Die „rechte Hand“ des Teufels?
Die Mitte 2020 von US-Behörden abgeschaltete Kinderporno-Plattform „TweenFanIsland“ beschäftigte bereits letzten Herbst das Regensburger Landgericht. Nun steht ein weiterer Angeklagter vor Gericht.
Es waren Hinweise des US-amerikanischen, die deutsche Ermittler Mitte 2020 auf die Spur von Walter K. (Name geändert) führten. Der heute 30-Jährige aus der Nähe von Koblenz in Rheinland-Pfalz ist damals Teil der Internetplattform „TweenFanIsland“ (TFI). Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, bei deren Zentralstelle für Cybercrime Bayern die Ermittlungen später zusammenlaufen, wird ihn im weiteren Verlauf als rechte Hand des Plattformbetreibers einstufen.
Weltweites Forum der Pädophilenszene
TFI war bis zur Abschaltung durch die US-Behörden im Juli 2020 ein weltweites Forum der Pädophilenszene. Knapp 400 registrierte Mitglieder tauschten hier im Darknet kinderpornografisches Material. Zugang erhielt nur, wer selbst Dateien hochlud. „Polizisten dürfen das nicht“, erklärt der Angeklagte diesen Mittwoch dem Gericht die Hintergründe. So sollten unerwünschte Besucher ferngehalten werden.
Die Links zu den gespeicherten Dateien wurden über die Chats des Forums an andere User weitergeleitet. Was über die Plattform geteilt werden durfte, das war klar geregelt: Keine Jungen, keine Gewalt, keine Babys. Erwachsene nur, wenn das Kind im Fokus steht. Es ging um Bilder und Videos von Mädchen zwischen sechs und 16 Jahren.
Der „Good Uncle“ aus Regensburg
Schon vergangenen September beschäftigte die Plattform die 5. Strafkammer des Regensburger Landgerichts (hier unser Bericht). Ein 54-jähriger Berliner (Pseudonym „Mona“) und ein 57-jähriger ehemaliger Anwalt aus Regensburg, alias „Good Uncle“, hatten ebenfalls über TFI kinderpornografisches Material verbreitet und wurden jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Fast täglich soll der „Good Uncle“ unter seinem Pseudonym zwischen Juni 2019 und Juli 2020 auf der Plattform etwas hochgeladen haben, ehe die Beamten ihn bei einer Durchsuchung am 18. Juli 2020, noch auf der Seite eingeloggt, am Computer sitzend antrafen. Auf seinen persönlichen Datenspeichern stellten die Ermittler um die 900.000 Dateien sicher. Zudem war der Regensburger als Administrator am Betrieb der Plattform aktiv beteiligt.
Angeklagter ist geständig
Eine wichtige Rolle soll auch Walter K. eingenommen haben. Der war ursprünglich zusammen mit den beiden anderen Männern angeklagt worden. Sein Verfahren wurde allerdings abgetrennt, weshalb er sich erst seit diesem Mittwoch ebenfalls vor der 5. Strafkammer wegen des Besitzes sowie der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischer Schriften und der Beihilfe dazu verantworten muss.
Im blauen Hemd sitzt der Mann schräg neben seinem Verteidiger Klaus Spiegel. Dem Zuschauerraum und vor allem auch den Kameras der Journalisten hat er den Rücken zugewandt. Den dunkelbraunen Rucksack hat er, so scheint es, zudem als Sichtschutz vor sich auf den Tisch gestellt.
Gegenüber der Justiz will er sich an diesem Tag aber nicht bedeckt geben. Direkt nach der Verlesung der Anklageschrift durch Generalstaatsanwältin Manuela Teubl gesteht K. die Vorwürfe. Er war zuletzt in therapeutischer Behandlung und habe „eingesehen, dass ich schlimme Dinge getan habe“.
Internetverbot von der Mutter
Leicht nuschelnd, daher manchmal schwer verständlich, erzählt er in groben Zügen, wie er Teil der US-Plattform wurde. 2014 sei er sich erstmals seiner pädophilen Neigung bewusst geworden. Sei „mit der Zeit dann auf szenetypische Seiten gekommen“ und immer tiefer eingestiegen. Psychische Probleme hätten ihn 2016 dazu bewogen, vorübergehend Abstand zu nehmen.
Doch 2018 steckte er bereits wieder in dunkelsten Tiefen des Internets und sei „dann immer weiter aufgestiegen“. Die erfahrene „Anerkennung“ anderer User habe ihm „gutgetan“, sagt der 30-Jährige. Seit seiner Entlassung aus der U-Haft im Oktober 2020 wohnt er wieder bei den Eltern. Die Mutter habe ihm bis heute ein Internetverbot auferlegt.
