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Berufung im Wenzenbacher Finanzskandal

Ex-Bürgermeister wehrt sich gegen Bewährungssstrafe

War zwölf Jahre Bürgermeister von Wenzenbach: Josef Schmid. Foto: Ostbayern-Kurier

War zwölf Jahre Bürgermeister von Wenzenbach: Josef Schmid. Foto: Ostbayern-Kurier

Der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Untreue. Am 26. Oktober beginnt der Berufungsprozess.

Ein Jahr auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe – so lautete im September des vergangenen Jahres das Urteil gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen drei besonders schweren Fällen von Untreue. „So blauäugig und unwissend wie Sie sich hier darstellen sind Sie nicht“, schrieb Richter Dr. Alexander Guth dem langjährigen Gemeindeoberhaupt damals ins Stammbuch.

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Das Gericht hatte es nach dreitägiger Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass Schmid in gemeinschaftlicher Tatbegehung mit dem früheren Geschäftsführer der Gemeinde, Hans E., zwei unrechtmäßige, steuerfreie Urlaubsabgeltungen in Höhe von insgesamt rund 22.000 Euro an E. bewilligt hatte. Darüber hinaus wurden private Steuerschulden E.’s in Höhe von rund 20.000 Euro übernommen.

“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber…”

Josef Schmid hatte die Vorwürfe seinerzeit weitgehend eingeräumt, sich allerdings auf Unwissenheit und Gutgläubigkeit berufen. Er habe sich voll und ganz auf seinen Gemeinde-Geschäftsführer verlassen und sei, so Schmids Verteidiger, „ein Werkzeug“ in dessen Händen gewesen. Zwar gelte der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, aber Schmids Fall sei eine Ausnahme von dieser Regel. Geschäftsführer Hans E. war wenige Tage zuvor zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Vorwürfe, über die regensburg-digital im November 2014 zunächst exklusiv berichtet hatte, sorgten für bayernweites Aufsehen. Schmid hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert und scheint davon nach wie vor überzeugt zu sein. Er hat sich neue Rechtsanwälte genommen und Berufung eingelegt. Zwischenzeitlich steht auch der Verhandlungstermin: Am 26. Oktober beginnt vor dem Landgericht Regensburg der Berufungsprozess.

Ein interessantes Detail: Den Vorsitz führt Richterin Elke Escher, die aktuell auch mit dem Fall Wolbergs befasst ist. Im Rechtsstreit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung um die Herausgabe der Mitschnitte bei der Telefonüberwachung hatte Escher Ende Juli Wolbergs’ Strafverteidiger Peter Witting recht gegeben und diesem eine DVD mit den rund 300 Stunden Tonmaterial zugesprochen.

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Kommentare (11)

  • Otto Garnichwohl

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    Er hat doch recht, schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat.

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  • hartnäckig

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    Unrechtsbewusstsein nenne ich das !
    Aber das teilt der Herr Ex-Bürgermeister mit vielen (Noch-) Bürgermeistern

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  • Lothgaßler

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    Der versteht nicht, wanns Zeit zum Aufhören wird. Entweder ist er ausgschamt, oder er versteht die Welt um sich herum nimma so ganz. Dass er seinen Segen und seine Unterschrift für rechtswidrige Zahlungen hergegeben hat, das steht doch nicht mehr in Frage! Mit dem Urteil ist er doch eh gut bedient. Einen Freispruch gäbe es doch nur dann, wenn er nachweisen könnte, dass er der Sache geistig nicht mehr gewachsen war.
    Möge ihn sein Rechtsanwalt ordentlich ausnehmen, dann hat wenigstens der noch was aus der Sache rausgeholt!

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  • erich

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    ein Schlag ins Gesicht aller derjeniger (immerhin um die 7700 Bürger im Monat ) denen das Existenzminimum wegen, im Vergleich Lappalien, verfassungs- und grundgesetzwirdig komplett auf 0 gestrichen wird.
    siehe:
    Ein Tag im Jobcenter
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report

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  • Rosalia Genoveva

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    Wie ich mir durchglesn hab, was ihr in Regensburg-Bayern für einen an der glorreichen Vergangenheit festhaltenden Bürgermeister und einen Oberbürgermeister habts , und wie der Kardinal Müller sich seit Vertragsende sieht, hab ich mir ganz zufällig denkt, dass man den Landesteil da drumrum um Regensburg und inwendig in der Stadt drin, in Trotzgau umbenennen könnt.

