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Empfehlungen, Einzelfälle und Anfeindungen – Polizeipräsident Kraus zum „Fall Eisenberg“

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen: Tennessee Eisenberg wurde bei dem Polizeieinsatz am 30. April 2009 mit zwölf Treffern in Notwehr erschossen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hat diese Entscheidung bestätigt. Derzeit läuft das Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hatte Polizeipräsident Rudolf Kraus angekündigt, den Einsatz nachzubereiten. Ein Gespräch mit ihm und Pressesprecher Michael Rebele zu den Konsequenzen, offenen Fragen und „extremen Anfeindungen“. Herr Kraus, Sie haben im Dezember 2009 einen Bericht zur Nachbereitung des Einsatzes vom 30. April 2009 angekündigt. Liegt dieser Bericht bereits vor und wie sehen die Ergebnisse aus? Kraus: Der Bericht liegt seit März beim Bayerischen Innenministerium. Er umfasst mehr als 50 Seiten. Im Ministerium wird über entsprechende Schlussfolgerungen für die gesamte bayerische Polizei entschieden. Was können Sie zum Inhalt sagen? Wurden Fehler gemacht und wenn ja, wer ist dafür verantwortlich? Welche Lehren werden daraus gezogen? Kraus: In dem Bericht gibt es Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge, die nicht nur für uns von Relevanz sind, sondern die gesamte bayerische Polizei betreffen. Das Innenministerium hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das Ganze weiter bearbeitet. Inhaltlich möchte ich nicht mehr dazu sagen. Bei einer Sitzung des Innenausschusses hat Innenminister Joachim Hermann schon mehr oder weniger aus dem Bericht zitiert. Wann wird die Öffentlichkeit erfahren, was in diesem Bericht steht? Kraus: Das liegt nicht in unserer Hand. Darüber wird das Innenministerium entscheiden. Einige Fragen werden aber schon seit längerem öffentlich diskutiert. Sie haben beispielsweise in der Vergangenheit eingeräumt, dass es bei dem Einsatz keine Einsatzleitung gegeben hat. Warum? Kraus: Die Einsatzzentrale hat es versäumt, einen Einsatzleiter zu benennen. Man kann über die Gründe nur spekulieren. Es war ein hochkomplexes Einsatzgeschehen, das auch die Zentrale gefordert hat. Es musste alles sehr schnell gehen. Ich denke, es ist einfach vergessen worden. In Regensburg gibt es eine psychologisch geschulte Verhandlungsgruppe. Weshalb wurden diese Beamten nicht sofort zum Einsatzort geschickt? Immerhin hat der Mitbewohner von Tennessee Eisenberg bei seinem Notruf davon gesprochen, dass Eisenberg gedroht habe, sich umzubringen? Kraus: Der Mitbewohner von Herrn Eisenberg hat nicht nur von Suizidabsichten gesprochen. Er hat ja beim Notruf auch gesagt: „Mein Mitbewohner hat mich gerade eine Stunde lang mit dem Messer bedroht und wollte mich abstechen“. Es war dann nicht nachvollziehbar, ob Herr Eisenberg noch in der Wohnung oder überhaupt noch im Haus ist. Es war unklar, ob er bereits jemand anderen bedroht hat. In der Nähe befinden sich auch eine Schule und ein Kinderhort. Da galt es einfach festzustellen: Wo ist Herr Eisenberg und was macht er gerade. Das kann keine Verhandlungsgruppe leisten. Das können nur die Kollegen vor Ort leisten. Das mag sein. Dennoch bleibt die Frage, weshalb dieses geschulte Personal nicht auch zum Einsatz geschickt wurde. Kraus: Die Angehörigen der Verhandlungsgruppe verrichten bei verschiedenen Dienststellen von Schutz- und Kriminalpolizei ihren Dienst – nicht nur in Regensburg. Es hätte mindestens eine halbe Stunde gedauert, bis die Beamten am Einsatzort gewesen wäre. Die Streifen waren 13 Minuten nach dem Notruf vor Ort. Die beiden Schützen waren bis Juni ganz normal im Dienst und wurden erst dann in den Innendienst versetzt. Wurden die beiden während dieser Zeit