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Europäisches Parlament stärkt die Rechte für internationale Paare!

Klarere Regeln bei der Trennung von Ehen und eingetragenen Partnerschaften

Bei grenzüberschreitenden Scheidungen brauchen die Betroffenen rasch Klarheit, welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist.

“Bisher verloren viele internatioale Paare viel Geld und Zeit auf ihrem Weg durch europäische Gerichtsinstanzen. Damit ist jetzt Schluss”, begrüßt der Amberger Europaabgeordnete Ismail Ertug das Ergebnis.

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Jedes Jahr enden in Europa 650.000 internationale Ehen und eingetragene Partnerschaften durch Scheidung, Trennung oder aufgrund eines Todesfalls. „Diese Bürger und Bürgerinnen bekommen zukünftig einen gut geeichten Kompass für mehr Rechtssicherheit an die Hand. Mit den Verordnungen verknüpfen wir die verschiedenen Rechtsordnungen in Europa“, so Ertugs Kollegin Evelyne Gebhardt, zuständige Schattenberichterstatterin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

“Wir Sozialdemokraten haben unsere Kernforderungen durchgesetzt: eingetragene Partnerschaften und Ehen werden möglichst gleichgestellt”, erläutert Ismail Ertug. Gebhardt und Ertug sehen in den Verordnungen  zum Güterrecht auch einen Erfolg für die Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare: „Erzkonservative Kräfte in Europa haben die Gesetzgebung lange genug blockiert. Letztlich konnten sie die Besserstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren aber nicht verhindern.”

Das Europäische Parlament hatte bereits am Dienstag, 7. Juni grünes Licht gegeben für eine verstärkte Zusammenarbeit von 18 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, für gemeinsame Regeln bei der Rechtswahl, der Gerichtszuständigkeit und der Vollstreckung im Güterrecht. Am Donnerstag, 23. Juni wird das Europäische Parlament den beiden Verordnungen voraussichtlich zustimmen.

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