Ein Mensch wird vergessen
Das Landratsamt Regensburg vergisst schlichtweg die Existenz eines Hilfsbedürftigen, für den es zuständig ist. Als es von dessen Betreuer in die Fürsorgepflicht genommen wird, reagiert das Sozialamt mit neuerlichen Schikanen gegenüber dem Kranken und mit Vorwürfen gegen den Betreuer.
Es „drängt sich der Verdacht auf, dass der Betreuer, der auch Rechtsanwalt ist, das Verfahren mit der Absicht angestoßen hat, um auf diesem Wege zusätzlich zu der Vergütung als Berufsbetreuer auch noch weitere Einnahmen durch Rechtsanwaltsgebühren zu generieren.“ Das schreibt ein Mitarbeiter im Sozialamt des Landkreises an das Sozialgericht Regensburg. Es geht um sage und schreibe 150 Euro Anwaltsgebühr (netto), die das Sozialamt nicht zahlen will. Und um einen vorhergehenden Rechtsstreit, den der mehr als fragwürdige Umgang des Sozialamtes mit einem psychisch Kranken ausgelöst hat. Der Name des Rechtsanwalts und Berufsbetreuers ist Otmar Spirk.
Sozialamt vergisst psychisch Kranken über vier Monate
Wie kam es zu dem Rechtsstreit? Das Landratsamt Regensburg ordnete im Dezember 2017 die Unterbringung eines psychisch kranken Menschen nach dem Unterbringungsgesetz in der Psychiatrie an – und vergaß ihn anschließend. Schließlich bittet die Psychiatrie um Anordnung einer Betreuung für den Kranken. Ende April 2018 bestimmt das Amtsgericht Spirk zu seinem Betreuer. Dieser fragt seinen neuen Betreuten, was er denn am dringendsten brauche? Er bitte um Zahnpasta zum Zähneputzen. Wie das?
Es stellt sich heraus: Der Betroffene ist völlig mittellos. In der Psychiatrie erhält er zwar Essen, Trinken und medizinische Behandlung, aber sonst nichts . Seinen Bedarf an zum Beispiel Hygieneartikeln muss er selbst finanzieren. Den ihm für seine weiteren Bedürfnisse zustehenden monatlichen sogenannten „Barbetrag zur persönlichen Verfügung“ hatte das zuständige Sozialamt des Landkreises Regensburg das letzte Mal für Dezember – also vor über vier Monaten – gezahlt. Auf die Aufforderung des Betreuers, den Barbetrag nachzuzahlen, reagiert die Behörde denn auch relativ schnell – wobei zunächst vergessen wird, dass der Barbetrag im neuen Jahr von etwa 109 auf 112,32 Euro gestiegen ist.
Und wieder fließt kein Geld…
Dennoch gehen die Probleme weiter: Der nächste Bewilligungsbescheid des Sozialamtes ist plötzlich nur noch für einen Monat, statt wie der vorhergehende für ein halbes Jahr. Ohne jegliche Begründung. Spirk legt gegen die Befristung Widerspruch ein. Das Sozialamt lässt sich Zeit – drei Monate Bearbeitungsdauer sind gesetzlich erlaubt. Und: Es zahlt dem Betroffenen derweil auch kein Geld mehr aus.
Doch der benötigt seinen ohnehin spärlichen Barbetrag dringend. Rechtsanwalt Spirk stellt daher zusätzlich einen Antrag im Schnellverfahren der einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht: Das Sozialamt soll zur vorläufigen Weiterzahlung verpflichtet werden. Das Gericht sieht dafür Erfolgsaussichten und gewährt Prozesskostenhilfe. Nun knickt das Sozialamt ein, der Barbetrag wird nachbezahlt und kommt wieder regelmäßig für mehrere Monate. Auch im Widerspruchsverfahren gegen den befristeten Bescheid bekommt der Betroffene recht.
Bereicherung um 150 Euro?
Nun will Otmar Spirk die ihm zustehende Vergütung für das Schnellverfahren – wie erwähnt sind das stolze 150 Euro netto – nicht von der Justizkasse, sondern vom Sozialamt haben. Woraufhin der zuständige Mitarbeiter – wie oben zitiert – den Rechtsanwalt der ungerechtfertigten Selbstbereicherung bezichtigt. Weil der Beamte anscheinend befürchtet, der Richter sei begriffsstutzig, wiederholt er seine Behauptungen mehrmals. O-Ton:
,,So drängt sich der Verdacht auf, dass hier nicht um die Interessen des Hilfeempfängers, sondern hauptsächlich um die des Betreuers ging. Es erscheint uns daher nicht sinnvoll, den Betreuer in seinem leicht durchschaubaren Vorgehen auch noch zu bestärken. Daher beantragen wir, den Antrag des Bevollmächtigten bezüglich der Kosten zurückzuweisen. Kosten wären ohne das völlig unnötig Verfahren, in dem sich der Betreuer quasi selbst auch zum Bevollmächtigten machte, gar nicht entstanden.“
Der Sachgebietsleiter ist bekannt
Der Mitarbeiter ist kein Unbekannter. regensburg-digital berichtete bereits mehrmals über ihn und seine Untergebenen, zuletzt über einen Fall, bei dem einem Schwerstbehinderten mit erhöhtem Wärmebedarf erst über eineinhalb Monate nach Antragstellung und Klageandrohung Anfang Oktober Geld für Heizöl überwiesen wurde.
Auch in anderen Fällen hat sich der Mann nicht mit Ruhm bekleckert. Dass Spirk der rechtliche Vertreter der Betroffenen war und das Sozialamt jeweils klein beigeben musste, dürfte Hintergrund des aktuellen Schreibens sein.
Auch im aktuellen Fall ist kein Ende in Sicht
Und auch in der aktuellen Angelegenheit geht es weiter: Ende Oktober hat das das Sozialamt die Weiterbewilligung des Barbetrages für den psychisch Kranken erneut aufgehoben und zahlt seit November erneut nicht mehr. Begründung: Die Umstände der Unterbringung hätten sich dahingehend geändert, dass man nunmehr den „persönlichen individuellen Bedarf“ des Kranken ermitteln müsse. Erst danach werde es wieder Leistungen geben.
Die Ermittlung dieses „individuellen persönlichen Bedarfes“ durch das Sozialamt dürfte mehr Kosten verursachen als der Bedarf selbst. Und: Der Bescheid ist rechtswidrig. Anwalt Spirk hat daher erneut Widerspruch eingelegt: Das Bundessozialgericht habe bereits in 2017 geurteilt, dass die „individuelle Bedarfsermittlung“ auch im vorliegenden neuen Sachverhalt rechtswidrig sei, sagt er. Es sei immer der gesetzlich vorgeschriebene „Barbetrag“ zu zahlen. Nun ermittelt und ermittelt das Sozialamt bereits seit über zwei Wochen…
Tom
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Gibt es für solche Sachgebietsleiter keine übergeordnete Aufsichtsinstanz, die dem mal auf die Füße tritt? Die Kosten für diese ganzen willkürlich und scheinbar absichtlich falsch erteilten Bescheide dürften doch vermutlich höher sein, als die “Einsparungen”.