psychologisch betreut? Wie sah diese Betreuung aus? Kraus: Alle am Einsatz beteiligten Beamten wurden vom Zentralen Psychologischen Dienst (ZPD) betreut. Aber auch die Vorgesetzten, die Personalvertretung und ich persönlich haben die Kollegen regelmäßig betreut und mit ihnen gesprochen. Trotz dieses Einsatzes und eines laufenden Ermittlungsverfahrens wurden beide Schützen weiter im Streifendienst eingesetzt. Weshalb kam es erst zu einer Versetzung in den Innendienst als das öffentlich bekannt wurde? Kraus: Die Kollegen vom ZPD haben erklärt, dass die Kollegen ganz normal Dienst leisten könnten. Sobald eine Veränderung bei ihnen eingetreten wäre, sobald sie sich nicht mehr wohl gefühlt hätten, wären sie so weit sensibilisiert gewesen, dass sie sich von selber melden, versetzen lassen oder in Behandlung begeben. Rebele: Betrachten Sie es mal von der anderen Seite. Die Kollegen haben diesen Schusswaffengebrauch hinter sich. Wenn die Kollegen unabhängig davon, wie sie sich fühlen, in den Innendienst versetzt werden, ist das eine Wertung, eine Vorverurteilung. Der sensiblere Weg ist es, den Beamten diese Entscheidung selbst zu überlassen. Für die Öffentlichkeit ist das weniger einsichtig. Wenn ein „normaler“ Bürger in Notwehr jemanden tötet und es läuft deshalb ein Ermittlungsverfahren wird auch nicht ohne Weiteres zur Tagesordnung übergegangen. Kraus: Dass das in der Außenwirkung andere Dimensionen hat, ist vollkommen klar. Man muss aber auch sehen: Die Länge des Ermittlungsverfahrens hat alle überrascht. Es war niemandem klar, dass sich das so lange hinziehen wird. Das kommt hier alles mit dazu. „Sprache ist unsere schärfste Waffe“ haben Sie einmal in einem Interview gesagt. Inwieweit spielen Kommunikation und Deeskalation bei der Polizeiausbildung eine Rolle? Kraus: Es spielt eine sehr große Rolle. Bei der Bereitschaftspolizei gibt es ein Ausbildungsfach „Kommunikation und Konfliktbewältigung“. Auch bei der Fortbildung und im Einsatztraining wird darauf Wert gelegt. Unsere Redaktion hat kürzlich über zwei Fälle berichtet, in denen die Polizeibeamten wesentlich dafür verantwortlich waren, dass die Situation unnötig eskaliert ist. In einem Fall wurde eine komplette Familie wegen einer Verkehrsgeschichte festgenommen und über Stunden inhaftiert. Vor Gericht blieb von den vermeintlichen Vorwürfen nichts übrig. Da bleibt der Eindruck: Die Beamten sind mit der Situation völlig überfordert und greifen zu überzogenen Maßnahmen. Wie häufig kommt so etwas vor? Wie erklären Sie sich das? Kraus: Dass es Situationen gibt, in denen sich Polizeibeamte überfordert fühlen, kann in Einzelfällen vorkommen. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Das kann in der Situation selber begründet sein. Daran, dass in der Situation alles auf die Kollegen eingestürmt ist. Da müsste man aber konkrete Fälle wissen. Anders kann man nicht darüber reden. Bei einem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Bernd Weiß im August 2009 haben mehrere Ihrer Kollegen sich heftig über ihre Arbeitsbedingungen beklagt. Ist das nicht mit ein Grund dafür, dass die Beamten schlicht keinen Nerv mehr haben, mit bestimmten Situationen angemessen umzugehen? Kraus: Ich bleibe dabei, dass es sich um Einzelfälle handelt. Das ist mit Sicherheit nicht die Regel. Wenn wir noch einmal zurückgehen zu dem Fall Eisenberg. Die Ausgangssituation „Bedrohung mit einem Messer“ erleben wir sehr häufig. Es gelingt in der Regel fast immer, diese Situationen kommunikativ zu beheben. Ein generelles Problem hat die Polizei in dieser Hinsicht nicht. Im Rahmen eines Interviews mit Ihnen in der Mittelbayerischen Zeitung war von „extremen Anfeindungen“ gegen die Polizei nach den tödlichen Schüssen auf Tennessee Eisenberg die