07 Mrz2008
Ein Frauenschreck im Morgengrauen
Tränen halfen nichts – Schülerin entlarvt den zeigefreudigen Ekrem B. (54) .
Als die 52jährige Berta T. (alle Namen geändert) Anfang Januar in der Regensburger Innenstadt so gegen sieben Uhr mit ihrem Zamperl Gassi ging, stand plötzlich ein Mann im olivgrünen Parker vor ihr. Unvermittelt öffnete er seine Jacke und zeigte der verschreckten Frau sein entblößtes „Teil“. Schnell vom ersten Schreck erholt, begann Berta laut zu schreien und attackierte den Sittenstrolch so mit ihrer Tasche, dass dieser das Weite suchte. Erkennen konnte sie den Mann nicht, da er die Kapuze seines Parkers tief ins Gesicht gezogen hatte.
Just in dieser Zeit war eine zwölfjährige Schülerin auf dem Weg zur Bushaltestelle. Auf den Vorfall aufmerksam geworden verständigte sie über ihr Handy ihre Mutter, eine Polizistin. Kurz darauf traf sie wieder auf den Mann, der inzwischen im Bus saß. Die inzwischen eingetroffenen Polizeibeamten konnten den Unhold festnehmen und zur Polizeiinspektion bringen.
Gestern gab es vor Strafrichter Jürgen Hüttinger ein Stelldichein der Beteiligten. Auf der Anklagebank saß der 54jährige Ekrem B., der gegen einen Strafbefehl über 50 Tagessätze Einspruch eingelegt hatte.
Mit einem Wortschwall nach dem anderen – bei dem selbst der Dolmetscher Mühe hatte zu übersetzen – bestritt er die ihm vorgeworfene Tat. Es sei vielmehr – so seine Einlassung – an der Frau vorbei mehr gerannt als gelaufen, um den Bus noch zu erreichen.
Der Richter war skeptisch und die Staatsanwältin glaubte ihm kein Wort. Doch auch deren deutlicher Hinweis, dass er bei weitem nicht mehr so billig davon komme, wenn die Beweisaufnahme – unter anderem mit dem Schulmädchen als Zeugin – seine „Zeigefreudigkeit“ bestätige, entlockten ihm kein Geständnis.
Zwar musste Berta einräumen, dass sie den Unhold von damals im Angeklagten nicht wieder erkenne. Auch beschrieb sie eine Gestalt, die so gar keine Ähnlichkeit mit Ekrem hatte. Aber im Gegensatz zu ihr konnte die Zwölfjährige – während deren Vernehmung der Angeklagte von der Verhandlung ausgeschlossen wurde – sichere Angaben machen. So war der Angeklagte weit und breit der einzige, der einen solchen Parker trug. Damit konnte sie auch den Polizeibeamten im Bus den „Richtigen“ zeigen. Überdies war gegen ihn – so der Vorhalt der Staatsanwältin – vor Jahren schon einmal ein gleich gelagertes Ermittlungsverfahren anhängig, das jedoch eingestellt wurde.
In ihrem Plädoyer machte die Staatsanwältin ihre Ankündigung, dass es „teuerer werden würde“ wahr und beantragte 80 Tagessätze zu je 30 Euro. Da halfen Ekrem auch seine Tränen nichts, das Urteil dementsprechend aus.