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Schlagabtausch im Stadtrat

Einstimmiger Beschluss für ein bisschen Antikorruptionskosmetik

Der Beschluss fiel einstimmig – ungeachtet dessen kam es bei der Diskussion über die Antikorruptionsrichtlinie zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer und CSU-Stadtrat Schlegl. Die kleinen Koalitionäre zogen es am Dienstag vor, zu schweigen. Ein kommentierender Bericht.

Lieferten sich am Dienstag einen Schlagabtausch: Maltz-Schwarzfischer und Schlegl. Fotos: Archiv

Lieferten sich am Dienstag einen Schlagabtausch: Maltz-Schwarzfischer und Schlegl. Fotos: Archiv

Wirklich angesprochen wird sie in der Verwaltungsvorlage nicht – die Korruptionsaffäre. Ebenso wenig finden die Vorkommnisse und Ermittlungen in Zusammenhang mit dem städtischen Krematorium Erwähnung. Lediglich die Passage, in der von „aktuellen Ereignissen“ die Rede ist, auf die man damit auch reagiere, liefert einen kleinen Hinweis darauf, dass die Fortschreibung der Antikorruptionsrichtlinie, die am Dienstag dem Regensburger Stadtrat vorgelegt wurde, durchaus mit alledem zu tun haben könnte. Tatsächlich ist es der erste nennenswerte Beschluss, der seit Beginn der Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in diesem Zusammenhang im Stadtrat gefasst wird – sogar einstimmig. Aber viel ist es nicht oder, wie es Personalreferent Karl Eckert im Lauf der Sitzung irgendwann ausdrückt: „In der Theorie sind wir gut aufgestellt, die Praxis ist eine andere Sache.“

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Der unbekannte Ombudsmann

Nicht für Mobbing zuständig -  Ombudsmann Bernd Wittmann. Foto: Peter Ferstl/ Stadt Regensburg

Nicht für Mobbing zuständig –
Ombudsmann Bernd Wittmann. Foto: Peter Ferstl/ Stadt Regensburg

Die wesentlichen Änderungen der Richtlinie betreffen vor allem den Ombudsmann, an den sich – bei garantierter Anonymität – Mitarbeiter aus der Verwaltung, aber auch „normale“ Bürger wenden können, wenn sie Hinweise auf korruptes Verhalten haben. Einerseits soll dessen Rolle bekannter gemacht werden – was offensichtlich bitter notwendig ist, wie Rechtsanwalt Bernd Wittmann, der aktuelle Ombudsmann, am Dienstag einräumt. Zum einen habe er bislang nicht allzu viele Hinweise bekommen. Zum anderen: „Ich musste auch einigen klar machen, dass ich nicht für Mobbingfälle zuständig bin.“

Ein weiterer Punkt: Künftig ist der Ombudsmann auch ohne Zustimmung des Oberbürgermeisters berechtigt, bei Verdachtsfällen von Korruption die Ermittlungsbehörden einzuschalten. Er muss ihn nun lediglich nur noch darüber informieren, mit einer Ausnahme, an der sich die in der Vorlage angesprochenen „aktuellen Ereignisse“ am deutlichsten ablesen lassen:

„Beziehen sich die Hinweise, die ausschlaggebend für die Einschaltung der Ermittlungsbehörden sind, auf den Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin selbst, entfällt diese Informationspflicht.“

Auffällig ist in der Neufassung schließlich noch die Tatsache, dass der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Regensburg, aktuell ist dies Thomas Fischer, Leiter des Amts für Organisation und Personalentwicklung, dem Stadtrat in der Vergangenheit keinen regelmäßigen Korruptionsbericht vorlegen musste. Erst mit dem aktuellen Beschluss wird dies nun mindestens einmal jährlich passieren. Eine Umstand, den Eckert mit den Worten kommentiert: „Früher gab es auch nichts zu berichten.“

Keinerlei Hinweise auf die Verwaltung?

Für Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und den SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus Rappert ist diese Fortschreibung denn auch nur „eine von mehreren Maßnahmen“, die die Stadt zur Korruptionsbekämpfung ergreife. Mit Transparency International befinde man sich derzeit noch in Verhandlungen, die auf Wunsch der Nichtregierungsorganisation vertraulich geführt werden. Ansonsten ist nach außen keine konkrete Reaktion auf die aktuellen Affären wahrnehmbar – die im April noch angepeilte, systematische Überprüfung zurückliegender Grundstücksgeschäfte hat sich – wie berichtet – zerschlagen. Mitgeteilt wurde dies lediglich dem Ältestenrat, nicht der Öffentlichkeit. Und eine Notwendigkeit, die Verwaltung etwas genauer zu durchleuchten, hält die Stadtratsmehrheit offenbar auch nicht für gegeben.

