Eskalation bei Routineeinsatz
30 Tagessätze wegen vorsätzlicher Körperverletzung – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Regensburg gegen den 25jährigen Stefan S. (Name geändert). Er soll einem Polizeibeamten mit der Hand ins Gesicht geschlagen und ihn dabei an Stirn und Oberlippe verletzt haben. Zwei Jahre hatten sich die Ermittlungen in diesem Fall hingezogen, der sich im Oktober 2009 bei einem eigentlich harmlosem Polizeieinsatz in einer McDonalds-Filiale abgespielt hat. Regensburg-Digital hat mehrfach darüber berichtet.
Erst kein Tatnachweis, dann Strafbefehl
Ein Überwachungsvideo des Lokals, das Bilder im Sekundentakt aufzeichnet, zeigt den Schlag nicht, die Zeugenaussagen sind widersprüchlich. Außer dem betroffenem Beamten will lediglich dessen Streifenkollege gesehen haben, wie der Angeklagte zuschlug. Auch dass die Verletzungen des Polizisten von einem Schlag mit der flachen Hand herrühren könnten, war vom Rechtsanwalt des Angeklagten, Tobias Richter, angezweifelt worden.
Das Verfahren war angesichts dessen von der Regensburger Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt worden, weil, so der damalige Beschluss, eine Strafverfolgung „mangels Tatnachweis“ nicht möglich sei. Der betroffene Beamte legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg ein. Die Regensburger Staatsanwaltschaft verschickte daraufhin einen Strafbefehl. Stefan S. legte dagegen Widerspruch ein.
Am Dienstag zeigte sich Richter Dirk Schulz nach knapp achtstündiger Verhandlung von dessen Schuld überzeugt.
Einen faden Nachgeschmack hinterlässt unterdessen die Vorgeschichte des Einsatzes, die von einem Mangel an Kommunikation gekennzeichnet ist.
Auslöser: Angebliche Randale
Die Polizei war am 3. Oktober 2009 gegen 5.30 Uhr vom Schichtleiter des Lokals gerufen worden, weil zwei Männer – Stefan S. und ein zwei Jahre jüngerer Freund – dort randalieren würden. Ein Vorwurf, der sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Tatsächlich wurde die Atmosphäre im Lokal von allen Zeugen übereinstimmend als friedlich und ausgelassen beschrieben.
Der Schichtleiter hatte die beiden Männer nach einem kurzen – von keinem Beteiligten als aggressiv beschriebenem – Wortwechsel an der Verkaufstheke aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Als diese sich stattdessen an einen Tisch setzten und dort zu essen begannen, rief er die Polizei mit den Worten: „Hier bei McDonalds randalieren zwei und schlagen alles kaputt.“
Am Dienstag bestritt er zunächst, dies so gesagt zu haben. Erst nachdem er vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass sein Anruf aufgezeichnet worden sei, räumte er ein, sich „nicht mehr daran erinnern“ zu können.
Tatsächlich scheint dieser Anruf die Weichen für einen Polizeieinsatz gestellt zu haben, den Rechtsanwalt Richter als „total versaut“ bezeichnet. „Mit Deeskalation oder Bürgernähe hatte das nichts zu tun.“
„Ewig lange Diskussion“ dauerte keine Minute
Die angeforderten Polizeibeamten schienen – ob des Anrufs – unter erheblichem Druck zu stehen. Was genau vorgefallen war, wurde nicht geklärt. „Wenn der Geschäftsführer sagt, dass die beiden das Lokal verlassen sollen, dann reicht mir das“, so einer der Beamten am Dienstag. Mehrere von ihnen sagen aus, es habe „eine ewig lange Diskussion“ mit den beiden jungen Männern gegeben. Diese seien „mehrfach über die Rechtslage informiert“ worden. Das Video zeigt: Zwischen dem Eintreffen der Polizei und dem Entschluss der beiden Männer, das Lokal freiwillig zu verlassen, vergeht knapp eine Minute.
