Tochtergesellschaft Bethmann der HypoVereinsbank, bei der Frau Mollath zum Zeitpunkt der Prüfung der Revision arbeitete, ja nun nicht Frau Mollath fristlos entlassen konnte, für Fehltaten, die sie in der HypoVereinsbank verübte.

    Vielleicht sollte jemand die Richter des Landgerichts auf andere Stellen dieses Berichts hinweisen, z.B. an die Stelle in der ein Revisor eben darauf hinweist, dass Herr Mollath fundiertes Wissen hat und es ein Risiko für die Bank wäre, wenn dieser an die Öffentlichkeit ginge. Dieses Risiko würde jedoch nicht existieren, wenn es hier eben nur um “interne Themen” (so das Landgericht) gehen würde.

    Diese unfassbar einseitige Auslegung aller für Mollath sprechenden Tatsachen sind ein neuerlicher Justizskandal. Hoffentlich entscheiden sich die am Freitag demonstrierenden Anwälte zu einer rechtlichen Maßnahme gegen diese bewusst verfälschenden Richter. Für diese Gefälligkeitsablehnung darf keiner, der dabei Mitwirkenden in Zukunft auf eine Beförderung hoffen dürfen.

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  • Hnas Woestener

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    Ich habe die Begründung des LG-Regensburg-Beschlusses gelesen.

    Dort steht neben anderen Behauptungen/Feststellung/Erkenntnissen über die Glaubwürdigkeit der Frau Petra M. eine typisch weltfremde – oder an den Haaren herbeigezogene – Äußerung. (Seite 73).

    Die Petra M. hatte ihren Mann bei der Polizei zunächst telefonisch mit der Behauptung angezeigt, er besitze Schusswaffen.
    Im Polizeiprotokoll dieses Anrufs steht – so die Regensburger Richter – , Mollath habe eine „scharfe Langwaffe“ und eventuell ein „scharfe Kurzwaffe“.
    Aber bei ihrer polizeilichen Vernehmung habe Frau Petra M. aber nur von „Schusswaffen“ gesprochen.

    12 Polizisten durchsuchten daraufhin Mollaths Haus und fanden – ein altes (erlaubnisfreies) Luftgewehr.

    Die 3 Regensburger LG-Richter meinen nun, das erschüttere die Glaubwürdigkeit der Frau Petra M. nicht, denn sie habe ja in ihre Anzeige nur von „Schusswaffen“, nicht aber etwa von „scharfen Schusswaffen“ gesprochen.
    Und ein Luftgewehr sei ja eine Schusswaffe.

    Und was eine Schusswaffe ist, wird von den Regensburger Richtern auch beschrieben, nämlich „Schusswaffen sind nach Ziffer 1.1 der Anlage 1 zum Waffengesetz Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind … und bei denen Geschosse durch
    einen Lauf getrieben werden.“

    Geht’s noch?
    Ja, das sind Richter am Landgericht Regensburg. Arm dran ist, wer denen in die Fänge gerät.

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  • Danielli

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    Die Demo ist allein schon deshalb eine super Sache, weil sie an einem Ort stattfindet für den Fall Mollath eine entscheidende Bedeutung hat, das Landgericht Regensburg.

    Es ist aber nicht nur das, es demonstrieren hier Leute die von der Materie eine Ahnung haben.

    Ich hoffe, die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger bekommen Unterstützung durch die Bürger von Regensburg bei ihrer Aktion.

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  • Walter Keim

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    Die Demonstration ist eine sehr gute Sache, Nicht alles dem Verfassungsgericht überlassen, sondern auch selbst was für den Rechtsstaat tun.

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  • ExRA

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    Jedenfalls eine publicity-trächtige Aktion des Herrn Dr. B. und seiner Gefolgschaft. Jaja, die Damen und Herren Strafverteidiger – nach ihrem Selbstverständnis die einzig wahren Hüter des Rechtsstaats. Seltsamerweise hat bisher noch niemand ein Wort über die “Experten” aus der eigenen Zunft verloren, die Mollath seinerseits verteidigt und die bei der auch zu diesem Zeitpunkt schon ziemlich klaren Faktenlage nicht einmal eine halbwegs “anständige” Rechtsmittelschrift zuwege gebracht haben, um den BGH vom begangenen Unrecht der bayerischen Justiz zu überzeugen. Meines Wissens wurde gegen den nunmehr als schier blind- und verurteilungswütig dargestellten Richter Brixner nicht einmal ein Befangenheitsantrag gestellt.
    Das ändert aber natürlich nichts daran, daß die Entscheidung des LG Regensburg, die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zuzulassen, mit der darin enthaltenen Begründung schlichtweg eine Farce ist. Ich hoffe, Herr Aigner, Sie werden uns auch von der angekündigten Demonstration am Freitag berichten und vielleicht sogar ein paar Fotos der mitmarschierenden Strafverteidiger-Prominenz schießen.