Es sind deren IP-Adresse und somit der Internetanschluss des Elternhauses, die die deutschen Ermittler von den amerikanischen Sicherheitsbehörden erhalten hatten. Mitte 2020 kommt es deshalb zu einer Telekommunikationsüberwachung. Weil Walter K. über einen Tor-Browser surft, bekommen die Ermittler bei der Observation damals zwar mit, wann der Angeklagte im Internet ist. „Bei Tor-Paketen können wir aber nicht die genauen Inhalte sehen“, erklärt am Mittwoch der zuständige Sachbearbeiter vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Bundespolzei griff mit „Sturmleiter“ zu
Dennoch können die Beamten bald herausarbeiten, dass Walter K. derjenige sein muss, der auf TFI zugreift. Am 18. Juli 2020 erfolgt dann der Zugriff durch die Bundespolizei. Mit einer „Sturmleiter“, so berichtet es der Angeklagte, steigen die Einsatzkräfte auf den Balkon des Elternhauses. Hatten sich dabei aber womöglich verkalkuliert und überraschen zunächst nur die Mutter.
Durch den Wohnbereich, vorbei am nur mit Unterhose bekleideten Vater, geht es schließlich ein Stockwerk höher und in das Zimmer des Angeklagten. Der Überraschungsmoment ist aber offenbar misslungen. Seinen Laptop kann Walter K. nämlich noch rechtzeitig zuklappen und so die Verschlüsselung aktivieren.
„Ohne die Passwörter hätten wir die Datenträger vermutlich nicht knacken können“, gesteht der Sachbearbeiter auf Nachfrage des Gerichts ein. Geschockt vom Einsatz schweigt K. zunächst. Schon wenige Wochen später aber gibt er bei einer Vernehmung in Würzburg die Zugangsdaten heraus und weist die Ermittler sogar noch auf einen versteckten, gesicherten Bereich hin – und damit auf weiteres Datenmaterial.
30 Terabyte Material
Insgesamt konnten die Ermittler 30 Terabyte sichern. Hauptsächlich kinder- und jugendpornografisches Material. Nicht alles sei tatsächlich strafrechtlich relevant gewesen. Der Beamte spricht etwa von sogenanntem „Präferenzmaterial“. Das sind Bilder, die für sich genommen nicht strafbar sind, in der Gesamtschau aber deutliche Hinweise geben können. Auf dem verborgenen Container fanden die Ermittler Material mit teils schwerem sexuellen Missbrauch von Personen sowie sexuellem Missbrauch an Kindern.
Als „mrgirllove“ soll K. ab März 2019 auf TFI aktiv gewesen sein. Der Betreiber, der selbst unter dem Nickname „Fucknuts“ agierte, habe ihn auf einer anderen Plattform kontaktiert und eingeladen, erklärt der Angeklagte Mittwoch dem Gericht. Schon nach wenigen Tagen wurde K. zum Super-Administrator – die höchste Stufe in der Chat-Hierarchie – und stand damit über den beiden bereits Verurteilten „Mona“ und „Good Uncle“. Der 30-Jährige lud zudem selbst insgesamt 958 Einzelbilder, verteilt auf zehn Bildergalerien, immer wieder neu auf die Plattform hoch.
„Rechte Hand des Forumbetreibers“
Als eine Art „rechte Hand des Forumbetreibers“ (Generalstaatsanwältin Teubl) war der Angeklagte laut eigener Aussage bei TFI zudem dafür verantwortlich, regelmäßige Backups des Forums zu sichern und damit im Bedarfsfall den Chat wieder herzustellen. Etwa, wenn das Forum abgeschaltet wurde, oder ein anderer User etwas falsch eingestellt hatte. Alle paar Tage sei das der Fall gewesen.
Somit dürfte Walter K. durchaus eine entscheiden Rolle zuteil geworden sein. Dem Angeklagten drohen, geht es nach der Generalstaatsanwältin, vier Jahre Haft. Rechtsanwalt Spiegel will hingegen auf eine Bewährungsstrafe hinarbeiten. Angesichts der Tatsache, dass der in der Chathierarchie unter dem Angeklagten stehende Regensburger Jurist letzten Herbst zu vier Jahren verurteilt wurde, könnte dieses Anliegen allerdings schwierig werden. Das Gericht hat sich dazu bislang nicht positioniert. Der Prozess ist auf vier Tage angesetzt. Kommende Woche soll bereits das Urteil folgen.
Mr. B.
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Therapie ist immer gut!!!
Spartacus
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Zum Glück waren’s nur Kinderpornos! Wärs Cannabis gewesen wäre er gleich das doppelte an Haftzeit eingefahren!
Hthik
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@Mr. B. 21. Juli 2022 um 16:04
“Therapie ist immer gut!!!”
Immer? Was ist mit Mollath?
Schauen wir mal auf die Fakten in diesem Fall
“Es ging um Bilder und Videos von Mädchen zwischen sechs und 16 Jahren.”