Geschubse, Gedrängel, Handgreiflichkeiten
Warum es beim Hinausgehen schließlich zu einem Gerangel kam, währenddessen der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts zugeschlagen hat, schildern Zeugen unterschiedlich. Sie seien mehrfach von hinten geschubst worden, so Stefan S. und sein Begleiter. Auf dem Video ist zu erkennen, wie S. sich zu dem später verletzten Beamten umdreht. „Ich hab ihn gefragt, was das soll“, sagt er. Man erkennt eine Ausweichbewegung des Polizisten, aber auch wie zuvor dessen Hand nach dem Hals von Stefan S. greift. Schließlich wird der 25jährige in einem wilden Durcheinander zur Tür hinaus gedrückt, wo er von den anderen Beamten auf einen Tisch gelegt, einige Zeugen sagen „geschmissen“, und festgenommen wird.
Neben den Zeugenaussagen der beiden Polizeibeamten stützt sich das Gericht am Dienstag im Wesentlichen auf die Aussagen des Sachverständigen Professor Peter Betz. Die Verletzung des Polizeibeamten – eine Beule am Kopf und ein leichte Blutung unter der Oberlippe könne zwar kaum von einem Schlag mit der flachen Hand – von einem solchen spricht der Verletzte selbst – herrühren, so Betz, sehr wohl aber von einem mit den Knöcheln oder angewinkelten Fingerkuppen. „Da müssen Sie nur mal einen Kung-Fu-Film anschauen.“ Dass der Beamte sich im Gerangel mit dem Kopf an der Ausgangstür gestoßen und dabei verletzt haben könnte, schloss Betz – der seine Einschätzung auf Basis von Fotos getroffen hat – kategorisch aus. „Dann müssten auch das Kinn oder die Nase verletzt sein.“
„Polizisten nicht per se glaubwürdiger“
„Polizisten sind nicht per se glaubwürdiger als andere Zeugen“, so Richter Schulz in seiner Urteilsbegründung. Allerdings gebe es genügend Anknüpfungspunkte, die bestätigten, dass der Angeklagte zugeschlagen habe. Auf dem Video sei zu sehen, dass sich der Beamte geduckt habe, es gebe Fotos von den Verletzungen sowie die Aussage des Sachverständigen. Die Hintergründe, wie es zu dem Einsatz und schließlich zu dem Schlag gekommen ist, seien nicht Gegenstand der Verhandlung.
Neben einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro und den Verfahrenskosten muss Stefan S. ein Schmerzensgeld von 300 Euro an den verletzten Polizeibeamten bezahlen. Ein kurzes Zwiegespräch zwischen dem Verurteilten und dem Polizeibeamten im Anschluss an die Verhandlung verlief friedlich.
Torsten
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Wie war das mit in dubio pro reo? Lt. diesem Artikel gibt es ein paar Indizien, aber keinen einzigen Beweis?!
Mitbürger
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Es scheint, als habe der Schläger gelernt, daß Polizeibeamte keine “Fußabstreifer” sind, an denen man seine Aggressionen ablassen kann.
Den meisten Zeitgenossen haben Anstand und manieren und schlagen andere nicht ins Gesicht. Manche muß dies aber erst per Verhängung einer Strafe beigebracht werden.
grace
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Nun wirds auch für Geistig Behinderte und Blinde eng:
“Umstrittener Polizeieinsatz in München-
“Er ist geistig behindert, mein Baby hat Angst”
von Christian Rost
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10.10.2011, 17:34:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/umstrittener-einsatz-in-muenchen-er-ist-geistig-behindert-mein-baby-hat-angst-1.1158705
corazondemelon
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Da hat der fastfood Kunde ja nochmal riesig Glück gehabt, dass er nicht vor der Tür mit 12 Schüssen niedergestreckt wurde! Was ist dagegen schon eine Aburteilung auf Grund von offensichtlich abgesprochenen Aussagen unter “Kollegen”?
