19 Jul2010
Tennessee Eisenberg: „Öffentlichkeitsarbeit absolut unprofessionell“
Hermann Benker ist ein Freund klarer Worte. In Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf den Studenten Tennessee Eisenberg hat sich der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft mehrfach zu Wort gemeldet. So hat er die – während der laufenden Ermittlungen erfolgte – Versetzung der beiden Schützen in den Innendienst als „Vorverurteilung“ kritisiert. „Fakt ist: Es muss geschossen werden, bis die Gefahr beseitigt ist” war ein weiterer Ausspruch, mit dem sich Benker in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hatte. Auch nach der Nockherberg-Predigt von Michael Lerchenberg und der dort geäußerten Kritik an dem Polizeieinsatz in Regensburg im Speziellen und der Spezialeinheit USK im Allgemeinen meldete sich Benker zu Wort. Für ihn höre der Spaß bei der Fastenpredigt endgültig auf. Angesichts dieser Entgleisungen dränge sich für ihn die Frage auf, ob Lerchenberg künftig überhaupt noch als Fastenprediger tragbar sei. Vergangenen Freitag hat Benker nun die Regensburger Staatsanwaltschaft, aber auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) scharf kritisiert. Am Rande eines Fachgesprächs der Grünen-Landtagsfraktion zur Frage einer unabhängigen Kontrollinstanz für die Polizei bezeichnete Benker die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft beim Fall Tennessee Eisenberg als „absolut unprofessionell“. Niemand bei der bayerischen Polizei habe „einen Freibrief“ erwartetet, so Benker mit Blick auf den damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel. Dieser hatte bereits wenige Tage nach dem Einsatz erklärt: „Alles spricht momentan für eine Notwehr- oder Nothilfesituation.“ Diese frühe Vorfestlegung sei ebenso ein Fehler gewesen wie das anschließende Schweigen, so Benker. Über Monate war die Staatsanwaltschaft nur häppchenweise mit Informationen herausgerückt. Nach mehrfacher Kritik an diesem Vorgehen hatte sich Ruckdäschel Nachfragen der Medien schließlich via Pressemitteilung verbeten. „Wer sich zuerst so äußert und dann einfach abtaucht, handelt nicht nur absolut unprofessionell“, so Benker. Er lasse auch die Polizei allein.
Auch die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens kritisierte der Landesvorsitzende. Noch ehe die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse ihrer Gutachten bekannt gegeben habe, sei bereits das von der Familie in Auftrag gegebene Zweitgutachten öffentlich diskutiert worden. Für Benker ein „einmaliger Vorgang“. Die Polizei habe sich – angesichts des laufenden Verfahrens – nicht zu dem Fall äußern dürfen. Die Staatsanwaltschaft habe geschwiegen und damit die Situation verschärft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre es Aufgabe von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gewesen, sich einzuschalten, so Benker. „Doch auch von ihm kam nichts.“
Ganz richtig liegt Benker mit dieser Einschätzung nicht. Auch Herrmann hatte sich im August – ebenfalls noch vor Abschluss der Ermittlungen – auf die Notwehr-These festgelegt. Bereits in der Vergangenheit hatten Vertreter der Polizei scharfe Kritik an Staatsanwaltschaft und bayerischem Innenministerium geübt.
Joachim Datko
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Es geht um eine neutrale Bewertung und nicht um Öffentlichkeitsarbeit!
Es geht doch nicht darum, wie die Öffentlichkeitsarbeit war oder ist, sondern um eine neutrale Klärung und Bewertung. Behörden können keine neutrale Klärung durchführen, da sie Beteiligte sind.
gifthaferl
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“…bezeichnete Benker die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft beim Fall Tennessee Eisenberg als „absolut unprofessionell“.”
Wo er recht hat, hat er recht, der Herr Benker.
Man hätte es wirklich um einiges geschickter anstellen können es so hinzudrehen, dass der Freibrief nicht auf den ersten Blick für jedermann ersichtlich ist.
Solch unprofessionelle PR ist tatsächlich nahezu nicht mehr vorstellbar heutzutage.
Bernay, der die moderne PR erfunden hat wusste schon in den 1920 er Jahren:
„Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in der demokratischen Gesellschaft. Wer die ungesehenen Gesellschaftsmechanismen manipuliert, bildet eine unsichtbare Regierung, welche die wahre Herrschermacht unseres Landes ist.