Die juristische Bewertung ist das eine, ob ein pathologischer Zustand vorliegt aber etwas anderes. Sexuelle Anziehung dient der Erhaltung der Art. Die Biologie sagt “So zeigte sich beispielsweise, dass in Europa und den USA das Menarchealter zwischen 11,5 und 14,5 Jahren liegt.”
Wer sich zu einer 14jährigen hingezogen fühlt, ist allein deswegen nicht krank. Wer dem auf die ein oder andere Weise nachgibt und dadurch gegen das Gesetz verstößt, hat einen Gesetzesverstoß begangen, aber das macht ihn immer noch nicht krank. Möglicherweise liegt eine mangelnde Selbstbeherrschung vor, das ist aber nicht grundsätzlich unterschiedlich von Fällen, in denen jemand seinen Alkoholkonsum nicht unter Kontrolle hat oder seine Wutanfälle. Ob da Therapie hilfreich ist, oder die Sanktionswirkung des Gesetzes, hat das Gericht zu entscheiden. Therapie ist nicht a priori der Heilsbringer.
MCG
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@ Htkik: Ich muss Ihnen in aller Schärfe widersprechen.
Als Betroffene weiß ich, was sexueller Missbrauch, Ausbeutung (durch Foto- oder Filmaufnahmen, die Männer sexuell anregen sollen), sexistische Anmache usw. psychisch bei Kindern, Jugendlichen und auch Frauen anrichtet. Auch wenn es nicht krankhaft sein mag, von Kindern/Jugendlichen angeregt zu werden, durch die Anfertigung und Verbreitung von solchem Material werden Menschen missbraucht. Und Einstellen von kinderpornografischen Material als Zugangsvoraussetzung für ein Forum vergrößert die Nachfrage und führt dazu, dass weitere Kinder und Jugendliche in der angesprochenen Form missbraucht werden. Und das ist für mich strafbar.
Mit Alkoholmissbrauch ist das nicht vergleichbar. Hierbei zerstört sich der User selbst. Bei Kindesmissbrauch (in der weitesten Form) werden andere zerstört. Diese Opfer leiden ihr Leben lang darunter.
Hthik
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@MCG 23. Juli 2022 um 12:10
Es ging mir nur darum, wie Gesetzesübertritte in diesem Bereich zu ahnden sind. Die Mittel, die die Justiz hat, sind schlecht, aber daraus folgt nicht, dass das jetzt alles ein Fall für die Psychiatrie ist.
Eine ganz andere Frage ist, ob das derzeitige Sexualstrafrecht sinnvoll und wissenschaftlich begründet ist. Ich meine nein und das ist durchaus auch hier relevant, denn mit einem besseren Sexualstrafrecht, könnte auch die Justiz besser sein, aber ich habe jetzt nicht die Zeit, das Wespennest zu analysieren. Wovor man Kinder und Jugendliche schützen muss, ist Gewalt und anderer Machtmißbrauch. Dass das einen Unterschied macht ob das mit oder ohne Sex ist, wäre zu zeigen.
R.G.
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@Hthik
In einer Findungsphase wollte ich in sozialere Berufe als meinen schnuppern.
Bei einem Arbeitgeber mussten die Betreuer aus der angeschlossenen Kindergruppe unterschreiben, Kinder in ihrer Entwicklung nicht zu stören, was auch Spiele der Kleinen am Geschlechtsteil des Betreuers enthalte. Das war also damals Pflege zur seelischen Gesundheit hin. Ich konnte, nachdem ich den Text gelesen hatte, dort nicht arbeiten.
Eine adelige Leiterin einer privaten Einrichtung verlangte ihrer Gesundheitsgruppe gemäß, man habe allen behinderten Minderjährigen mindestens einmal täglich einen Einlauf zu machen, weil das den Geist befreie und gesund mache. Das hohe Gehalt konnte mich nicht dazu verlocken, neben solchen Betreuern tätig zu sein.
Mit dem Begriff von “Gesundheit” oder “Krankheit” kommen wir nicht wirklich weiter, wenn wir bewerten wollen, was für die Opfer in Ordnung ist oder sie schädigt.
Sie erklären ausgelebte sexuelle Vorliebe für Minderjährige nun als nicht krank, Verfehlungen seien vergleichbar mit Alkoholkonsum. Ich meine, damit verraten sie lediglich einen der Tricks, wie man sein Gewissen ausschalten kann, wenn man Menschen kindlichen oder jugendlichen Alters zum Objekt sie schädigender Erwachsenenbegierde macht.
Als ehemaliges Kind, an dem sich der Pfarrer vergriff, weise ich zurück, dass ich damals ein Glas Alkohol gewesen wäre.