Die Bürgermeisterin fühlt sich am Dienstag dazu berufen, darauf hinzuweisen, dass „wir weder von Seiten der Kripo, noch von der Staatsanwaltschaft, noch überhaupt Hinweise haben, dass innerhalb der Verwaltung etwas hätte verhindert werden können“.

Richard Spieß: „Es ist nicht so, dass wir da keinerlei Verdachtsmomente hätten.“  Foto: Archiv/ Stadt Regensburg

Richard Spieß: „Es ist nicht so, dass wir da keinerlei Verdachtsmomente hätten.“ Foto: Archiv/ Stadt Regensburg

Eine These, die zumindest Richard Spieß (Linke) verärgert, der seinerseits darauf hinweist, dass „es mitnichten so ist, dass die Verwaltung nicht betroffen ist“. Spieß verweist auf die Ermittlungen zum Krematoriumsskandal. Hier wurde ein leitender Verwaltungsbeamter suspendiert, ein weiterer versetzt. Es läuft ein Disziplinarverfahren und gegen mehrere städtische Mitarbeiter wird ermittelt. „Es ist nicht so, dass wir da keinerlei Verdachtsmomente hätten.“ Unter diesem Gesichtspunkt müsse man denn auch die Antikorruptionsrichtlinie sehen. Maltz-Schwarzfischer, die während Spieß’ Wortmeldung mehrfach hörbar tief durchatmet, gibt zurück, dass er sie falsch verstanden hätte. „Da brauchen Sie sich gar nicht so aufregen.“

“Der absolute Minimalkonsens”

Noch deutlicher wird aber dann Christian Schlegl. Er bezeichnet die Fortschreibung der Richtlinie als den „absoluten Minimalkonsens“, den man mit der Koalition habe. „Es ist ansonsten absolut nichts aufgearbeitet und Sie finden immer wieder Ausflüchte, warum man nicht im Detail über die Korruptionsaffäre sprechen kann“, so der CSU-Stadtrat und frühere Oberbürgermeisterkandidat.

Die Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Vergabe der Nibelungenkaserne an das Bauteam Tretzel habe man als „Werbegag der CSU“ diffamiert. Als die Ermittlungen ihren Anfang nahmen, habe es geheißen, das sei nur ein Anfangsverdacht. Als Joachim Wolbergs verhaftet wurde, habe es geheißen, er sei ja nicht angeklagt und jetzt, wo die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe, heiße es, die Anklage sei ja noch nicht zugelassen und man müsse ein Urteil abwarten.

„Wir habe mittlerweile verstanden, dass es Ihr Konzept ist, alles immer weiter hinauszuschieben und nichts zu unternehmen. Wir werden nichts mehr fordern, weil es müßig ist“, wettert Schlegl. Dabei müsse man sich die Frage stellen, wie das, was passiert sei, „in der Verwaltung unerkannt bleiben konnte“. „Ich glaube nicht, dass das einer ganz allein macht, zusammen mit seinem Fraktionsvorsitzenden, und keiner hat was mitgekriegt.“

“…und deshalb warte ich ab.”

Maltz-Schwarzfischer weist Schlegls Vorwürfe zurück. Einerseits sagt die Bürgermeisterin, dass sie nie gesagt habe, „dass wir warten müssen, sondern wir stellen die Verwaltung aktiv so auf, dass wir alles tun, was zur Korruptionsprävention nötig ist.“ Andererseits erklärt sie aber auch:

„Ich weiß nicht mehr, als ich der Presse entnehmen kann oder was ich in der Verwaltung nachfragen kann. Ich weiß nicht und Sie wissen nicht, was bei einem unabhängigen Gerichtsverfahren rauskommt. Aufgrund von Vermutungen und Spekulationen werde ich keine Entscheidungen treffen. Und deshalb warte ich ab, bis ein unabhängiges Gericht entschieden hat.“ Und so lange braucht man sich auch keine Entscheidungen und Vergaben der Vergangenheit anzuschauen – so zumindest die Meinung, der – abgesehen von Maltz-Schwarzfischer und Rappert – am Dienstag vollständig schweigenden Koalition.

