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Die Rechnung ohne den Wirt gemacht …

Gastronom wollte sich 40.000 Euro Beiträge in die Sozialkasse „sparen”. An falscher Stelle gespart hatte ein italienischer Gastwirt, der in der östlichen Oberpfalz gleich drei Lokale unterhält. Dabei hielt er sich für besonders schlau, hat aber dann schließlich doch die „Rechnung ohne den Wirt“ (sprich Justiz) gemacht. Jahrelang ließ er sein Service-Personal zwischen den einzelnen Lokalen wechseln. In dieser Zeit meldete er die Mitarbeiterinnen regelmäßig mit einem zu geringen Lohn bei der Sozialversicherung an – eine „vergaß“ er dabei völlig – und „sparte“ damit rund 40.000 Euro an Arbeitgeber-Beiträgen. Die Sache flog auf, als er Besuch von Beamten des Zolls hatte. Diesen fielen die Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und auch die Quittungen über die Bar-Lohnauszahlungen in die Hände. Wortgewandt – wie Südländer von Natur aus sind – wollte der auf der „Armen-Sünder-Bank“ vor Strafrichter Franz-Xaver Zeitler sitzende Gastronom erklären, dass er von den vom Zoll beschlagnahmten Aufzeichnungen keine Ahnung gehabt hätte und diese in keinem Fall stimmen könnten. Auf seine nahezu Mitleid heischende Schilderung über das schlechte Wetter und den damit verbundenen, ebenso schlechten Geschäften reagierte Richter Zeitler mit einem „Wir wollen nicht über die Sonne in der Oberpfalz reden“. Eng wurde es für den Angeklagten, als seine langjährige Ex-Freundin und Bedienung als Zeugin aussagte. Danach war es der Angeklagte, der die Arbeitszeiten und Einsätze einteilte und auch verlangte, dass hierüber besagte Aufzeichnungen gemacht werden. Erst als sie belehrt wurde, dass sie auf Fragen – bei deren Beantwortung sie sich selbst einer Strafverfolgung aussetzen würde – keine Antwort zu geben brauche, hüllte sie sich in Schweigen. Doch in den Gerichtsakten befanden sich sichergestellte Belege, aus denen hervorgeht, dass auf der einen Seite der Krankenkasse monatliche Bruttobezüge mit 740 Euro gemeldet wurden und auf der anderen Seite hierüber Nettolohnauszahlungen mit 800 Euro quittiert worden waren. Mit diesem Hinweis und dem „Zuckerl“, dass der Angeklagte im Falle eines Geständnisses mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon komme, gab Richter Zeitler dem Verteidiger und seinem Schützling Gelegenheit zum Nachdenken. Eine Chance, die der Angeklagte an diesem ersten Verhandlungstag nicht nutzte. Wohl wissend, dass beim nächsten Verhandlungstag sämtliche Bedienungen und auch Mitarbeiterinnen der Krankenkasse als Zeugen aufmarschieren, ließ er gerade noch rechtzeitig sein Geständnis signalisieren. Richter Zeitler hielt sein Versprechen und ließ ihn mit der einjährigen Bewährungsstrafe und 1.000 Euro Geldauflage ziehen, zumal der Schaden bei den Sozialversicherungen inzwischen wieder gut gemacht worden war. Ausgestanden ist die Sache dennoch nicht. Über den ungetreuen Gastronom schwebt noch das Damoklesschwert des Gewerbeentzugs, da die zuständige Behörde durch die Justiz über seine Verurteilung unterrichtet wird und dann über das Vorliegen der „erforderlichen Zuverlässigkeit“ neu entscheiden muss.

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