Ronald McDonald
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Für solche Sachgebietsleiter gibt es eine übergeordnete Aufsichtsinstanz, sogar in der eigenen Behörde, die – unzweifelhaft fotogen – bei vielen öffentlichkeitswirksameren Anlässen, als dem hier geschilderten, viel über Sozialstaatlichkeit sonntagsredend in Objektive grinst:
Frau Tanja Schweiger,
Landrätin, zweifache alleinerziehende Mutter, Geliebte des stv. Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern sowie Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, seit neuem Bezirksrätin des Bezirks Oberpfalz http://www.bezirk-oberpfalz.de/desktopdefault.aspx/tabid-44/41_read-3202/
Ex Regensburger
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Es ist schon zum Kotzen, wenn behördlich zuständige Kleingeister sich angesichts von leidenden Hilfebedürftigen – unsachgemäß – wegen ein paar Kröten aufmanteln. Und dann noch vorwerfen, dass Otmar Spirk sich bereichern will. Herr Sachgebietsleiter, es kommt der Verdacht auf, dass Sie sich monatlich an ihrer Kundschaft bzw. den Hilfebedürftigen “bereichern” (nennt man Gehalt). Wie wär’s mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim Jobcenter?
Spaß beiseite: Es ist total ok, wenn man sich beruflich für Arme und Schwache einsetzt und dafür die sowieso knappen Gehälter bekommt. Wer reich werden will, arbeitet woanders (Rechtsanwälte z.B. in der Wirtschaft oder als Insolvenzverwalter oder für Ronaldo). Über Spirks Stundensatz dürften sich so manche Fachanwälte kaputt lachen; das verlangen die für ein Beratungstelefonat.
R.G.
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Viele Gedanken schießen einem angesichts manchen Verhaltens durch den Kopf.
Voran die krude Vorstellung, Tankwarte neideten den Kunden Ihr Auto und den Benzin im Tank, Krankenpfleger den Patienten die medizinische Hilfe und das nackte Leben, Transferleistungs-Sachberarbeiter den Klienten das ihnen Zustehende und deren Rechtanwälten selbst ein bescheidenes Honorar…
Was wäre das für eine Welt?
Wie gut müsste man eine Personalabteilung nennen, die Menschen mit solchen Stimmungen einstellte?
Die gleich danach sich aufdrängende Frage wäre, ob die fiktiven Neider alle Bevölkerungsgruppen mit gleichen Augen ansähen, oder, wie in den traurigen jahren der Zwischenkriegszeit, Menschen mit anderer Hautfarbe, Herkunft oder Religion, oder schlechterem Gesundheitszustand, für weniger wert befänden und aus politischer Überzeugung mitwirkten, diesen weniger materielle Mittel zu gönnen sowie die Helfer der Benachteiligten zu diskriminieren.
Gäbe es bereits wieder gleiche, politisch motivierte Tendendenzen wie damals, wären die Vertreter des heutigen Rechtsstaates, die Ermittler und Richter, als allernächst in ihrer Position Gefährdete zu sein.
Der Rechtsstaat wäre dringend aufgerufen, alsbald eine klare Antwort zu geben, dass er noch da ist, bleiben möchte, und schon allein deshalb im konkreten Fall funktioniert.
R.G. ; )
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Mein Schatzi wirft allerdings ein, falls einmal ein fiktiver (nein, kein echter!) Sachbearbeiter kein Geld für ein Zahnbürstel bewilligen wollte, könnte sein Verteidiger einwerfen, er wusste nicht, wozu man sowas verwende.
Soll’s geben, Büroleute, die stolz drauf sind, dass sie keiner riechen kann.
Piedro
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Es ist wirklich erstaunlich, dass sich diese Person als Sachgebietsleiter halten kann. Unter seiner Agenda wird geltendes Recht zur Beliebigkeit, und Menschen in schwierigsten Lebenssituationen werden ihrer Grundrechte bis hin zur simpelsten Menschenwürde beraubt.
Jemand der es zu verantworten hat, dass ein psychisch kranker Mensch, der sich in stationärer Behandlung befindet, nicht mal ein Stück Seife, eine Zahnbürste und Zahnpasta leisten kann, und das anhaltend, der sollte sich für jeden Cent seines Gehalts schämen. Stattdessen erdreistet sich dieser Mensch zu behaupten, die Intervention hätte lediglich die Interessen des Betreuers betroffen, nicht die eines Menschen, der sich nicht mal mehr die Zähne putzen kann weil in der Sozialbehörde drauf gedingst wird was ihm zusteht. Mehr noch, sie bezeichnen das Verfahren, dass die Behörde zu rechtmäßigem Handeln zwingt und einem Menschen sein Grundrecht auf Existenzsicherung zusprechen muss, damit er sich verdammt noch mal die Zähne putzen kann, als unnötig. Wie überaus erbärmlich! Als Bereichsleiter wiederholt nicht mal das kleine Einmaleins der Gesetzgebung einhalten, weshalb hilfsbedürftige Menschen leiden und Gerichte anrufen müssen, und dann solche Töne anschlagen, das hat was.
Offenbar hat Frau Schweiger kein Problem mit solchen Personalien, ist ja nicht der erste Name der sich in der Berichterstattung wiederholt. Das Wort “verantwortlich” hört sie im Bezug auf das, was im Sozialamt und im Jobcenter ihrer Zuständigkeit passiert, wohl eher nicht gern. Aber man sollte es ihr mal zuflüstern. Es kostet immerhin einiges, wenn das Personal so einen menschenunwürdigen Bockmist baut, und wenn dann mal Kosten anfallen, die nicht von der Allgemeinheit, sondern von der Behörde selbst erstattet werden sollen, sieht das in Büchern natürlich nicht so gut aus. Diese Kosten fallen aber auch an, wenn das Sozialamt nicht selbst zum Handkuss kommt.
