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„Weitreichende Bedeutung“

Erfolg bei Klage gegen Stadt Regensburg: VGH stärkt Auskunftsrechte

Baugenehmigungen sind Umweltinformationen. Deshalb muss die Stadt Ausnahmen, die man einer Bauträgergruppe bei einem Bauvorhaben gewährt hat, offenlegen. So sieht das zumindest der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung hat weitreichende und grundlegende Bedeutung.

Ungleichbehandlung auf dem Candis-Areal? Diese Vermutung steckt hinter der Schmack-Klage – und hat nun Jahre später eine weitreichende Entscheidung nach sich gezogen. Foto: Archiv/as

In einem, da sind sich die Stadt Regensburg und Dr. Thomas Troidl einig: Das Urteil, das der Verwaltungsrechtler für seine Mandantin, die Ferdinand Schmack junior GmbH, vor dem 5. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München erstritten hat und das seit Ende März inklusive ausführlicher Begründung vorliegt (hier im kompletten Wortlaut), hat weitreichende Bedeutung für die Auskunftspflichten einer Kommune.

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Leitsatz: Baugenehmigung ist Umweltinformation

In der Leitsatzentscheidung, ein Urteil also, das vielen nachgeordneten Gerichten als Orientierung dienen dürfte, wird ausdrücklich festgehalten, dass eine Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines Wohngebäudes (…) grundsätzlich insgesamt als Umweltinformation“ im Sinne des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes zu sehen ist.

Etwas verkürzt ausgedrückt: Jedermann hat (nach Prüfung eventuell schutzwürdiger Interessen Dritter) das Recht auf freien Zugang zu sämtlichen Informationen, die eine Baugenehmigung beinhaltet, eventuellen Ausnahmen vom Bebauungsplan, Gründen für Abwägungsentscheidungen innerhalb der Baugenehmigungsbehörde und so weiter. All das muss gemäß dieser Entscheidung offengelegt werden.

Wegweisendes Urteil nach jahrelangem Rechtsstreit

„Das ist wegweisend für viele anderen Fälle und sorgt für ein deutliches Mehr an Transparenz im Verwaltungshandeln“, so Troidl, der mit „Akteneinsicht im Verwaltungsrecht“ das Standardwerk zu diesem Thema geschrieben hat. Ein so bezeichneter „Praxisratgeber“, der just auf vielen Regensburger Beispielen basiert.

Konkret ging es in dem Rechtsstreit um eine seit Jahren schwelende Auseinandersetzung zwischen der Ferdinand Schmack junior GmbH und der Stadt Regensburg. Die Bauträger-Brüder hatten 2008 das Gelände der früheren Zuckerfabrik von der Südzucker AG erworben und 2012, nachdem der Bebauungsplan dafür rechtskräftig geworden war, Teile des 6,7 Hektar großen Areals weiterverkauft.

Frage: Welche Zuckerl gab es fürs IZ am Candis?

Vier größere Parzellen erwarb damals die „Bauhaus Immobilien GmbH & Co KG“, eine Tochter der „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe (IZ), die in der Vergangenheit schon öfter von gewissen Ausnahmen profitieren konnte, die ihr bei Bauvorhaben von der Stadt gewährt wurden. Eine gewisse Bevorzugung des Konkurrenten vermutet Schmack jedenfalls auf dem Zuckerfabrik-Areal.

Dass es Ausnahmen von den Vorgaben des Bebauungsplans gab, scheint außer Frage zu stehen. Die Frage ist nur: Welche waren das genau und mit welcher Begründung? Mehr Geschosse? Geringere Abstandsflächen? Eine veränderte Kubatur der Gebäude?

Durchweg Veränderungen, die eine deutliche Steigerung der Rendite mit sich bringen können, zumal dann, wenn der Kaufpreis für die Fläche auf Basis anderer Voraussetzungen im Bebauungsplan – sprich: weniger Wohnbaufläche – festgelegt wurde.

Aber auch Punkte, die eigentlich festgelegte Planungen für ein neues Quartier, komplett durcheinander bringen können: Flächenversiegelung, Beschattung von Nachbargebäuden, Verringerung der Grünflächen etc.