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  • Danielli

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    Der Fall Mollath zeigt an einem konkretem Beispiel auf wie jeder in Deutschland, oder zumindest in Bayern unter die Räder kommen kann.

    Dafür, so finde zumindest ich, hat er immer noch zu wenig Aufmerksamkeit. Da ist doch jede positive Aktion, die Aufmerksamkeit auf den Fall lenkt gut.

    Es muss ja nicht jeder der die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger unterstützt gleich ein Plakat mit Freiheit für Mollath hochhalten. Es ist ja vielleicht auch einfach nur interessant da hinzugehen.

    https://www.facebook.com/pages/Gerechtigkeit-und-Freiheit-f%C3%BCr-Gustl-Mollath/464360823657783?ref=ts&fref=ts

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  • Kaspar

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    Das Fehlurteil gegen Herrn Mollath stellt niemand mehr in Abrede. Aber vom wem ist er verteidigt worden?
    Herr Mollath wäre seit 7 Jahren auf freiem Fuß, wenn die Revision zum BGH die eklatanten Verfahrensmängel gerügt hätte. Ohne Rüge durfte der BGH sie nicht prüfen. Die Revision wurde beschränkt auf wenige materielle Punkte.
    Die jetzige Problematik der Beseitigung der Rechtskraft hätte es nie geben dürfen. Das Urteil durfte nie rechtskräftig werden.
    Es gibt nicht nur ein Justizversagen, sondern auch ein eklatantes Anwaltsversagen! Weder bei Herrn Strate noch bei sonst wem findet sich ein Hinweis darauf. Die Kollegen werden geschont.
    Stimmt schon, eine Krähe……

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  • Lauris

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    Je mehr man die Ablehnung des LG Regensburg liest und andere Quellen dagegen hält, desto unglaublicher werden hier die einseitigen Interpretationen, bei diesem Beispiel sogar Verfälschungen:

    Die Begründung der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge enthält folgenden Inhalt (S.90 ff):
    “Weitergehende Erkentnisse (Anm.: bzgl. Schwarzgeldtransfers) ergibt der Revisionsbericht der Hypo Vereinsbank nicht. Die Durchsicht des Revisionsberichts ergibt keine Belege für erfolgte Schwarzgeldverschiebungen oder Bargeldtransfers.”

    Das ist unwahr. Auf Seite 4 des Revisionsberichts heißt es:
    “Frau M (Anm.: Mollath, dann Müller, später Maske)verwalte “Schwarzgelder” der Familie K in der Schweiz.” Erst leugnete Frau Mollath die Bekanntschaft mit der Familie, dann : “gab sie zu, für die Familie in einer Erbschaftsangelegenheit aktiv gewesen zu sein. Zu dem Thema “Schweiz” verweigerte sie die Aussage.” Mit der Vollmacht (bei der Schweizer Bank) für Frau Emma K konfrontiert, verweigerte Frau Mollath die Aussage.

    Darüber hinaus berichtet der Revisionsbericht ebenfalls über Bargeldabhebungen der Frau Mollath in der Schweiz. Angeblich war Frau Mollath ja nie persönlich in der Schweiz, um dort Bargeld ihrer Kunden hinzuschaffen. Frau Mollath berichtete haarklein, wie sie das Schwarzgeld über die Grenze brachte. Aber die Richter des LG Regensburg ignoriern den Bericht an allen Stellen, die für Mollath sprächen.

    In der Folge beschreibt der Revisionbericht von der fristlosen Kündigung für Frau Mollath (u.a. Verstoß gegen das Geldwäschegesetz) aus der die LG-Richter ja die Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen in der Begründung basteln, ohne Hintergründe zu benennen.

    Wenn das keine Indizien für Schwarzgeldverschiebungen sein sollen, müsste zukünftig jeder straffrei ausgehen. Ob nun Familie K auf der Liste der jetzt erkannten 20 Steuerhinterzieher steht? Mehr Beweis ginge nicht.