Wir werden regiert, unser Verstand geformt, unsere Geschmäcker gebildet, unsere Ideen größtenteils von Männern suggeriert, von denen wir nie gehört haben. Dies ist ein logisches Ergebnis der Art wie unsere demokratische Gesellschaft organisiert ist.
Große Menschenzahlen müssen auf diese Weise kooperieren, wenn sie in einer ausgeglichen funktionierenden Gesellschaft zusammenleben sollen. In beinahe jeder Handlung unseres Lebens, ob in der Sphäre der Politik oder bei Geschäften, in unserem sozialen Verhalten und unserem ethischen Denken werden wir durch eine relativ geringe Zahl an Personen dominiert, welche die mentalen Prozesse und Verhaltensmuster der Massen verstehen. Sie sind es, die die Fäden ziehen, welche das öffentliche Denken kontrollieren.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays#Theoretische_Grundlagen
Aber wenn man halt immer an den falschen Stellen spart, und keine Profis nimmt……………..
Veits M.
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Wer die nachfolgenden Beiträge zur Causa Brunner sorgfältig gelesen hat, wird erkennen (müssen), welche herausragende Bedeutung das Kernstück des Strafprozesses, die Hauptverhandlung, hat. Nur sie bringt (nicht immer) T R A N S P A R E N Z in den jeweiligen Tatablauf, nur das in ihr gefundene Ergebnis der Beweisaufnahme zählt, nicht (!) der Akteninhalt.
Heribert Prantl
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/fall-dominik-brunner-das-grosse-herz-1.976620
Beno Hurt
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/vermischtes/brunner-prozess-wenns-der-wahrheitsfindung-dient-1.975576
Eduard Buchinger
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an @Joachim Datko ;-)
Es ist doch selbstredend wenn auch nicht selbstverständlich, der damalige verantwortliche
LOStA Günther Ruckdäschel hat “nicht nur über Monate Informationen nur häppchenweise herausgerückt”. Nein! Er hat die Angelegenheit als (selbsternannter) Anwalt der Poliziei und Erfüllungsgehilfe der Bayerischen Justizministerin nebst eines Herren Namens Herrmann, ganz einfach nur ausgesessen!
Dadurch hat er wohl nicht nur das Ansehen der hiesigen Polizei sondern womöglich vielmehr das Ansehen der Justiz beschädigt.
Dafür ist er ja auch zum Präsidenten des LG Regensburg durch Vorbenannte “befördert” worden.
Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger :-)
Mikelo
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Es tut mir leid, ich möchte jetzt wirklich nicht die Mitstreiter im Fall Tennessee Eisenberg vor den Kopf stoßen, aber ich gehe tatsächlich von einer berechtigten Notwehr, bzw. Nothilfe aus. Der einzige Fehler war, dass sich die Staatsanwaltschaft zu früh festgelegt und später viel zu spärlich geäußert hat.
Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass ein Leitender Oberstaatsanwalt und jetzt Präsident beim LG sich von ein paar kleinen Polizisten in die Suppe spuken läßt. Hätte die Sache auch nur im geringsten etwas für eine mögliche Anklage hergegeben, wäre diese erhoben worden.
So aber steht die Notwehr, bzw. Nothilfe. Damit ist ein Rechtfertigungsgrund nach dem StGB gegeben, das heißt, es wurde definitv keine Straftat begangen. Und wo keine Straftat begangen wurde, kann man auch keine Gerichtsverhandlung führen.
gifthaferl
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“So aber steht die Notwehr, bzw. Nothilfe. Damit ist ein Rechtfertigungsgrund nach dem StGB gegeben, das heißt, es wurde definitv keine Straftat begangen. Und wo keine Straftat begangen wurde, kann man auch keine Gerichtsverhandlung führen.”
Mikelo
Wenn das so ist, dann können wir ersatzlos alle Strafgerichte streichen.
Ich wüsste nicht, warum dann die Staatsanwaltschaft nicht auch gleich das Strafmaß – sofern sie definitiv entschieden hat, es liegt eine Straftat vor – verhängen sollte.
Mikelo
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Wie gesagt, das Gericht wird nicht von sich aus tätig, sondern auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Wenn der zuständige Staatsanwalt nach Prüfung aller Unterlagen zu der Feststellung gelangt, dass es Notwehr war, hat er schlichtweg nicht die Möglichkeit, dies gerichtlich prüfen zu lassen, weil es sich um einen Rechtfertigungsgrund handelt und somit keine Straftat (aus Sicht des Staatsanwaltes) vorliegt.