Diesen Gestalten ist es nicht mal klar, dass sie Leid verursachen. Wie muss sich ein Mensch fühlen, der in einem Krankenhaus leben muss und anfängt sich vor sich selbst zu gruseln, weil er sich nicht gescheit reinigen kann? Bestimmt ist es ihnen auch nicht klar wie beschämend das für andere ist. In unserem Land darf so was nicht passieren! Das allermindeste wäre eine Entschuldigung und schnellstmögliches handeln im Sinne des Bedürftigen. Aber nein, mit Anstand hat man überhaupt nichts zu tun, man sondert Frechheiten ab und beginnt eine rechtswidrige Bedarfsermittlung um dem Bedürftigen zu zeigen was seine Würde wert ist. Dabei wissen sie ganz genau, dass der nächste Eilantrag auch durchgehen wird, und dann werden sie die Kosten wieder auf die Allgemeinheit umlegen wollen.
hartnäckig
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RG schreibt u.a.:
Wie gut müsste man eine Personalabteilung nennen, die Menschen mit solchen Stimmungen einstellte?
Und genau da und nirgend anders liegt der wunde Punkt !
Der viel gescholtende Herr Sachgebietsleiter wäre wahrscheinlich an anderer Stelle des Amtes ganz gut ( aufgehoben). Aber die Stellenbesetzungen finden ja in aller Regel nicht nach Fähigkeiten und Können statt !!!
Und eine Personalabteilung braucht sich nach aussen nie zu rechtfertigen, selbst dann nicht wenn sie mehrere Fehlbesetzungen produziert !
Hutzelwutzel
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@Ronald McDonald:
Sehr gut geschrieben!! Dafür gibt es viel Lob, denn das sollte auch mal so deutlich geschrieben werden. Frau Schweiger könnte sich also ruhig einmal darum kümmern. Herr Spirk kann einem langsam leid tun. Nur immer mit einem solchen Sozialamt oder auch dem Regensburger JobCenter zu tun haben zu müssen kann schon auf den Keks gehen.
Ex Regensburger
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Nun, Herr Spirk ist ja auch Sozialpädagoge u. da gilt der Grundsatz: “Hilfe zur Selbsthilfe”. Das wäre in diesem Fall die Abschaffung des Jobcenters u. die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dann würde man die Millionen für die Sachbearbeiter sparen u. das Geld für die Zahnpasta wäre jeden Monat auf dem Konto. Aber Herr Spirk hätte – zumindest in diesem Feld – nix mehr zu arbeiten. Hätte doch auch seinen Charme – oder?
(Übrigens tönt die SPD zur Zeit: “Hartz IV gehört abgeschafft”. Bin gespannt auf diesen Plan)
Betreuer
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Für mich ergeben sich aufgrund des Berichtes und des Falles von Herrn Spirk viele Fragen. Wieso sollte der Sozialhilfeträger den Leistungsbezieher vergessen haben. Warum wurde nicht der Sozialdienst des Krankenhauses tätig. Bevor man sich schnell Meinungen bildet und Behörden bzw. Sachgebietsleiter angreift, sollte man den Sachverhalt genauer kennen. Wie Herr Spirk seinen Betreuten vertritt ist für mich nicht verständlich. Warum sucht er nicht das persönliche Gespräch? Von Berufsbetreuern sollte ein gewisses Verhandlungsgeschick erwartet werden, um schnell für den Betreuten Ziele erreichen zu können. Natürlich ist hierfür auch ein Zeitaufwand für die persönliche Betreuung, wie es die betreuungsrechtlichen Bestimmungen vorsehen, erforderlich. Bei Fallbearbeitungen auf schriftlichen Wege blockiert man sich oft selbst. Ich habe diese Erfahrung gemacht, nachdem ich jahrzehntelang Betreute vertreten habe. Ich verstehe dass Landratsamt schon und kann nur bestätigen, dass das Landratsamt alle meine Anträge korrekt und schnell bearbeitet hat. Herr Spirk bekommt als Betreuer eine angemessene Vergütung – entweder auf Staatskosten oder aus dem Vermögen des Betreuers. Im vorliegenden Fall, weil Leistungsbezieher, dürfte der Staat die Kosten des Betreuers übernehmen. Eine zusätzliche Einnahmequelle können sich Betreuer, welche Juristen sind, über ein Gerichtsverfahren erschließen. Auch hier müssten öffentliche Mittel (entweder Landratsamt oder im Rahmen von Prozesskostenhilfe die Staatskasse) eingesetzt werden. Großes Lob an das Landratsamt bei der Prüfung, wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wird!
xy
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Es erhebt sich die Frage, warum Spirk nicht (gebührenfrei) als Betreuer vor das Sozialgericht gezogen ist, sondern (gebührenauslösend – 150,00 EUR) als Rechtsanwalt. Dazu braucht es eigentlich keinen Rechtsanwalt. Ein Betreuer kann das auch.
Lothgaßler
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Nachdem führende Politikerinnen und Politiker sich idR. nicht mit Einzelthemen befassen, wird die Landräting T. Schweiger so kaum ansprechbar sein. Hier bedürfte es eine Auflistung des durch den Verwaltungsbeamten unnütz aufgehäuften Verwaltungsaufwandes, um so rum der Landrätin aufzuzeigen, dass in ihrem Hause weder effektiv (in der Sache fehlerhaft) noch effizient (unnötig langsam und teuer) gearbeitet wird. Das könnte die Chefin zur Reaktion bewegen.
Feuerstein
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+++@Ronald McDonald:
Sehr gut geschrieben!!+++
Vor allen der Hinweis “Geliebte des stv. Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern” war unbedingt geboten, da in diesem Zusammenhang relevant.
+++Herr Spirk kann einem langsam leid tun. Nur immer mit einem solchen Sozialamt oder auch dem Regensburger JobCenter zu tun haben zu müssen kann schon auf den Keks gehen.+++
ich bin sicher, dass Herr Spirk auch denen “auf den Keks geht”.
Ex Regensburger
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An Betreuer: Steht doch im Artikel, warum Spirk juristische Schritte einleiten musste. Wenn das Miteinander-Reden nichts bringt, dann muss man andere Schritte einleiten. Ist auch sinnvoll, wenn kein Geld fließt, obwohl es fließen müsste….
Und vielleicht lernen die Verwaltungen mal dazu; VORAB-Klärungen machen weniger Ärger u. Kosten, als zu mauern u. dann vor Gericht zu verlieren.
Den Rest sollte O. Spirk selbst beantworten, da können wir hier nur Spekulationen anstellen.
Bertl
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Die Landrätin T. Schweiger müßte hier als oberste Vorgesetzte auf den Sachbearbeiter einwirken. Tut sie wohl nicht. Sie übt ihr Amt eben nach eigenen Vorstellungen aus. Eigene Vorstellungen hatte sie auch beim Thema Impfen gegen Diphterie, zu dem sie sich einmal öffentlich äusserte, dass sie ihren Sohn nicht impfen läßt. Das Bayerische Gesundheitsministerium rief dagegen zur Impfung auf. Wie gesagt, sie hat über alles ihre eigenen Vorstellungen.
eingeborener
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Ex – @Betreuer : Gute Frage ! Frau Landrätin Schweiger, wie konnte es passieren, dass Ihr Amt jemanden in die Psychiatrie einweisen lässt und dann vergisst ? Haben Sie schon zur Entschuldigung einen Blumenstrauss nebst dickem Fresskorb an den armen Schlucker dort in Auftrag gegeben ?