Rede. Können Sie das konkretisieren? Kraus: Es hat Anfeindungen gegeben, denen die Kolleginnen und Kollegen auf der Straße direkt ausgesetzt waren. Bei Einsätzen kam immer wieder der Hinweis auf diesen Fall, im Sinne „Menschen erschießen – das könnt ihr“ oder „Jetzt könnt ihr mich ja auch erschießen“. Das andere sind mehrere E-Mails und Briefe, die bei uns eingegangen sind. Von „Killermentalität, mit der ihre Beamten einen mehr oder minder wehrlosen Menschen zusammengeschossen haben“ ist darin die Rede. „Es ist eine Schande, bei einem kleinen Studenten mal richtig durchzuladen. Mit so Leuten wie Euch in einem Land leben zu müssen, ist wie das Leben mit Krebs. “ Zum Teil kamen diese Sachen anonym, zum Teil mit Namen. Solche Vorwürfe sind sehr tief gegangen und die haben uns mehr als betroffen gemacht. Damit kommt zum Ausdruck: Sind Polizeibeamte überhaupt Menschen? Das geht deutlich über das hinaus, womit wir üblicherweise konfrontiert sind. Kam es auch zu direkten Übergriffen auf Polizeibeamte? Kraus: Gott sei Dank ist es zu keinen Übergriffen gekommen. Mir ist vollkommen klar, dass wir in Regensburg eine andere Situation als in Großstädten wie Hamburg oder Berlin haben. Rebele: Die Kollegen haben sich darüber beklagt, dass sie bei banalsten Einsätzen mit dem Thema Eisenberg konfrontiert wurden. Allerdings haben sie das souverän gemeistert. Die meisten haben ein entsprechend dickes Fell. Die Widersprüche zwischen dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft auf der einen und den Aussagen der Rechtsanwälte der Familie von Tennessee Eisenberg stehen nach wie vor im Raum. Damit ist auch das Verhältnis zwischen der Polizei und einem großen Teil der Bürger wenigstens angespannt, wenn nicht zerrüttet. Wäre eine Aufklärung durch ein Gericht, die dann auch transparent und öffentlich erfolgen würde, nicht im Sinne aller Beteiligten? Kraus: Man kann es drehen und wenden wie man will. Das deutsche Strafprozessrecht sieht eine öffentliche Verhandlung nur dann vor, wenn die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhebt. Das setzt voraus, dass nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen prognostisch mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass es auch zu einer Verurteilung kommt. Wenn die Staatsanwaltschaft aber z. B. zu dem Ergebnis kommt, dass ein Beschuldigter – jedenfalls nicht ausschließbar – in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, dann verbietet es die Strafprozessordnung ohne wenn und aber, dass der Beschuldigte angeklagt wird. Von daher besteht für die Staatsanwaltschaft schlichtweg keine andere Möglichkeit, als das Verfahren einzustellen. Dieses „Entweder- Oder- Prinzip“ ist in § 170 der Strafprozessordnung verankert. Die Staatsanwaltschaft hat sehr umfangreich, sehr sorgfältig ermittelt und hat ihre Ergebnisse präsentiert. Für mich stellt sich die Frage: Käme es bei einer Gerichtsverhandlung wirklich zu einer anderen Faktenlage? Möglicherweise zu einer anderen Bewertung. Kraus: Möglicherweise. Aber das Rechtssystem sieht das einfach nicht vor. Nachtrag: Die Regensburger Staatsanwaltschaft ist angesichts des laufenden Klageerzwingungsverfahrens nur zu einer sehr begrenzten Stellungnahme bereit. Zu den Widersprüchen zwischen Staatsanwaltschaft und den Rechtsanwälten der Familie, etwa was die ersten Schüsse auf Tennessee Eisenberg betrifft, erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl: „Das Verfahren ist von unserer Seite abgeschlossen. Auf Basis unserer Ermittlungsarbeit und entsprechend dem Grundsatz ‘in dubio pro reo’ gibt es bei dem Geschehensablauf, den die Staatsanwaltschaft ausführlich in ihrer Presseerklärung dargestellt hat, keinerlei Widersprüche.“ Das Gespräch führte Stefan Aigner.