    Die gleiche Interpretation wurde auch von CSU und FDP in den Untersuchungsausschussbericht geschrieben. Warum? Weil Frau Merk dies vorher so sagte. Nicht einmal, nicht zweimal, nein so oft sie im letzten Jahr dazu gefragt wurde. “Zum Thema Schwarzgeld gab es im Revisionsbericht der HypoVereinsbank keine nachprüfbaren Tatsachen…”

    Ja wenn die Justizministerin das dort nicht findet, wie könnte man dies dann von den Richtern im Landgericht erwarten, unter denen einer ist, der anscheinend ohnehin eine Leseschwäche hat…

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  • hopkins

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    @ExRA leider ist es so, das die meisten RA nicht in der Lage sind eine wirksame Revision oder Verfassungsbeschwerde zu schreiben. Dazu gehören auch solche die schon bevor sie eine Seite der Akte gelesen haben, € 10.000,- kassieren und dann nicht mehr zustande brinegen als einer, der € 500,- als Vorschuss verlangt. Mollath wollte seiner Verteidiger los werden. Dies hat das Gericht aber abgelehnt, weil die gewusst haben, bei dem haben wir leichtes Spiel. Wie man nun allerdings sieht, kann auch der beste Anwalt nichts gegen die bay. Rechtsbeugermafia ausrichten, wenn diese Rechtsbeugermafia CSU-Mitglieder sind und mit gewissen Leuten, die ihr Geld verschoben haben, im Lions- oder Rotary-Club sitzen. Die beste Demonstration gegen das Treiben der CSU und ihre Rechtsbeugermafia wäre es, die CSU im Sept. nicht zu wählen.
    Hier ein Link zum Buch “Die Rechtsbeugermafia”

    http://www.luebeck-kunterbunt.de/Rechtsbeugermafia.pdf

    Dieses Buch stammt von einem RA der seine Anwaltszulassung abgegeben hat weil er es mit diesem Verbrechergesindel nicht mehr ausgehalten hat

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  • heinz

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    Kleine Ergänzung zu Lauris: “In der Folge beschreibt der Revisionbericht von der fristlosen Kündigung für Frau Mollath (u.a. Verstoß gegen das Geldwäschegesetz) aus der die LG-Richter ja die Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen in der Begründung basteln, ohne Hintergründe zu benennen.”

    Die Hintergründe hierzu sind mittlerweile bekannt. Da Frau MMM zwischenzeitlich zu einer Tochterbank gewechselt war, konnte die HVB ihr nicht mehr “direkt” kündigen. Also wurde der Vertrag “einvernehmlich” aufgelöst unter Zuhilfenahme eines – gemessen an den üblichen Ansprüchen – lächerlich geringen Trinkgeldes. Dass die HVB überhaupt kein Interesse hatte, die Kündigungsgründe (vollumfassend) publik werden zu lassen, liegt wohl auf der Hand.

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  • NLPete

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    Ich hoffe sehr, dass sich Herr Dr. Jan Bockemühl noch besseres Gehör verschaffen kann durch Initiativen dieser Art.

    Es ist äußerst übel, dass in Deutschland die Psychiatrie erneut wie unter Hitler zur Beseitigung politisch missliebiger Personen missbraucht wird.

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  • Burkhard Lenniger

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    Der Fall Gustl Mollath ist nur die Spitze eines Eisberges im nicht auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und er EMRK tatsächlich verankerten Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland. Das verfassungswidrig aus dem NS-Terrorregime in das bundesdeutsche Rechtssystems übernommene kodifizierte Recht macht es den drei Gewalten bis heute möglich, sich an den unverbrüchlichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes vorbei rechtsstaats- und konventionswidrig gegenüber dem Bürger als unverletzlichen Grundrechtsträger aufzuspielen, obwohl das gesamte kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes mit der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général am 06.01.1947 in Rastatt deklaratorisch aufgehoben worden ist. Außerdem war es mit dem Tod des Massenmörders Hilter am 30.04.1945 ersatzlos untergegangen und mit den Militärgesetzen und Kontrollratsgesetzen konstitutiv aufgehoben. Mehr geht eigentlich nicht, doch die geistige Elite, die 1949 am Start war, hatte alles andere im Kopf, als den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes. Die Folgen sidn heute mehr denn je zu spüren und allerorten zu sehen und zu lesen.