Betreuer
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Also, mir ist vollkommen unverständlich, wie ein Betreuer sich selbst bevollmächtigt, um als Anwalt in einem Verfahren tätig zu werden. § 181 BGB (Insichgeschäfte) schließt doch solche Rechtsgeschäfte aus. Ob eine betreuungsrechtliche Genehmigung vorlag, ist unbekannt. Interessant wäre auch zu wissen, in wie vielen Fällen Herr Spirk mit Anträgen bisher gescheitert ist. Gerne “lese ich auch zwischen den Zeilen”, und für mich entsteht hier der Eindruck, dass hier tatsächlich keine Versäumnisse einer Behörde vorliegen. Der zeitliche Ablauf wurde leider nicht genau dargelegt. Unverständlich ist mir, wie eine Landrätin und ihre Behörde so angegriffen wird, ohne eine Stellungnahme des Landratsamtes. Herr Spirk sollte doch die Behörde von allen Datenauflagen befreien, damit sich die Behörde äußern kann. Auf das Krankheitsbild wird in keiner Weise eingegangen. Wieso ist der Betreute noch solange im Krankenhaus und warum hat es Herr Spirk nicht geschafft, eine geeignete Wohn- bzw. Krankeneinrichtung (Unterbringung im Dezember) zu finden? Der Betreute ist also seit 11 Monaten in einem Krankenhaus, möglicher Weise sogar noch auf der geschlossenen Station. Bevor immer gerichtliche Schritte eingeleitet werden, sollte doch überlegt werden, ob der Betreute noch richtig “verwahrt” wird.
R.G.
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@Betreuer
Sie Schreiben:
“Wie Herr Spirk seinen Betreuten vertritt ist für mich nicht verständlich.”
Das weckt in mir Neugier, was Sie besser machen als er. Wir erfahren es:
“Warum sucht er nicht das persönliche Gespräch? Von Berufsbetreuern sollte ein gewisses Verhandlungsgeschick erwartet werden, um schnell für den Betreuten Ziele erreichen zu können.”
und:
“Bei Fallbearbeitungen auf schriftlichen Wege blockiert man sich oft selbst.”
Das würde bedeuten, dass Sie ungeheuerlichen Zuständen das Wort reden, nämlich dass Klienten ZUSTEHENDE aber ausstehende Beträge nur dann bewilligt erhalten, wenn der Betreuer sich ausdrücklich der Verschriftlichung ENTHÄLT, und statt dessen persönlich mit Verhandlungeschick beim Sachbearbeiter vorspricht…
Diskret In irgendjemandes Allerwertesten kriechen und untertänigst für die Klienten um Gnade vor Recht flehen müssen?
Stellt man sich so einen Rechtsstaat vor?
Stefan Aigner
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@Betreuer
Was hier nicht im Detail ausgewalzt wird, hat mit dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen zu tun. Welchen Aufschluss würde das exakte Krankheitsbild bringen, außer Voyeurismus zu befriedigen? Zur Frage, ob ein Betreuer, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist als solcher für den Betreuten auftreten und Gebühren verlangen darf gibt es eine höchstrichterliche BGH-Entscheidung (Er darf.). Zusätzlich liegen mir die entsprechenden (anonymisierten) Schriftverkehre vor – auch zu früheren Fällen. Entsprechend fällt der Bericht aus.
Selbstverständlich hat die Behörde es versäumt, nach Anordnung der Unterbringung weiter ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder sich sonst in irgendeiner Weise zu kümmern. Es mag auch Versäumnisse des Sozialdienstes in der Psychiatrie gegeben haben – doch das relativiert nichts.
Thik
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@Betreuer 15. November 2018 um 08:45
“Wieso sollte der Sozialhilfeträger den Leistungsbezieher vergessen haben.”
Warum sonst wurde nicht zeitig gezahlt?
” Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß … jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, …”
https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51818.htm
“Warum wurde nicht der Sozialdienst des Krankenhauses tätig.”
Oder beispielsweise der Anstaltsgeistliche. Viele hätten hier möglicherweise tätig werden können.
Ein Rechtsanspruch auf die Leistung bestand aber gegenüber dem Landkreis,, nicht gegen irgendwelche Beschäftigten der Psychiatrie oder Wohlfahrtsorganisationen.
“Wie Herr Spirk seinen Betreuten vertritt ist für mich nicht verständlich. Warum sucht er nicht das persönliche Gespräch?”
Es steht geschrieben “Auf die Aufforderung des Betreuers, den Barbetrag nachzuzahlen, reagiert die Behörde denn auch relativ schnell …”
Dabei hätte es bleiben können, wenn dann nicht ein begründungslos befristeter Bescheid ergangen wäre. Ich kann nicht erkennen, dass es Herr Spirk ist, der hier nicht bereit wäre, zu kommunizieren.
“Von Berufsbetreuern sollte ein gewisses Verhandlungsgeschick erwartet werden, um schnell für den Betreuten Ziele erreichen zu können.”
Vordringlich sollen Recht und Gesetz herrschen und zustehende existenznotwendige Leistungen ohne Weiteres ausbezahlt werden. Dann braucht es kein Geschick und kein Gericht.
Aber nehmen wir meinethalben einmal an, es gibt Betreuer mit und ohne Geschick. Kann dann der Betreute auf einem mit Geschick bestehen? Oder gibt es dann zwei Klassen von Betreuten, diejenigen, die mit und die ohne Geschick betreut werden? Wenn man Geschick erwarten darf und das eine Rolle spielt, warum ist es dann nicht gesetzlich als notwendige Qualifikation festgelegt?
“Bei Fallbearbeitungen auf schriftlichen Wege blockiert man sich oft selbst.”
Im Gegensatz zu was?
“Eine zusätzliche Einnahmequelle können sich Betreuer, welche Juristen sind, über ein Gerichtsverfahren erschließen.”
Wir lesen “Das Gericht sieht dafür Erfolgsaussichten und gewährt Prozesskostenhilfe.”
“Großes Lob an das Landratsamt bei der Prüfung, wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wird!”
Welche genau?
Eingeborener
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Hallo angeblicher Ex-@ Betreuer : Lügen haben im Internet kurze Beine ! Im Muster-Vordruck für einen gerichtlichen Betreuer-Ausweis lese ich : ,Der Betreuer vertritt den Betroffenen im Rahmen seines Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich ‘.