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Kommentare (25)

  • Helmut Matias

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    Auch Polizisten sind nur Menschen wie du und ich!
    Der Fehler ist diemiserable PR der Polizei in R; die wollte vertuschen, verharmlosen […], das ist verständlich, um ihren Schützen zu schützen. MfG

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  • Veits M.

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    Es geht nicht darum, ob das Vorgehen “verständlich” war, wie Helmut Matias ausführt. Es geht darum, dass die menschliche Nähe zwischen Ermittler und Beschuldigten ein Fehler des Systems ist. Daher zu Recht die Forderung nach Schaffung einer unabhängigen, nur dem Parlament verantwortlichen Ermittlungsinstanz.

    Dieser Fehler des Systems beschädigt. Die einen wie die anderen. Und die Demokratie. Denn Transparenz – Vertrauen – Glaubwürdigkeit – Legitimation: diese sich selbst bedingenden Mosaik-Steine der Demokratie werden zerstört.

    Glaubt denn wirklich einer in dieser Stadt, dass der nunmehrige Präsident des Landgerichts Regensburg diesen Posten l e g i t i m e r w e i s e innehat?

    Ob die bisher durchgeführten Ermittlungen l e g a l waren, das wird sich weisen.

    Die besten Chancen, die Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts ziemlich “rasch” in Erfahrung zu bringen, liegen darin, gegen eine Zurückweisung des anhängigen Klageerzwingungsverfahrens durch den Strafsenat des OLG Nürnberg eine Verfassungsbeschwerde (nach vorheriger Anhörungsrüge, 14-Tage-Frist) einzulegen. Selbst bei der durchschnittlichen jährlichen Erfolgsquote von etwa 3 % aller VB ginge ich davon aus, dass sich das BVerfG immer inhaltiich mit der CAUSA Eisenberg auseinandersetzen würde – schon im Hinblick auf die Schärfung der vorstehenden Mosaik-Steine der Demokratie. Diese gehen nämlich unter keinen Teppich: nicht bei der Polizei, nicht bei der StA und auch nicht beim OLG.

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  • st

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    “Wenn die Staatsanwaltschaft aber z. B. zu dem Ergebnis kommt, dass ein Beschuldigter – jedenfalls nicht ausschließbar – in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, dann verbietet es die Strafprozessordnung ohne wenn und aber, dass der Beschuldigte angeklagt wird.”

    Also das halte ich für ein Gerücht, den Notwehr kann relativ oft nicht ausgeschlossen werden, mir sind aus meiner Heimatstadt mind. 2-3 Fälle bekannt in der es keine Zeugen für die eigentliche Tat gab (auch wenn es nicht mit einem Toten geendet hat).

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  • StuhloderSessel

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    “Sind Polizeibeamte überhaupt Menschen?”

    Ja, definitiv, Herr Kraus!

    Die von diesen Menschen erschossenen Menschen, sind leider keine Menschen mehr.

    Vielleicht wäre es mal an der Zeit offen zu sprechen, anstatt weiter Ihre scheiß Rolle auszufüllen und alles in Schutz zu nehmen – außer den betroffenen Ex-Menschen.

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  • Samson

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    Helmut M. es gibt keine Rechtfertigung für dieses lausige Geschehen, schon gar nicht, dass “Polizisten auch Menschen sind”. Hier wurde Unrecht getan und die Wahrheit vertuscht. Das darf nicht sein, das darf nie mehr passieren, wird es aber, wenn sich nichts ändert, wie auch Veits M. zu Recht fordert.

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  • slk-driver

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    Also ich finde auch, dass hier noch überhaupt keine für die Bürger nachvollziehbare Aufarbeitung des Ganzen stattgefunden hat. Solange die gefühlte Ungerechtigkeit und Vertuschung so bleibt, wird Polizisten in Regensburg (und vielleicht auch woanders) nicht mehr vertraut werden. Schade eigentlich.

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  • bifek

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    Keine Antwort auf die Frage, ob hier Fehler gemacht wurden, ist auch eine Antwort. Aber so geht es doch schon die ganze Zeit.
    Also ich verstehe die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht. Durch vorschnelles Festlegen auf Notwehr und Ignorierung bzw. Weglassen von Gutachten und Zeugenaussagen ist jetzt ein Bild von der Polizei entstanden, welches sogar die breite Bevölkerung entrüstet und entsetzt.
    Eine saubere Aufarbeitung unter Einbeziehung aller Fakten und Gutachten (selbst bei einer Verurteilung der Polizisten) hätte die Glaubwürdigkeit retten können. Aber lieber wird hier der gute Ruf tausender Polizisten geopfert. Die werden sich schön bedanken.

    Ich würde jetzt kein Polizist sein wollen…..

    Übrigens: eine endgültige Klärung durch ein Gericht erwarte ich nicht. Traurig, aber wahr.

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  • Veits M.

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    Am Rande bemerkt: Keine Behörde, auch keine StA als “Herrin” des Ermittlungsverfahrens, steht außerhalb der Kritik – bekanntlich das Lebenselexier der Demokratie.

    Ein Beispiel – das heute wohl durch eine Pressekonferenz erhellt wird:
    “Herta Däubler-Gmelin und Gerhart Baum erheben in Sachen Bespitzelung bei der Telekom schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft”
    – ein LINK zu den zum täglichen Studium empfohlenen Nachdenkseiten.de #
    auf http://www.nachdenkseiten.de/?p=5918#h11

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  • Aktenzeichen XY

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    Ablenkung seitens Kraus? „In der Nähe befinden sich auch eine Schule und ein Kinderhort. Da galt es einfach festzustellen: Wo ist Herr Eisenberg und was macht er gerade.“ Nachfragen:

    War ZUM SCHUTZ VON SCHULE UND KINDERHORT wirklich so dringend, nicht nur festzustellen, dass Herr Eisenberg noch in seiner Wohnung war, sondern auch, was er gerade machte?
    War zu befürchten, dass er – etwa aus einem Wohnungsfenster heraus – das Küchenmesser warf?
    80m weit?
    Um einige Ecken herum?

