03 Nov2009
Eisenberg: Staatsanwaltschaft will versachlichen – und räumt Fehler ein
Das Ermittlungsverfahren zum Tod von Tennessee Eisenberg dauert weiter an. Nun reagiert die Regensburger Staatsanwaltschaft auf die wachsende Kritik an der Dauer des Verfahrens. In einer aktuellen Pressemitteilung listet der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel eine kurze Chronologie der Ermittlungsabschnitte auf. Damit wolle man zur „Versachlichung der Diskussion” beitragen. Indirekt räumt Ruckdäschel aber auch Fehler ein.
So heißt es: „Eine inhaltliche Bewertung der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft erst am Ende des Ermittlungsverfahrens vornehmen, weil vorläufige Wertungen –wie die Erfahrung zeigt – leicht als vorzeitige Festlegungen missverstanden werden.” Bei der angesprochenen „vorläufigen Wertung” dürfte es sich um eine Aussage Ruckdäschels vom 4. Mai handeln. Nur vier Tage, nachdem Eisenberg getötet worden war, erklärte Ruckdäschel: „Alles spricht momentan für eine Notwehr- oder Nothilfesituation.“ Eine Aussage, die nie revidiert wurde und die – quer durch die gesamte Berichterstattung – immer wieder kritisiert wurde. Die Zweifel an der Notwehrversion nehmen immer mehr zu, vor allem seit das Privatgutachten von Dr. Bernd Karger vorliegt und seit bekannt wurde, dass das Landeskriminalamt Blutspritzer an den Wänden bei seinen Ermittlungen ignoriert hatte. Die Staatsanwaltschaft vermeidet es seitdem tunlichst, weitere Wertungen abzugeben. Ebenso werden Informationen nur häppchenweise preisgegeben.
Dafür, dass sich die Ermittlungen nun schon über ein halbes Jahr hinziehen, will sich die Staatsanwaltschaft nicht verantwortlich machen lassen. So ist auch die Chronologie zu verstehen, die Günther Ruckdäschel an die Medien verschickt hat und die wir hier wörtlich wiedergeben:
„Die Leiche des am 30.04.2009 verstorbenen Tennessee Eisenberg wurde im Auftrag von Familienmitgliedern am 14.07.2009 ein zweites Mal obduziert. Das daraufhin angekündigte ‘Privatgutachten’ wurde am 16.09.2009 der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgelegt. Weil sich darin Abweichungen vom ballistischen Gutachten des Landeskriminalamtes ergaben, übersandte die ermittelnde KPI Amberg im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Gutachten an das Landeskriminalamt mit der Bitte um Stellungnahme. Diese ging am 20.10.2009 bei der Staatsanwaltschaft ein und wurde am 21.10.2009 den Anwälten der Familie übermittelt. Daraufhin erklärten diese am 29.10.2009, sie wollten eine Äußerung ihres Gutachters einholen, die jedoch nicht vor dem 13. November 2009 vorliegen würde.”
Erst dann, wenn die Stellungnahme des Gutachters vorliegt, will die Regensburger Staatsanwaltschaft entscheiden, „ob weitere Ermittlungen angezeigt sind”, im Klartext: ob die von den Rechtsanwälten der Familie geforderte Tatrekonstruktion vor Ort durchgeführt wird.
Manfred Veits
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Der Gebrauch des Wortes “verstorbenen” wirft eine Reihe von Fragen auf. Keinesfalls dient es der Versachlichung.
spielehippi
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“(…) weil vorläufige Wertungen – wie die Erfahrung zeigt – leicht als vorzeitige Festlegungen missverstanden werden.”
Dieses Misstverständnisse hat die Staatsanwaltschaft erzeugt. Hätte Sie obigen Satz einen Tag und nicht 6 Monate später gebracht, hätten sie zumindestens anfängliches (!) Misstrauen der Bevölkerung verhindert.
Ich empfinde das als eine Frechheit 6 Monate später zu sagen, die Bevölkerung verstehe “eben die Staatsanwaltschaft und ihre Aussagen nicht korrekt”.