Die Gegenseite kann, wie hier geschehen, das Ganze nochmal prüfen lassen und ein Klageerzwingungsverfahren anstreben. Dennoch gehe ich davon aus, dass es schlussendlich auch bei der Notwehr bleibt und das Verfahren spätestens dann eingestellt wird. Denn es sind von beiden Seiten Gutachten erstellt worden, so dass man hier nicht mehr von einseitiger Ermittlung sprechen kann. Und wie ich schon gesagt habe, wird sich der Staatsanwalt in dieser Sache nicht so weit aus dem Fenster lehnen, dass er seine eigene Karriere auf’s Spiel setzt, nur um zwei einfache Polizisten zu decken.
gifthaferl
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“Wenn der zuständige Staatsanwalt nach Prüfung aller Unterlagen zu der Feststellung gelangt, dass es Notwehr war, hat er schlichtweg nicht die Möglichkeit, dies gerichtlich prüfen zu lassen”
Mikelo
Unsinn.
Er ist aber an die Weisungen/Erwartungen seiner Vorgesetzten gebunden, deren letzter der Justizminister ist.
Solange er sich mit denen nicht anlegt hat er um seine Karriere nicht zu fürchten.
Die Judikative in Deutschland ist alles andere als unabhängig in der konkreten Praxis, die StA schon mal überhaupt nicht.
Aber das hatten wir ja alles schon zigfach hier, auch dass meistens bei Polizisten eingestellt wird, sogar dann wenn eindeutig ist dass von der Polizei Getötete nicht einen Hauch von Schuld hat, und man es auch nicht anders hindrehen kann.
http://www.freitag.de/2000/04/00040602.htm
Vielleicht liest du das wenigstens mal, dann wird dein Vorstellungsvermögen was alles zum Schutz “einfacher Polizeibeamter” in Deutschland möglich ist ein wenig erweitert.
Die Meinung, weil du dir was nicht vorstellen kannst, existiert es auch nicht, ist ja doch reichlich naiv.
Wissen wäre doch eine andere Grundlage.
Staatsanwälten in D schadet es derzeit nicht im geringsten, wenn sie bei Polizisten das Verfahren einstellen, da befinden sie sich offensichtlich in der Regel in enger Eintracht mit sämtlichen Vorgesetzten.
Mikelo
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Man kann aber die Sache mit den milden Urteilen nicht pauschal an Polizisten festmachen. Ich habe hier einen Fall, der zwar nicht wirklich mit der Thematik zu tun hat, jedoch zeigt, dass andere Personenkreise durchaus auch in den Genuss von Urteilen, nahe am Freispruch, kommen.
http://www.ovb-online.de/muehldorf/hetzjagd-durch-bahnhof-852681.html
Das ist meiner Meinung das Manko der Justiz, dass viele Urteile viel zu niedrig ausfallen.
Andererseits haben wir beim Fall Eisenberg nicht die Wahl nach hartem oder milden Urteil, sondern nach Verfolgung – Ja oder Nein!
Ich gehe davon aus, dass selbst bei einer Verhandlung nach Klageerzwingung die Notwehr festgestellt wird. Anhand des Materials über diesen Fall, das im Netz verfügbar ist, stehe ich hinter dieser Entscheidung.
Veits M.
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“Und wie ich schon gesagt habe, wird sich der Staatsanwalt in dieser Sache nicht so weit aus dem Fenster lehnen, dass er seine eigene Karriere auf’s Spiel setzt, nur um zwei einfache Polizisten zu decken.”
Mikelo
Was meinen Sie mit “einfache” Polizisten?
Sähen Sie es anders, wenn von “hochgestellten Tieren” die Rede wäre?
Ist nicht Schlötterers Buch “Macht und Missbrauch” voll von Beispielen, die Ihrer Grundaussage widersprechen – sie geradezu “auf den Kopf stellen”?
Bekanntlich “stinkt der Fisch vom Kopf” her.
Wie soll der “einfache” Staatsanwalt in Erfüllung seiner staatlichen Pflichten das Legalitätsprinzip ohne Ansehung der Person, ohne fehlgeleitete Loyalität, gar furchtlos – ohne seine “eigene Karriere auf´s Spiel zu setzen” – in die Tat umsetzen?
Auch hier gilt die Kette
Transparenz – Vertrauen – Glaubwürdigkeit – Legitimation
Und welche Rolle die Hauptverhandlung spielt, zeigt doch der Fall B R U N N E R in ganz herausragender Weise. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die – auch dort – unterschiedlichen Aussagen der Zeugen, die im Fall E I S E N B E R G doch zunächst alle Mitbetroffene, Mitbeschuldigte … sein sollten, durch Tun und Unterlassen – und nicht Zeugen, wie in München.