    Dass Herr Eisenberg wenige Minuten vorher (noch in Unterhose) in seiner Wohnung keine Absicht zeigte, die Wohnung zu verlassen, wussten die Polizisten vor Ort vom Notrufer.

    Suizidabsichten werden meist mehrfach angekündigt, bevor der erste Versuch stattfindet. Falls die Beamten vor Ort pflichtgemäß den Notrufer (=Wohnungspartner Eisenbergs) nach früheren Suizidankündigungen fragten, war sicher “Noch nie” die Auskunft.
    Anzeichen für unmittelbares Bevorstehen des Suizidversuches nannte der Wohnungspartner nicht. Die wurden selbst im Nachhinein nicht behauptet, erst recht keine Anzeichen für eine Bedrohung Dritter. Die Schilderungen dieses einzigen Zeugen waren eingeschränkt glaubwürdig.
    Die Wahrscheinlichkeit war insgesamt also sehr gering, dass Herr Eisenberg sich bereits im Kinderhort Opfer suchte oder nach Küchenmesserschnitt verblutend in seiner Wohnung lag.

    Eine völlig andere Situation wäre etwa gewesen, wenn „Probeschüsse“ von mehreren Zeugen berichtet worden wären.
    Soch ein Gegensatz muss Folgen haben, einsatztaktische und rechtliche: Hier durfte eben nicht SCHNELLSTENS festgestellt werden, was der Wohnungspartner des Anrufers gerade macht, sondern nur VORSICHTIG: Risikoverschärfung war vorrangig zu vermeiden.

    Würde künftig ein hochsensibles Polizeimikrofon die Feststellung erleichtern, ob jemand in solcher Wohnung ist und ob etwa Röchellaute für eilige Hilfe sprechen? Zum Schutz vor Missbrauch könnte das Mikrofon seine Nutzungszeiten dauerhaft speichern.

    Wie lange hätte gedauert, bis der ERSTE Deeskalationsgeschulte aus der Verhandlungsgruppe vor Ort gewesen wäre?

    Widersprach das Gesprächsverhalten der Polizisten beim Einsatz nicht grotesk sensibler „Kommunikation und Konfliktbewältigung“ (Kraus)?

    Ist dokumentiert, wie der Umgang mit Suizidgefährdeten trainiert war?

    Die Einsatzpolizisten waren durch Amokfälle beunruhigt. Ist dokumentiert, dass nicht nur die Reaktion auf eindeutigen Amokfall besprochen und trainiert wurde, sondern auch die ERKENNUNG von Amokgefahren und deren Unterscheidung von ähnlich wirkenden Situationen, die gegensätzliche Einsatztaktik erfordern?

    Musste das zwischen den Einsatzkräften nicht abgesprochen werden, BEVOR sie Risiken verschärften, nur um festzustellen, was der angeblich „durchgedrehte“ Suizidgefährdete gerade macht?

    Das scheinbare Fehlen der Einsatzleitung ist wohl die einzige Verbesserungserkenntnis, die der Polizeibericht an das Innenministerium enthält. Auch in Mediendiskussionen sind erkennbaren Staatsanwälten oder Polizisten wie Präsident Kraus Fehlerkultur, Bemühung um Erkenntnisse und eine Perspektive wie die von Dr. Roland Weisser erschreckend fremd, Selbstmitleid nicht.

    Ohne Anstösse bei einer Gerichtsverhandlung, auch wenn diese einen anderen Grund und Fokus hat, könnten Defizite noch öfter schlimme Folgen haben für Opfer, für Polizisten und für das Vertrauen in den Rechtsstaat.

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  • Lang

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    Während die Polizisten im Eisenberghaus „nur“ die total falsche Art Ihrer Absicherung wählten (Pistolendrohung und Befehle statt Reden), tut Polizeichef Kraus im AktenzeichenXY-Zitat sogar so naiv, als sei gar keine Absicherung bzw. Fluchtbereitschaft und geistige Vorbereitung nötig gewesen, nämlich „einfach“ etwas nachsehen.

    Mit der Ver-„einfach“-ung erhöht er Wiederholungsgefahren noch mehr.

