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“Etappensieg erreicht! ESM in der bisherigen Form abgewendet!”

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar die Eilanträge der Verfassungsbeschwerde von ‘Mehr Demokratie e.V.’ sowie Mitantragsteller Thomas Dechant (FDP) abgelehnt, die mit diesem Urteil verbunden Auflagen zeigen aber die mangelnde Prüfung der Vertragstexte durch die Verantwortlichen in Berlin. Thomas Dechant erklärt hierzu: „Zuerst einmal bedauere ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich. Ich hätte mir eine Zustimmung zu den Eilanträgen gewünscht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung aber nahegelegt, dass ESM und Fiskalpakt in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die mit dem Urteil verbundenen Auflagen zeigen, dass im ESM-Vertragstext weder die deutsche Haftungssumme eindeutig begrenzt, noch die Parlamentsbeteiligung gewährleistet ist. Allein die Begrenzung auf 190 Mrd. Euro Haftung erfordert eine maßgebliche Nachbesserung des Vertrages. Ich erwarte von der Regierung, dass dies entsprechend umgesetzt wird. Das Gericht sagt deutlich, dass erst danach ratifiziert werden darf. Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht unsere Hauptanklagegründe. Wenn auch die Eilanträge abgelehnt wurden, zeigt sich durch die Auflagen die Richtigkeit der Verfassungsklage. Dadurch bewahrheitet sich, was wir schon immer vermutet hatten – dass die Verantwortlichen in Berlin durch die kurzen Vorlaufzeiten schlicht überfordert waren sich in die Thematik einzuarbeiten. Hier dennoch auf schnelle Abstimmungen zu drängen, war fahrlässig und unverantwortlich; dies auch noch als rationale und überlegte Handlung darzustellen, mutwillige Täuschung. Ein solches Verhalten gegenüber den Bürgern muss seine Konsequenzen fordern.“ Der bayrische Landtagsabgeordnete Thomas Dechant sieht in der Vergemeinschaftung der Schulden einzelner Euromitgliedstaaten die Währungsstabilität der gesamten Fiskalunion gefährdet. „Die jüngsten Verlautbarungen von EZB-Präsident Drahgi schmälern jedoch meine Zuversicht, die ich in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt habe. Herr Draghi sabotiert bewusst und in unverantwortlicher Weise die Stabilität der Eurozone. Er beweist damit, dass die Verantwortlichen in Berlin einem Fiskalpakt zugestimmt haben, der für Schuldnerländer genauso bindend ist wie die bisherigen Maastricht-Kriterien – nämlich gar nicht. Die Verantwortlichen in Berlin haben somit mutwillig den Bürgern eine Sicherheit vorgegaukelt, die es so nie gegeben hat. Unter solchen Bedingungen ist jeder Fiskalpakt Betrug am deutschen Steuerzahler. Damit bin ich nicht einverstanden. Dies gefährdet massiv das Wohl und die Freiheit der Menschen in Europa und ich wäre entsetzt, wenn solche unverantwortlichen Entscheidungen legal sein sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit seinen Auflagen in die richtige Richtung gelenkt.“ so Thomas Dechant. Der engagierte Landtagsabgeordnete will sich auch in Zukunft für eine verantwortungsvolle und auch realisierbare Entschuldungspolitik einsetzen.

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