    Der vom LG Regensburg angeführte § 359 StPO, der die gesetzlichen gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren regelt, stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes und kann demnach natürlich nicht zum Inhalt haben, dass gerichtliche Fehler, die immer eine Grundrechteverletzung des Betroffenen darstellen, einen absoluten Wiederaufnahmegrund darstellen müssen, weil Grundrechteverletzungen gemäß Art. 1 Abs. 3 und 2 GG absolut verboten sind. Grundrechteverletzungen sind jedoch nicht unter Strafe gestellt, nicht einmal der Amtsmissbrauch ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Der Tatbestand wurde 1943 von den Nazis ersatzlos gestrichen und bis heute nicht wieder im StGB aufgenommen. Da freut sich doch jeder das Recht verletzende Amtsträger ein Loch in den Bauch. Und auch andere im StGB normierte Amtsdelikte haben das Manko, dass wenn sie zugunsten des Staates begangen werden, die Täter nicht strafbar sind.

    Weil hier an der einen oder anderen Stelle über Folter geschrieben wurde, die Folter ist entgegen des Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 in der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht als eigenständiger Straftatbestand gemäß Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter im StGB normiert, so dass Folter nicht wirklich strafbar ist in Deutschland. Und das hat seinen Grund, denn im Art. 1 des Übereinkommens steht als Tatbestandsmerkmal die Nötigung ohne Vorbehalt. Im § 240 StGB heißt es hingegen, dass das Mittel zum Zweck als verwerflich angesehen werden muss, um genötigt zu haben. Das ist die übernommene Gesinnungsjustiz des NS-Terrorregimes der Jahre 1933 bis 1945. Würde man also Folter unter Strafe stellen, gäbe es plötzlich im StGB zwei sich widersprechende Tatbestände der Nötigung. Das will man unter allen Umständen bis heute vermeiden und foltern können nur Bedienstete des Staates und ihre Auftragnehmer. Es passt alles so schon in die Vergangenheit und in der sind Juristen lieber zu Hause als in der grundgesetzlichen Gegenwart zum Leidwesen aller betroffenen Bürger und Grundrechtsträger.

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  • Uempfenpruempf

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    Bananenstaat Bundesrepublik Deutschland!!!
    Ich frage mich, ob es keine Möglichkeiten gibt die verantwortlichen Richter und Gutachter wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zur Verantwortung zu ziehen. Und zwar richtig, den wer so mit dem Leben eines Menschen umgeht gehört nicht nur mit Berufsverbot betraft, sondern in den Knast!!!

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  • Veronika

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    @Burkhard Linninger: Auch wenn es schmerzen muss, meine Zustimmung haben Sie! Vielen Dank übrigens für die dedizierten Hinweise auf das Wiederaufnahmeverfahren. Damit kann sich nun jede/r vorstellen, warum es so ein Chaos geben musste und weiterhin gibt.

    —————————–
    HINWEIS:
    Heute zwischen 18.00 und 19.00 Uhr ein Bericht über “regensburg-digital.de” auf Radio Lora – München, UKW 92,4, oder als LiveStream im Internet: http://lora924.de/?page_id=7853

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  • Burkhard Lenniger

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    @Uempfenpruempf

    Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Vorgeschichte, die ganz besonders den Zeitraum seit dem 05.031933 bis 09.05.1945 betrifft. In dieser Zeit wurde der sog. Doppelstaat entwickelt, der aus dem Normen- und Maßnahmenstaat bestand. Details lesen sich im “Der Doppelstaat” von RA Ernst Fraenkel, der 1938 als Jude Nazideutschland hat noch verlassen können.

    Als die NS-Täter sich nicht mehr sicher sein konnten, nach dem Krieg mit heiler Haut davon zu kommen, wurde sich an den international geltenden Rechtssatz “keine Strafe ohne Gesetz” erinnert und man legte Hand an am Strafgesetzbuch. Dieses Handanlegen wird bis heute fortgesetzt betrieben und zwar von denen, die heute Gesetzgeber spielen bzw. die Gesetze anwenden oder es auch lassen. Am 15.06.1943 wurde der Amtsmissbrauch gestrichen. Gleichzeitig wurde in der Nötigung und der Erpressung die Gesinnungsjustiz implementiert, da hieß es dann im Abs. 2 der §§ 240 und 253 StGB, dass das Mittel zum Zweck gegen das gesunde Volkempfinden verstoßen musste, um als Nötigung oder Erpressung in Frage zu kommen. Wenn also ein Staatsdiener nötigte oder erpresste und zwar zum Wohle des braunen Reiches, war es immer im Sinne des gesunden Volkempfindens.

