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Zweites Verfahren zum "Kelheimer Machetenangriff" - Ein Zwischenfazit

Ein Mordvorwurf auf wackligen Beinen und ein toter Hauptbelastungszeuge

Das Landgericht Regensburg verhandelt derzeit den Nachfolgefall des Machetenangriffs im Februar 2016. Damals war der 23-jährige Tobias B. mit einer Machete bewaffnet in ein Asylbewerberheim in Kelheim gestürmt und hatte einen Asylsuchenden angegriffen, der nur durch Zufall nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Der Täter wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Seit diesem Prozess und vor allem aufgrund einer Zeugenaussage steht jedoch auch ein anderer im Visier der Justiz: Andreas J. Er soll B. zur Tat angestachelt haben und muss sich nun wegen versuchtem Mord vor Gericht verantworten. Die Anklage steht auf wackligen Beinen, nicht nur weil der mögliche Hauptbelastungszeuge inzwischen und noch vor seiner Vernehmung verstorben ist. Der geschädigte Asylbewerber leidet derweil weiterhin an den Folgen des Angriffs.

Der zweite Angeklagte beim Kelheimer Machetenangriff muss sich derzeit vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Foto: Archiv.

Der zweite Angeklagte beim Kelheimer Machetenangriff muss sich derzeit vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Foto: Archiv.

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Merkwürdig wirkt die Anklage schon: Der damals 19jährige Andreas J. wird für eine Tat des versuchten Mordes beschuldigt, für die der ausführende Täter Tobias B. lediglich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. In der Urteilsbegründung hieß es damals, dass eine Tötungsabsicht nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne.

J., der den geschädigten Asylbewerber in der Tatnacht selbst gar nicht zu Gesicht bekam, sich auch nicht in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufhielt und den Angriff überhaupt nicht mitbekam, soll des versuchten Mordes schuldig sein? Die Staatsanwaltschaft zumindest ist dieser Ansicht.

Seit einem halben Jahr sitzt J. deshalb in Untersuchungshaft, seit Ende Mai muss er sich nun vor dem Regensburger Landgericht verantworten. Konkret wird ihm vorgeworfen am besagten Abend Waffen in ein Kelheimer Obdachlosenheim mitgebracht, einen Angriff der Asylbewerberunterkunft geplant und Tobias B. zu der letztlich vollzogenen Tat angestachelt zu haben. Versuchter Mord in Tateinheit mit Körperverletzung. Daneben sieht er sich auch mit dem Vorwurf der Volksverhetzung und der uneidlichen Falschaussage im Verfahren gegen Tobias B. konfrontiert.

Asylanten abschlachten!“

Was sich am 11. Februar 2016 in Kelheim zugetragen hat, lässt sich unter Berücksichtigung beider Verfahren in Kürze wie folgt umreißen: Tobias B. und Andreas J., der sich zuvor als Schuldenbegleichung ein Paket mit zwei Macheten und zwei Wurfmessern abgeholt hatte, besuchten den Bekannten Oliver B. in der Obdachlosenunterkunft. Es wurde Alkohol getrunken, Kräutermischungen und Gras wurden geraucht. Das Gespräch kam irgendwann auch auf „Ausländer“.

Laut J. habe Oliver B. erzählt, dass er nachts Angst habe vor den Flüchtlingen, die schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite wohnen. Er schlafe schlecht, man höre ja soviel in den Nachrichten: „Vergewaltigungen und Schlägereien“. J. habe dann das Paket mit den Waffen herumgezeigt, die Atmosphäre wurde enthemmter. Man müsse „die Asylanten abschlachten“, wurde gesagt. Von wem? Unklar, aber vieles deutet auf J.

Tobias B. lief daraufhin mit der Machete in der Hand die Treppe hinunter, raus auf die Straße und hinüber ins Asylbewerberheim, das weder bewacht noch abgeschlossen war. Andreas J. lief hinterher, kam aber noch im Obdachlosenheim zum Stillstand. Von da an war es nur noch Tobias B.s „Werk“. Er schlug mit der Machete an Muhammed B.s Tür, als dieser öffnete, versuchte er ihn erfolglos zu treffen. Der Bewohner floh mit einem Sprung aus dem Fenster nach draußen, lockte zum Schutz der anderen Bewohner den Angreifer hinaus, der erneut versuchte dem gestolperten Asylsuchenden einen Hieb mit der Waffe zu versetzen. Passanten eilten zu Hilfe und überwältigten Tobias B. schließlich.

Im vorherigen Verfahren wurde bereits der Machetenangreifer zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: om

Im vorherigen Verfahren wurde bereits der Machetenangreifer zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: om

Hauptbelastungszeuge ist tot

Tobias B. ist mittlerweile verurteilt, sein möglicher Aufwiegler steht jetzt vor Gericht. An seinem dritten Verhandlungstag diesen Mittwoch geht es zunächst einigermaßen kurios zu. Der Beginn der Verhandlung verzögert sich stark, weil die Zellentür des Angeklagten nicht geöffnet werden kann. Offenbar ein Versagen des Schließmechanismus. „Rohe Gewalt“ sei nötig gewesen, so die Vollzugsbeamten, um J. aus der Zelle zu befreien.