Ich halte Ihren Vergleich für rücksichtslos und unverantwortlich, denn auch wenn der Priester oder ein anderer Täter nicht im Zwang einer Krankheit handelte, sondern in vollem Bewusstsein und der Lust an seiner Macht, so bleibt sein Tun doch kränkend.
Mr. B.
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Zu R.G.
25. Juli 2022 um 10:22 | #
Ein sehr guter Beitrag, wie ich meine!!!!
R.G.
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@Hthik
Sie bemühen eine Argumentation, wie man sie unter anderem in Pädophilen Foren findet.
“Wovor man Kinder und Jugendliche schützen muss, ist Gewalt und anderer Machtmißbrauch. Dass das einen Unterschied macht ob das mit oder ohne Sex ist, wäre zu zeigen.”
Die Täter und Täterinnnen mit den angeblichen kleinen Häschen im Kofferraum bezauberten ihre kleinen Opfer wirklich, sie gingen freiwillig mit, weil sie wussten wie wohlig es ist, flauschige Tierlein zu streicheln.
Das was nachher kam wäre, so es Erwachsene aus freien Stücken erlebten, im besten Falle Sex, es ist jedoch psychische und physische Gewalt, wenn es mit einem Kind gemacht wird. Der Körper des Opfers, seine Seele, sind nicht reif für das Begehren Erwachsener. Sie @Hthik, klammern die Seite der Geschädigten aus.
Hthik
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R.G. 25. Juli 2022 um 10:22
“Ich halte Ihren Vergleich für rücksichtslos und unverantwortlich, denn auch wenn der Priester oder ein anderer Täter nicht im Zwang einer Krankheit handelte, sondern in vollem Bewusstsein und der Lust an seiner Macht, so bleibt sein Tun doch kränkend.”
Das ist genau der Punkt: er ist ein Verbrecher, auch wenn er nicht krank ist. Dass die alle mit “Ich mach ja jetzt Therapie” ist Verteidigertaktik, um Einsicht vorzutäuschen.
Ich habe noch einen verstörenderen Vergleich, nämlich den mit gewöhnlichem Diebstahl. Wenn man Diebstahl nicht gut heißt, so ist es dennoch möglich, dass Motiv des Täters nachzuvollziehen. Er hätte gern etwas, was er so nicht bekommt, sich etwa nicht leisten kann. Was ich hier sehe, ist der untaugliche Versuch, die eigene menschliche Natur verleugnen zu wollen. Das dort sind alles Geisteskranke. Deswegen bin ich vor der Versuchung sicher. Kann mir ja nie passieren. Ich bin anders als die.
Es ist der Evolution eingefallen, dass man einige Säugetierspezies aus dem Kreislauf von Brunft und Nichtbrunft nehmen könnte und sie ständig mit Sexualhormonen überflutet. Scheint ein erfolgreiches Rezept zu sein, wenn man die Verbreitung des Menschen und die Macht, die er über die Natur hat betrachtet. Die Sexbesessenheit geht nichzt ohne Weiteres weg, aber man könnte lernen, damit ehrlich und vernünfig umzugehen.
Daniela
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@R.G.
Vollkommen richtig, Hthik klammert die Opfer vollkommen aus. Zudem hinkt der Vergleich mit Alkoholkranken. Alkoholabhängigkeit ist eine Sucht. Pädophilie eine sexuelle Andersartigkeit (Abweichung von der Norm), die Norm wird von der Gesellschaft vorgegeben.
Luck
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@ R. G. :
Was hat Hthik geschrieben und wie interpretieren sie es?
Hat er sich nicht gegen jede Form von Gewalt und damit Machtmissbrauch gewandt, ob mit oder ohne Sex?
Es gibt einen großen Unterschied, ob sich jemand zu einer minderjährigen Person hingezogen fühlen kann und ob er dem auch nachgeht. Auch hier gibt es einen großen Unterschied zwischen Geschriebenem und Interpretation.
Daniela
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@Hthik
Negrophilie, Pädophilie…, sind abweichende Sexualpraferenzen.
Diese sind deshalb strafbar, weil die Norm der Gesellschaft dies so vorgibt.
Negrophilie – Störung der Totenruhe
Pädophilie – Missbrauch jeglicher Art von Kindern, Jugendlichen…
Homosexualität war auch strafbar, ist noch nicht so lange her.
Therapie, um, wie beispielsweise, eine Krankheit zu beenden, ist in diesen Fällen nicht möglich. Therapie dient in diesem Fall, den sexuellen …( strafbar beurteilten) Impuls nicht mehr zu folgen.
Insofern hinkt jeglicher Vergleich mit anderen strafbaren Handlungen, auch bsw. Diebstahl….
Aber auch hier ist sicherlich zu unterscheiden, dient es nur der Bereicherung, oder steckt krankhaftes Verhalten dahinter – Kleptomanie.
Man kann eben nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.