    Anstatt dass nun der Amtsmissbrauch wieder 1949 ins StGB aufgenommen wurde, ist er bis heute nicht wieder existent. Kein anderes europäisches Land hat eine solche Rechtslücke. Und auch die Gesinnungsjustiz ist immer noch im § 240 sowie 253 StGB im Abs. 2 enthalten. Aus “gesundem Volksempfinden” wurde “verwerflich”, was für ein rechtsstaatlicher Akt, den hier der Gesetzgeber 1954 vollzogen hat.

    Die Rechtsbeugung als Straftatbestand gegen den Richter wurde erst 1975 in das bundesdeutsche StGB eingeführt. Bis dahin konnte ein Richter so gut wie gar nicht belangt werden und wer glaubt, dass das nun mit der Rechtsbeugung ginge, der irrt. Die Täter in der schwanrzen Robe haben sich im Wege des verfassungswidrigen überpositiven Richterrechts die Hürden bei der Begehung der Rechtsbeugung so hoch gestellt, dass sie faktisch nicht überwunden werden können, um als Rechtsbeuger zur Verantwortung gezogen zu werden.

    Freiheitsberaubung z.B. durch einen Richter geht nur noch, wenn er gleichzeitig das Recht gebeugt hat. Damit ist auch das Thema erschöpft.

    Die Bevölkerung hat sich 64 Jahren auf alles andere verlassen als auch sich selbst und hat die Täter von damals, die heute beerbt worden sind von einer neuen Tätergeneration, die natürlich ideologiefrei unterwegs ist, einfach im Geiste der braunen Vergangenheit weitermachen gelassen.

    Bis heute ist die Mehrzahl der aus der braunen Vergangenheit in die Zeit des Bonner Grundgesetzes verfassungswidrig übernommenen Gesetzesvorschriften nicht grundgesetzkonform. Das macht aber nichts, denn es weiß kaum jemand und wenn man es den Tätern sagt, dann lachen diese und handeln trotzdem grundrechteverletzend. Grundrechteverletzungen sind nämlich bis heute nicht strafbar. Da hat also der Amtsträger keine Skrupel mehr zu machen was ihm oder seinesgleichen gerade nützt.

    Und wer übrigens glaubt, dass ihm vor einem Schöffengericht geholfen werden wird, weil dort ja der Bürger als Ehrenrichter mit am Richtertisch sitzt, der irrt, denn diese Personengruppe hat nicht nur keine Ahnung von dem was Rechtsprechung dem Grunde nach bedeutet, sie wollen auch von prozessualen Dingen keine Ahnung haben. Auf die Frage, ob Schöffen vor der Aufnahme ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit als gleichberechtigter Richter in die offenen Geheimnisse des Bonner Grundgesetzes als ranghöhste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland eingewiesen werden, erhielt ich ein mehrfaches “nein” aus berufenem Munde zu hören. Das heißt, dass auch die Schöffen kein Garant dafür sind, dass im Verfahren die Grundrechte des vermeintlichen Täters sowie dessen minimalen Verteidigungsrechte zu jeder Zeit im Verfahren gewahrt werden. Kein Schöffe, mit dem Unterzeichner in jüngster Zeit gesprochen hat, kennt die ihn als Schöffe zwingend bindenden grundgesetzlichen Vorschriften. Keiner wusste, dass die Grundrechte unverletzlich sind und gegenüber auch den Richtern unmittelbar geltendes Recht bilden. Kein Schöffe hatte jemals vom sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gehört und konnte demnach auch nicht erklären was es bedeutet, wenn eine gesetzliche Vorschrift diese zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner GG nicht erfüllt.

    Zum Zitiergebot finden sich detailierte Angaben unter:

    http://grundrechtepartei.de/Zitiergebot

    Nicht ohne Grund hat das Bundesjustizministerium sowie seines Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 23.03. 2013 den politischen Negativpreis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des “Großen Anton-Hynkel-Preis mit Firlefanz und Kinkerlitz am Braunen Band” erhalten. Details lesen sich dazu hier:

    http://grundrechtepartei.de/Gro%C3%9Fer_Anton-Hynkel-Preis#Bundesministerium_der_Justiz_und_die_Bundesministerin_der_Justiz_Sabine_Leutheusser-Schnarrenberger

    Vielleicht ist der Fall Gustl Mollath geeignet, Bundesbürger endlich zu motivieren, sich wirklich für das Gemeinwesen einzusetzen und die, die bis heute nicht ablassen von der “braunen Vergangenheit” aus ihren Ämtern zu jagen.