Ja, ja, die Regensburger Polizei ist halt ein steter Quell von Heiterkeit, manchmal sogar zum totlachen.
bosequo
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Mit angewinkelten Fingerkuppen einen Polizisten verprügeln, freilich!
Dass es nur Indizien gibt, ist bei solchen Prozessen ja nicht ungewöhnlich, aber dass man dem Sachverständigen wieder einmal mehr Glauben schenkt als den Zeugenaussagen – ich war nicht dabei, aber so klingt es doch und stünde jedenfalls in unrühmlicher Tradition – das wirft ein schlechtes Licht auf unsern Rechtsstaat. Und indem der Richter die Straftat aus dem Zusammenhang reißt, macht er es sich meiner Meinung nach zu leicht. Es ist selbstverständlich seine Aufgabe, den gesamten Ablauf wertend mit einzubeziehen!
bosequo
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Was ist eigentlich mit einer Anzeige wg. falscher Verdächtigung gegen den Geschäftsführer? Denn eine Sachbeschädigung hat ja wohl nicht stattgefunden. So ein… naja, ich spar’s mir.
Patrick K.
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“Die meisten Zeitgenossen haben Anstand und manieren und schlagen andere nicht ins Gesicht.”
Leider trifft das für viele Polizeibeamte wohl nicht zu…
Corelli
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Hier zwei weitere ‘Einzelfälle’, die sich in jüngster Zeit in Rosenheim zugetragen haben. Ähnlichkeiten mit Regensburg sind rein zufällig.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreicher-polizeieinsatz-in-rosenheim-achtung-ueberfall-1.1145077
http://www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreicher-polizeieinsatz-in-rosenheim-im-wuergegriff-des-beamten-1.1146236
http://www.sueddeutsche.de/bayern/rosenheim-polizist-unter-pruegelverdacht-1.1148001
Mitbürger
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Hier gings um den tätlichen Angriff auf den Polizeibeamten.
Ich war, ebensowenig wie die Mitdiskutanten bei dem Vorfall dabei und muß mich auf die Bewertung durch das Gericht verlassen.
Man natürlich auch als Außenstehender und ohne über eigene Erkenntnisse zu verfügen, das Urteil des Gerichts verwerfen, Motto: Das ergangene Urteil ist natürlich falsch, da Gericht und Polizeibeamten unter einer Decke stecken.
Knurrhahn
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Schade nur, dass es so lange gedauert hat, bis das Urteil gesprochen wurde. Das hat doch gar keinen erzieherischen Wert mehr. In der Zwischenzeit prügeln und pöbeln derartige Holzköpfe fröhlich weiter, weil die Konsequenzen nicht sofort gezogen werden konnten und sie gar nicht gemerkt haben, dass Widerstand und Angriff gegen die Polizei eben eine Straftat ist. Und aus gutem Grund. Denn wenn auf Dauer die Ordnungskräfte nicht mehr respektiert werden, wird der friedliche Bürger dazu übergehen müssen, sich wehrhaft zu machen. Und dann möchte ich mal das Geschrei der Prügler und Pöbler hören, wenn sich ihre Opfer plötzlich rabiat zur Wehr setzen, bevor sie die Polizei rufen.
Joachim Datko
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In Bayern ist nicht gut Kirschen essen mit der Polizei
In den vergangenen Jahrzehnten ist meiner Ansicht nach in Bayern einiges schief gelaufen, was Behörden anbetrifft. Ich habe auch schon diverse negative Erfahrungen gemacht.
Mir kommen die Behörden extrem überheblich und aggressiv vor. Das gilt nicht nur für einzelne Personen, sondern für das ganze System.
