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Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung

Die zwei Gesichter der Frau Mollath

Nicht verwunderlich, aber in der Deutlichkeit überraschend: Nebenklage und Verteidigung zeichneten in ihren Plädoyers zwei gegensätzliche Bilder von Mollaths Ex-Frau.

Von David Liese

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“Mollath war heruntergewirtschaftet”: Nebenklage-Anwalt Jochen Horn war in seiner Beschreibung des Angeklagten nicht sehr schmeichelhaft. Foto: as.

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„Dieses Verfahren ist nicht die Geschichte eines Mannes, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt hat.“ Mit diesen Worten beginnt Jochen Horn, der Gustl Mollaths Ex-Frau Petra M. als Nebenklägerin im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, am Freitag sein Plädoyer. Es ist schon spät. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hat gerade viereinhalb Stunden lang dargelegt, warum er Gustl Mollath der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung für schuldig befindet.

Horn teilt, wenig überraschend, die Meinung Meindls in fast allen wesentlichen Punkten. Den Hauptteil seines Plädoyers widmet er einerseits einer Charakterisierung des Angeklagten, wie sie diesem überhaupt nicht passen dürfte. Mollath habe schon vor der Trennung von Petra M. über ein „stark ausgeprägtes Sendungsbewusstsein“ verfügt. Er habe dem damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog Ratschläge erteilen und vom Papst eine schriftliche Bestätigung seines Kirchenaustritts haben wollen.

Petra M. war „stets ohne Belastungseifer“

Bevor es zu den angeklagten Taten kam, sei Gustl Mollath schon „völlig heruntergewirtschaftet“ gewesen. Er habe seiner Ex-Frau auch nach der Trennung „seine Weltsicht aufzwingen“ wollen. Mollath habe sich die Dinge „zurechtgedacht“ und Beweise für seine Schuld wie das ärztliche Attest, in dem die Verletzungen Petra M.s dokumentiert wurden, „in einen von ihm behaupteten größeren Zusammenhang“ gestellt.

Wie nicht anders zu erwarten, unterstreicht der Anwalt mehrfach die Glaubwürdigkeit von Petra M. und verteidigt ihre Entscheidung, im Wiederaufnahmeverfahren nicht auszusagen. Eine „Zumutung“, wie Mollaths Verteidiger Gerhard Strate es zu Prozessauftakt genannt hatte, sei das „selbstverständlich nicht“. Petra M. habe das Verfahren „nicht sich selbst überlassen“, sondern „ausdrücklich einer Verwertung ihrer früheren Aussagen zugestimmt“. Petra M. habe „stets ohne Belastungseifer“ gegen ihren Mann ausgesagt.

Nebenklage schließt sich Anträgen der Staatsanwaltschaft an

Horn schließt sein Plädoyer, in dem er sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft anschließt und den Gedanken vom Anfang wieder aufgreift: Das Verfahren beträfe nicht einen Mann, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt habe, sondern „einen Angeklagten, der seine damalige Ehefrau mehrmals getreten, geschlagen, gewürgt, eingesperrt und schließlich auch noch diffamiert hat.“

Nach einer kurzen Unterbrechung – es ist mittlerweile fast 20 Uhr, das Gericht tagt seit 9 Uhr morgens – tritt schließlich Gustl Mollaths Anwalt Gerhard Strate an ein eigens für die Verteidigung herangeschafftes Rednerpult. Er räuspert sich mehrfach, nimmt einen Schluck Wasser aus einem Pappbecher.

Verteidiger Gerhard Strate lies hingegen kein gutes Haar an Petra M. und ihrer “Ersatzzeugin” Petra S. Foto: Liese

Strate: „Zwei-Fronten-Krieg“ der Petra M.

Dann legt er los. Strate hält ein knapp zweistündiges, streng strukturiertes Plädoyer, das von Ausführungen seines Kollegen Johannes Rauwald zu den Sachbeschädigungsvorwürfen unterbrochen wird (die Verteidigung hält diese für „absurd“). Darin stellt er die beiden Schauplätze des „Zwei-Fronten-Kriegs“ der Petra M. einander gegenüber – die Auseinandersetzungen mit der Hypo-Vereinsbank im Zuge der Schwarzgeldaffäre auf der einen, die mit Gustl Mollath auf der anderen Seite.