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  • hopkins

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    @Burkhard Lenniger, schön geschrieben aber noch nicht die ganze Wahrheit, was hier in dieser Bananenrepublik abgeht. Gustl Mollath wurde mit Hilfe von absolut nichtigen Gesetzen verurteilt. 1990 wurde der Geltungsbereich, Art. 23 GG, aufgehoben. Später wurde dann das jetzige EU-Geschwaffel eingefügt. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist ungültig, hat das BVerWG einmal festgestellt. Eine Präambel besitzt keine Rechtskraft, kann man in juristischen Wörterbüchern nachlesen. Bereits 1949 wurde der § 15 GVG aufgehoben, in dem einmal stand, “Die Gerichte sind Staatsgerichte”. Was sind sie jetzt, Firmen, kann man in internationalen Firmenverzeichnissen nachlesen. Das bay. Justizministerium hat eine USt-ID-Nr. So etwas braucht normal eine Firma.
    2006/2007 hat es zwei Bereinigungsgesetze von Bundesrecht gegeben. Da wurden unter anderem die Paragraphen mit den Geltungsbereichen der ZPO, StPO und GVG aufgehoben. Somit gelten diese Gesetze nirgens mehr. Im Bereinigungsgesetz von 2007 wurde die Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben, somit gilt es wieder. 2008 und 2012 hat das BVerfG festgestellt, das das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig war. Dies ist seit 1956 der Fall. Somit sind alle Entscheidungen des Bundestag seit 1956 nicht, da von einem verfassungswidrig zusammen gesetzten Bundestag erlassen. Der selbe Zustand den das franz. Militärgericht 1947 in dem Fall “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” festgestellt hat. Nur dies stört in dieser Bananenrepublik niemanden., eben auch keinen Juraprofessor oder Staatsrechtler.
    Hierzu einen Link, zu einem Buch, in den diese Zustände sehr detailiert dargelegt werden. Mir haben schon mehrere RA zugestimmt, das dies so ist, aber sich niemand was darum schert.

    http://www.jahrhundertlüge.de/images/stories/buch/DIE%20JAHRHUNDERTL%C3%9CGE%20-%20V9.pdf

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  • Adam Lauks

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    Es kommen schwere Zeiten auf Gustl Mollath zu, sollte er freigelassen werden. Der Kampf um Wiedergutmachung, Entschädigung und wiederherstellung seiner Würde wird gebauso werden wie die 7,5 Jahre Folter. Seit 1992 versuchte ich als FOLTEROPFER DER STAZIS einen Status zu erlangen, Gerechtigkeit zu finden- bis heute vergebens. http://adamlauks.wordpress.com/2013/04/18/petitionsausschuss-des-abgeordnetenhauses-von-berlin-die-folterungen-aus-der-ddr-haft-und-strafvereitelung-im-amt-seitens-des-sonderbeauftragten-des-bundesrefierung-fur-personenbezogene-unterlagen/
    Erst im April 2013 hat der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses die Folter aus der DDR-Zeit 1982-1985 auf ihre Tagesordnung gesetzt. Nachdem der Weg bis zum Verfassungsgericht gegangen wurde unter dem Coaching von Professor Dr. Jörg Arnold … IMS ALTMANN….vom Max Planck Institut Freiburg im Breisgau. Als ich die Vollmacht unterschrieb konnte ich nicht ahnen dass mein RA ehemalige Richter am obersten Gericht der DDR war. Auch Max Planck Gesellschaft wusste nicht dass die STASI-Spion höchster Güte, aus dem B-Kader 1991 einstellt, bis ich ihn enttarnte.

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  • Sascha Kolb

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    Es freut mich sehr, dass morgen von Juristen öffentlich Postition zugunsten Gustl Mollaths bezogen wird.
    Auch aufgrund eigener Erfahrungen komme ich zu dem Schluss, dass unser System, -zumindest in Teilen, von kriminellen Kreisen für ihre Zwecke vereinnahmt wurde bzw. wird. Ein Entgegensteuern ist für alle intelligenten Menschen, die in der Lage sind die Fakten und Indizien richtig zu verarbeiten, Pflicht. Auf dass dem grenzenlosen Egoismus lieber früher als später der Handlungsspielraum entzogen wird!