Das übelste Beispiel habe ich erlebt, als die Stadtverwaltung mit zwei Polizeiautos und einem Schornsteinfeger bei uns auftauchte, um bei einer Erdgasheizung, die aus technischer Sicht keinen Schornsteinfeger benötigt, Schornsteinfegerarbeiten durchführen zu lassen. Das System der Bezirksschornsteinfeger wurde 1935 deutschlandweit von den Nazis eingeführt und wird heute noch durchgesetzt.
Ich hatte Glück, ich war gerade beruflich unterwegs, nicht vorzustellen, was die Bürokratie mit mir gemacht hätte.
Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
Prozessbeobachter
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Nur mal zur Info: Der Verurteilte ist nicht vorbestraft und arbeitet seit zehn Jahren als Karosseriebauer. Wenn er das tatsächlich getan hat – ein Beweis sieht anders aus – war das nicht in Ordnung. Aber ich seh nicht ein, dass ein McD-Mitarbeiter die Polizei ruft, weil er zu gestresst ist, um eine Situation richtig einzuschätzen und dabei auch noch das Blae vom Himmel herunter lügt und dass die Polizei zu gestresst ist, um die Lage abzuklären. was wäre passiert, wenn man sich mal 5 oder 6 Minuten Zeit genommen hätte, um zu reden, statt nur den dicken Max raushängen zu lassen? Dann wäre das Ganze vermutlich nicht eskaliert und eine Justiz hätte sich nicht zwei Jahre lang mit einem solchen Zeug beschäftigen müssen. und abgesehen davon: Auch ein polizist hat mich nicht am Hals zu packen. Auch ein Polizist knn normale Höflichkeitsformen wahren. Wenn er dazu zu gestresst ist (was ich u.U. verstehen könnte), dann soll er sich an seinen Arbeitgeber wenden und nicht den Frust im Dienst ablassen. Ist eine solche Forderung polizeifeindlich?
Der Aufruf zur Selbsjustiz, weil angeblich alles so schlimm sein soll (was jede Statistik widerlegt, übrigens auch im Hinblick auf gewalt gegen Polizisten) ist einfach nur Krampf.
Prozessbeobachter
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Das noch als Denkanstoß: Streitgespräch zwische Vertretern der Polizeigewerkschaft mit einem Professor Behr von der Polizeihochschule Hamburg; by the way: Die Gewerkschafter fordern seine Entlassung, weil er zu kritisch ist…
http://www.dpolg-hh.de/2011/08/hamburger-abendblatt-im-interview-joachim-lenders-und-rafael-behr/
” Behr: Es ist nicht Aufgabe einer Bildungseinrichtung, den Polizisten zu sagen, was sie in der Praxis zu machen haben. Das ist Aufgabe der Polizeiführung, der Vorgesetzten. Das ist nicht unser Job. Anders übrigens, als es Polizeipräsident Jantosch in einem Mitarbeiterbrief suggeriert, sind Beleidigungen und Respektlosigkeiten nicht zwingend die Vorstufe von Gewalt.
Lenders: Aber das sind sie.
Behr: Was Sie sagen, ist empirisch völliger Unsinn.
Lenders: Herr Jantosch hat recht.
Behr: Nein, hat er nicht. Wer gegen Respektlosigkeiten vorgehen will, muss dafür auch etwas tun und darf nicht tatenlos zusehen, wie aus einer Beleidigung eine Körperverletzung wird.
Koßel: Entscheidend ist, was hier jeder am Tisch als Gewalt empfindet.
Behr: Das ist fest definiert.
Lenders: Definitionen aus Lehrbüchern …
Behr: Nein, aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Meinen Sie, ich bin mit dem Klammersack gepudert worden?
Koßel: Gewalt fängt verbal an.
Behr: Dann haben Sie einen inflationären Gewaltbegriff. Der ist sogar im Lagebild der Polizei Hamburg rausgeflogen.”