Doch zunächst greift der Rechtsanwalt die Verantwortlichen für die Unterbringung Gustl Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie scharf an. Selbst, wenn man die Richtigkeit der Vorwürfe unterstelle, habe es „nie einen Anhaltspunkt gegeben“, dass zu den Tatzeitpunkten eine wahnhafte Störung bei Mollath vorgelegen habe.

Psychiatrie: „Die Kunst des Kaffeesatzlesens“

„Das, was hier passiert ist, passiert häufig, nämlich, dass Richter einfach die Psychiatrie zurate ziehen und nicht mehr ihren gesunden Menschenverstand.“ Auch für psychiatrische Sachverständige habe es „außer der Kunst des Kaffeesatzlesens“ keine Anhaltspunkte gegeben, „in die Ereignisse irgendetwas hineinzulesen“, was einer Schuldunfähigkeit nahegekommen wäre. Das „schlimme Versagen“ der Nürnberger Justiz habe „letztlich zur Katastrophe des Herrn Mollath“ geführt.

Dann beginnt Strate mit der „Chronologie der Ereignisse“, die aus seiner Sicht am 30. Dezember 2002 ansetzt. Damals meldete Petra M. die Auseinandersetzungen mit ihrem Ehemann zum ersten Mal der Polizei. Schon damals habe sie im Hinterkopf gehabt, dass Mollath ihr bei ihren Geldgeschäften in der Hypo-Vereinsbank auf die Schliche komme, dass er „ernst machte“.

„Kein gutes Omen, sondern ein böses Vorzeichen“

Schon die erste Äußerung gegenüber der Polizei, mit der Petra M. Gustl Mollath direkt belastet habe, sei eine „Lüge“ gewesen: Sie habe behauptet, Mollath sei im Besitz einer „scharfen Langwaffe“, für die er keine Waffenbesitzkarte habe. Mollaths Mutter, von der er die Waffe geerbt habe, habe aber sehr wohl eine solche Karte besessen. Bei einer Hausdurchsuchung bei Gustl Mollath entpuppte sich die Langwaffe später als Luftgewehr.

Die „Lüge“ Petra M.s beginne nun „spätestens bei der Garnierung der Falschbezichtigung“. Mollaths Mutter könne überhaupt keine Waffenbesitzkarte für das Luftgewehr besessen haben. „Selbst wenn sie gewollt hätte, niemand hätte ihr eine solche Karte ausgestellt“, weil das Gewehr nicht genehmigungspflichtig sei. Diese „Lüge“ Petra M.s sei „kein gutes Omen, sondern ein böses Vorzeichen“ gewesen.

Petra M. – „reine Taktik“ und „kalte Berechnung“

Die Anschuldigungen gegenüber ihren Ehemann „hinauszuschieben“ – Petra M. hatte den Vorfall vom August 2001, bei dem Mollath sie verletzt haben soll, erst Anfang 2003 angezeigt – sei „reine Taktik“ und „kalte Berechnung“ gewesen. Die Aussage M.s bei der Polizei, sie habe Angst, Mollath könne seine scharfe Langwaffe auch gegen die Familie einsetzen, habe schon das „Konzept einer Gemeingefährlichkeit Mollaths und seiner Psychiatrisierung vorbereitet“.

Gerhard Strate zieht die Glaubwürdigkeit von Petra M. und auch ihrer heutigen Schwägerin Petra S. massiv in Zweifel. S. hatte im Wiederaufnahmeverfahren die konkretesten Angaben zu den angeklagten Übergriffen Gustl Mollaths gegen Petra M. am 12. August 2001, als er sie geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, sowie am 31. Mai 2002, als er sie in seinem Haus eingesperrt haben soll, gemacht.

„Petra S. ist als Ersatzzeugin aufgetreten”

Von ersterem Datum wisse man „nichts, außer, dass es ein Sonntag war.“ Die Einbettung des vermeintlichen Tatgeschehens in einen Tagesablauf fehle bei sämtlichen Aussagen völlig. „Warum wurde da nie nachgefragt?“, will Strate wissen. Man habe ja das Attest gehabt, beantwortet er seine eigene Frage rhetorisch.