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  • Angelika Oetken

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

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  • hutzelwutzel

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    @Lothgaßler:

    Ausgschamt sind wir doch alle irgendwie (in Bayern). Wenns mir nützt ists gut. Wenn dem anderen schadet, ists noch besser. So sehe ich das “Leben und leben lassen”, des Herrn Seehofer, der ohne Politschubse keine so steile Karriere hingelegt hätte. Als Gesundheitsminister hatte er das begonnen, was seine Nachfolger_innen nun endgültig zu Ende gebracht haben. Dies bei älter werdender Bevölkerung, und – trotz aller Beteuerungen der Bundesregierung in einem schon bald nicht mehr so gut funktionierenden Staat.

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  • hutzelwutzel

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    Damit es noch besser zum Thema passt, sollte ich vielleicht ergänzen, dass doch aus dem Bay. Landtag (wie aus anderen Landtagen oder dem Dt. Bundestag) auch niemand raus will, außer es gibt Aufsichtsrats- und Vorstandsposten die gleich oder noch lukrativer sind.
    Beamt*innen wollen nicht an den Schreibtisch zurück, Lehrer*innen kaum ins verh…..zte Schulsystem, und Rechtsanwälte – Gott bewahre – sich keinesfalls jemals mehr auf Mandant*innenjagd machen. Nachdem gerade damit überhaupt nix mehr zu verdienen ist. Deshalb kann ich Herrn Schmid verstehen, auch wenn es sich nur um Wenzenbach handelt. LOL

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  • Angelika Oetken

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    Ich bin fest davon überzeugt, dass niemand als Straftäter geboren wird. Erst schlechte Vorbilder in Verbindung mit guten Gelegenheiten machen aus ganz normalen Menschen Kriminelle.

    Gibt oder gab es im Umfeld des Altbürgermeisters von Wenzenbach vielleicht Personen bzw. Gruppierungen, von denen er sich das, wofür er verurteilt wurde abgeguckt hat? Von wegen “Wenn die das machen, dann tue ich das auch”? So wie es aussieht, half er einem Verbündeten aus der Patsche. Auf Kosten der Allgemeinheit.

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  • Jürgen

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    @ Otto Garnichwohl:
    Da stimme ich zu. Er ist mit dem milden Strafmaß nicht zufrieden.
    Er hat ein Recht auf eine höhere Strafe und das soll ihm zugestanden werden.
    Also so realitätsfremd ist er gar nicht.
    ;-)

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  • Hans Dampf

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    >>
    hutzelwutzel

    17. August 2017 um 18:53 | #

    Damit es noch besser zum Thema passt, sollte ich vielleicht ergänzen, dass doch aus dem Bay. Landtag (wie aus anderen Landtagen oder dem Dt. Bundestag) auch niemand raus will, außer es gibt Aufsichtsrats- und Vorstandsposten die gleich oder noch lukrativer sind.
    Beamt*innen wollen nicht an den Schreibtisch zurück, Lehrer*innen kaum ins verh…..zte Schulsystem, und Rechtsanwälte – Gott bewahre – sich keinesfalls jemals mehr auf Mandant*innenjagd machen. Nachdem gerade damit überhaupt nix mehr zu verdienen ist. Deshalb kann ich Herrn Schmid verstehen, auch wenn es sich nur um Wenzenbach handelt. LOL
    >>

    Sie haben was vergessen: LOL*innen

    Und ansonsten gilt in Bayern: “bscheissn deafst scho aba dawischn lassn deafst de net.” Bzw. “Da Wolbergs hod so weisa gmacht wo da Schaidinger afhgeat hod blos dass da Schaidinger se net so bled ogstellt hod.”

    A Hund isa scho mia san mia und do binne dahoam

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