Knurrhan
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@ Prozessbeobachter
1. Wenn sich jemand gegen einen Angriff wehrt, ist das nicht Selbstjustiz, sondern Notwehr.
2. Statistiken beinhalten Vorfälle, also auch Opfer. Und denen ist es ziemlich egal, ob sie eine größere oder kleinere statistische Größe sind. Denen wäre ein Polizist, der ihren Agressor “am Hals gepackt hätte”, sehr willkommen gewesen.
3. Wenn jemand nicht vorbestraft ist und einen Beruf ausübt, kann das vielleicht das Strafmaß beeinflussen, ändert aber nichts am jeweiligen Vergehen.
4. Polizisten müssen sich nicht bei der Ausübung ihrer Aufgaben ständig von “freiheitsbewussten” Mitbürgern, denen übrigens meistens nur das jugendliche “Fell juckt”, auf ihre Frustrationsgrenzen testen lassen. Deshalb ist es richtig, wenn man Widerstand, Beleidigungen oder/und tätliche Angriffe konsequent ahndet.
Knurrhahn
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Warum hat man meine Antwort auf “Prozessbeobachter” wieder gelöscht?
Habe ich was falsches oder das Falsche gesagt? Fühlt sich jemand beleidigt?
Oder habe ich nach Meinung der Redaktion das Thema verfehlt? Finde ich eigentlich nicht. Vielleicht ein bißchen erweitert :-)))
Der Kommentar wurde nicht gelöscht. Es dauert eben manchmal etwas mit dem Freischalten. Redaktion.
Knurrhahn
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Tschuldigung :-)
Prozessbeobachter
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Dagegen habe ich nichts gesagt. Aber ich hab etwas gegen Ihre Bemerkung
“In der Zwischenzeit prügeln und pöbeln derartige Holzköpfe fröhlich weiter,”
und deshalb ergänzt um was für einen angeblichen Holzkopf es sich handelt. Es gibt ja noch eine Vorgeschichte zu dem Vorfall. Und da sind Ihre maßlosen Übertreibungen nicht angebracht. Auch Nichtpolizisten müssen sich von Polizisten nicht unverschämt behandeln lassen. Frustrationsgrenzen gibt es bei jedem und da ist ein Polizist nicht privilegiert.
Stefan Aigner
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Kein Problem. Zur Erläuterung: Jeder Erst-Kommentator kommt in die Warteschleife. Nach der ersten Freischaltung geht’s in aller Regel ohne Warteschleife. Aber der Nutzername war beim fraglichen Kommentar anders geschrieben.
Mitbürger
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*Der Verurteilte ist nicht vorbestraft und arbeitet seit zehn Jahren als Karosseriebauer. Wenn er das tatsächlich getan hat….war das nicht in Ordnung*
Das Gericht hat den Täter wegen Körperverletzung verurteilt. Von den Diskutanten war niemand dabei. Wir kennen alle nur die Entscheidung des Gerichts. Das ist die Grundlage.
Unabhängig davon, ob der McD-Mitarbeiter gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt um polizeilichen Beistand gebeten hat, ist es verwerflich eine Polizeibeamten zu schlagen. Wenn ein Bürger von Polizeibeamten um Auskünfte gebeten wird und daraufhin höflich reagiert, dann wird wohl nichts eskalieren.
Ich bin mir wohl dessen bewußt, daß es Leute gibt, die Gerichtsurteile, insbesondere wenn sie nicht genehm sind, nicht gelten lassen wollen, obgleich sie über keine entgegenstehenden Erkenntnisse verfügen. Ich jedenfalls begrüße es ausdrücklich, wenn Leute, die die für unsere Sicherheit sorgenden Polizeibeamten angreifen und verletzen, angemessen bestraft werden.Das sich die Justiz mit dem Fal befassen muß, liegt am inakzeptablen Verhalten des Täters. Er hat die Ursache für das Strafverfahren gesetzt. Der Umstand, dass diese gebotene zwei Jahre auf sich hat warten lassen, finde ich allerdings auch bedauerlich.
Patrick K.