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  • Windjammer1

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    Es ist doch einfach ungeheuerlich , das es so etwas in unserem Rechtsstaat gibt. Es steckt noch sehr viel mehr
    hinter diesem Fall – Mollath – . Ihr werdet Euch noch alle
    wundern . Der Brixner hat das schon geschickt eingefädelt.

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  • Danielli

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    Wie läuft es, oder wie ist es gelaufen?

    Haben sich wenigstens ein paar Burger, die Zeit hatten dazugesellt?

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  • mindamino

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    @Lenniger
    Schöffen …, der irrt, denn diese Personengruppe hat nicht nur keine Ahnung von dem was Rechtsprechung dem Grunde nach bedeutet, sie wollen auch von prozessualen Dingen keine Ahnung haben. …

    Diese sollen auch keine Ahnung von prozessualen Dingen haben, damit der Richter denen die prozessualen Dinge so erklären kann wie er möchte. Die Schöffen erhalten auch keine Akteneinsicht, damit diese davon nicht verwirrt werden oder gar durcheinanderkommen mit dem was dann in der Hauptverhandlung dahergelogen wird.

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  • mindamino

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    Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht.
    Es gibt Verfassungsmäßig den Gleichheitsgrundsatz und wir haben eben in unserer Justiz jetzt einen Zustand in dem dieser Gleichheitsgrundsatz in elementarster schwerster Weise verletzt ist.
    Für Strafkammern vor Landgerichten und noch viel schlimmer von Schwurgerichten gibt es keine Wortprotokollierungspflicht. Da kann der Richter machen was er will.
    http://blog.justizfreund.de/?p=3072

    »Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften – zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. …
    Rechsanwalt Rolf Bossi, in: “Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger”, Goldmann Verlag, Seite 271 – 272”
    http://blog.justizfreund.de/?p=560

    Verein gegen Rechtsmissbrauch:
    http://www.justizgeschaedigte.de

    Solarkritiker flüchtet vor deutscher Justiz ins Ausland:
    http://solarresearch.org/wp

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  • Veronika

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    @Windjammer1: Volle Zustimmung! Z. B. die immer noch verschwundenen 300 Mio. DM vom FJS, diverse Mrden. die derzeit vor allem (auch in der Oberpfalz!!!) in Landflächen gesteckt werden sollen, um später die Alleinherrschaft zu besitzen. Ämtervergabe deluxe …, wer mit wem …, wessen Kind von wem …

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  • Joachim Datko

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    Ortsangabe der Demo im Artikel unglücklich?

    Ich hatte nur eine Ortsangabe im Artikel gefunden:

    “Am Freitag, 11 Uhr, wollen Bockemühl und seine Kolleginnen und Kollegen vom Regensburger Landgericht zum Haidplatz demonstrieren.”

    Deswegen bin ich zuerst zum Haidplatz gegangen, da war nichts los. Dann habe ich die Gruppe leider relativ spät beim Gericht in der Augustenstrasse gefunden.

    Die Route war so angegeben, allerdings wurde dann nicht marschiert, sondern nur eine Kundgebung am Gericht abgehalten. Die Redaktion

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  • „Ene, mene, Staatsgewalt…“ | Regensburg Digital

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    […] mehr hätte sich die „Initiative der Bayerischen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“, die zur Demonstration aufgerufen hat, wohl doch erwartet. Es gibt ein paar enttäuschte Gesichter. Aber zumindest ist der Medienrummel […]

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  • Ele

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    Gustl Mollath war gestern abend bei Beckmann. Dieser Mann wirkt so klar, klug und normal , daß es absolut nicht vorstellbar ist, daß er in die geschlossene Psychiatrie muß___Die Sendung ist sehr sehenswert – die anwesende Psychiaterin sagte über die gängige Praxis Gutachten zu erstellen, daß dies dem gleichkäme, als würde eine Frau aus 20 m Entfernung vom Gynäkologen untersucht werden!!!! ___hier kann mensch die Sendung nochmals gucken: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/443668_beckmann/16520340_zu-unrecht-in-der-psychiatrie-der-fall-gustl?buchstabe=B

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  • reiner tiroch

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    ach was hätte ich mir 1990 in meinem Fall, der Mollaths in nichts nachsteht gewünscht, dass sich soviele um mich bemühen. dennoch wünsche ich Mollath weiterhin nur das allerbeste.