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Kommentare (14)

  • Lothgaßler

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    Abwarten bis … zur Verjährung bzw. bis zur Wiederwahl/ Wiederbestellung! Ich nehme an, dass die Verwaltung die OB-Stellvertreterin entsprechend informiert hat, was nun zu einer äußerst defensiven Vorgehensweise führt. Nur das was nachgewiesen werden kann, das wird angegangen. Dieses Vorgehen ist zu zögerlich und zu schwach. Gerade das “Unwissen” um die Vorgänge in der Vergangenheit zeigt doch, dass entweder die Verwaltung unbeteiligt war (das ist unglaubwürdig), oder die Verwaltung die informellen Wege gepflegt hat (und damit absichtlich die Nachvollziehbarkeit ihres Handels verhindert hat). So darfs nicht weiter gehen!

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  • Rosalia Genoveva ; ))

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    Verzeihung, der bonifaz lässt fragen, ist das ein Auszug aus einer echten Sitzung, oder so eine Art Fastnachts = Faschingswitz?

    “Aufgrund von Vermutungen und Spekulationen werde ich keine Entscheidungen treffen. Und deshalb warte ich ab, bis ein unabhängiges Gericht entschieden hat.“ Und so lange braucht man sich auch keine Entscheidungen und Vergaben der Vergangenheit anzuschauen –”

    Wir habn immer glaubt, man will dauernd aus der Vergangenheit lernen, und prüft sowieso wie es noch besser geht, also in Regensburg, wie man die Verträge so machen muss, dass jedes Jahr noch mehr leistbare Wohnungen baut werdn….

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  • Klara Otto

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    Maltz-Schwarzfischer, Bürgermeisterin:
    -Ich weiß nicht mehr, als ich der Presse entnehmen kann oder was ich in der Verwaltung nachfragen kann…-
    Wenn diese Aussage stimmt, sollte sie sofort ihr Amt abgeben.

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  • Rohingya

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    Rückblick: Erinnert sich noch jemand an den Korruptionskandal bei der Stadtbau Ende 2007 mitten im Kommunalwahlkampf und seine “Aufarbeitung” im Stadtrat? Der OB versprach nach langem Zögern in der Sache in einer auf öffentliche Wirkung zielende öffentliche Stadtratssitzung mehr Transparenz in der Verwaltung und in den städtischen Unternehmen. Was wurde daraus? Es dauerte drei Jahre bis er dem Stadtrat eine Korruptionsrichtlinie vorlegte für die Stadtverwaltung vorlegte. Verwaltung und Stadtrat klopften sich gegenseitig auf die Schultern, das war es dann. Was ist aus dem Mehr an Transparenz geworden? Ähnlich wird es auch nun verlaufen. Im wesentlichen sind die handelnden Personen mit denen im Jahre 2008 identisch. Allein das Verfahren zur Installation des Antikorruptionsbeauftragten, der von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, zeigt wenig Transparenz. Gab es ein öffentliches Auswahlverfahren? Was veranlasste der Stadtrat bei den kommunalen Unternehmen, die mehr umsetzen als die Stadtverwaltung? Die ständige formelhafte Wiederholung, die Verwaltung sei sauber, wir durch die Geschehnisse in Frage gestellt. Korruptionsprävention ist Führungsaufgabe!

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  • RA Veits

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    Fragt man den Bankräuber bei der Aufklärung seines Coups mitzuwirken?

    Was mir sehr missfällt, ist die in unpersönlicher Weise zum Ausdruck gekommene Feststellung im Artikel:

    ” – die im April noch angepeilte, systematische Überprüfung zurückliegender Grundstücksgeschäfte hat sich …. zerschlagen”

    Wer hat was wann “zerschlagen”?

    Es ist an der Zeit, dass in diesem Zusammenhang Anträge aus der Bürgerschaft den Schreibtisch der Bürgermeisterin erreichen, die eine Revision dieser “Entscheidung” fordern. Nur wer die Strukturen vergangenen Unrechts erkennt, weiß sie in Zukunft zu vermeiden. Nur wer Transparenz herstellt, dem wird Vertrauen seitens der Bürger gewährt, worauf demokratische Legitimation allein beruht. So gesehen haben wir in R. seit Schaidingers Zeiten demokratische Missverhältnisse, die durch dessen “Ziehsohn” Wolbergs nicht besser wurden.

