Exhibitionist muss 3.200 Euro Strafe zahlen
Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Exhibitionistische Handlung im Zug kommt teuer zu stehen – Junger Mann muss 3.200 Euro Strafe bezahlen
Amberg / Schwandorf / Regensburg – Zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro wegen exhibitionistischen Handlungen hat das Amtsgericht Regensburg einen jungen Mann aus dem Landkreis Schwandorf verurteilt. Im Juni 2015 verübte der 33-Jährige gegenüber einer jungen Frau im Regionalexpress von Amberg nach Regensburg exhibitionistische Handlungen. Er streichelte sich im Intimbereich, suchte ständig Blickkontakt zu der jungen Frau und entblößte schließlich sein erigiertes Geschlechtsteil. Auf Grund der guten Zeugenbeschreibung, die das Opfer vom Täter geben konnte, gelang es der Bundespolizei den Täter zu ermitteln und anzuzeigen. Nun bekam der Mann die Quittung für sein Verhalten. Das Gericht verurteilte ihn wegen Exhibitionistische Handlungen zu einer Geldstrafe in Höhe 80 Tagessätzen zu je 40 Euro.