Und unter Bundesgerichtshof – Betreuer -Rechtsanwalt finde ich das Urteil vom 14.5.2014 , in dem es heisst : ,Der als Betreuer bestellte Anwalt kann eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn die zu bewältigende Aufgabe sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit.’
Sie halten also die Justiz für zu blöde, um bei ihren Kostenentscheidungen zu wissen, ob etwas eine spezifische Anwaltstätigkeit ist !
Thik
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@Betreuer 15. November 2018 um 17:39
“Interessant wäre auch zu wissen, in wie vielen Fällen Herr Spirk mit Anträgen bisher gescheitert ist.”
Vielleicht kann die Interessengemeinschaft der speziell Spirkinteressierten eine Detektiv beauftragen, der bei der Gelegenheit dann auch erforschen kann, ob der Observierte auch immer seinen Parkschein richtig löst. Die an dem Sachverhalt hier Interessierten können dann ja inzwischen diesen weiter diskutierten, was den Vorteil hat, dass man sich nur damit befassen muss, was Herr Spirk in eben diesem Fall getan hat.
“Gerne „lese ich auch zwischen den Zeilen“, …”
Das steht jedem frei. Auf eigenes Risiko.
“… und für mich entsteht hier der Eindruck, dass hier tatsächlich keine Versäumnisse einer Behörde vorliegen.”
Auch das steht jedem frei und dank der Toleranz des Betreibers, darf hier jeder seine Eindrücke der Welt kundtun, ganz egal, ob dafür ein sachlicher Grund existiert oder nicht. Das finde ich gut.
“Der zeitliche Ablauf wurde leider nicht genau dargelegt.”
Was genau wäre zur Beurteilung von was hier noch wichtig?
“Unverständlich ist mir, wie eine Landrätin und ihre Behörde so angegriffen wird, ohne eine Stellungnahme des Landratsamtes.”
Nur keine Scheu, jeder darf Herrn Fichtl fragen.
pressestelle@landratsamt-regensburg.de
R.G.
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@Betreuer
holt weiter aus:
“Ob eine betreuungsrechtliche Genehmigung vorlag, ist unbekannt. Gerne „lese ich auch zwischen den Zeilen“, und für mich entsteht hier der Eindruck, dass hier tatsächlich keine Versäumnisse einer Behörde vorliegen.”
Wenn Zustehendes nicht bezahlt worden wäre, lägen dann Versäumnisse vor oder nicht?
Lesen Sie übrigens öfters zwischen den Zeilen?
Und gleichzeitig empfehlen Sie, nicht gleich schriftlich zu agieren?
“Herr Spirk sollte doch die Behörde von allen Datenauflagen befreien, damit sich die Behörde äußern kann.”
Wem gilt Ihre Sorge, dem Klienten, der das ihm Zustehende nicht erhielt, oder wem?
“Auf das Krankheitsbild wird in keiner Weise eingegangen. Wieso ist der Betreute noch solange im Krankenhaus”
Weisen Sie sich hiemit als Mensch mit Chefarztfähigkeiten aus.
Sehr interessant. Welchen Mediziner-Abschluss besitzen sie?
“und warum hat es Herr Spirk nicht geschafft, eine geeignete Wohn- bzw. Krankeneinrichtung (Unterbringung im Dezember) zu finden?”
Nach dem Satz soll ich Sie noch für einen Betreuer halten, und nicht eher doch für einen Sachbearbeiter?
“Der Betreute ist also seit 11 Monaten in einem Krankenhaus, möglicher Weise sogar noch auf der geschlossenen Station.”
Aufgrund welcher Qualifikation wollen sie andeuten, wo er sein könnte, und mitentscheiden, auf welcher Station der Klient besser aufgehoben wäre?
“Bevor immer gerichtliche Schritte eingeleitet werden,”
Soso, das “immer” klingt beinahe wie eine alte Rechnung, aber gewiss ist das von Ihnen nicht beabsichtigt.
“sollte doch überlegt werden, ob der Betreute noch richtig „verwahrt“ wird.
Haben Sie Chefarzt- oder Gutachterbefugnisse, dass sie die Entscheidung der ausgebildeten Fachärzte hinterfragen wollen?
Thik
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@xy 15. November 2018 um 08:53
Wenn ein Betreuer für einen Betreuten eine anwaltliche Tätigkeit ausübt, so kann er das, weil er unter anderem die Befähigung zum Richteramt erworben hat, das heißt die entsprechenden Staatsprüfung abgelegt hat. Damit steht ihm die entsprechende Vergütung zu, wie jedem anderen, der diese Qualifikation hat.
Arzt
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Danke für den – wie so oft in dieser Sparte – interessanten und zugleich bestürzenden Artikel. In der Behörde scheint es nicht gerade so zu laufen, wie man sich das als Bürger wünscht.
@R.G.
Man muss nicht Gutachter oder Chefarzt sein, um Fragen stellen zu dürfen – wie z.B. die Frage danach, warum jemand so oder so lange im Krankenhaus bleiben muss. Je nach Frage ist es zwar vielleicht sinnvoll Arzt zu sein, um sie beantworten zu können, aber bestimmt nicht, um die Frage zu stellen. Und Fragen stellen und Entscheidungen Hinterfragen per se ist zunächst mal was ziemlich Berechtigtes – und zeichnet im Übrigen im Wesentlichen die Tätigkeit von Journalisten aus (widersprechen Sie mir, Herr Aigner, wenn ich was Falsches sage). Fragen von vornherein Niedermachen zu wollen mit dem Argument, dass der Fragende nicht die zur Beantwortung erforderliche Fachkompetenz besitzt ist – offen gesagt – grotesk. Der Empfindlichkeit, mit der sie auf bloße Fragen (!) reagieren – die mir auf den ersten Blick auch nicht vollkommen absurd und fern jeglichen Interesses scheinen (wenn auch nicht zwangsläufig ihres Interesses) – dürfte selbst ein Donald Trump nicht leicht das Wasser reichen können. Überlegen Sie mal, was Sie da schreiben.
Betreuer
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Kommentar gelöscht. Offenkundig geht es Ihnen um Diffamierung.
R.G.
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@Arzt
(Zuerst ein Betreuer, jetzt ein Arzt? ; )) Bei dem Tempo haben wir in drei Stunden gar noch einen europäischen Kanzler hier?)
Zuerst DANKE für den Vergleich mit Trump. Ich fühle mich geehrt. Man weiß ja, woher es kommt.
Zum Sachlichen. Ganz klar darf man Fragen stellen.
Die Summe der Fragen eines Postings können allerdings eine Tendenz aufzeigen.