    Warum geht die CSU in Gestalt ihres Herrn Schlegl (“Es ist ansonsten absolut nichts aufgearbeitet…” ) nicht mit “gutem” Beispiel voran? Und klärt den Millionen-Deal am Donaumarkt (Deal von 2005) wie er in den Gerichtsakten (Verfahren 152 Js 1457/08 Schaidinger) dokumentiert ist, ein leicht überschaubarer und im wesentlichen völlig unstreitiger Sachverhalt, samt den dahinter liegenden Interessen (mit dem RKK am Donaumarkt) mit Nachdruck auf? Und nennt dessen Protagonisten, deren Tun und Unterlassen, deren Ziele beim Namen? Die potentielle Verjährung der in Frage kommenden Straftaten ist die eine in Verantwortung zweier Leitender Oberstaatsanwälte liegende Sache; eine andere ist: UNRECHT VERJÄHRT NICHT. Und dessen Aufklärung ist für die demokratische, noch herzustellende Hygiene in der Domstadt unverzichtbar.

    So stellt sich auch(!) und gerade die CSU in R. als völlig unglaubwürdig dar; sie scheint kaum mehr legitimiert zu sein, die Interessen der Bürger zu vertreten (was auch für BY gilt, dort ist “Glyphosat christlich-sozial”, wie es in der TAZ gestern stand).

    Aber ja, man kann den Bürgern das Selberdenken nicht abnehmen; aber nur AfD zu wählen führt auch nur ins rechts-national-neoliberale Nichts.

    Wer konkrete Ideen hat, wie die Aufarbeitung der in der Vergangenheit liegenden Grundstücksgeschäfte (1996-2016) ins Rollen gebracht werden kann, möge sich mit mir in Verbindung setzen.

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  • Ernst Seler

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    RA Veits: „Und dessen Aufklärung ist für die demokratische, noch herzustellende Hygiene in der Domstadt unverzichtbar.“

    Im Sinne einer „(noch herzustellende) Hygiene“ wäre es unabdingbar in Zukunft keine Beratungen (Stadtrat) im Geheimen, hinter verschlossenen Türen, durchzuführen. So wie bei Gerichtsverfahren die Verhandlungen öffentlich sind – Verabredungen im Vorfeld zwischen Gericht, Anklage, Verteidigung werden meines Wissens protokolliert, das Ergebnis veröffentlicht – hat der Bürger als Souverän das Recht die Geschehnisse im Stadrat wahrzunehmen, um sich ein politisches Urteil beilden zu können, für die nächste Wahl. Es ist davon auszugehen, der Hinweis des ehemaligen Bundespräsidenten Weizsäcker verdeutlicht das Problem: „Parteiendemokratur“.

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  • Jens

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    @RA Veits Prüfen Sie bitte Ihre Behauptung, es gebe in der AfD jetzt noch etwas Neoliberales. Verharmlost das nicht die zutiefst antiliberale Hetzerpartei?

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  • RA Veits

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    Ergänzend zu Herrn Seler:

    Art. 52 Bayerische Gemeindeordnung
    Öffentlichkeit
    (1) 1Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen. 2Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.

    (2) 1Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

    (3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

    ……

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist von fundamentaler demokratischer Bedeutung. Der Ausschluss der Bürgerschaft die Ausnahme. Nicht selten wird das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgedreht. Mit fadenscheinigen Argumenten, wenn das Stadtoberhaupt oder die “Mehrheitsfraktion” das Offene scheut, wenn ….

    Die Klagen darüber sind Legende. Die Frage im Einzelfall ist, ob der Ausschluss der Bürgerschaft ohne Ermessensfehler geschah. Immer müssen für den Ausschluss der Öffentlichkeit objektiv nachvollziehbare Sachgründe vorliegen. Es liegt an den Räten selbst, darüber gesondert zu beraten und einen Beschluss herbeizuführen. Aber oft wird der Antrag auf Ausschluss gestellt und das Gremium hebt geschlossen die Hand, ohne recht über die vermeintlichen Sachgründe informiert zu sein oder darüber, ob nur ein teilweiser, zeitlich begrenzter Ausschluss angezeigt wäre. Aber erfährt der Bürger davon, dass nach Zeitablauf er wieder in den Sitzungssaal darf, was zwingend notwendig ist?

    “So ist es grundsätzlich nicht zwingend, in solchen Angelegenheiten, in denen typischerweise im Regelfall nichtöffentlich verhandelt wird (z.B. Grundstücksangelegenheiten) immer die Öffentlichkeit auszuschließen. Sobald in einer nichtöffentlichen Sitzung der Grund für die Nichtöffentlichkeit entfallen ist, ist die Öffentlichkeit wiederherzustellen. Jedoch muß die Öffentlichkeit auch davon Kenntnis haben und an der nunmehr öffentlichen Sitzung auch teilnehmen können. Ggf. ist unter Beachtung der erforderlichen rechtzeitigen und ortsüblichen Bekanntgabe ein neuer Termin für die Fortsetzung der Sitzung anzusetzen.”

