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Ein Spanner in lauer Mainacht

Walderdorffstraße: Wer onanierte am Fenster? Es war in einer lauen Mainacht im letzten Jahr, als die 21jährige Krankenschwester Aline P. (Name geändert) gegen 23 Uhr vor ihrem Fernseher saß. Plötzlich zuckten helle „Blitze“ durch ihr Zimmer. Sie ging ans Fenster um nachzusehen. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite stand ein Mann im Adamskostüm am Fenster, der zu ihr herüber sah und dabei onanierte. Kaum hatten sie Blickkontakt, hörten die „Blitze“ – die vermutlich von einer Taschenlampe her rührten – auf. Die junge Frau geriet in Panik, holte ihre 20jährige WG-Mitbewohnerin zur Hilfe und verständigte per Handy eine im Nachbarhaus wohnende Freundin und dann die Polizei. Just in dem Augenblick, als die Beamten vorfuhren, wurde das Fenster gegenüber geschlossen und die Lichter in der Wohnung erloschen. Auf das Klingeln der Polizisten öffnete in dieser Nacht niemand. Schnell ins Visier geraten war der 40jährige Deutsch-Türke, der besagte Wohnung seit drei Jahren alleine bewohnte. Nachdem er gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg Einspruch eingelegt hatte, kam es bereits im Herbst letzten Jahres zu einem dreitägigen Verfahren, sowie einem nächtlichen Ortstermin. Doch die drei jungen Frauen konnten ihn – den sie nur aus einer Entfernung von rund 25 Metern gesehen hatten – nicht identifizieren. Zwar glaubte dem Mann seine Darstellung, dass auch andere Landsmänner von ihm in seiner Abwesenheit Zugang zu der Wohnung gehabt hätten, niemand so richtig – doch die verbliebenen Restzweifel der damaligen Richterin reichten für einen Freispruch „in dubio pro reo“. Trotz vieler Zeugen: Die Aufklärung blieb bis zuletzt schwierig Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung, den vermeintlichen Spanner freizusprechen, Berufung ein. Gestern musste sich die 4. Strafkammer des Landgerichts Regensburg erneut mit der Sache befassen. Da der Angeklagte überdies den beiden Hausmeistern unterstellte, dass sie über einen Wohnungsschlüssel verfügen würden – was diese als Zeugen jedoch verneinten – mussten neben den drei Frauen und einem Landsmann, sowie zwei Polizeibeamten auch diese erscheinen. Wie schon bei der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht gab sich der Angeklagte unschuldig. Das Argument seines Verteidigers, der Angeklagte habe des Öfteren seinen Wohnungsschlüssel Landsleuten überlassen und diese „hätten ja Nachschlüssel anfertigen können“ klang eher wie eine Räuberpistole. Nachdem sein Landsmann zusätzlich dahin belehrt worden war, dass er sich nicht selbst belasten müsse, bestätigte dieser, dass er sich ab und zu auch alleine in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten habe. Kaum bohrte der Staatsanwalt nach, flüchtete er sich schnell in eine Amnesie oder wollte dazu nichts mehr sagen. Viel Selbstbeherrschung brauchte die Gerichtsvorsitzende, als sie das Urteil „Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen“ verkündete. Dabei machte sie keinen Hehl daraus, dass die mit drei Frauen besetzte Berufungskammer gefühlsmäßig weder dem Angeklagten, noch dem Entlastungszeugen glaubte. Schon fast resignierend hörte sich dementsprechend die Begründung „wir können uns nicht vom Gegenteil überzeugen“ an. Ein gutes hatte der ganze Aufwand dennoch: Seit im vergangenen Mai die Polizei vor der Türe des Angeklagten stand wurden keine Belästigungen mehr bekannt.

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