DNA-Test „eindeutig“: Mutmaßlicher Vergewaltiger vom Donaupark in U-Haft
Über zwei Jahre nach der Vergewaltigung einer Studentin im Donaupark konnte nun ein dringend Tatverdächtiger festgenommen werden. Den Erfolg brachte eine DNA-Reihentestung.
Er ist 33 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft und Vater einer kleinen Tochter – der Mann, den Kripo und Staatsanwaltschaft dringend verdächtigen, am Abend des 2. November 2020, gegen 21 Uhr, eine Studentin im Regensburger Donaupark mit einem Revolver bedroht und anschließend vergewaltigt zu haben.
Eine DNA-Spur, die damals an der Hand des Opfers sichergestellt werden konnte stimmt laut Polizeivizepräsident Thomas Schöninger „zweifelsfrei“ mit einem Abstrich überein, der kürzlich von dem Mann genommen werden konnte. Seit Freitag sitzt er in Untersuchungshaft.
Mehrere Frauen mit der Waffe bedroht
Die Tat sorgte für monatelange intensive und öffentlichkeitswirksame Ermittlungen mit Plakaten, Fahndungsaufrufen und mehrfachen Presseterminen. Da ein Mann, auf den dieselbe Beschreibung passte, bereits am 30. und 31. Oktober mit vorgehaltener Waffe versucht hatte, zwei andere Frauen im Stadtgebiet zu sexuellen Handlungen zu zwingen, vermutete die Polizei von Anfang an einen Serientäter. Etwas später wurde von einer weiteren Frau ein ähnlicher Vergewaltigungsversuch im Stadtwesten gemeldet.
Bei den Ermittlungen kamen Mantrailing-Hunde zum Einsatz, Videoaufnahmen im Stadtgebiet wurden ausgewertet und Daten von Mobilfunkmasten. Waffenhändler wurden von Beamten der eigens gegründeten „Ermittlungsgruppe West“ vernommen, um die Herkunft des Revolvers zu klären.
Eine Belohnung von 3.000 Euro wurde ausgesetzt. Mehrfach wurden mutmaßliche Tatverdächtige festgenommen, aber am Ende wieder freigelassen. Kurz gesagt: All diese Ermittlungsansätze liefen ins Leere.
Einladung zum DNA-Test: Täterbeschreibung und genetische Merkmale
Den Erfolg brachte nun eine DNA-Reihentestung, zu der im Februar 2021 und im Mai 2022 insgesamt 742 Männer gebeten wurden. „Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen“, wie Staatsanwalt Sebastian Stitzinger erläutert.
Im konkreten Fall habe dabei zunächst örtliche Nähe und Täterbeschreibung eine Rolle gespielt. Später habe eine genauere Untersuchung der DNA-Spur ergeben, dass es sich – analog zur Täterbeschreibung – mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Mann mit braunen Augen, dunkler Haar- und Hautfarbe handeln müsse. Angeschrieben worden seien deshalb unter anderem die Teilnehmer von Integrationskursen, so Stitzinger. Weitere Männer habe man über Rasterfahndung und das Einwohnermelderegister der Stadt Regensburg herausgesucht.
Ein Großteil der Personen- und Adressdaten stammt laut der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Mistol „aus einer beim Regierungsbezirk Oberpfalz geführten Liste von Asylbewerbern, welche derzeit Privatwohnungen (exklusive ANKER-Einrichtungen, Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte) im Stadtgebiet Regensburg bewohnen“.
Erfolg nach über 500 DNA-Tests
Den Einladungen folgten laut Andreas Rußwurm, stellvertretender Leiter der Kripo Regensburg, zunächst nur etwas mehr als 200 Männer. Hunderte Male habe man ausrücken müssen, um die anderen Angeschriebenen einzeln aufzusuchen und ihnen die Hintergründe zu erläutern und zu erklären, dass eine Einladung zum DNA-Test nicht bedeute , dass sie unter Tatverdacht stünden.
Am Ende hätten „99 Prozent“ dann auch zugestimmt. Laut Stitzinger wurden insgesamt 514 Abstriche genommen, ehe man nun in Thüringen den entscheidenden Treffer gelandet hatte. Dorthin war der 33-Jährige, der seit 2018 mit seiner Familie in Regensburg lebte und einer geregelten Arbeit nachging, vergangenes Jahr gezogen.
Tatverdächtiger stimmte Speichelprobe zu
Als die Kripo Gotha ihn im November 2021 in seiner Wohnung aufsuchte und um eine Speichelprobe bat, habe er dieser zugestimmt, so Rußwurm. Nachdem sich herausstellte, dass seine DNA mit jener an der Hand des Opfers übereinstimmt, erfolgte nun am Dreikönigstag der Zugriff. Der Mann, der ursprünglich aus Madagaskar stammt und 2013 nach Deutschland einreiste, schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Am Mittwoch bedankte sich Polizeivizepräsident Schöninger ausdrücklich bei den Männern, die sich zu den DNA-Tests bereiterklärt hatten. Das verdiene Anerkennung. Er versichert, dass die Proben sofort vernichtet, nicht gespeichert und nicht in Zusammenhang mit anderen Delikten überprüft worden seien.
die Jury
| #
tada ! so schnell kanns gehen. Damit geht der diesjährige Christoph-Daum-Preises für justiziable Selbstbelastung an einen nun auch namentlich bekannten Neubürger madagassischer Herkunft !
Mayer
| #
Meiner Meinung müssten von jedem Bürger auf der Welt im Zuge z.B. der Ausweiserstellung o.ä. nicht bloß die notwendigen Daten, sondern auch Fingerabdruck und DNA hinterlegt sein. Dann würde es gewisse Taten auf dieser Welt einfach nicht mehr geben oder zumindest gewisse Spuren schneller identifiziert werden, was natürlich noch lange kein Beweis sein soll.
Mr. B.
| #
Gut, dass der Täter jetzt ermittelt werden konnte.
Großer Dank an die Ermittlungsbehörden!
…..und Gott sei Dank, konnte sich Herr Mistol mit seiner Anfrage zur Reihenuntersuchung auch irgendwie einbringen.
joey
| #
es gab ja schon genügend Fälle, wo DNA Proben verunreinigt oder gar vertauscht wurden. Schlamperei oder Verschwörungstheorie/praxis (“Döner Morde”)…
Die Herkunft der Waffe ist vermutlich nicht geklärt und wird es wohl auch nicht. Die Grenzkontrollen anläßlich G7 Elmau haben ja “erschreckende” – oder vielleicht auch erwartbare Ergebnisse gebracht. Deswegen wird nun auch wieder mal das Waffenrecht verschärft, damit legale Waffen weniger werden…
Horst
| #
Wie kann man so überheblich? ignorant? dumm? sein, da eine DNA Probe abzugeben, wohlwissend, dass man der Täter ist, und sich dann nicht schnell abzusetzen? Gerade wenn man nicht von hier ist, sollte es doch ein leichtes sein in der Heimat unterzutauchen, statt jetzt für Jahrzehnte ins Gefängniss zu gehen?
Samy
| #
@joey Eine Schreckschusspistole ist ab 18 Jahren frei beschaffbar und kann nur bei sehr genauer näherer Betrachtung von einer echten Waffe unterschieden werden. Wahrscheinlich hat der Täter eine solche genützt die kann man sich von beliebigen Online-Shops in Läden oder von Privat kaufen. Nur zum legalen führen in der Öffentlichkeit benötigt man einen kleinen Waffenschein.