Verwaltungsgericht Regensburg entschied schon 2019 pro Transparenz

Die Schmack GmbH wollte es von der Stadt genau wissen. Doch eine erste Anfrage 2017 wurde abgelehnt – „zu unpräzise“, hieß es. Über Rechtsanwalt Troidl klagte man vor dem Verwaltungsgericht Regensburg – und bekam 2019 in vollem Umfang recht. Die Stadt ging in Berufung und unterlag nun im zentralen Punkt erneut.

Zwar muss sie gemäß der VGH-Entscheidung nicht unmittelbar Auskunft erteilen, da – weil dies bislang noch nicht geschehen ist – zunächst besagte schutzwürdige Interessen Dritter abgewogen werden müssen, verkürzt: Es muss geprüft werden, ob eventuell irgendwelche Stellen geschwärzt oder außen vor gelassen werden müssen, etwa, weil es Geschäftsgeheimnisse betrifft.

Dann aber habe die Schmack GmbH das Recht auf einen neuen Bescheid der Stadt Regensburg – „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“. Sprich: Die angeforderten Informationen müssen offengelegt und sämtliche einschlägigen Entscheidungen der Verwaltung in dieser Sache als Kopien zur Verfügung gestellt werden.

Anfrage war präzise genug und nicht missbräuchlich

Neben der Tatsache, dass es sich um eine Leitsatzentscheidung mit Vorbildcharakter für untergeordnete Gerichte handelt, sieht sich Troidl auch dadurch bestätigt, dass der Senat ausdrücklich festgestellt hat, dass bereits die erste Anfrage an die Stadt 2017 „hinreichend bestimmt“ im Sinne des Umweltinformationsgesetzes war, als nicht zu unpräzise, wie von der Stadt angeführt. „Das ist immer wieder ein beliebter Trick, um Antragssteller mit ihren Auskunftsersuchen ins Leere laufen zu lassen“, so Troidl.

Tourt seit Jahren durch die Republik zum Thema Auskunftsrecht: Thomas Troidl. Foto: privat

Zurückgewiesen hat der Verwaltungsgerichtshof zudem die Argumentation der Stadt, derzufolge das Auskunftsersuchen der Schmack GmbH auf Basis des Umweltinformationsgesetzes „missbräuchlich“ gewesen sei. Die Klägerin habe „glaubhaft dargelegt, dass sie mit ihrem Antrag auf Informationszugang jedenfalls auch den Zweck verfolgt, zu prüfen, inwieweit bei der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 101 der Beklagten dessen umweltrelevanten Festsetzungen beachtet wurden, soweit Ausnahmen und Befreiungen erteilt wurden“.

Stadt prüft Nichtzulassungsbeschwerde

Wird man nun bald erfahren, ob und gegebenenfalls welche „Zuckerl“ es auf dem Candis für das IZ gab? Laut einer Auskunft der städtischen Pressestelle könnte sich das nochmal etwas länger hinziehen.

Die „Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs“ habe so „weitreichende Bedeutung für das Verständnis des Begriffs der Umweltinformation mit Blick auf das Baugenehmigungsverfahren“, dass die Stadt Regensburg derzeit eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision prüft, „um gegebenenfalls eine grundsätzliche Klärung dieser Rechtsfragen herbeizuführen“. Die Frage nach der Neuverbescheidung des Auskunftsersuchens stelle sich „bis dato folglich noch nicht“.

Rechtsanwalt Troidl hält das alles zwar für kaum aussichtsreich, sagt aber: „Wenn die Stadt hierzu auch noch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts herbeiführen will, wäre dies im Interesse der Fortbildung des Rechts natürlich zu begrüßen, auch für Folgefälle.“

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Kommentare (31)

  • Rdgensburg1

    |

    Die Stadtverwaltung nimmt sich Rechte heraus, dass es schockierend ist. Wenn man betrachtet, wie die Verwaltung arbeitet, ist das aber auch kein Wunder. Inhaltslose Ergebnisse und fragwürdige Zugeständnisse würde ich auch nicht offenlegen wollen.
    Wenn eine OB die Verwaltung nicht führt, sondern nur in der Zeitung mit Blumen zu runden Geburtstagen erscheint, muss man sich aber auch über nichts wundern…..

