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„Bereits bestehende Gewogenheit“

Ermittlungen gegen Wochenblatt-Redakteur eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Christian Eckl, Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts, und Oberbürgermeister Joachim Wolbergs eingestellt. Ihnen war Bestechung bzw. Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Ungeachtet dessen sprach ein Kripobeamter am Donnerstag vor Gericht von einer „engen Zusammenarbeit“ zwischen Wolbergs und dem Wochenblatt und einer „gesteuerten Aktion“ gegen die Staatsanwaltschaft.

Kein hinreichender Tatverdacht gegen Christian Eckl. Foto: Archiv/ Staudinger

Es war ein Vorwurf, den der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts Anfang März 2017 selbst öffentlich gemacht hatte: Die Staatsanwaltschaft hatte den Anfangsverdacht, dass Christian Eckl Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wohlwollende Berichterstattung gegen vertrauliche Unterlagen versprochen habe. Eckl wurde deshalb Bestechung vorgeworfen, gegen Joachim Wolbergs wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sowie der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt.

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Interne Stadtbau-Protokolle

Konkret ging es um nichtöffentliche Protokolle einer Aufsichtsratssitzung der städtischen Wohnbautochter Stadtbau GmbH die der Oberbürgermeister Eckl abfotografieren ließ. Wolbergs habe damit belegen wollen, dass nicht er den früheren Tretzel-Mitarbeiter Franz W. als technischen Leiter bei der Stadtbau GmbH durchgedrückt habe, sondern dass dies auf Vorschlag des Geschäftsführers der städtischen Tochter geschehen sei, so die von Eckl und auch von Wolbergs geschilderte Version.

Franz W. gehört zu den Angeklagten im Korruptionsprozess, der aktuell vor dem Landgericht Regensburg stattfindet. Er war im Sommer 2016 zum technischen Leiter bestellt, nach seiner kurzzeitigen Inhaftierung aber während der Probezeit wieder entlassen worden. Die Personalie hatte im Nachgang für heftige Vorwürfe, vor allem von der CSU, gesorgt. Wenig später folgte die Veröffentlichung von Protokollauszügen im Wochenblatt.

“Ich kann gar keinen Meineid schwören…”

Wolbergs rief Eckl später an und bat ihn, die Stadtbau-Unterlagen, die er ihm im Zuge des Streits um die W.-Personalie zugespielt hatte, zu vernichten. Das Gespräch wurde abgehört. Der Redaktionsleiter des Wochenblatts sicherte dem Oberbürgermeister darin zu, für ihn „jeden Meineid zu schwören“. Ein Satz, den Eckl eingeräumt und zwischenzeitlich gegenüber dem Bayerischen Rundfunk als „blöd“ bezeichnet hat. Er habe Wolbergs damit nur vollen Quellenschutz zusichern wollen. „Ich kann gar keinen Meineid schwören, weil Journalisten Informantenschutz genießen“, so Eckl gegenüber dem BR.

Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen Eckl und Wolbergs eingestellt. Nach §170, Absatz 2 Strafprozessordnung bestehe kein hinreichender Tatverdacht, um eine Anklage zu erheben. In der heute veröffentlichten Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es dazu unter anderem:

„Zwar haben die Ermittlungen ergeben, dass der Beschuldigte Wolbergs dem Journalisten die nichtöffentlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist jedoch zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen, dass der Journalist aufgrund einer bereits bestehenden Gewogenheit gegenüber Oberbürgermeister Wolbergs und nicht im Hinblick auf den Erhalt vertraulicher Protokolle gehandelt hat. Das Vorliegen einer für die Strafbarkeit erforderlichen sogenannten Unrechtsvereinbarung ist daher nicht nachweisbar.“

Was Joachim Wolbergs betrifft, so stelle die Herausgabe der nichtöffentlichen Protokolle zwar eine rechtswidrige Diensthandlung dar, allerdings könne nach den durchgeführten Ermittlungen „nicht davon ausgegangen werden (…), dass durch die Preisgabe der internen Informationen wichtige öffentliche Interessen gefährdet wurden“. Auch seien die betroffenen Dienstgeheimnisse nicht so gewichtig gewesen, dass durch ihre unbefugte Preisgabe „das Ansehen der Verwaltung in der Öffentlichkeit erschüttert wird“.