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Natürlich stehe ich jedem Urteil eines Gerichts kritisch gegenüber! Ab wann wäre denn der Punkt erlangt, an dem Sie ein Gerichtsurteil anzweifeln würden? Wenn der Angeklagt lebenslänglich bekommen hätte? Oder erst, wenn ein Gericht jemanden zu Tode verurteilt, weil er einen Polizisten geschlagen hat? Oder wäre das immer noch gedeckt dadurch, weil man sich ja herausreden kann: “Ich war ja nicht dabei, also kann ich mich nur auf das Urteil des Gerichts verlassen. Das Urteil wird dann schon gerechtfertigt sein.”
Aber auch selbst bei einer etwas unkritischeren Einstellung, muss man doch zugeben, dass es in diesem Verfahren keinerlei stichfeste Beweise gibt; außer die Aussagen von zwei Polizisten, die zufällig das gleiche zu Protokoll gegeben haben.
Abgesprochen werden sie sich wohl kaum haben, weil das wäre ja strafbar. *Ironie aus*
Mitbürger
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*Natürlich stehe ich jedem Urteil eines Gerichts kritisch gegenüber!*
Na, dann haben Sie aber viel zu tun.
**Ab wann wäre denn der Punkt erlangt, an dem Sie ein Gerichtsurteil anzweifeln würden?**
Mit welcher Rechtfertigung zweifeln Sie eigentlich Gerichtsurteile an, wenn Sie weder den Geschehensablauf aus eigener Anschauung kennen und auch bei der Verhandlung nicht zugegen waren.
Achja, weil es vermutlich gar nicht sein kann, daß ein Bürger einen Polizeibeamten attackiert und außerdem Richter nicht unabhängig sind und das handeln von Polizeibeamten stets gutheißen ?
***muss man doch zugeben, dass es in diesem Verfahren keinerlei stichfeste Beweise gibt***
sagt wer? Das für die Beurteilung berufene Gericht hat jedenfalls ausreichende Beweise gesehen.
****außer die Aussagen von zwei Polizisten, die zufällig das gleiche zu Protokoll gegeben haben.****
Es steht natürlich außerhalb jeglichen Vorstellungsvermögen, daß ein Bürger einen Polizeibeamten ins Gesicht schlägt und ein anderer dies gesehen hat und bezeugen kann?
Mitbürger
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*Das System der Bezirksschornsteinfeger wurde 1935 deutschlandweit von den Nazis eingeführt und wird heute noch durchgesetzt.*
Es gibt Gesetze, die sind sgar noch älter und wurden sogar noch unter Wilhelm in Kraft gesetzt (z.B. das BGB. in Kraft getreten am 01.01.1900).
Ihre verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit einer Behörde (Korrigieren Sie mich, wenn ich irre, aber ich glaube Sie haben alle Verfahren verloren?) stehen in keinerlei Zusammenhang mit der verhandelten Angelegenheit:
Beobachter
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“Ihre verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit einer Behörde (Korrigieren Sie mich, wenn ich irre, aber ich glaube Sie haben alle Verfahren verloren?) stehen in keinerlei Zusammenhang mit der verhandelten Angelegenheit:”
Das ist nunmal dem Datko sein Lieblingsthema. Er hatte sich wohl mit der Behörde angelegt und mußte klein beigeben. Das nagt halt immer noch an ihm.
Miethai
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Welch Geschick diese respektlosen Prügelknaben doch haben. Erst provozieren sie den Manager des Schnellrestaurants derart, dass dieser sich nicht mehr zu helfen weiß und die Schutzpolizei rufen muss!!! Warum hatte er ihnen eigentlich Hausverbot erteilt?
Dann verprügeln sie einen der Schutzpolizisten derart dass dieser eine Beule am Kopf und eine lädierte Lippe (Nase und Kinn bleiben bei diesem Kunstschlag unversehrt) davonträgt obwohl dieser doch nur helfen wollte!