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  • Wuzzi

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    In die Regensburger Immobilienskandale waren bisher nur Politiker verwickelt. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Man sollte sich mal dringend mit dem Rest des Eisbergs, der Verwaltung, insbesondere dem Planungsreferat und dessen Dezernaten befassen.

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  • Daniela

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    Transparenz schadet eigentlich nie, insbesondere in einer Stadt, wo es zuvor schon hier und da ‘geschmäckle’ gab.

    Egal, wer hier und da über die ‘Schmacks’ das ‘Näsle’ hochziehen mag, den Rechtsstreit über Jahre zu führen und damit grundsätzlich etwas herbei zu führen, hat Anerkennung verdient.

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  • Madame

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    Die ob und bürgermeisterin sind nur da, wenns was zu netten lächeln und zum blümchen halten in der mz kommen soll. Die verwaltung führt der kuckuck. Die ganze Verwaltung
    arbeitet dermaßen unrenstabel, dass sowas in einer mittelgroßen und weltkulturerbe möglich ist?. Eine politikerin bezeichnete die ampel von berlin vor kurzem als trümmertruppe, soweit ist es in der domstadt auch schon.

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  • joey

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    für die Parteienfinanzierung brechen schlechte Zeiten an.

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  • Norbert

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    Interessant ist, warum der Stadtrat als Kontrollorgan der Verwaltung sich vornehm zurückhält. Offensichtlich will der Stadtrat gar nicht wissen, ob und welche Ausnahmen bei den Bauvorhaben des Immobilienzentrums im Bereich Zuckerfabrik gewährt wurden.
    Mich würde das schon interessieren, auch warum die Verwaltung sich weigert transparent zu handeln und die Gerichtsbeschlüsse nicht vollzieht.

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  • Alfons

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    Ich arbeite bei dieser Verwaltung, wie 4000 andere Beschäftigte auch und da wo Kritik gerechtfertig ist, soll sie auch gesagt werden. Dort wo Verwaltungshandeln nicht nachvollziehbar und transparent ist, muss sie begründet werden können. Mich nervt aber dieses ständige Verwaltungsbashing, dieses Schwarz Weiss, bei der Verwaltung sind alle Deppen die nicht richtig arbeiten. Damit zeigt man oder auch frau seine Unkenntnis vom Alltag des Großteils dieser Verwaltung. Ein hoher Überstundenberg, eine Nichtbesetzung von Stellen, enormer Arbeitsdruck der nicht wie in der Privatwirtschaft angemessen entlohnt wird ist Normalität. Ein differnzierter Blick auf die Thematik würde einwenig Wertschätzung ausdrücken, für diejenigen die in dieser Verwaltung den Laden am Laufen halten. Wobei ich mach mir nix vor, es wird hier im Forum weiterhin diejenigen geben, die Geringschätzung ausdrücken müssen, gegenüber dem öffentlichen Dienst, dem Beamtentum, um sich selbst besser zu fühlen, ohne nennenswerte Kenntnisse der Realtität. Aber ich , wir, meine Kolleginnen und Kollegen sind nicht der Mülleimer für die unverdaute Nahrungsaufnahme Frustrierter (Metapher).

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  • Ulrich

    |

    =Dort wo Verwaltungshandeln nicht nachvollziehbar und transparent ist, muss sie begründet werden können.=
    Problem erkannt, Bravo. Aber warum gibt es dann solche Urteile?

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  • Paul

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    Servus

    Die Verwaltung in Regensburg macht n gutn Job

    Alles auch nur Menschen.

    Aber geht oder schaut euch andere Stadtverwaltungen an

    Dann werdet ihr sehen.

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  • Alfons

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    Problem erkannt, Bravo. Aber warum gibt es dann solche Urteile?
    Weil ein Großteil der Verwaltung nicht alle sind. Weil nirgends alles gut läuft. Weil einige es tatsächlich nicht gewöhnt sind, ihr Handeln zu rechtfertigen. Große Vorbilder der bayrisch christlichen Union weisen hier womöglich den Weg. Könnten Erklärungen sein.

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  • Burgweintinger

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich, nicht persönlich.