    Ob Letzteres immer im Regensburger Stadtrat geschieht?

    Wer will kann sich in die Rechtsprechung einlesen:

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderats- bzw. Stadtratssitzungen ist in Art. 52 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) verankert. Danach sind Gemeinderats- bzw. Stadtratssitzungen öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit stellt einen Gesetzesverstoß dar, der nach neuerer Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtswirksamkeit unter Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zustande gekommener Beschlüsse berühren kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.1.2009, Az. 2 N 08.124)

    Oder hier, mit einschlägiger Literatur am Ende
    http://www.kommunalforum-sachsen.de/dokumente/upload/30241_%C3%96ffentlichkeit_der_sitzungen.pdf

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  • RA Veits

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    Wieso soll die Ausrichtung der AfD auch als neoliberal, was unzweifelhaft der Fall ist, diese Partei “verharmlosen”, @ Jens? Der Neoliberalismus unterminiert die westlichen Demokratien, höhlt sie aus. Der Westen ist auf dem Weg in autoritäre Staatsverhälnisse. Die Demokratie ist dabei von den Akteuren des Neoliberalismus übernommen zu werden. Lokal wie global.

    Akteure, weltweit
    https://www.heise.de/tp/features/Die-transnationalen-Machteliten-haben-sowohl-kosmopolitische-als-auch-neo-nationalistische-Kraefte-3896376.html

    Hintergrund zur Ausrichtung der AfD
    https://makronom.de/wahlprogramm-bundestagswahl-die-afd-ist-keine-partei-der-kleinen-leute-21449

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  • Jens

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    Ich kenne keine neoliberale Fremdenhetze, mag keinen Eintopf aus allerlei Bösem und beende für mich das Nebenthema. Der verlinkte Artikel “… Afd ist keine Partei der kleinen Leute” ordnet zutreffende Kernaussagen nicht sinnvoll ein. Neoliberalismus hat nämlich soziale Defizite, aber fördert immerhin liberale Vielfalt statt Fremdenhetze (eher FDP-Programm).

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  • Stefan Aigner

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    Können Sie Ihre AfD-Diskussion hier bitte beenden!

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  • Schmidt Johann

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    Bevor ich einen Kommentar abgebe, wollte ich erst mal die fortgeschriebene Antikorruptionsrichtlinie lesen. Auf regensburg.de findet man allerdings bei Eingabe
    von “Antikorruptionsrichtlinie” in der Suche lediglich einen Treffer – und der ist schon etwas überholt.
    Alles spricht von den Herausforderungen der Digitalisierung und da versteht es die Stadt es nicht einmal, ihre Ansätze von Bemühungen zur Verbesserung von Transparenz und “Korruptionsverhinderung” zeitgemäß zu vermitteln.
    Die “außerordentlichen” Anstrengungen, die die Stadt in Zusammenarbeit mit Transparency International unternimmt müssen leider auch im Verborgenen bleiben – so will es angeblich TI. Wirklich geändert hat sich seit einigen vollmundigen Ankündigungen gar nichts.

    Könnte RD bitte einen Link zu fortgeschriebenen Antikorruptionsrichtlinie bereitstellen ?

    Erstaunlich ist für mich, dass in besagter Stadtratssitzung aus den Reihen der Koalition KEINE BEITRÄGE kamen – außer von Maltz-Schwarzfischer und Rappert.
    Vor dem Hintergrund der bekannten Korruptionsfälle wäre etwas mehr Engagement angebracht – so wirkt das Ganze eher halbherzig.
    Man muss nicht zuerst das Urteil eines ordentlichen Gerichts abwarten um dann aktiv werden zu können. Die Missstände sind bekannt und könnten schon seit einem Jahr aktiv angegangen werden. Es fehlt wohl der Wille.

    Vielleicht brächte – wie schon mehrfach vorgeschlagen – eine unbelasteter Neuanfang in Verwaltung und Stadtpolitik befriedigendere Ergebnisse.

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  • Rohingya

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    Einen unbelasteten Neuanfang kann es aktuell nicht geben, weil alle politischen Führungspositionen neu besetzt wurden und auf längere Zeit ein Wecsel ausgeschlossen ist.

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  • Schmidt Johann

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    @Rohingya : “Die Revolution in Regensburg fällt leider aus, da das Betreten des Rasens verboten ist”

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Kommentare sind deaktiviert

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