    Und seine Ablenkung mit „Schule und ein Kinderhort“ ist geradezu peinlich. Zwar waren Eisenberg und sein Mitbewohner Schüler, doch gelten nach einer Vergewaltigung im Ehebett auch nicht in 80m Umkreis sämtliche Eheleute als gefährdet. Polizeichef Kraus:
    „In der Nähe befinden sich auch eine Schule und ein Kinderhort. Da galt es einfach festzustellen: Wo ist Herr Eisenberg und was macht er gerade.“
    Nein, bitte nicht EINFACH – die Polizisten sollen sich künftig erst eine Minute Zeit nehmen zum Denken und Besprechen. Der Präsident macht Regensburg gefährlicher!

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  • Aktenzeichen XY

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    Dem OLG Nürnberg würde wünsche ich die Kraft, bald eine selbst erkannte Schwäche zu beheben – folgend durch Großschrift markiert:
    http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/daten/00718/index.php
    „Geschäftsverteilung bei dem Oberlandesgericht Nürnberg

    Die Zuständigkeit innerhalb eines Gerichts – so auch des OLG Nürnberg – ergibt sich aus dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird am Ende eines jeden Kalenderjahrs für das neue Jahr aufgestellt und bestimmt im voraus, welcher Senat für welches Verfahren zuständig ist (Grundsatz des gesetzlichen Richters). Beschlossen wird der Geschäftsverteilungsplan vom Präsidium, einem Richtergremium, das sich aus dem Präsidenten des Gerichts sowie acht von den Richtern gewählten Mitgliedern zusammensetzt.

    Die Zuweisung der Verfahren auf die einzelnen Senate folgt abstrakten, von vornherein genau festgelegten Kriterien. Dadurch soll jede Art von unsachlicher Beeinflussung der richterlichen Zuständigkeit, ja sogar schon der ANSCHEIN EINER SOLCHEN BEEINFLUSSUNG VON VORNHEREIN VERMIEDEN werden.

    Allgemeine Zivilsachen werden bei anderen Gerichten bearbeitet.
    Für bestimmte Spezialgebiete bestehen Sonderzuständigkeiten, beispielsweise für …“

    ?? Wo sind die Normalzuständigkeiten ? Folgt der OLG-Erkenntnis „Anschein“ die Freischaltung „extern“ des Geschäftsverteilungsplans? Wer ist daher zuständig für den Fall „Todesschüsse auf Verwirrten“? Die OLG-Erkenntnis über den Anschein ist zumindest auf anderem Rechtsgebiet realistisch, vgl.:
    http://www.vaeternotruf.de/oberlandesgericht-nuernberg.htm

    „Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Nürnberg (03/2010)
    Informationsgehalt: mangelhaft
    Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt
    Ein Geschäftsverteilungsplan lässt sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichtes Nürnberg nicht aufrufen. Wie sagt man doch so schön: Im Dunkeln ist gut munkeln, das gilt wohl auch für die bayerische Provinz.“

    http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern-lby/fall-eisenberg-kein-ende-sicht-meta-810907.html

    Planungs- und Schulungspotential, das Innenminister Hermann bisher nicht ansprach:

    Bemühen, unter Mitwirkung des Notrufers Vertraute des/der Gefährdeten zu holen (Politiker reden ja gerne von „Familie“ und „Freunden“)

    Psychologen (per SMS-Verteiler?) rufen

    vor Ort keine Gewaltandrohung – Abstand wahren

    ernst zuhören und bis dahin plaudernd beruhigen – auch evtl.durch Telefon und geschlossene Wohnungstür

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  • Eduard Buchinger

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    an @all ;-)

    # wenn die Staatsanwaltschaft aber z. B. zu dem Ergebnis kommt, dass ein Beschuldigter – jedenfalls nicht ausschließbar – in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, dann verbietet es die Strafprozessordnung ohne wenn und aber, dass der Beschuldigte angeklagt wird. #

    (…) wenn aber die Staatsanwaltschaft sich als Verteitiger der Polizei sieht, wie den Anschein nach im gegeben
    “Fall!” geschehen. Ferner nichteinmal die Möglichkeit eines sogenannen Notwehrexzess und seine Folgen
    prüft, ist solches eindeutig zu Ungunsten der Demokratie – ihrer Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit in zudem “Menschlich bedenklicher” Art und Weise hier in Regensburg praktiziert worden.