Ein weiterer, ungleich bedeutenderer Punkt kommt in der Verhandlung ebenfalls zur Sprache: Nach Informationen von Oberstaatsanwalt Theo Ziegler sei der Zeuge Oliver B., der im Laufe der Beweisaufnahme noch aussagen hätte sollen, zwischenzeitlich eines natürlichen Todes gestorben.

Oliver B. ist J.s Hauptbelastungszeuge. Im Verfahren letzten Winter gegen Tobias B. hatte er den jetzigen Angeklagten J. schwer beschuldigt. Nachdem er ihn zunächst in Schutz genommen und sich dabei in widersprüchliche Aussagen verwickelt hatte, sagte er letztlich nach einer energischen Intervention Zieglers aus, dass J. am Tatabend nicht nur die Waffen mitgebracht, sondern auch dazu aufgerufen hätte „die Asylanten abzuschlachten“. Eine Wendung im damaligen Verfahren.

Angeklagter schreibt Brief an Belastungszeugen Oliver B.

Oliver B. brachte durch seine Aussage J. überhaupt erst in Untersuchungshaft. Das ist auch dem jetzigen Angeklagten völlig klar. Aus der Haft schrieb er (wahrscheinlich diesen März) einen undatierten Brief an Oliver B., in dem er dem Zeugen riet sich „das Ganze nochmal durch den Kopf gehen“ zu lassen.

Das Schreiben wurde als Beweismittel abgefangen, in der Verhandlung verlesen und ist inhaltlich so verfasst, als wäre dem Angeklagten klar, dass diese Zeilen Oliver B. nicht erreichen würden. Der Brief ist für das Gericht geschrieben. J. droht dem Zeugen nicht, sondern versucht ihm verständnisvoll und verzeihend die Möglichkeit zu geben, die letztmalige und für J. belastende Aussage zugunsten der Ursprungsversion zu ändern. Er sei unschuldig, so J. und Oliver B. wisse das.

Zu einer solchen Aussage, ob entlastend oder – was viel wahrscheinlicher wäre – belastend, wird es aufgrund des Todes des Zeugen nicht mehr kommen. Der Tatvorwurf des Mordes steht damit auf noch wackligeren Beinen, als ohnehin schon.

Einflussnahme auf Zeugen?  Grafik: om.

Einflussnahme auf Zeugen? Grafik: om.

Der Hauptvorwurf steht auf wackligen Beinen

Im bisherigen Verhandlungsverlauf konnte sich der Hauptvorwurf nicht erhärten. J. selbst wies die Anklage weit von sich. Der Satz „schlachten wir die Asylanten ab“ sei an dem Abend zwar gefallen, aber nicht von ihm. Er wisse nicht, wer ihn gesagt habe.

Und obwohl auch er zunächst mit einer Machete bewaffnet Täter Tobias B. hinterhergelaufen sei, hatte er keine Absicht tatsächlich in die Asylunterkunft einzudringen und dort jemanden anzugreifen. Vielmehr wollte er B. aufhalten, damit dieser „den Scheiß“ lasse. Letzteres wirkt zwar nicht besonders glaubwürdig, Tatsache ist jedoch, dass J. rechtzeitig von dem möglichen Handlungsvorhaben abließ und weder die Asylunterkunft betrat noch jemanden angriff. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang auch, ob sich aus dem Ausruf “Asylanten abzuschlachten” eine planvolle und tatsächliche Tötungsabsicht konstruieren lässt.

Der Geschädigte leidet bis heute

Das wird im Verfahren noch genauer zur Sprache kommen müssen. Bisher stand insbesondere das Schicksal des Geschädigten, Muhammed B. im Fokus. Der aus Sierra Leone über Gambia, die Sahara und das Mittelmeer nach Deutschland geflohene B., leidet bis heute physisch und psychisch unter dem Angriff. Beim Rettungssprung aus dem Fenster zog er sich eine Knieverletzung und eine Reizung einer alten Darm-OP-Narbe zu.

Muhammed B. schilderte dem Gericht, dass er beim Angriff durch Tobias B. Todesangst hatte und er an den Folgen unter anderem durch depressive Verstimmungen, Angstzustände und Unkonzentriertheit immer noch leide. Letzteres behindere ihn vor allem auch bei der Arbeit in einer Schreinerei, in der er beschäftigt ist. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet er infolge der akuten Belastungsreaktion am Tatabend nun an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Vorfall habe dabei alte und abgespaltene Traumata wieder präsent gemacht. Den frühen Verlust der Eltern, die Flucht, die Erfahrungen bei der Überfahrt des Mittelmeers, als B. tote Menschen über Bord werfen musste.

Auch wenn der Angriff im Februar vergangenen Jahres der schwerwiegendste war, war es jedoch nicht der erste rassistisch motivierte. Bereits in der Vergangenheit wurde Muhammed B. beleidigt und gedemütigt. Zweimal wurde er in Kelheim auch schon (aus heiterem Himmel) angespuckt. Der Spuckende damals: Andreas J.

Für den Prozess sind insgesamt elf Verhandlungstage anberaumt. Der vierte findet kommenden Montag statt.

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