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  • Burgweintinger

    |

    “Getroffene Hunde bellen” (metapher)

    Lieber Alfons, ich bin auch gegen das Verwaltungsbashing, aber ich kenne einige, die mir gesagt haben, sie können ihre wöchentliche Arbeit in 2-3 Tagen erledigen…

    Auch ist mir nicht zu erklären, dass laut statistischem Bundesamt der Krankenstand in der öffentlichen Verwaltung immer am höchsten ist.

    Desweiteren habe ich von Quereinsteigern (also freier Wirtschaft zu öD) immer nur gehört, was für ein entspanntes Arbeiten das sei. Dagegen umgekehrt (also raus aus dem öffentlichen Dienst zu freier Wirtschaft) habe ich bisher nur gehört, das war mir zu langweilig, wollte mehr erreichen…

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  • Mr. B.

    |

    Zu Alfons
    18. April 2023 um 22:10 | #
    Ich kann Ihre Ausführungen gut verstehen.
    (In Regensburg stank der Fisch bekanntlich auch vom Kopf her.)

    Zu joey
    18. April 2023 um 18:15 | #
    Hoffentlich haben Sie recht.

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  • joey

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    @Alfons
    es geht weniger um die normalen Mitarbeiter. Hier ist das Thema: Bauträger a verkauft Grundstück, weil er nicht die passende Genehmigung kriegt, Bauträger b kauft und kriegt.

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  • Paul

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    Servus

    Die Arbeit der Regensburger Verwaltung ist im Sinne der Bürger und das macht die Regensburger Verwaltung gut.
    Es gibt wie überall Ecken und Kanten.

    Punkt

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  • Günther Herzig

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    Alfons
    18. April 2023 um 22:10 | #
    Sie haben vollkommen recht. Es kann nicht sein, dass “pauschal die Verwaltung” an irgend etwas schuld ist. Das ist Bashing und unfair, widerspricht auch allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, weil alle anderen neben den tatsächlich Verantwortlichen zu Unrecht unter Rechtfertigungsdruck gesetzt werden. Leider findet man das in allen Lebensbereichen, in der Politik, dem Sport, der Kunst und allem was sonst so in Frage kommt. Es ist überhaupt so, dass in den Zeiten des Internets jeder andere wegen irgendetwas bezichtigen kann mit unbewiesenen Behauptungen. Auf diese Weise sind schon Personen (eine Richterin in Berlin) in den Selbstmord getrieben worden. Nicht jeder hat jederzeit Anspruch darauf, dass ihm etwas erklärt oder nachgewiesen wird.

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  • Gscheidhaferl

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    @Alfons, @Paul
    Undifferenziertes Verwaltungsbashing ist letztlich genauso wenig hilfreich wie undifferenzierte Generalabsolutionen, wie Sie sie hier tendenziell trotzig erteilen. In der Verwaltung geht’s letztlich ähnlich zu wie im richtigen Leben: Nur die Wenigsten sind immer und jederzeit den Versuchungen gewachsen, die mit Entscheidungsbefugnissen oder ungleich verteilter Macht einhergehen. Ja, die Verwaltung ist oft der Watschenmann, weil sie die Anordnungen derer, an die der gemeine Bürger nicht herankommt, umsetzen sollen. Mitunter entwickeln Verwaltungsmitarbeiter aber auch eigenständig einen gewissen Übereifer, bei der bürgerunfreundlichen Auslegung von Vorgaben. Und: ‘Der Bürger’ ist gegenüber der Verwaltung in der Regel nicht unmittelbar sanktionsbefugt (, sondern steht ihr in der Regel relativ machtlos gegenüber). Der Dienstvorgesetzte schon. Also ist klar, gegenüber wem sich ‘der Verwaltungsangestellte/-beamte’ mehr herausnimmt. Nehmen sie nur das Beispiel aus dem Artikel: Welcher normale Bürger hat schon die Ressourcen, ‘die Verwaltung’ wieder auf den rechtlich angemessenen Weg zurückzuklagen, wenn diese sich von sich aus nicht hinreichend darum schert? Und speziell im Planungs- und Baubereich ist in Regensburg eben viel zu oft und in viel zu großem Umfang seitens ‘der Verwaltung’ nicht im Interesse der Bürger gehandelt worden. Obwohl es z.B. schwer vorstellbar ist, dass ‘die Verwaltung’ nichts von all den ruchbar gewordenen Machenschaften und Schiebereien mitbekommen hat. Es gibt aber seit Wolbergs gegenüber einfachen Bürgern durchaus eine feststellbare Linie: Überkorrektheit und Kleinlichkeit, um sich nur ja nichts nachsagen lassen zu müssen. Bei weniger einfachen Bürgern scheint hingegen die Bereitschaft zum Entgegenkommen ungebrochen. Ja, wir haben gerade erst wieder erlebt, dass geplante Verbesserungen für Whistleblower mal wieder ausgeblieben sind. Und sich ohne Schutz gegen den Aparat aufzulehnen, dass machen dann eben auch die Aparatsangehörigen nicht. Wundern sich aber wenn sich die Ohnmacht der ‘einfachen Bürger’ immer wieder in einer gewissen (ja, häufig über Gebühr generalisierenden) Geringschätzung Ausdruck verschafft. Wirklich nicht nachzuvollziehen, oder?