Das Ganze passiert vor laufender Überwachungskamera, die allerdings Aufgrund der enormen Schnelligkeit mit der er den Angriff ausgeführt wurde das Geschehen nicht im Bild festhalten konnte.
Ich bin wirklich froh, dass diesen Kunstschlägern mit Hilfe des Sachverständigen (auch in Sachen Kung-Fu-Filme) das Handwerk gelegt wurde. Ich fühle mich jetzt wieder ein bisschen sicherer in unserer schönen Stadt!
Joachim Datko
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Zu 13. Oktober 2011 um 16:24 Uhr
Ich kann vor der Polizei nur warnen, da ich auch schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Besonders deutlich wird die schwache Position des Bürgers bei einem Todesfall, den Scotland Yard, wohl die Polizeibehörde mit dem weltweit besten Ruf, falsch dargestellt hatte. Die Polizei hat dem Bürger die Schuld angelastet und behauptet, sie wäre angegriffen worden. Später zeigten private Zufallsaufnahmen einer Video-Kamera, dass ein Polizist den zu Tode gekommen Bürger attackiert hatte.
Siehe: http://www.ksta.de/html/artikel/1239100947335.shtml
Meiner Meinung nach gibt es sowohl in der Öffentlichkeit als auch von behördlicher Seite einen fatalen Vertrauensvorschuss für die Polizei, der wie im obigen Fall bei Scotland Yard gegen Bürger missbraucht werden kann.
Zur Nazi-Gesetzgebung bezüglich der Bezirksschornsteinfeger nehme ich gerne unter http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/schornsteinfeger-gesetzliches/in-bayern-ist-nicht-gut-kirschen-essen-mit-der-polizei/msg106/?topicseen#msg106 , falls Sie dort einen Eintrag vornehmen.
Respekt!
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Beschimpfungen sagen viel über den Schimpfer. Von einem polizeinahen “Holzkopf” müsste sich der Verurteilte also nicht beleidigt fühlen. Der Verurteilte kann aber durchaus den Diskutanten “Knurrhan” wegen Beleidigung verklagen (wenn er von dessen Beitrag erfährt. Dann muss Herr Aigner wohl die “Knurrhan”-IP-Adresse herausgeben).
Ob ein Richter “derartige Holzköpfe” dann als Beleidigung wertet, ist von bisher diskutierter Verurteilung unabhängig.
Wichtiger ffinde ich den Hinweis von “bosequo” 12. Oktober 2011 um 14:39 Uhr mit einer Klage des Verurteilten gegen den Schichtleiter von McDonnalds in Königswiesen (der anscheinend „russisch“ wirkte).
„StGB § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auch im öffentlichen Interesse, nämlich wünschenswertem Vertrauen in Polizeimaßnahmen, sollte einem Pressebericht aus dem Gerichtssaal über bewusst falsche Verdächtigung ein Kurzbericht der Staatsanwaltschaft folgen.
Die Polizeiführung sollte berichten, ob die Polizisten vor Ort erkennen mussten, dass Verdächtigungen in wesentlichem Punkt falsch waren, und Anlass belegbar ist für polizeilichen Nackengriff oder ähnliche Zwangsmaßnahmen.
Ob eine grob falsche Verdächtigung seines Schichtleiters betriebliche Konsequenzen hat, liegt wohl in der Verantwortung von Herrn Frank Mosher.
Je früher desto besser wären einige Entschuldigungen.
Mitbürger
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+Je früher desto besser wären einige Entschuldigungen.+
Weiß man eigentlich, ob der wegen Körperverletzung verurteilte Schläger sich bei dem Verletzten entschuldigt hat?
Dubh
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MAN jedenfalls weiß deutlich mehr als Sie – nämlich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatnachweis zunächst eingestellt hat,
Die StA hatte KEINE Anklage erhoben!