Wenn gleichzeitig zugegeben wird, zwischen den Zeilen zu lesen, und empfohlen, lieber nicht schriftlich mit Sachbearbeitern zu agieren, während der gleiche User hinterfragt, ob der Klient=Patient vom Artikel medizinisch richtig versorgt ist, wobei nebenbei angedeutet wird, auf welcher Abteilung der auf seinen Betrag Wartende vielleicht untergebracht sei, danach noch dem Rechtsanwalt nahegelegt wird, nicht IMMER zu klagen, sondern…
…dann hoffe ich, die Vorgesetzten diverser Sachbearbeiter lesen hier,um die Arbeitsplatzbeschreibungen zu präzisieren, wo die Kompetenz auf konkreten Stellen beginnt und wo sie endet, und was die Kernaufgabe eines jeden Angestellten ist.
Nicht, dass jemand mit mittlerer Qualifikation aber der poltischen Ambition, allein als Oberentscheider agieren zu wollen, ob ein konkretes (vielleicht gar zugewandertes) Leben ärztliche Leistungen, soziale Unterstützungen und Zuwendungen irgendwelcher Art zu erhalten berechtigt sein solle, an einem Arbeitsplatz mit dem Zusatz “Sozial-“sitzt.
@Herr Rechtsanwalt Spirk, bitte antworten Sie mir nicht, ich frage ja nicht aus Neugier und geoutet sehen will ich schützenswerte Personen erst recht nicht:
Werden “Inländer” und Zugewanderte, Gesündere und Kränkere, gewiss von Sachbearbeitern gleich behandelt?
Thik
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@Arzt 15. November 2018 um 20:28
Ohne dem Betreiber vorgreifen zu wollen, vermute ich, dass dieser Fragen ebenso wie Schreiben und vieles Anderes als berufserforderlich anerkennen würde, aber als nicht ausreichend. Das Gefragte sollte schon auch relevant sein und das Geschriebene Sinn machen.
“… auf den ersten Blick auch nicht vollkommen absurd und fern jeglichen Interesses scheinen …”
Das ist doch ein schöner Anfang. Woran erkennt man, dass gerade diese Fragen des Mitdiskutanten “Betreuer” wichtig sind? Wodurch drängen sie sich auf?
Thik
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@xy 15. November 2018 um 08:53
Entschuldigung, aus meinem Beitrag vom 15. November 2018 um 20:20 ist ein wesentliche Punkt noch gar nicht klar geworden. Bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe prüft das Gericht nicht nur, wie schon im Artikel erwähnt, die Erfolgsaussichten, sondern auch, wie es die Juristen in gewohntem Verbalsubstantivismus nennen, die “Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts”. Auf Bayerisch: ob’s an sechan Advokate nachadn a wirckle braucht.
Jedenfalls dem hier zitierten Aussagen des Landratsamtes ist keinerlei, sachliche Begründung zu entnehmen, warum es sich hier um einen einfachen Fall handeln könnte, in dem ein rechtskundiger Beistand nicht erforderlich ist. Eine Fachbehörde, die fachlich nichts zu sagen hat, sondern sich in persönlichen Anwürfen und Verdächtigungen ergeht passt sehr gut zu den gravierenden Fehlern bei der Auszahlung existenznotwendiger Leistungen.
Arzt
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@Thik
Sie zitieren mich richtig, ich habe geschrieben, dass die Fragen von @Betreuer „… auf den ersten Blick auch nicht vollkommen absurd und fern jeglichen Interesses scheinen …“.
Trotz dieses korrekten Zitats schaffen sie es nur zwei Sätze später, zu behaupten, ich hätte etwas gänzlich anderes gesagt, nämlich dass die Fragen von @Betreuer “wichtig” seien. Ich habe nirgends geschrieben, dass dessen Fragen wichtig sind – bitte bei den Tatsachen bleiben. Oder gilt für sie etwa “nicht vollkommen absurd” = “wichtig”? Da liegen doch schon Welten dazwischen.
Ich bin lediglich generell der Ansicht, dass es weniger die Pflicht eines Fragestellers ist, zu begründen, weshalb er seine Frage stellt, als vielmehr die Pflicht desjenigen, der eine Frage unterdrücken möchte, zu begründen, weshalb sie nicht gestellt werden soll. Eine solche Begründung hat @R.G. nicht geliefert. Und solange kein sehr guter Grund auf dem Tisch liegt, weshalb eine Frage nicht gestellt werden soll, bin ich der Ansicht, dass es schlicht und einfach ausreicht, dass die Antwort jemanden (in diesem Fall @Betreuer) interessieren würde, um sie zu rechtfertigen. Ob man die Frage dann beantworten will, kann der Gefragte ja gerne selbst entscheiden – aber bereits Fragen an sich verächtlich zu machen (wie @R.P. das tat) ist kein besonderes Zeichen von Diskussionsfähigkeit.
@R.G.
Sie legen nahe, dass ich “@Betreuer” sei. Bin ich nicht. Ich bin kein Betreuer, war ich auch nie (und habe auch nie vor, einer zu werden), ich bin Arzt. Glauben Sie wirklich, ich habe es nötig, unter zwei Namen zu schreiben? Offenbar schon, aber ich kann Sie beruhigen: dem ist nicht so.
Aber es sagt viel auch über Ihre Diskussionsfähigkeit aus, wenn Sie Ihre Replik damit einleiten, ihrem Diskussionspartner grundlos irgendwelche Dinge zu unterstellen – offenbar allein deshalb, weil er anderer Meinung ist als Sie. Muss ich Ihnen deshalb gleich unterstellen, dass sie z.B @Thik unter anderem Namen wären? Nein. Meine Vorstellungskraft ist schließlich nicht so begrenzt, dass ich mir nicht vorstellen könnte, dass gleich zwei Leute anderer Meinung sind als ich – oder sogar noch mehr. Ich kann damit gut leben.
Zum “Sachlichen” schreiben Sie, das man natürlich Fragen stellen dürfe. Schön, da wären wir uns ja dann doch einig. Sie schreiben ferner, dass die “Summe der Fragen eines Postings […] allerdings eine Tendenz” aufweisen könnten. Ja. Könnten Sie. Und? Rechtfertigt für mich trotzdem nicht, die Fragen auf ähnlich unsachliche Weise zu verhöhnen, wie Sie es mir unterstellen, jemand anderes zu sein. Dem Rest ihrer Ausführungen zum “Sachlichen” kann ich leider nicht wirklich entnehmen, was Sie damit zum Ausdruck bringen wollen.
Aber hierauf möchte ich auch noch eingehen – sie schreiben (an @Betreuer) “Nach dem Satz soll ich Sie noch für einen Betreuer halten, und nicht eher doch für einen Sachbearbeiter?”