Was die Freiheitsberaubung im Mai 2002 angeht, so richtet Strate sein Hauptaugenmerk auf die Aussagen von Petra S. Sie behauptet, ihre Freundin Petra M. damals aus dem Haus Gustl Mollaths herausgeholt zu haben. Auch hier hat der Verteidiger eine deutliche Meinung. „Petra S. ist eine Lügnerin, und sie trat hier frech auf, richtig frech.“ Sie sei als „Ersatzzeugin“ aufgetreten, um die Zeugnisverweigerung Petra M.s und ihres Bruders Robert M.s zu „kompensieren“. Ihre „bewussten Lügen“ lägen auf dem „Manipulationsniveau“, das auch Petra M. gezeigt habe.

Psychiatrie „unfähig, ihre Fehler einzugestehen“

Strate habe es sehr bedauert, dass der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil im Verfahren „nicht in ähnlich klarer Weise Stellung“ zur Rolle der psychiatrischen Begutachtung Mollaths bezogen habe, wie er es erst im vergangenen Jahr getan hatte. Die Psychiatrie sei „offenbar unfähig, ihre Fehler einzugestehen.“

Dann wird Strate beinahe lyrisch. Bei einem Prozess wie diesem gäbe es „nur selten erhebende Momente.“ Einen davon habe er aber erlebt, als er aus seinem Hotel in Regensburg zwei Turmfalken-Pärchen beim Kreisen um den Regensburger Dom beobachten konnte, die „in hundert Metern Höhe alles mit scharfen Augen verfolgen“. Das Hohe Gericht solle „die scharfen Augen der Turmfalken mit in die Beratung“ nehmen.

Gerhard Strate beantragt den Freispruch Gustl Mollaths „ohne Wenn und Aber“.

Das komplette Plädoyer der Verteidigung ist hier auch online abzurufen.

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Kommentare (7)

  • Monika Koch

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    Man kann Herrn Dr. Strate gar nicht dankbar genug sein, daß er alle Dokumente veröffentlicht!
    Wäre die BRD wirklich ein Rechtsstaat, würde es immer so laufen. Und schon wären die üblichen Rechtsbeugungen enorm erschwert.

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  • Mollath II

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    Auf meiner Seite bayern-grundrechte.de habe ich mein meinung über das schlusswort des Staatsanwaltes Meindl geschrieben.

    Regenburg digital ignoriert mich als Mollath II mein Buch lesen Sie auch nicht anrufen tun sie auch nicht.

    Sie können als BAyern machen was sie wollen klar. Ich glaube sie habendas alles mit ihrer Justiz auch so verdient weil sie ALLE so fies und falsch sind.

    Das ist die Schlussfolgerung nachdem Mollath II 18 Monate das Leben von Mollath I verfolgt hat

