11 Mrz2008
Echt witzig – dieser schale Beigeschmack
Es ist witzig, was eine Tageszeitung in dieser Stadt betreibt. Gestern lese ich dort in Bezug auf Herbert Schlegl (Rücktritt wegen „Kanake”) einen Kommentar. Profund und mutig wird dort festgestellt: „Hätte Schlegl am vergangenen Montag oder Dienstag seinen Rücktritt erklärt, es wäre für die Regensburger erklärbar, einleuchtend gewesen.” Richtig! „Jetzt hat die Affäre einen äußerst schalen Beigeschmack”, erfahre ich weiter. Richtig! „Der Schaden ist nicht wieder gut zu machen.” Diese Meinung teile ich nicht. Denn die Zeit, zu der Herr Schlegl noch mit höchstem Segen verbal um sich schlagen und gegenüber manchen Personen regelrecht Rufmord betreiben konnte, war für den einen oder anderen schlimmerer Schaden, als es sein zögerlicher Rücktritt für die CSU ist.
Echt witzig – dieser schale Beigeschmack
Aber das ist nur eine kleine Kritik an diesem hervorragenden Kommentar, dem ich hinzufügen darf: Hätte diese Tageszeitung Herbert Schlegl am Dienstag nicht noch ein Interview eingeräumt, in dem sie – wider besseren Wissens – kein Sterbenswörtchen über seinen Verbalausfall verloren hat, wäre dieser Kommentar für mich wirklich „erklärbar, einleuchtend gewesen”. So hinterlässt er bei mir einen „äußerst schalen Beigeschmack”. Aber zum Glück ist kein Schaden entstanden, der „nicht wieder gutzumachen” wäre. Denn, was diese Tageszeitung manchmal treibt, hat man ja schon lange genug gewusst. Echt witzig!
(Ent)spannende Lektüre!
Huber
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Wenn die MonopolZeitung (MZ) am vergangenen Dienstag bewusst die Entgleisung des Fraktionsvorsitzenden dem Leser verschwieg, diesem Politiker aber die Plattform eines Interviews bot, sehe ich darin einen demokratiewidrigen Versuch des Verlegers, den Leser hinters Licht zu führen.
Damit in der freien Marktwirtschaft Wettbewerb funktioniert, braucht es Kartellrecht und Kartellwächter und, wo Monopole entstanden sind, Regulierungsbehörden und Regelungen, damit Wettbewerb entsteht. Die EU nimmt solche Aufgaben bereits ernster als opportunistische Bundespolitiker. Das demokratisch so wichtige Funktionieren freier Presse und des Wettbewerbs auf lokalen Pressemärkten sollte als Schutzaufgabe für Gesetzgebung und Rechtsprechung im Grundgesetz besser verankert werden.
Gesetzlich könnten Redaktionsstatute verlangt werden, die die Allmacht jedes Verlegers begrenzen. Dann hängt es nicht mehr allein vom Verleger ab, sondern auch vom professionellen Ethos der Redakteure, ob Informationen so weggelassen oder frisiert werden, dass der Leser manipuliert wird.