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  • Daniela

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    @Gscheidhaferl
    19. April 2023 um 17:13 | #

    Gut zusammen gefasst.

    Gelegentlich (besonders auch während Corona, Lock down ect…) kommt es einen schon bitter an! Egal welche Ämter, Behörden, Verwaltungen (jetzt nicht spezifisch die Stadtverwaltung RGB) , wenn sie etwas von dir wollen, dann am besten ‘vorgestern’, Frist Peng aus, Bürger Du willst was, also mach hin! Aber wehe, man möchte etwas von ihnen, ach ja, Krankenstand! Urlaub! Stellen gerade nicht besetzt! Oder es geht gleich gar keiner ans Telefon oder ist im Büro. Dieser Eindruck mehrt sich! Es macht einfach keine Freude mit Behörden ect. zu tun zu haben.
    Das dies so verallgemeinert sicher nicht immer gerechtfertigt ist, ist halt so!

    Das ist ähnlich, wie die Verallgemeinerung, wehe bei dir im Haus ist was kaputt und Du brauchst schnellstens einen Handwerker, kommt keiner, alle keine Zeit!

    Woran liegt es also? An einem undifferenzierten Verallgemeinern! Dies resultiert aber aus schlechter Erfahrung!

    Es ist, wie es ist. Macht Mensch schlechte Erfahrungen mit der Stadtverwaltung wird sein Meinungsbild dementsprechend sein.

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  • Paul

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    Servus

    @Gscheidhaferl

    1.ich bin verantwortlich für das was ich sage oder in diesem Fall was ich schreibe.

    nicht für das was sie verstehen (wollen) oder interpretieren.

    Die Grundlage meiner positiven Aussage zur Stadtverwaltung obliegt bzw. begründet sich aus meiner persönlichen weitgefächerten Erfahrung mit der Stadtverwaltung.

    2. checken Sie die Rechtswege des Bürger die ihm zur Verfügung stehen und welche Ressourcen benötigt werden, dann würde ich sie bitten dass Sie sich gerne dazu äussern.

    3. Welche negativen Erfahrungen haben SIE ,persönlich mit der Regensburger Verwaltung gemacht?

    ihmen umd allen hier …

    Ansonsten eine gute Zeit.

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  • Gscheidhaferl

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    @Paul
    …ja, dem herablassenden Ton nach könnten Sie für einen der Bereiche der Verwaltung arbeiten, die zu Recht kritisiert werden.

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  • Daniela

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    @Paul
    19. April 2023 um 17:46 | #

    Ich freue mich für Sie, dass Sie “weitgefächert viel Erfahrung” offensichtlich positiver Natur mit der Stadtverwaltung gemacht haben und deshalb dies auch so in die Welt tragen. Das ist ihr gutes Recht und bleibt Ihnen unbenommen.

    Aber die Bürger, die sie ja darüber in gewisser Weise belehren, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn diese unzufrieden mit der Verwaltung oder deren Entscheidung (en) sind, haben Sie damit wenig gedient. Denn was soll es denn heißen? Man muss ein sehr streitbarer Mensch sein, um zu seinem Recht in Verwaltungsangelegenheiten zu kommen?