Es gibt kein SCHWARZ und kein WEISS – in keinem der beiden Fälle.
Es gibt aber das aus dem Demokratieprinzip abgeleitete Gebot der Transparenz.
Jeder Verstoß dagegen nährt Misstrauen.
Jeder Verstoß dagegen wirft stets die Frage auf: was soll ggf. verborgen werden?
gifthaferl
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“Man kann aber die Sache mit den milden Urteilen nicht pauschal an Polizisten festmachen.”
mikelo
Das hat auch definitiv niemand getan.
Verfahren einstellen heißt keine Anklage erheben – dann gibt es kein Urteil – auch kein mildes, DAS wurde an Polizisten festgemacht.
Die Frage ist nun, bist du des Lesens und Textverstehens nicht mächtig – soll ja Untersuchungen zufolge eine wahrlich aussterbende Fertigkeit sein – oder phantasierst du grundsätzlich mal eben so in den sinnleeren Raum?
“Ich habe hier einen Fall, der zwar nicht wirklich mit der Thematik zu tun hat”
Das ist nun definitiv das einzige, das du richtig erkannt hast.
Und das ist lediglich ein armseliger Versuch der gänzlichen Ablenkung vom Thema hier – vorausgesetzt, siehe oben, man kann bei dir überhaupt von Absichten ausgehen.
Veits M.
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Europäische Tradtion?
“Wie konnte Polizist A. leugnen, Ian Tomlinson geschlagen zu haben, wenn die ganze Welt sehen konnte, dass er genau das getan hatte? Und doch hat sich an dem Gefühl der Straffreiheit nicht geändert. Akzeptabel war es noch nie. Nun ist es unhaltbar geworden.
Die Fakten des Übergriffs auf Ian Tomlinson, die laut der Staatsanwaltschaft zumindest für Körperverletzung ausgereicht hätten, vielleicht auch für Totschlag, hätten vor einem Gericht abgewogen werden müssen. Man hätte dort die Pathologen ins Kreuzverhör nehmen und ihre Aussagen von Geschworenen abwägen lassen können. Es war die Aufgabe des Oberstaatsanwalts, sicherzustellen, dass dies geschehen würde, um der langen und unrühmlichen Tradition, die Polizei nicht strafrechtlich zu verfolgen, ein Ende zu setzen.”
http://www.freitag.de/politik/1029-der-zweite-skandal
Mikelo
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Ian Tomlinson ist nicht Tennessee Eisenberg, Großbritannien ist nicht Deutschland. Was sollen diese Vergleiche??!!
Man kann alle Verfehlungen der letzten Jahre, die durch Polizisten begangen wurden, zusammentragen und nachsehen, wie wenig Polizisten tatsächlich verurteilt wurden.
Man könnte genauso alle Fehlleistungen von, z.B. Installateuren im gleichen Zeitraum zusammentragen und sehen, wie oft sie zum Schadenerstatz verdonnert wurden. Einen tieferen Sinn oder einen Rückschluss auf die Rechtmäßigkeit unseres Staates läßt sich in keinem Fall führen.
@gifthaferl: Du hast Deine Meinung, ich habe meine. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren vermutlich bis zum BGH gehen wird, bis es endgültig eingestellt wird. Man kann dann natürlich die ganze Judikative als bezahlt udn Parteiisch hinstellen, dem Recht wird dann aber trotzdem genüge getan.
gifthaferl
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@ Mikelo
“Man kann alle Verfehlungen der letzten Jahre, die durch Polizisten begangen wurden, zusammentragen und nachsehen, wie wenig Polizisten tatsächlich verurteilt wurden.”
Du wirst es nicht für möglich halten, das wurde getan, ist auch mehrfach verlinkt in den anderen entsprechenden Strängen – es wurde kaum je einer angeklagt – somit erst recht nicht verurteilt.
“Ich gehe davon aus, dass das Verfahren vermutlich bis zum BGH gehen wird, bis es endgültig eingestellt wird. Man kann dann natürlich die ganze Judikative als bezahlt udn Parteiisch hinstellen, dem Recht wird dann aber trotzdem genüge getan.”
Tja, hoffentlich verläuft es sich nicht, das Verfahren, wenn es zum BGH geht, macht aber nichts, die Installateure werden es schon richten, gell?
Übrigens, ich hab mich auch schon mal verlaufen, zum Glück nicht in der Wüste, was sagst du dazu?