    Auch wenn verständlicherweise der Polizeipräsident eine Nothilfesituation seiner Beamten herbeisehnt, muß eine solche am Ort des Geschehens längst nicht eingetreten sein.
    Vielmehr hat ein ordentliches und unabhängiges, wenn möglich Deutsches Gericht, es kann durchaus auch
    der Europäische Gerichtshof in Straßburg, Zuständig wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darüber zu entscheiden: Ob eine (angebliche) Fremdgefährdung ausgehend durch den (noch) Beschuldigten für die Öffentlichkeit am 30.04.09 bestand, und ob aufgrund ein durchaus möglichen Selbstgefährdung des T. Eisenberg (womögliche Suicidalität) ein profisonelleres Vorgehen durch die
    sogenannten Einsatzkräfte vorausgesetzt war.
    Ich glaube persönlich nicht an die Notwehrtheorie, habe aber Verständnis dafür, dass Herr Kraus eine
    solche schon alleine aufgrund seiner Mitverantwortung heraus, immer wieder förmlich vorbringen muß.

    Die große Chance für die beiden Beamten und Schützen ist eben vorbez. Gerichtsverfahren, das auch
    wenn es die Umstände zulassen – für die dann Angeklagten zu deren Entlastung “im Zweifelsfalle für den
    Angeklagten” urteilen könnte.

    So wird kein Weg, auch kein ersehnter durch Kraus – LOsTA und & an der r i c h t e r l i c h e n Aufklärung vorbeiführen – womöglich wird, wenn es die Angehörigen und ihre Rechtsanwälte durchhalten wollen,
    dann doch der Europäische Gerichtshof das letzte Wort in dieser Menschlichen Tragöidie sprechen!

    So wünsche ich Benedict – Anna – Renate und Tennessee’s Vater hier allles erdenkliche Gute und viel – viel
    Kraft auf dem Weg zu einer hier in Regensburg, wohl nicht zu erlangenden G e r e c h t i g k e i t.

    Mit besten Grüssen! Eduard Johannes Buchinger :-)

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  • Aktenzeichen XY

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    Wer darf als Präsident KRAUSES UNrecht so fest verbreiten? Viele „wenn und aber“ zum Zitat von E.Buchinger: # wenn die Staatsanwaltschaft aber z. B. zu dem Ergebnis kommt, dass ein Beschuldigter – jedenfalls nicht ausschließbar – in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, dann verbietet es die Strafprozessordnung ohne wenn und aber, dass der Beschuldigte angeklagt wird. #

    Beispiele:
    Selbst wenn Notwehr/hilfe vorläge, dann war immer noch nicht jede Handlung erlaubt: Gegenüber einem erkennbar Verwirrten z.B. ist regelmäßig Gegenangriff verboten, ein (Todes-)Schuss erst recht (unstr.).

    Wenn der Polizist selbst beitrug zur Notwehr/hilfesituation, schränkte das seine Rechte und die der Nothelfer (h.M.) ein.

    An einen Polizist, zumal wenn er besondere USK-Kampfausbildung hat, gelten aber strengere Anforderungen bei der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung und bei der Pflicht zu begrenzter Hinnahme eines Berufsrisikos (str.).

    Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, sie kann erlaubte Notwehr nicht ausschließen, darf sie dennoch eine gerichtliche Prüfung einleiten, etwa wegen der Widersprüche zwischen Zeugenaussagen, oder zwischen solchen und ballistischen Befunden der Sachverständigen (unstr.).

    Schließlich hat die Rechtsprechung grundsätzlich die Hauptverantwortung für Freisprechung wg. Zweifel. Sie hat andere Verfahren (öff: Verhandlung, Befangenheitsprüfung, Schöffen, …) und zusätzliche Erkenntnismöglichkeiten (Vereidigung, Gegenüberstellung, …). Schon daher war bereits die Kernbegründung in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung wohl unbestreitbar rechtirrig „Die Staatsanwaltschaft darf Anklage nur erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint“.

    All das selbst dann, wenn Notwehr/hilfe vorlag (fehlerhaft nicht erwogen wurde all das, was gegen Notwehr/hilfe spricht).

    Wer darf als Polizeipräsident krauses Unrecht mit derartig überheblicher Festigkeit „ohne wenn und aber“ verbreiten?

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  • gifthaferl

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    Ohne wenn und aber scheinen diverse Verantwortliche in dieser Stadt der felsenfesten Überzeugung zu sein, in Regensburg liefen ausschließlich geistig schwer unterbelichtete BürgerInnen herum. Nach dem Motto: Wenn DER das sagt, dann muss das so stimmen – AMEN!

    “Wenn die Staatsanwaltschaft aber z. B. zu dem Ergebnis kommt, dass ein Beschuldigter – jedenfalls nicht ausschließbar – in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, dann verbietet es die Strafprozessordnung ohne wenn und aber, dass der Beschuldigte angeklagt wird. Von daher besteht für die Staatsanwaltschaft schlichtweg keine andere Möglichkeit, als das Verfahren einzustellen. Dieses „Entweder- Oder- Prinzip“ ist in § 170 der Strafprozessordnung verankert.”