Ermittler kritisiert Wochenblatt-Berichte

Freunde werden die Ermittlungsbehörden und das Regensburger Wochenblatt trotz alledem aber nicht mehr werden. Die von der Staatsanwaltschaft erwähnte “bestehende Gewogenheit” von Redaktionsleiter Eckl zugunsten des Oberbürgermeisters ist kein Geheimnis und war in der zurückliegenden Berichterstattung auffällig. Doch wie weit ging diese Gewogenheit?

Bei seiner heutigen Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Regensburg beklagte der leitende Ermittler der Kripo im aktuellen Korruptionsverfahren, Kriminalhauptkommissar Bernhard B., dass seine Ermittlungen insbesondere durch die Berichterstattung des Wochenblatts behindert worden seien. B. sprach in diesem Zusammenhang von einer „engen Zusammenarbeit“ zwischen Oberbürgermeister Wolbergs, Christian Eckl und Herbert Zelzer, Herausgeber der Wochenblatt-Verlagsgruppe.

„Gesteuerte Aktion gegen die Staatsanwaltschaft“

Wochenblatt-Herausgeber Herbert Zelzer mit Wolbergs beim Neujahrsempfang der Stadt Regensburg. Foto: Archiv/Staudinger

Zum einen seien Behauptungen über die Ermittlungsmethoden aufgestellt worden, die jeder Grundlage entbehren. Auch seien regelmäßig Beschwerden eingegangen, weil im Wochenblatt aus Vernehmungsprotokollen zitiert wurde. Zeugen hätten Angst gehabt auszusagen, „weil dann steht das ja morgen in der Zeitung“. In Zusammenhang mit einer ganz bestimmten Veröffentlichung des Wochenblatts spricht der Kripobeamte von einer „gesteuerten Aktion gegen die Staatsanwaltschaft“, die Zelzer und Wolbergs in einem Telefonat besprochen hätten.

Es geht um jene brisante E-Mail, die der mitangeklagte Ex-Fraktionschef der SPD Norbert Hartl im Vorfeld der Ausschreibung des Nibelungenareals an Volker Tretzel geschickt hatte. Als Anhang: Ein Vorentwurf für die Ausschreibung, verbunden mit der Bitte, Änderungswünsche „rot“ einzutragen. Tretzel erhielt später den Zuschlag für die Fläche. Das Wochenblatt hatte im Dezember 2016 als erstes Medium von der E-Mail berichtet, flankiert mit einer ausführlichen Rechtfertigung Hartls.

Kriminalhauptkommissar B. berichtet am Dienstag vor Gericht, dass Zelzer und Wolbergs sich im Vorfeld über diese Veröffentlichung beraten hätten. Zelzers Rat sei gewesen, die E-Mail vor deren offiziellem Bekanntwerden „verdeckt“ über das Wochenblatt zu veröffentlichen. So könne man einer all zu harten Berichterstattung durch andere Medien zuvor kommen und, so B.s Aussage, „den Spieß umdrehen“, so dass das Leck bei der Staatsanwaltschaft vermutet werde.

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Kommentare (9)

  • karl Meier

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    Bin ja mal gespannt, ob das Wochenblatt und die MZ die Einstellungsbegründung (Erklärung der StA) abdruckt. Wollbergs hat nichtöffentliche Sachen ans Wochenblatt weitergegeben. Das geht gar nicht und so eine Person hat in der Politik und auch sonst in Regensburg nichts (mehr) zu suchen

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  • Mr. T

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    Starke Begründung! DrEckl hätte sowieso wohlwollend berichtet, auch ohne, dass Wolbergs ihm die Dokumente weitergegeben hätte. Deswegen gab es keine Unrechtsvereinbarung. Wenn jetzt Wolbergs nachweisen könnte, dass Tretzel auch ohne Spenden begünstigt worden wäre, wäre der große Prozess auch schnell abgeschlossen ;-)
    Wenn man so schön zum gegenseitigen Vorteil Hand in Hand spielt, wird die Lieblingsredewendung von DrEckl “Wie das Wochenblatt als Erstes berichtet hatte …” richtig peinlich.

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  • Junker Jörg

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    Es zeigt doch die Staatanwaltschaft führt keinen Rachefeldzug, alles läuft nach Recht und Gesetz und das ist gut so.

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  • Robert

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    Eine „bereits bestehende Gewogenheit“ drückt sich m.E. auch darin aus, dass Wolbergs für das Wochenblatt regelmäßig in einer Gastkolumne schreiben durfte – oder als eine Art Gegenleistung für eine unseriöse, ihm gewogene Berichterstattung sich dafür hergegeben hat.