    Wissen Sie, es gibt mehr Menschen, die es lieber auf sich beruhen lassen, auch, wenn sie unzufrieden sind, weil ihnen der Ärger, die Zeit, die Kosten ect. zu hart ankommen, zudem, was sie sonst im Leben leisten müssen, wollen oder können!

    Wäre es nicht sinnvoller, die Verwaltung würde den/die Bürger/in als Leistungsberechtigte/n sehen? Dann wäre der Bürger vielleicht auch zufriedener, wo auch mitunter seine Steuern zum Teil ankommen.

    Entschuldigen Sie, aber ich habe Ihre Aussage so verstanden, wenn Ihnen etwas nicht an der Verwaltung oder deren Entscheidung gefällt, dann klagen Sie doch. Aber vielleicht habe ich Ihre ‘ Belehrung ‘ auch nur missverstanden.

    Der Bürger möchte doch nur eine kernkompetente, freundliche, zugewandte Verwaltung, die sich seines Problems annimmt und weiter hilft.

    Es stehen doch ohnehin in jedem Bescheid ellenlange Rechtsbehelfsbelehrungen.

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  • Paul

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    Servus

    @Gscheidhaferl

    Ich habe sie sachlich und objektiv auf ihre Äußerungen hingewiesen.

    nochmal

    ich habe keine Noten geschrieben

    Wie kommen sie dann auf herablassend Ton?

    Nein ich arbeite nicht in der Stadtverwaltung.

    @Daniela

    – Recht auf Meinungsäußerung

    Danke das sie mir meine Meinung zugestehen.

    Wie bereits auch Gscheidhaferl mitgeteilt

    Auch für sie

    “ich bin verantwortlich für das was ich sage oder in diesem Fall was ich schreibe.

    nicht für das was sie verstehen (wollen) oder interpretieren.”

    – Belehrung ?

    “2. checken Sie die Rechtswege des Bürger die ihm zur Verfügung stehen und welche Ressourcen benötigt werden, dann würde ich sie bitten dass Sie sich gerne dazu äussern.”

    war an Gscheidhaferl gerichtet!

    steht da eine Aufforderung an sie?

    – Nein

    Also warum Ihre Ausführungen dazu?

    Vor allem sind sie das Sprachrohr für in ihren Beitrag angesprochen Bürger?

    hat sie jemand auserwählt, gewählt oder in andere Art und Weise befugt für sie zu sprechen.

    Wie bereits Gscheidhaferl gefragt!

    Die Frage an sie:

    Welche negativen Erfahrungen haben SIE ,persönlich mit der Regensburger Verwaltung gemacht?

    an alle :

    einen schönen Abend

    Es folgt

    die Version für die emanzipiert Frau aus Sicht des emanzipierten Mann,

    Sehr geehrte Herren und Damen.

    Sie wissen ja

    Lady first u d Männer Förster “-)

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  • Daniela

    |

    @Paul
    19. April 2023 um 19:12 | #

    Jetzt haben Sie mich direkt angesprochen. Dies alles geschieht in einem Offenen Forum.

    Jetzt auf Ihre Frage, welche (negativ besetzte Erfahrung) man machen kann.

    Man bekommt einen Bescheid, der Ablauf der Frist über Rechtsbehelfsbelehrungen festgelegt. Im ‘Beamtendeutsch’ wird ausführlich über eine Unzahl an Verordnungen, Anordnungen… erläutert, warum der Bescheid ist, wie er ist. Man kann mit dem Bescheid, in seiner Ausführung nur wenig anfangen, weil man die genannten Anforderungen/Verordnungen nicht kennt. Man ist halt kein Verwaltungsmensch. Man zweifelt noch nicht einmal am Bescheid, möchte aber trotzdem wissen, warum er so begründet ist. Also kurze Wege, Telefon. Man versucht die Abteilung, den Sachbearbeiter zu erreichen.

    Wenn man Glück hat erreicht man jemanden. Dann aber nicht den ausführenden Sachbearbeiter. Man bekommt zur Antwort

    ‘Nein, Herr X ist krank, ich weiß nicht, wann er wieder da ist. ‘
    Nein zu dem Bescheid kann ich Nichts sagen, das macht nur Herr X. Da müssen Sie nächste Woche noch einmal versuchen.