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  • Sascha Kolb

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    Ein wichtiger erster Schritt, – verfügt man über eigene Erfahrungen, ist die Erstellung einer eigenen Webseite mit den Details zu dem eigenen Fall.
    Auch ich habe gewisse Erfahrungen; so dürfen / können v.A. große Firmen völlig ungestraft Lügen über Mitarbeiter verbreiten, wenn es irgendwelchen “höheren Zielen” dient. Bis hin zur völligen Demontage des öffentlichen Rufs und zur Pathologisierung durch Ärzte und Psychologen. Ich konnte diesem Netzwerk des furchtbaren Egoismus nur deshalb etwas trotzen, weil ich von “Personalgesprächen” heimliche Bandaufnahmen anfertigte, die Beschimpfungen und schwerste Beleidigungen durch Vorgesetzte eindeutig belegen. Lt. den ursprünglichen Stellungnahmen des Halbleiterherstellers im Westen hätte ich mir diese eingebildet oder erfunden um “eine Beförderung” zu erzwingen bzw. einfach nur um der Firma zu schaden. Eine der Folgen dieser Stellungnahmen war, dass ich Neuroleptika verschrieben bekam, die ich im Rahmen (m)einer Mitwirkungspflicht nehme musste…
    Wenn möglichst jeder seine diesbezüglichen Erfahrungen veröffentlicht, dann kann man diese narzistischen/ egoistischen Kreisen dadurch noch am ehesten bekämpfen. Denn aktuell halten die meisten Menschen Fälle, wie den des Gustl Mollath, für die absolute Ausnahme.
    Steigt man tiefer in die Materie ein und analysiert im Zusammenhang Verjährungsfristen, Lobbyismus/Korruption usw, dann kann man durchaus gültig zu dem Schluss kommen, dass unser System in Deutschland von “Kriminellen für Kriminelle” gemacht ist…

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  • Student

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    Sehe ich das falsch oder muss der Fall Mollath jetzt nicht zwangsläufig auf eine Anklage wegen Mordversuches hinauslaufen?

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  • SUNSHINE

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    Was dieser Mann durchmachen musste, kann man nicht in Worte fassen…. Seine Ex-Frau hat ihm gesagt, sie macht ihn fertig, Lügen über ihn verbreitet, er hätte ihr was angetan und die Schwarzgeldgeschäfte würden nicht existieren. Sie behauptete lediglich, er würde das sagen, weil er psycisch krank sei. Das Gericht glaubte ihr,

    7 Jahre Isolation, Pein, Hohn, Demütigung, keine sozialen Kontakte… Er durfte glaube ich seinen REchtsanwalt nicht mal regelmäßig sehen. Das sind menschenunwürdige Zustände denen der arme mann ausgesetzt wurde.

    Ich habe letztens bei meiner Heilpraktikerin ein INterview von ihm gelesen.

    Darin hat er berichtet, wie manche Menschen in der Psychiatrie zu Grunde gehen können. Er sagte da werden MEnschen Tabletten verabreicht, auf diese viele erbrechen , Gesichtslähmungen kriegen und teilweise kommt es vor, dass Eltern ihre eigenen Kinder nicht mehr erkennen. Er meinte außerdem, im Haldol steht in der Packungsbeilage als Nebenwirkung “Bewusstseinsstörung” drinnen. Mollath fügte hinzu, dass da Leute viel aggressiver wieder rauskommen als sie reinkommen. (INterivew Spiegel).

    Es werden Patienten teilweise 25 !!! Stunden ans Bett gefesselt. :((

    JEtzt ist er alleine auf sich gestellt, bekommt keine Resozialisierung.

    Das Gute ist, dass er nicht zwangsmedikamentiert worden ist, sonst wäre aus ihm erst recht ein kranker, gebrochener Mann geworden. Die hätten ihn immer weiter festgehalten. Ich muss diesen Psychiatern REspekt aussprechen, sie haben ihn NICHT zur Tabletteneinnahme gezwungen. Gott sei Dank…

    Ich hoffe er kommt wieder auf die Füße und ihm wird es besser gehen… Armes Deutschland… Kommt häufig vor , dass fehlerhaft gearbeitet wird oder dass keine Aufklärungsarbeit geleistet wird siehe Tennessee Eisenberg.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erfolg-fuer-gustl-mollath-vor-bundesverfassungsgericht-a-920566.html

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