21 Okt2010
Eisenberg-Anwalt erwägt Verfassungsbeschwerde
„Es ist bemerkenswert, in einem derartigen Fall Entscheidungen des OLG aus der Presse erfahren zu müssen“, schreibt Rechtsanwalt Helmut von Kietzell in einer heute verbreiteten Presseerklärung. Er und sein Kollege Andreas Tronicsek vertreten die Familie von Tennessee Eisenberg.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte den Klageerzwingungsantrag der Familie am Dienstag abgewiesen und dies in einer heute Vormittag verbreiteten Erklärung den Medien mitgeteilt. Den Rechtsanwälten liegt die Entscheidung des Gerichts, wie bereits berichtet, bislang nicht vor. Angesichts der Ablehnung eines Klageerzwingungsverfahrens sei er „entsetzt und enttäuscht“, schreibt Kietzell nun. In Fällen, in denen normale Bürger vorsätzlich Schüsse abgeben sei es üblich eine neutrale Aufklärung und Entscheidung in einem Gerichtsverfahren herbeizuführen.
Kietzell: „Meiner Meinung nach erweckt jede andere Behandlung den Eindruck, dass Polizeibeamte ‘etwas gleicher’ seien als normale Bürger.“ Sobald die Entscheidungsgründe vorlägen werde man prüfen, „ob eine Verfassungsbeschwerde angezeigt ist und ob diese von den Eltern des getöteten Tennessee Eisenberg gewünscht wird“.
Alle Berichte zum “Fall” Tennessee Eisenberg gibt es hier.
Veits M.
| #
Aus eigener Erfahrung darf ich darauf hinweisen, dass die nur 14-tägige Frist zur Einlegung einer sog. Anhörungsrüge zum OLG Nürnberg – erst mit dieser wird der Rechtsweg vollends ausgeschöpft und mit einer zu erwartenden erneuten Ablehnung der Weg zum BVerfG eröffnet – sich als sehr kurz erweist. Es gilt, keinerlei Zeit zu versäumen.
Versäumt man diese Anhörungsrüge auch alleine aus formellen Gründen (z.B. ist der Beschwerdeführer auch dafür verantwortlich, die tatsächliche Einhaltung der 14-tägigen-Frist nachzuweisen, da die Entscheidung regelmäßig nicht förmlich zugestellt wird; allein mit solchen Tricks entledigt sich die Justiz nicht weniger Fälle) wäre der Weg nach KA und ggf. nach Strassburg verwehrt.
Sollten sich die Eltern zur Ausschöpfung aller Instanzen entschließen, will ich bereits heute an dieser Stelle ein “FUNDRAISING” anregen, wozu mir regensburg-digital. de als Plattform sehr geeignet erscheint.
M.K.Veits
ExRA
| #
Mal im Ernst! Wer hat von einem OLG Nürnberg etwas anderes erwartet?
R.W.
| #
Ein Spendenkonto, das ausschließlich für die angefallenen (oder auch noch anfallenden) Anwaltskosten dient, existiert bereits (die Bankverbindung ist unter http://www.tennessee-eisenberg.de zu finden). Also keine Notwendigkeit, da irgendein neues “Fundraising” aus dem Boden zu stampfen – sondern einfach: spenden. Zumal die bislang eingegangenen Spenden meines Wissens bei weitem nicht einmal für die bisherigen Anwaltskosten reichen.
eduard buchinger
| #
an @all ;-)
Das OLG Núrnberg vermutlich unter dem Vorsitz seines Prásidenten Herrn Dr. Franke hat mit seiner Begrúndung in der Abweisung des Klageerzwingungsverfahren den wunden Punkt bzw. die ungeschútzte Flanke des Polzeieinsatzes vom 30.09.2009 versucht zu reparieren bzw. nachzubessern!
Die vorgenommene Wertung das vorbez. tódlicher Polizeieinsatz “mit gróßter Warscheinlichkeit
eine Notwehr-bzw. Nothilfesituation der Beamten rechtfertige” (sinngemáß) wird sich bei daraus resultierenden weitere Verfahrensweg u.a. vor dem Europáischen Gerichtshof als Bárendienst fúr die Polizeifúhrung und den verantwortlichen Bayerischen Innenminister letztendlich erweisen.
Bisher haben die betroffenen beiden Polizeibeamten auch aufgrund der Strafprozessordnung zur Sache geschwiegen.
Allerdings werden diese bei einem Verfahren vor einem ordentlichen Deutschen Gericht wie z.B. das Bundesverfassungsgericht etwaigen Verweis an das ursprúngliche Gericht (OLG Nbg) sich wahrheitsgemáß zur Sache áußern mússen!!
Nichts mehr als Dieses wúrde Herrn Minister Herrmann fúrchten (mússen), nur so wúrde dem Recht und der Wahrheitsfindung Genúge getan.
16 Kugeln davon 12 im Leib des getóteten Tennessee Eisenberg sind 12 Fragen die sich zwingend stellen und das allererste Recht der Angehórigen diese vor einem ordentlichen Gericht stellen zu dúrfen!