    Es bringt eh nichts mit Bayern

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  • Ernst Seler

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    Anwalt Herr Horn betreibt das, was viele Personen im Vorfeld des Gerichtsprozesses versuchten, Herrn Mollath als wirr hinzustellen. Ich habe mir den Brief an den Papst durchgelesen. Was auffällt ist die Entrüstung von Herrn Mollath, wie Bischof Lehmann sich zu den Bombenwürfen in Jugoslawien öffentlich äußert. Diesen Inhalt des Briefes stellt Herr Horn nicht heraus. Anwalt Herr Horn versucht die Bitte von Herrn Mollath um Bestätigung seines Austritts aus der Kirche als Anlaß zu nehmen, um seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Der Wunsch von Mollath kann auch so interpretiert werden, wie es ihn schmerzt, aus der Kirche austreten zu müssen, wegen der Aussage von Bischof Lehmann. Schließlich ist unmittelbarer “Chef” von Lehmann nur der Papst, über den sich Mollath beschwert. Mit der Bitte um Bestätigung des Austritts, will Mollath erreichen, seine Beschwerde über die “katholische Einstellung” zum Bombenwerfen wird auch ernst genommen. Mollath ist es jedenfalls mit dem Austritt ernst.
    Es war ein Erlebnis, Herrn Anwalt Horn im Prozeßssaal zu sehen, wie er durch Gesten sprach. Manchmal tänzelte er fast einen Meter nach rechts, dann wieder nach links, recht beschwingt. Der Vortrag wirkte wie verliebt in die eigene Rhetorik, in das eigene Denken. Wer sich die Prozeßakten durchlas, wie sie auf der website bei Anwalt Strate zu lesen sind, jetzt das Plädoyer, der kann nicht ignorieren, die zwei vollkommen widersprüchlichen Aussagen der Zeugin Simbek können nicht als tolerierbar durch die Zeit eingestuft werden. Die erste Zeugenaussage geschah sogar unter Eid. Danach öffnete Frau Mollath die Türe, Simbek sah an diesem Tage Herrn Mollath nicht, Frau Mollath war unverletzt. Jetzt im Hauptverfahren eine ganz andere Schilderung, so detailreich, eine ganz andere Version. Jetzt bedroht Mollath Frau Simbek, sie sieht sogar die Fäuste, wie sich die Knöchel verfärben. Wenn die Kammer diesen Widerspruch schluckt, übergeht, diese bewußte Lüge von Simbek, wie Anwalt Strate das charakterisiert, hat dies den Effekt, die gesamte bayerische Justiz ist nun vollends beschädigt, blamiert, hat sich vorführen lassen und es entsteht dann der berechtigte Verdacht eiines “politischen Gerichtes”?! Eine Gefahr, welche sich die RichterInnen hoffentlich bewußt sind. Meiner Einschätzung nach wird weder die These des Staatsanwaltes, noch die des Anwaltes aufgegriffen. Mollath wird wegen Mangel eines Tatnachweises freigesprochen…… . Unabhängig einer Entscheidung, wie Anwalt Strate die Umstände aufzeigte, wie es zu dem Attest der Psychiaterin am Europakanal kam, das zeugt vom dem Vernichtungswillen der Ehefrau, Rache für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Frau Mollath hatte mehrere Motive. Sie bat ihre Anwältin dafür zu sorgen, damit Mollath ganz, ganz schnell in die Psychiatrie kam, obwohl sie bereits in Berlin wohnte……. . Mollath war nur noch Last, der ihr auf dem Weg zu einem schnellen Scheidungsurteil im Wege stand. Da sie ihrer Anwältin ein BGH-Urteil vorlegte, aus dem hervorging, sie bräuchte aufgrund der “Umstände” dann nicht mehr für ihren ehemaligen Ehemann aufkommen, hatte sich auch ein finanzielles Motiv, Mollath psychiatrisch zu entsorgen. Übersehen das die RichterInnen der Kammer?! – Durch die Wortprotokolle des Anwaltes Strates, kann der Prozess sorgfältig nachgearbeitet werden, damit auch das Urteil. Es ist mit Überraschungen zu rechnen.
    Die Wortprotokolle sind als Sicherheit, als “Waffe” zu verstehen. Transzparenz welche sich noch lohnen wird.

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  • Aha

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    Was will uns “Mollath II” damit sagen? Es ist durch das schlechte Deutsch schwer zu verstehen!

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  • Nico

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    ..mehrfach hat der Anwalt Horn erklärt , seine Mandantin wäre absolut glaubenswürdig…..und dann rät er ihr nicht auszusagen (ebenso der Schwager )…….das ist nicht nur ein Widerspruch in sich selbst sondern zeigt auch eine leicht durchschaubare Taktik…..Frau Petra M. hat ihre Aussagen sooft schon geändert , einem Kreuzverhör würde sich nicht standhalten , Falschaussagen könnten enttarnt werden und zu Ermittlungen gegen sie und ihrem Umfeld führen……

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  • Roman Czyborra

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    Herzlichen Dank nach Regensburg für diesen Bericht!
    Meine Annotation hierzu: Dass wir Kinder Gottes uns unsere katholischen Allmachtsfantasien in verschiedenen Lebensaltern ablegen und manch einer sie offen und manch andere sie verdeckt auslebt und ersteres hier in Deutschland immer noch gerne mit schlechtem Leumund gemaßregelt wird, sind schon Binsenweisheiten. Unverständlich bleibt mir, warum Gustl Mollaths Ex-Frau nach der von ihr betriebenen Scheidung und der verjährten Verfolgbarkeit aller ihrer eigenen strafbaren angeblichen Delikte sich überhaupt noch zum Schutze ihres Gar-Nicht-Ehegatten einem wahrheitsherausschälenden Kreuzverhör per Angehörigenbelastungsverweigerungsrecht aus der Verantwortung stehlen darf?

