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Ermittlungen wegen des Auffindens von Luchsläufen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg


Wie bereits in den Medien berichtet, wurden Mitte Mai 2015 vier vordere Gliedmaßen von Luchsen im Bayerischen Wald, Bereich Lamer Winkel, aufgefunden. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Jagdwilderei sowie wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.
Das in Auftrag gegebene Gutachten des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung liegt jetzt vor. Demnach stammen die vier Vorderläufe von zwei wild lebenden Europäi-schen Luchsen, vermutlich einem männlichen und einem weiblichen Tier. Auf einen der Luchse wurde bereits mindestens zwei Monate vor seinem Tod zweimal geschossen, wobei das Tier verletzt wurde, aber offensichtlich noch fliehen konnte. Bei dem anderen Luchs wurden keine Beschussspuren an den Vorderläufen festgestellt.
Damit hat sich der Verdacht einer Straftat erhärtet. Die Ermittlungen dauern weiter an. Die aufgefundenen Geschoßteile werden durch das Bayerische Landeskriminalamt noch ge-nauer untersucht werden. Das Bayerische Umweltministerium hat für die Ergreifung der Täter eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.

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