Fall “Bayern-Ei”: “Versagen der bayerischen Behörden”
Pressemitteilung der GRÃœNEN JUGEND Ostbayern vom 21. Mai
Der niederbayerische Eierproduzent „Bayern-Ei“ steht im Verdacht einen Salmonellen-Ausbruch verursacht zu haben, der inzwischen ganz Europa betrifft: im Sommer vergangenen Jahres erkrankten mehrere hundert Menschen an einer Salmonellose, zwei Männer starben. Die verseuchten Eier lassen sich laut Experten in das niederbayerische Aiterhofen, wo “Bayern-Ei” und ihr Geschäftsführer Stefan Pohlman, welcher schon häufiger wegen illegaler Methoden in der Eierproduktion vor Gericht stand, eine seiner vier Hühnerfarmen hält. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ließ trotz deutlicher Hinweise zu viel Zeit verstreichen bis die Eier zurückgerufen worden wurden.
Astrid Bösl, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Ostbayern, verurteilt die skandalösen Hygienezustände in Pohlmans Hühnerfarmen: „In den Legekäfigen wurden die Kadaver toter Tiere nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, täglich aus den Ställen entfernt, sondern tagelang auf dem Boden liegengelassen. So konnten sie einen sehr guten Nährboden für Salmonellen abgeben. Der jetzige Fall zeigt nur erneut, dass die Kleingruppenhaltung gänzlich dem Tierwohl widerspricht. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser Haltungsform!“
„Auch das Versagen der bayerischen Behörden ist alarmierend“, denkt Bösls Kollege Marvin Roß, Sprecher der GRÜNEN JUGEND Ostbayern. Es könne nicht sein, dass trotz strengster Vorgaben, diese Eier in Umlauf kamen. „Da stelle ich mir die Frage, welchen Sinn das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überhaupt hat!“, fügt Roß hinzu.
Die GRÜNE JUGEND Ostbayern fordert deshalb neben dem Verbot der Kleingruppenhaltung, eine komplette Neugliederung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie eine deutliche Verbesserung seiner Kontrollen, um künftig strikter und schneller gegen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorgehen zu können. Außerdem fordert die Jugendorganisation eine komplette Aufklärung des aktuellen Falls durch das Landesamt und die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls die Verhängung einer empfindlichen Strafe.