So wie ich nicht “@Betreuer” bin, muss “@Betreuer” auch kein Sachbearbeiter in irgendeiner Behörde sein, wie sie es vermuten – ein ziemlich paranoider Gedanke, wie ich finde, nur weil er derartige Fragen stellt. Als Arzt habe ich immer wieder mit Betreuern zu tun, und da gibt es ein weites Spektrum von hoch engagierten, fachlich kompetenten und sehr auf ihre Betreuten bezogenen Betreuer (und Betreuerinnen) und leider umgekehrt auch eine viel zu große Zahl an solchen, die sich wie ein Vormund verhalten (also bevormunden, statt zu unterstützen) und sich weder einfühlsam noch kompetent oder professionell im Umgang mit ihren Betreuten zeigen und meines Erachtens auch ihre Kompetenzen mitunter klar überschreiten. Aber nur, weil ein Betreuer einen – ich sage mal – vielleicht “angepassteren” und weniger konfliktbereiten Umgang mit Behörden pflegt, als Herr Spirk das tut, muss man ihm nicht gleich unterstellen, selbst Sachbearbeiter einer solchen Behörde zu sein.
R.G.
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@Arzt
Leider habe ich nicht gedacht oder geschrieben, Sie wären ident mit Betreuer. Die Idee, ich halte sie für Betreuer, kommt aus Ihnen ganz allein.
Zu Ihrer angegebenen Qualifikation als Arzt.
Mir ist es gleichgültig, ob jemand mit dem Nicknamen Arzt auftritt oder sich Arzt nennt, weil er den Beruf des Mediziners erstudierte, in beiden Fällen erwarte ich mir in einer Diskussion um einen benachteiligten Klienten/Patienten, auf den/die Patienten zentrierte Postings oder sonstige Aussagen, die mit dem Arztberuf causal in Zusammenhang stehen…
@Betreuer
Ihre Frage:
“Wieso ist der Betreute noch solange im Krankenhaus und warum hat es Herr Spirk nicht geschafft, eine geeignete Wohn- bzw. Krankeneinrichtung (Unterbringung im Dezember) zu finden? Der Betreute ist also seit 11 Monaten in einem Krankenhaus, möglicher Weise sogar noch auf der geschlossenen Station.”
Ich wünschte mir, das Andeuten einer geschlossenen Station möge der Amtsleiter lesen.
Sie schreiben weiter:
“Bevor immer gerichtliche Schritte eingeleitet werden,…”
Die gerichtlichen Schritte beziehen sich auf aus- und zustehende Zahlungen.
“…sollte doch überlegt werden, ob der Betreute noch richtig „verwahrt“ wird.”
Sieht das Gesetz vor, dass nur dann gezahlt werden soll, wenn ZUERST (Von wem? Vom Sachbearbeiter? Von in Foren schreibenden Betreuern anderer Klienten?) überlegt und für gut befunden wird…
” ob der Betreute noch richtig „verwahrt“ wird.”
???
eingeborener
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@Arzt: Der angebliche @Betreuer weist alle Merkmale eines Internet-Trolls vermutlich der betroffenen Behörde auf: 1.Das Opfer, der psychisch Kranke, interessiert ihn positiv rum null, nur negativ rum seine Frage, warum ist der in der Psychiatrie, vlt. selber schuld ? 2. Sein Ziel ist, den Aufdecker der Sauerei madig zu machen 3. Dazu gibt er sich als Betreuer (Fachmann) aus, hat aber null Betreuer-Kenntnis siehe zB. seine Lüge, ein Betreuer brauche doch die Genehmigung des Betreuungsgerichts , um für den Betreuten klagen zu dürfen – obwohl offenbar die Genehmigung von Gesetz wegen da ist 4. Die betroffene Behörde hebt er in den Himmel, die habe seiner Erfahrung nach immer korrekt gehandelt . “Immer korrekt”, das gibts rein menschlich gar nicht…5. Dass ihn rd wegen schliesslich offenkundigen Diffamierungsversuchs gespert hat, bestätigt das.
Thik
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@Arzt 16. November 2018 um 21:15
“Oder gilt für sie etwa „nicht vollkommen absurd“ = „wichtig“?”
Eine sehr gute Näherung ist “nicht fern jeglichen Interesses = wichtig”.
Warum sollen den am Thema interessierten nun also die Fragen, von Betreuer interessieren?
Arzt
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@R.G.
– Ihr Kommentar vom 17.11.18:
“@Arzt
Leider habe ich nicht gedacht oder geschrieben, Sie wären ident mit Betreuer. Die Idee, ich halte sie für Betreuer, kommt aus Ihnen ganz allein.
– Ihr Kommentar vom 15.11.18:
“@Arzt
(Zuerst ein Betreuer, jetzt ein Arzt? ; )) ”
… weiterer Kommentar erübrigt sich für mich.
@eingeborener
Ich kann Ihre Argumentation zwar durchaus nachvollziehen, allerdings ist meine Erfahrung wie bereits erwähnt leider die, dass fehlende Fachkenntnisse, blinde Behördenkooperation oder mangelnde Rücksicht auf die Bedürfnisse der Betreuten keineswegs ein Beleg dafür sein müssen, dass so jemand ja (z.B. mangels Eignung) keinesfalls Betreuer sein könne. Das würde man sich zwar so wünschen, entspricht meiner Erfahrung nach aber leider nicht immer der Realität.
Zudem zeichnen Sie (zumindest meinem Eindruck nach) damit – etwas überspitzt ausgedrückt – das Bild “Betreuer gut, Behörde böse”. Und diese Pauschalisierung wird der Realität sicher nicht gerecht. Wie gesagt, zumindest was die Betreuer angeht, sind die sicher nicht ausnahmslos immer “die Guten” und auch auf Behördenseite unterstelle ich jetzt mal, dass es dort sicher auch kompetente und engagierte Sachbearbeiter gibt, denen an den Bedürfnissen der Betreuten gelegen ist. Wenn das auch bestimmt nicht auf alle dort zutrifft.
Eingeborener
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@Arzt, ja, das gute Betreuer/böse Behörde Schema halte ich auch für unzutreffend. ABER: Im konkreten Fall fällt fortgesetzte Ignoranz der Bedürfnisse von Hilfsbedürftigen auf. Und das ist nur ein Bruchteil, was in diesem Sozialamt nicht stimmen dürfte , der Personenkreis hier zeichnet sich ja durch besondere Hilflosigkeit aus und traut sich nicht an die Öffentlichkeit. UND : Es gibt auch sowas wie strukturelle Gewalt in Ämtern gegen Hilfsbedürftige, siehe die Jobcenter, die ihre Klientel mit Argusaugen beobachten und sanktionieren.