    So!?

    Wenn also die Möglichkeit besteht, ein Beschuldigter könne unschuldig sein, bzw. die Schuld könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden – das gilt dann ja wohl nicht nur für potentielle Notwehr etc. – wieso denn auch – dann darf die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben?

    Heißt es nicht andererseits ein Angeklagter gelte als unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils – im Prozess wohlgemerkt – kein Widerspruch zur Aussage des Herrn Polizeipräsidenten?

    Man fragt sich, wieso es je Freisprüche gibt, gegeben hat, am Ende auch noch wegen Notwehr oder Nothilfe – oder gibt und gab es nie welche, Herr Krause?

    § 170
    (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
    (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
    http://bundesrecht.juris.de/stpo/__170.html

    Wo steht das so, wie Sie es behaupten?
    Wo VERBIETET der § 170 der StA eine Anklageerhebung – gar ohne “wenn und aber”?

    Ich frage Sie also: Wissen Sie es nicht besser, oder halten Sie alle RegensburgerInnen für ausgesprochen arm im Geiste?

    Man hält es nicht einmal für nötig sich etwas weniger offensichtlich Falsches auszudenken, mit dem man alles unter den Teppich kehren kann.

    Man gibt nicht mal mehr vor sich pro forma an irgendeine Art Rechtsstaatlichkeit gebunden zu sehen – man behauptet einfach, das was man macht sei Recht.

    Hatten wir das nicht schon mal?

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  • Veits M.

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    Wenn einer den anderen “schützen” will und sich dann der Strafvereitelung schuldig – davon und mehr berichtet die TAZ.

    Auszüge:

    “Der Jagdeifer ist mit ihm durchgegangen”, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer konstatiert und für den Angeklagten drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Das Gericht sah es ein wenig anders. Antriebsfeder für R. sei nicht Jagdfieber gewesen, der Beamte habe “stressbedingt die falsche Entscheidung getroffen”. Aber auch für das Gericht steht fest: “Der Todesschuss war nicht durch Notwehr gerechtfertigt”.

    (…)

    Die zwei an dem Einsatz beteiligten Zivilfahnder wurden wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen von 10.800 und 8.400 Euro verurteilt. Sie hätten versucht, R. zu decken.

    Quelle:
    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/nicht-jagdeifer-sondern-stress/

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  • grace

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    Die Verteidiger kündigten Revision beim Bundesgerichtshof an.

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  • Sara

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    Wie weit sind wir eigentlich noch von einem Polizeistaat entfernt?

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  • kelsey

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    ein schelm wer da an corpsgeist denkt….

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  • Eduard Buchinger

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    an @ grace
    9. Juli 2010 um 10:34 Uhr

    # Die Sektion Deutschland von Amnesty International hat einen Bericht zu
    “TÄTER UNBEKANNT- #

    Hallo grace!
    Danke für deinen informativen Beitrag zum Thema: Übergriffe durch Deutsche Polizeibeamte! (…) Möchte aber noch ergänzen, dass der Leiter der Sektion Deutschland von Amnesty International zuletzt bei einer Podiumsdiskussion im Studententheater der UNI Regensburg u.a. mit Herrn Polizeipräsidenten Rudolf Kraus – zum Thema Aufklärung im “Fall” Tennessee Eisenberg”, seine einschlägigen Erfahrungen in seinem Job, den interessierten Zuhörern mitgeteilt hat!
    .
    Leider habe ich im Moment seine E-Mail Adresse nicht zur Hand, er hat sie mir persönlich (auch zu Veröffentlichung) gegeben.
    Werde diese in Bälde für alle Betroffenen hier im Forum nachreichen.
    Ganz einfach: “Regensburg darf sich nie mehr, egal wo im Musterländle – wiederholen!!

    …und wir alle haben dafür zu sorgen, dass die ungerechtfertigte Tötung eines Menschen mitten unter uns, nicht vergessen wird!

    Mit besten Grüssen! Eduard Buchinger ;-)

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  • Sara

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    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/302526/302527.php: Zitat
    Einen Grund hatten sie aber schon, denn auch B. hatte damals Anzeige erstattet wegen Körperverletzung. Das Verfahren wurde eingestellt. Als sich Paul B. in einem Brief hilfesuchend an die Senatsjustizverwaltung wandte, antwortete ihm Wochen später die Staatsanwaltschaft. Es gebe „erhebliche Zweifel“ an seiner Darstellung, stand in dem Brief, und der Satz: „Ich darf Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann.“

    Erfüllt das nicht schon den Tatbestand der Erpressung?

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