    Im Januar 2017 hieß es im Wochenblatt: „Die Gastkolumne für den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg und die Landrätin des Landkreises Regensburg wird fortgeführt doch statt des inhaftierten OBs schreibt nun seine Vertreterin.“

    Ich fand es immer schon völlig daneben, dass sich gewählte Politiker in einem unseriösen Werbeblatt mit wirtschaftlichem Interesse mit einer Kolumne äußern.
    Anscheinend ist der stellvertretenden BGMin M-S irgendwann klar geworden, dass dergleichen zumindest vor dem Hintergrund des laufenden Korruptionsprozesses nicht weiter fortzuführen ist?!

    Wenn ich jetzt lese, dass sich Bgm Wolbergs im Zuge der Ermittlungen gegen ihn zusammen mit DrEckl und dem Herausgeber und Geschäftsführer des Verlags Herbert Zelzer (ein wg. Zahlung von Schmiergeldern und Veruntreuung zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 200.000 Euro verurteilter Vorbestrafter) ausgedacht haben, wie sie in der Korruptionsaffäre die öffentliche Meinung „manipulieren“ , ist dies kaum zu glauben. Das WB ist in meinen Augen ein nicht unwichtiger Teil des Korruptionssumpfes.

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  • Lothgaßler

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    Das königlich bayerische Amtsgericht hat gesprochen (bekanntlich hat der alte Rat keinen aufghängt). Ja, da war was, aber mei.
    Welchen Vorteil bietet das Zusammenspiel von Politikern und Medien? Politiker erhalten wohlwollende Berichterstattung und können ihre Meinung nochmals unters Volk bringen: klarer Vorteil, finanziell wie auch gegenüber Mitbewerbern. Medien kommen an Informationen früher oder exclusiv bzw. erhalten überhaupt ein Interview: klarer Vorteil! Ob das nun eine Unrechtsvereinbarung ist, wer weiß, vielleicht gabs Schnittchen und Prosecco?

    Die Herausgabe interner Dokumente hat es aber schon in sich: Man erinnere sich an die Weitergabe von Informationen von Hartl an Tretzel, damit der seinen Wettbewerbsbeitrag aufhübschen konnte. Nun hat also Wolbergs an Dr.Eckl zwecks “gewogener” Berichterstattung in persönlicher Sache Informationen veröffentlichen lassen. Wenn wir dergelichen als normal oder allenfalls Kleinigkeit durchgehen lassen, dann kanns nur noch schlimmer kommen. Ab welcher Stufe (Quantität und Qualität) wird dergleichen strafwürdig?
    Fürs Wochenblatt gibts einen Aufkleber: “Keine Werbung einwerfen, gilt auch für Wochenblatt, Blitz usw.” (oder so ähnlich).

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  • "Bitte nicht füttern!"

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    Beißt immer!

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  • Mathilde Vietze

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    Soweit ich mich erinnern kann, hat Dr. Eckl über Wolbergs s a c h l i c h
    berichtet.

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  • Dieter

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    @Mathilde

    Das WB und Eckl sind für ihre Sachlichkeit und Neutralität berühmt. Geradezu berüchtigt.

    Vor allem wenn es um Wolbergs vermeintliche Gegner geht: Lorenz, Wild und alle Kritiker aus den eigenen Reihen, Schlegl und den Rest der CSU, die Staatsanwaltschaft. Natürlich auch immer fair gegenüber dem “Regensburger Blogger” und seinem “Hass-Blog”.

    Einfach mal auf Wochenblatt ‘Wolbergs’ in die Suche eingeben. Die Timeline und Überschriften sind sehr interessant – so richtig geht die Berichterstattung erst ab der Inhaftierung los.

    Leider findet man unter dem Link “CSU-Schlegl von Wolbergs ermordet!” keinen Artikel. Das hätte mich doch besonders interessiert.

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  • omeiomei

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    Und das Wochenblatt feiert diese Einstellung mit folgender Begründung
    “Die Einstellung bedeutet, dass sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben hat, der zu einer Anklage geführt hätte – dies ist die nachhaltigste Form der Einstellung, denn sie besagt, dass eine Tat, die von den Ermittlern geprüft wird, gar nicht begangen wurde.”
    Selten so einen Schwachsinn gelesen. Kein hinreichender Tatverdacht bedeutet alles, aber ganz sicher nicht, dass “die Tat gar nicht begangen wurde” , das wäre dann der Beweis der Unschuld.

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Kommentare sind deaktiviert

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