Die Staatsanwaltschaft will versachlichen?
Wikipedia.de: Verstorbener ist ein Euphemismus für einen toten Menschen vom Zeitpunkt des Sterbens bis zu seiner Bestattung oder Kremierung.
Und genau so verdeckt und beschönigt hört sich dieses Wort bei Miteinbeziehung des Kontextes an.
(“Hier wurde niemand erschossen, hier ist nur jemand gestorben und so wirds jedem irgendeinmal passieren/die Alltäglichkeit eben”)
Intensiv
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Die Staatsanwaltschaft Regensburg ist mit eine der unobjektivsten Behörden die mir in dieser Stadt bekannt sind. Wenn diese sich nun durch Druck der Öffentlichkeit zu etwas Objektivität herausgefordert fühlt, so wird sie wohl weiterhin schwerpunktmäßig damit beschäftigt sein interner Pfusch zu vertuschen. Beim Vertuschen haben sie wohl nicht nur die örtliche Justiz, sondern auch die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hinter sich. Das wird beim Fall Eisenberg nicht anders sein als es sonst üblich ist. Wer auf http://www.regensburg-intensiv.de/ sorgfältig mitliest kann andeutungsweise erahnen, was sich an der Kumpfmühler Straße/ Ecke Augustenstraße abspielt. Der Staatsanwaltschaft/Amtsgericht/Landgericht interne Personalaustausch, das eine Person für Zeiträume mal da mal dort arbeitet, mag mit Grund für die Institutionsübergreifende Vetternwirtschaft sein. Leittragend ist das Recht und die nach Recht lechzenden. Solches wirkt letztendliche negativ in viele Bereiche ein.
Manfred Veits
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“Freedom […] must be struggled for and then defended anew every day of our lives.” – so die Kanzlerin gestern vor dem US-Kongress.
Freiheit hat bekanntlich einen Doppelcharakter:
Es gibt die FREIHEIT für/zu etwas.
Und: Es gibt die FREIHEIT von etwas.
Den täglichen Kampf um die Freiheit kann man nur mit rationaler Vernunft nicht mit rationaler Unvernunft erfolgreich führen.
Fritz
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Der Fall muss nachgestellt werden.
Ruckdäschel soll Eisenbergs Rolle einnehmen.
Natürlich ohne Pistolen. Paintball wäre eine interessante Variante.
Mal sehen ob er auf den Beinen bleibt und was er danach für eine Meinung äußert, dieser ach so tapfere und soo ehrliche Beamte.
Das Grauen
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Versachlichen, haha! Indem man eine lange Liste mit Daten veröffentlicht, die unbestritten sind, aber darüber hinaus KEINE neuen Informationen liefert? Und die noch dazu nirgendwo im Internet zu finden ist, außer, in Auszügen, bei Regensburg-Dgital? Was soll das bringen? Wirklich lächerlich, die Informationspolitik der Regensburger Staatsanwaltschaft.
spielehippi
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@Das Grauen:
Danke! Sie bringen es direkt auf den Punkt.
Peinlicher geht es kaum noch.
Zuätzlich ist das Schreiben der Bürgerinitiative nur auf Fakten begründet: was umso bedrückender ist…
Ich wünsche noch einen angehmen Abend,
Spielehippie
Das Grauen
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Welches “Schreiben der Bürgerinitiative”? Der offene Brief, der unzulässig verallgemeinernd mit “Die Regensbürger Bürger” unterzeichnet ist (als ob alle unterschrieben hätten!)? Da heißt es, “Es gibt keine Spuren von Pfefferspray im Gesicht oder in den Augen von Tennessee”, obwohl Spuren an der Kleidung, und soweit ich mich erinnere auch am Kinn oder Hals gefunden wurden, und “es gibt keine Spuren eines Schlagstockeinsatzes” obwohl der Gegengutachter ein Hämatom am linken Arm festgestellt hat, das daher herrühren kann. Also, ganz fair ist diese Darstellung auch nicht.