Thik
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@Arzt 17. November 2018 um 14:43
“… zumindest was die Betreuer angeht, sind die sicher nicht ausnahmslos immer „die Guten“ …”
Eben darum kommt es, wenn man an Erkenntnis gewinnen will darauf an, bei jedem Fall auf die Fakten des Falls zu sehen, wenn man erkennen will, wer hier “die Guten” sind.
“Aber immer ist es nicht so”, ist zwar praktisch immer wahr, aber eben deswegen praktisch immer völlig uninteressant, denn das wusst man sowieso schon.
Im Übrigen, siehe hier
https://www.regensburg-digital.de/betreuungsrichter-wegen-befangenheit-abgesetzt/08082018/
Thik
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@Arzt 16. November 2018 um 21:15 | #
“… die Pflicht desjenigen, der eine Frage unterdrücken möchte, zu begründen, weshalb sie nicht gestellt werden soll. Eine solche Begründung hat @R.G. nicht geliefert.”
Will er denn Fragen unterdrücken?
“Ob man die Frage dann beantworten will, kann der Gefragte ja gerne selbst entscheiden – aber bereits Fragen an sich verächtlich zu machen (wie @R.P. das tat) ist kein besonderes Zeichen von Diskussionsfähigkeit.”
Ich bitte um Erläuterung.
Mathilde Vietze
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Zu “Betreuer” – Vielen Dank für Ihren Kommentar; es tut gut, wenn jemand einmal
ganz sachlich eine Angelegenheit aus einer anderen Perspektive sieht.
Markus Frowein
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@ Betreuer & @ Arzt
Nachdem Sie die Diskussion nunmehr ausreichend “entzerrt” haben, möchte ich, wie
sicherlich auch manch anderer Kommentator, zum eigentlichen Thema zurückkehren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass wir es hier mit einem Sachgebietsleiter zu
tun haben, der wiederholt gegen Bestimmungen verstößt, seine Kompetenzen über-
schreitet, kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vom Zaun bricht und Gegner diffamiert.
Bestimmt habe ich noch einige Punkte in dieser sehr komplexen Sachlage vergessen.
Ich würde in diesem Falle weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen vorschlagen.
Was meinen Sie dazu?
Thik
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@Eingeborener 15. November 2018 um 19:42
“Sie halten also die Justiz für zu blöde, um bei ihren Kostenentscheidungen zu wissen, ob etwas eine spezifische Anwaltstätigkeit ist !”
Es kann natürlich grundsätzlich schon sein, dass die Justiz fehlerhaft zu Lasten des Amts entscheidet. Hier sehe ich aber nur zwei Möglichkeiten. entweder gibt es 1) zusätzlich eine rechtliche Analyse und sachliche Begründung des Landratsamtes, die uns (die) Herr(en) Aigner oder Spirk absichtlich vorenthalten, oder es gibt 2) nur die zitierten substanziierten Verdächtigungen. Ich halte Nr. 2 für so weit überwiegend wahrscheinlich, dass ich mir daher hier eine entsprechende Frage spare.
Thik
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@Mathilde Vietze 17. November 2018 um 19:19
“Zu „Betreuer“ – Vielen Dank für Ihren Kommentar; es tut gut, wenn jemand einmal ganz sachlich eine Angelegenheit aus einer anderen Perspektive sieht.”
Darf ich davon ausgehen, dass Sie derart “ganz sachlich” über eine “andere Perspektive” aufgeklärt, nun auch das Landratsamt “schon verstehen” können?
Wie erläutert, haben mir nämlich die Frage von Betreuer bisher keine wesentliche Erkenntnis gebracht. ich bitte daher darum, mich auch an der Erleuchtung teilhaben zu lassen.
erich
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einfach keine Steuern und Abgaben mehr zahlen, dann wird der feine Herr Sachgebietsleiter selbst ganz schnell zum Prekariat, jedes System, mag es auch noch so geisteskrank sein, hat seine Sollbruchstelle, es müssen nur genug das gleiche Ziel verfolgen!
Thik
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Entschuldigung, im Beitrag vom 18. November 2018 um 13:32 sollte es natürlich heißen “nur die zitierten unsubstanziierten Verdächtigungen”.
Thik
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@Markus Frowein 17. November 2018 um 23:28
“Zusammenfassend kann man sagen, dass wir es hier mit einem Sachgebietsleiter zu tun haben, der wiederholt gegen Bestimmungen verstößt, …”
Das ist sehr milde ausgedrückt, den hier wurden nicht “nur” Verordnungen oder Gesetze ignoriert, sondern der Kern der im Grundgesetz festgelegten Werteordnung unserer Gesellschaft.
“Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html
Die es eigentlich nun wirklich besser wissen müssten, wie die Wirklichkeit aussieht ziehen es aber vor, sich in das Obergeschoss des Elfenbeinturms zurückzuziehen
“Demgegenüber macht die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsstreit einen entscheidenden Unterschied aus. Es ist von Verfassungs wegen auszuschließen, dass der Beklagte sich um der daraus folgenden Einsparung willen bewusst gesetzeswidrig verhält.”
http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KSRE167071505&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Thik
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@erich 18. November 2018 um 14:13
“einfach keine Steuern und Abgaben mehr zahlen, dann wird der feine Herr Sachgebietsleiter selbst ganz schnell zum Prekariat, … ”
Das kann ich nicht nachvollziehen. Schwierigkeiten bekommt der Steuerschuldner.
Unter gewissen Umständen kann der zwar mit dem Amt verhandeln, aber da geht es um andere Größenordnungen als die Peanuts einiger Barbeträge. Auch kostet der Anwalt mehr als 150 EUR, aber das spielt der auch wieder ein. https://de.wikipedia.org/wiki/Matth%C3%A4us-Effekt
Arzt
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@Markus Frowein
“Ich würde in diesem Falle weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen vorschlagen.
Was meinen Sie dazu?”
Ich meine dazu, dass das ein netter Vorschlag ist, der leider nur bei denjenigen, die dafür in der Verantwortung stünden, dem Sachgebietsleiter auf die Finger zu schauen (oder ggf. auf selbige draufzuklopfen), wohl wenig Gehör finden wird.
Aber immerhin ist zu hoffen, dass die hiesige Berichterstattung – die ja nicht nur in diesem Fall sondern generell zum Themenkomplex der Umsetzung des Sozialrechts in Regensburg inzwischen mit betrüblicher Regelmäßigkeit Missstände aufzeigt – ein kleines bißchen an Druck aufbaut und Abläufe beeinflusst – einfach dadurch, dass diese Abläufe der Öffentlichkeit nicht mehr ganz so verborgen bleiben, wie das ansonsten üblicherweise der Fall wäre.
Das meine ich dazu.