    Die Woche darauf, Herr X ist immer noch nicht aus dem Krankenstand zurück. Man erwidert, es müsse doch jemand geben, der ihn vertritt, der das klären kann.
    Mitarbeiter Y, bereits leicht genervt, ob meiner hartnäckigen Art, ich sage da nichts dazu. Sie können ja Rechtsmittel einlegen. Peng aufgelegt.

    Zusammenfassung:

    Sauber, Stadt erlässt Bescheid, man erreicht den Sachbearbeiter nicht, bekommt keine Erklärung. Bedeutet:
    Bürger schau zu, was Du damit anfängst. Also entweder suche ich mir via Internet raus, was vielleicht gemeint sein kann, oder ich setzte mich hin und lege Widerspruch ein. Ich mache letzteres, weil die Frist abläuft und damit ich nichts verpassen, nur für den Fall, dass der Bescheid doch nicht stimmen sollte.

    Herrgott noch einmal, zusätzlich Arbeit für mich, der ich nicht gewachsen bin, bin ja kein Verwaltungsmensch. Zusätzlich Arbeit für Herrn X, weil Rechtsmittel eingelegt, der Widerspruch form – und fristgemäß eingereicht!

    Ist es das, was die Verwaltung möchte?
    Mehraufwand für alle?

    Und jetzt sage ich Ihnen noch eine meiner Erkenntnisse. Das passiert in der freien Wirtschaft nicht! Die bekommen nämlich kein Geld, wenn sie ihren Kunden, zur Erläuterung einer Berechnung, nicht zur Verfügung stehen und erläutern, warum es ist, wie es da steht.

    Und, wenn Sie jetzt glauben, ich bin der einzige Bürger, dem es so geht! Die Mehrheit sind keine Verwaltungsmenschen.

    Aber ich kann Sie beruhigen. Mit meinem Widerspruch war ich im Recht. Seit dem denke ich mir! Wenn ich den Kauderwelsch, den die mir schicken, nicht verstehe und mir das beim ersten telenischen Versuch nicht erklärt werden kann. Dann sofort Widerspruch, solange bis der Verwaltung vor Widersprüchen die Ohren glühen!

    Verehrter Paul ansonsten sind Sie, wie Sie sind.

    Gott schuf auf seiner großen Wiese viele, höchst unterschiedliche, Geschöpfe. Und jedes hat seine Berechtigung! Wenn auch nur dazu, zu erkennen, wie man nicht sein sollte!

    Dies schrieb Ihnen eine emanzipierte Frau! Kein Förster!

    Eine gute Zeit!

    Und jetzt dürfen Sie gerne zum Anwalt und klären, ob das bashing ist.

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  • Paul

    |

    Hallo und guten Morgen

    interessante Sichtweisen hinsichtlich der Erfahrungen mit der Verwaltung ergeben sich.

    comes rain

    comes shine

    @Gscheidhaferl

    erstmals habe ich SIE am

    19. April 2023 um 17:46 | #
    Unter 3.
    angesprochen.

    Vielen Dank für Ihre ausführlichen Ausführungen

    desweiteren habe vollstes Verständnis für ihr Erfahrungen.

    mir fällt da nix mehr dazu ein.

    Für das nächste Mal viel Erfolg.

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  • R.G.

    |

    Ein Dankeschön an die Schmack für die Klage.

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  • Jakob Friedl

    |

    Die Ribisl-Partie hat auch ihre Erfahrungen mit verweigerten Auskünften, bzw. gezielter Nichtbefassung:

    Bisher von der Stadtverwaltung zu 100 % unbeantwortete von mir eingebrachte Anfragen zum Gebiet der Rahmenplanung Innerer Osten (ehem. Zuckerfabrik mit Rübenhof, Gleisdreieck, Hohes Kreuz und ehem. LERAG-Gelände an der Guerickestraße) aus dem Jahr 2023.

    Ich bitte (wahlweise) um schriftliche Beantwortung, Berichterstattung im Ausschuss, Gesprächstermine bei den zuständigen Ämtern, Übermittlung von Unterlagen oder Einsichtnahmen und rege Ortstermine mit den Stadtratskolleg*innen an. Keine Antwort.