Die durch die beiden Regensburger Polizeibeamten 12 abgegebenen und tódlichen Kugeln kónnten schlimmstenfalls auch “12 tódliche Kugeln” fúr das hiesige Und allgemeine Rechtsempfinden bedeuten.
Mit besten Grússen! Eduard Buchinger
peter petry
| #
Ich bin entsetzt,ich bin schockiert und ich bin wütend,wie hier das Recht mit Füssen getretten wird.
Wir sind eine Bananenrepuplik !!!!!
Wenn hier die Politik nicht Einfluß genommen hat, freß ich einen Besen !!!
Smockil
| #
Tja hätte er lieber mal das Messer in der Gegenwart von Polizisten mal lieber losgelassen
Dan wäre er nicht Tod
Polizei hat richtig gehandelt!
Dolittle
| #
Da haben doch ganz klar die Bayerischen Staatsministerien des Inneren und der Justiz die Parole ausgegeben: “Deckel drauf!” Das geht heutzutage natürlich nur, wenn man plausibel machen kann warum.
Ja, warum?
Vermutlich nur, um die Polizei, die einen Einsatz total vermurkst hat, zu schützen. Auf Kosten des Rechtsstaates. Schade, dass sich in Bayern kein mutiger Richter oder Staatsanwalt findet, der die Sache aufklären möchte.
Im Jurastudium lernt man, dass ein Notwehrexzess, der zum Tod des Angreifers führt, eine fahrlässige Tötung darstellt.
Aber ein solches Vorgehen hat Methode: Der Generalbundesanwalt hat auch die Eröffnung eines Verfahrens gegen Oberst Klein wegen der Bombardierung der Tanklastwagen in Kunduz/Afghanistan abgelehnt. Mit der richtigen Feststellung, Oberst Klein habe kein Kriegsverbrechen begangen. Ok. Ob er wegen eines fahrlässigen Irrtums eine fahrlässige Tötung begangen haben könnte, weil er die NATO-Regeln missachtet hatte, das ließ der Generalbundesanwalt sang-und-klanglos einfach unter den Tisch fallen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn über diesen Polizeieinsatz noch irgendwann einmal öffentlich verhandelt würde…
peter petry
| #
@smockil Herr Eisenberg war schon handlungsunfähig geschossen , -warum dann noch 5 Schüsse in die Brust ????
Die Polizisten haben hier fährlässig einen Menschen getötet .Die beiden Polizisten gehören auf die Anklagebank und aus der Polizei raus.
Der Arbeitgeber dieser beiden will seine Angestellten schützen,hier aber geht der Staat zu weit
Dididie
| #
Hallo liebe Freunde von Tennessee,
liebe Freunde und Verteidiger des Rechts und der Gerechtigkeit,
das kann es bei Gott doch nicht gewesen sein, Nicht in Regensburg wo im Namen des Gesetzes und im Namen Gottes so viel geschieht und passiert ist..
Gibt es niemanden der anläßlich des kommenden Geburtstages am 23. November von Tennessee eine Gedenk- und Protestveranstaltung organisiert?
Tut was für das Spendenkonto, protetiert, singt, sprecht verkauft T-shirts, sammelt Geld um zu zeigen daß nicht nur “Lämmchen” in Euch stecken, sondern Bürger, die für Ihre Rechte und Freiheit friedlich aber deutlich eintreten.
Wer hat noch gute, bessere Ideen, wer kann die Leute über das Internet und Face-Book und ähnliche Seiten
mobilisieren und das Netz nutzen,
Kann z,B. jemand von der Presseso eine Aktion koordinieren?
Antwortet
Dididie
Sara
| #
Vergangenen Samstag gab es den Niederbayernrkimi “Sau Nr. 4″ im Fernsehen. Amüsiert (bzw. eher traumatisiert) hat mich die hier dargestellte Dummheit der (Dorf-)Polizisten, die bei einem, wie zuerst vermuteten, Mordfall total überfordert waren. Niederbayern ist nicht weit von der Oberpfalz entfernt. Auch hier scheint es Dummheit und Unvermögen zu geben.
Sara
| #
Griechenland: http://derstandard.at/1285200548905/Schueler-ermordet-Lebenslange-Haft-fuer-Polizist. Geht also doch, obwohl auch hier auf Notwehr plädiert wurde. Nur bei uns laufen die Mö… frei herum und dürfen sich irgendwann ihrer sicheren Pensionen erfreuen.
Veits M.
| #
Der hessische Innenminister Boris Rhein spricht sich für einen unabhängigen Polizeibeauftragten aus. Hessen als bundesweiter Vorreiter?
http://www.fr-online.de/rhein-main/hilfe-bei-mobbing/-/1472796/4803892/-/index.html
Ich meine: der bayerische Innenminister hat allen Grund, sich diesem “Reifeprozess” für Bayern anzuschließen und dafür zu werben, dass bei der nächsten Innenminister-Konferenz im Konsens ein solcher Unabhängiger jenseits der Polizeistrukturen auf den Schild gehoben wird.