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Dultbesucher verrichtete Notdurft am Polizeiauto

Polizeiinspektion Regensburg Nord PRESSEBERICHT vom 19.05.2016 

Auffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen

Ein Auffahrunfall auf der Frankenstraße auf Höhe der Schweinfurter Straße führte am Mittwoch um 16.20 Uhr zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Ein 26jähriger Pkw-Fahrer übersah ein vor ihm stehendes Fahrzeug und fuhr auf seinen Vordermann auf. Der Aufprall war so heftig, dass dieser Pkw noch auf zwei weitere Autos geschoben wurde. Der Unfallverursacher wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht, es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 31.000 Euro. Ein langer Stau auf der Frankenstraße zur Berufsverkehrszeit war die Folge.

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Dultbesucher verrichtete Notdurft am Polizeiauto

Ein 22jähriger Dultbesucher hatte am Mittwoch um 22.50 Uhr große Eile, seine Notdurft zu verrichten. Anscheinend fand er jedoch keinen besseren Platz, als ein vor der Polizeidienststelle am Protzenweiher geparktes Streifenfahrzeug. Der 22jährige pinkelte gegen die Heckklappe des Fahrzeuges, er wurde von Beamten dabei beobachtet und festgenommen. Was den jungen Mann zu seiner Tat veranlasste, ist noch nicht bekannt. Ein Alkotest ergab, dass er nüchtern war und damit übermäßiger Alkoholgenuss als Grund für sein anormales Verhalten ausscheidet. Er wird wegen Beleidigung angezeigt.

Sturz mit dem Fahrrad vor Polizeidienststelle

Am Mittwoch um 23.25 Uhr beobachteten Polizeibeamte eine 20jährige Radfahrerin, als sie Am Protzenweiher bei der PI Regensburg Nord vorbeifuhr. Auffällig war dabei, dass sie auf ihrem Rad auch noch ihre 19jährige Bekannte transportierte. Dies war anscheinend zu viel Gewicht, die junge Frau verlor das Gleichgewicht und stürzte auf Höhe eines Dienstfahrzeuges auf die Fahrbahn. Die Frauen blieben unverletzt, als die Beamten zu Hilfe eilten, stellten sie jedoch fest, dass die 20jährige alkoholisiert war. Ein Alkotest ergab knapp 1,8 Promille, es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die junge Frau wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.

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Kommentare (3)

  • Blechkleid

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    Interessante Frage, kann man den Allerwertesten eines Automobils überhaupt beleidigen?

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  • Lothgaßler

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    Es wird sich schon ein Staatsanwalt finden, der einen Strafbefehl wegen “Beleidigung” ausstellt. Majestätsbeleidigung kann es nicht sein, es wird wohl das Auto mit der nicht im Wagen sitzenden Besatzung gleichgesetzt werden. Das Konstrukt ist wackelig, aber wenn schon eine Festnahme vorgenommen wurde, dann muss jetzt das Gesicht gewahrt werden. Ich kenne Hausecken und Fensterbänke, gegen die wird ständig gepinkelt. Scheinbar ist das aber keine Beleidigung der Hausbewohner, sondern ein Kavaliersdelikt.

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  • erich

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    ist doch ok wenn jemand seine Meinung über den Staat zum Ausdruck bringt!

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Kommentare sind deaktiviert

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