Dann aber behauptet der Sachverständige ENTGEGEN dem Verletzten , es müsse ein Schlag mit der Faust gewesen sein, das wisse er aus Kung Fu Filmen………………die anwesende Kamera hat leider nichts gezeigt.
Wenn ich ein bisserl übe kann ich fliegen, das weiß ICH aus Kung Fu Fantasy Filmen……………………..
Wer Lesen kann ist wie immer klar im Vorteil – wer dann noch ein Mindestmaß an Verstehen aufbringen kann, gar Wissen………….nicht Ihr Ding, schon klar!
Mitbürger
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*MAN jedenfalls weiß deutlich mehr als Sie – nämlich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatnachweis zunächst eingestellt hat, *
Tatsache ist, daß der Täter von einem Gericht wegen der von ihm begangenen Straftat (Körperverletzung) verurteilt worden ist.
**Wenn ich ein bisserl übe kann ich fliegen, das weiß ICH aus Kung Fu Fantasy Filmen……………………..**
mag ja interessant sein, tut aber nichts zur Sache.
***Wer Lesen kann ist wie immer klar im Vorteil – wer dann noch ein Mindestmaß an Verstehen aufbringen kann, gar Wissen………….nicht Ihr Ding, schon klar!***
ich bin an einer persönlichen Auseinandersetzung mit Ihnen nicht interessiert und bleibe bei den Fakten (Verurteilung des Täters)
grace
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Auf
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/verletzung-nach-besuch-auf-wache-im-polizeigriff-1.1168371
berichtet Bernd Kastner über:
“Verletzung nach Besuch auf Wache-Im Polizeigriff”
Dubh
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Bei Fakten bleiben kann jeder Ochse:
Fettes Gras – rein damit – muh – hochwürgen – wiederkäuen.
So sind die Vorstellungen von hochintellektuellen Leistungen halt sehr verschieden, nicht wahr.
Ansonsten, Sie wären für mich ohnehin nicht satisfaktionsfähig, um innerhalb Ihrer Weltsicht zu bleiben.
Dubh
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Gerade ältere Frauen sind ja auch berüchtigt für ihre Schlägerqualitäten!
Da können 2 junge männliche Polizisten niemals mithalten, oder dagegen ankommen, das versteht sich!
Mitbürger
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*So sind die Vorstellungen von hochintellektuellen Leistungen halt sehr verschieden, nicht wahr.*
Ja
Mitbürger
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*Haben die Polizisten sie misshandelt oder hat die Frau sich unkooperativ verhalten und Widerstand geleistet? Was genau geschah, ist strittig. *
Außer den Beteiligten kennt niemand den Geschehensverlauf.
Dubh
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Aber sicher doch kennen andere den Geschehensverlauf, sogar andere Polizisten – die anderes aussagten.
Das haben Sie wieder nicht lesen können? Schwer selektive Wahrnehmung nennt man das im besten Fall,
Deren Aussagen sind aber keine Fakten für Sie, weil die werden sich in einem Prozess hochwahrscheinlich an rein überhaupt nichts mehr erinnern können?
Korpsgeist oder auch Mobbing soll doch ausgesprochen häufig galoppierenden Alzheimer in Polizistenkreisen auslösen, hört man so.
mitbürger
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Ich bin an einer persönlichen Auseinandersetzung, zumal auf der Ebene auf dem Sie sich bewegen, nicht interessiert.
Dubh
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Das haben sie schon mal versprochen, leider eine leere Versprechung.
Hören Sie einfach auf auf meine Beiträge zu schreiben, über diese Macht verfügen
Sie – so Sie’s schaffen.
Was und wann ich hier schreibe, DAS liegt allerdings nicht in IHRER Macht – nicht mal wenn Sie Polizist wären – blöd was?!
grace
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Die Süddeutsche Zeitung vom 21.10.2011
berichtet über Hintergründe:
Rambos in Uniform
http://www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreiche-einsaetze-in-rosenheim-rambos-in-polizeiuniform-1.1170558