    – zu “Wohnen am Kunstpark” und Umgebung im Gebiet der Rahmenplanung Innerer Osten: https://ribisl.org/b-plan-193-vs-rahmenplanung/ (Dem Planungsausschuss wurde am Dienstag 18.04.23 eine um wesentliche Aspekte gekürzte und somit unübersichtlichere Version des Dossiers vorgelegt, der eine Berichterstattung zu Punkt 4. Radwege und Unterführungen, Erschließung des Quartiersparks ablehnte.) Weitere Fragen beziehen sich auf die Genese des städtebaulichen Entwurfs des IZ und die Verbauung der Bahnunterführung und des freizuhaltenenen S-Bahnhofs durch das IZ, das hier in so gut wie allen Punkten die städtebaulichen Kriterien der städtischen Rahmenplanung in ihr Gegenteil verkehren durfte.
    Hier an der Grundstücksgrenze: https://ribisl.org/kunstpark_220m_wurzelschaden/
    Bisher auch keine Antwort.

    – zur Fortsetzung der Hauptradroute 16, also der Fortsetzung des Candis-Radwegs über die Straubingerstraße zum Auweg und weiter nach Schwabelweis im Rahmen des beschlossenen Hauptradroutennetzes, habe ich am 23.01.23 einen Fragebogen eingebracht. Ich habe der Verwaltung verschiedene Möglichkeiten eines Informationsaustauschs aufgezeigt, aufwendigere und weniger aufwendigere: https://ribisl.org/ruebenhof_radweg_route16/ Bisher keine Reaktion.

    Ich freue mich über Kenntnisnahme und Beantwortung und bleibe selbstverständlich an den Themen dran.

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  • Jürgen

    |

    Daniela und Gscheidhferl’s subjektiven Erfahrungen gehen am eigentlichen Thema Kilometerweit vorbei und dann schreibt Paul auch noch positiv und m. E. sehr neutral, worauf die beiden Protagonisten ihm anlasten persönlich geworden zu sein. Seit Corona ist das wohl so üblich.

    Aber zurück zum Thema:
    Die Bauvorhaben wurden ausgelobt und vergeben.
    So ein Vorgang ist alltäglich. Was nicht alltäglich war, ist, dass die Stadt das weitere Vorgehen intransparent gehalten hat. Das hat ein Geschmäckle und verleitet ja förmlich zum Betrug.
    Die Rechtsauffassung der Stadt bezüglich dem Auskunftsrecht Dritter ist befremdlich. Eigentlich müsste es genauso gehandhabt werden wie beim VOB- oder VgV-Verfahren.
    Das wurde mehr oder weniger jetzt durch den VGH bestätigt.

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  • Mr. B.

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    Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man doch getrost offenlegen.
    Wenn man das nicht kann, könnte auch was faul sein?

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  • Daniela

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    @Jürgen
    21. April 2023 um 10:44 | #

    Da prallen Welten der unterschiedlichsten Erfahrung aufeinander.

    Und ja, @ Jakob Friedel Transparenz sollte zwar sein, aber es gestaltet sich mehr als schwierig.

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  • Paul

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    Servus

    Schön das Herr Jakob Friedl sich hier mit einbringt, immer eine Bereicherung.

    Soweit so gut,

    Allgemein gestatten sie mir eine Anmerkung:

    Höflichkeit ist nicht ein Resultat aus Erziehung,

    sondern primär das eigene Ergebnis aus

    Anstand, Weitsicht und Toleranz.

    schönes WE

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  • Paul

    |

    Hallo beisammen

    @Daniela vom
    20. April 2023 um 06:14 | #

    “@Paul
    19. April 2023 um 19:12 | #

    Jetzt haben Sie mich direkt angesprochen. Dies alles geschieht in einem Offenen Forum.

    Jetzt auf Ihre Frage, welche (negativ besetzte Erfahrung) man machen kann.”

    Leider nicht die Beantwortung:

    Meine Frage nochmal nachdem sie es vielleicht überlesen haben:

    19. April 2023 um 19:12 | #

    Die Frage an sie war.

    Welche negativen Erfahrungen haben SIE ,persönlich mit der Regensburger Verwaltung gemacht?

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