17 Feb2011
Donaumarkt: Bebauung ohne Umweltprüfung
Schnell soll es gehen mit der Investorensuche und Bebauung am Donaumarkt. Der Gewinn wird dringend für den Bau von Sozialwohungen gebraucht. Die Dömges AG hat kürzlich den Wettbewerb zur Planung von rund 250 Wohnungen an der Plato-Wild-Straße gewonnen. Die Kosten sollen unter anderem aus dem Donaumarkt-Erlös finanziert werden.
Dieser Umstand – schnell und möglichst gewinnbringend soll es gehen – wurde bereits bei einer Stadtratssitzung am 18. Januar mehrfach betont. Damals wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Donaumarkt beschlossen und – damit sich das Ganze noch mehr beschleunigt – wurden gleichzeitig zwei Bauvorbescheide positiv beschieden. Über deren Sinn oder Unsinn wurde heftig diskutiert, aber letztlich setzte sich die Mehrheit gegen Freie Wähler, ödp und Linke durch.
Bisherige Bürgerbeteiligung reicht dem Stadtrat
Nun wird der Bebauungsplan im so genannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt. Das bedeutet: der Flächennutzungsplan kann ohne aufwändiges Verfahren redaktionell angepasst werden. Und es bedeutet: eingeschränkte Bürgerbeteiligung. Es ist zwar noch eine Informationsveranstaltung geplant, ansonsten aber ist man im Stadtrat der einhelligen Ansicht, dass eine ausreichende Bürgerbeteiligung bereits 2006 stattgefunden hat. Damals wurde der – im wesentlichen noch heute vorgesehene – Entwurf zur Bebauung vorgestellt: Wohnungen, ein zwölf Meter hohes 120-Betten-Hotel, Gastronomie und ein Nahversorger mit 900 Quadratmetern Verkaufsfläche.“Keine erheblichen Umweltbelange betroffen”
Möglich ist dieses beschleunigte Verfahren unter anderem deshalb, weil die Stadt eine Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht für notwendig erachtet. „Wenn keine erheblichen Umweltbelange betroffen sind, kann auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichten werden“, so die Auskunft des städtischen Planungsamtes. Was wird nun bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht. Im entsprechenden Gesetzestext heißt es:„Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Sie wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.“Hört sich eigentlich sinnvoll an, das zu untersuchen. Indes: All diese Belange scheinen am Donaumarkt nach Auffassung der städtischen Planer nicht berührt zu sein, oder, wie es ebenfalls im Gesetzestext heißt, sich „im üblichen Rahmen“ zu bewegen. Man verzichtet also auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und vermeldet das im städtischen Amtsblatt. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften findet sich dort ein kurzer Satz. Ebenso wird in einer äußerst knapp gehaltenen Pressemitteilung darauf hingewiesen. Näher begründet wird der Verzicht auf eine Umweltprüfung nicht.