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  • Dickkopf

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    Danke, Herr Seler, für die Ausführungen und weiterführenden Informationen.

    Ich stimme Ihnen zu, mit den Briefen an den Papst versucht man, Mollath als wirr hinzustellen.

    Aber einem denkenden Menschen erscheinen dadurch mehr die Anwälte der Nebenklage wirr als Mollath.

    Was geht es irgendeinen Narzissten-Anwalt (nach Ihrer Beschreibung, und ich kann es mir genau vorstellen, ich kenne solche sich selbst und ihre Vorträge übermäßig liebenden Personen) an, ob ein Angeklagter aus fallfremden Gründen an den Papst geschrieben hat? Das hat mit dem Fall absolut nichts zu tun! Wie niveaulos sind manche Anwälte eigentlich, dass sie der Öffentlichkeit solche Peinlichkeiten Ihrer minderwertigen Arbeit zumuten?

    Ich selbst schreibe übrigens meine Meinung auch an höher stehende Personen oder Institutionen, wenn ich es für richtig halte. Es ist mir absolut egal, ob das irgendeinem heuchlerischen und einfach gestrickten Spießer gegen den Strich geht oder er das nicht “normal” findet. Wer hat denn das Sendebewusstsein, sich derartig über andere Menschen zu echauffieren, die gegen kein Gesetz verstoßen, sondern nur von ihrem Recht Gebrauch machen? Einen harmlosen BRIEF schreiben? Menschen, die so etwas wie eine eigene Persönlichkeit besitzen und sich nicht nur nicht wie ein Klon von tausend anderen verhalten.

    Ich finde es gut, dass Mollath ein so interessierter und aufrichtiger Mensch ist. Mehr davon wären ein Gewinn. Sicherlich anstrengend, aber angenehmer als eine Herde von gesichtslosen Mitläufern.

    Ich hoffe allerdings, dass Mollath erkennt, dass man sich manchmal auch zurückhalten sollte, eben aufgrund solcher einfacher gestrickten Gestalten. Es reicht nicht immer aus, im Recht zu sein, man muss es auch zur richtigen Zeit angemessen herüber bringen können. Dies hinzubekommen, dafür wünsche ich Mollath alles erdenklich Gute.

    Solche Leute wie der Anwalt der Nebenklage und solche, die darauf anspringen, die ihre enge Auffassung von “normalem Benehmen” über die Inhalte stellen, sind innerlich leer und nicht ernst zu nehmen. “Normales Benehmen” bedeutet für solche Menschen, stets bei jeder Kleinigkeit vorhersehbar zu sein, zum Beispiel niemandem überraschend einen Brief zu schreiben, nie seine Meinung zu äußern, wenn es nicht viele andere vorher getan, und den Weg vorgeebnet haben. Solche Menschen sind langweilig, unehrlich, oberflächlich, in jeder Beziehung, und nehmen es sich auch noch heraus über einen Menschen wie Mollath zu urteilen.

    Wer hat denn dabei das Sendebewusstsein? Wenn ich privat mitbekomme, wie meinungslose Mitläufer über einen anderen Menschen derart urteilen, sage ich ihnen auf den Kopf zu, was ich von ihnen halte.

    In Mollaths Fall geht es natürlich um anderes, nämlich um die illegalen Bankgeschäfte der Frau, die katastrophale Begutachtung etc. Ich bin hier nur auf den Versuch der Nebenklage eingegangen, Mollath mit einer fallfremden Angelegenheit lächerlich zu machen und auf die wenigen Menschen, die solch eine stupide Manipulation auch noch schlucken.

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