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"Kein Zugeständnis"

Die nächste Extrawurst fürs “Immobilien Zentrum”

Beim Bebauungsplan für das frühere LERAG-Areal gab es weitere Sonderregelungen für das “Immobilien Zentrum Regensburg”. Die Stadt begründet wortreich, warum dieses neuerliche Zugeständnis kein Zugeständnis war.

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Kennen Sie sich mit Bebauungsplänen aus? Würden Sie Ungereimtheiten oder Missverständliches in teils 100seitigen Verwaltungsvorlagen erkennen, die Sie vier Tage vor Beschlussfassung bekommen? Nein? Dann geht es Ihnen ähnlich wie dem Gros des Stadtrats von Regensburg. Diesen Eindruck erweckt zumindest der Bebauungsplan für das LERAG-Areal, wo der Bauherrin – dem in die Korruptionsaffäre verwickelte “Immobilien Zentrum Regensburg” (IZ) – der Bau von über 30 “Sozialwohnungen” großzügigerweise komplett erspart wurde.

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Wir hatten bereits über eine erste Extrawurst berichtet, die dem Unternehmen bewilligt wurde: Mehr als die Hälfte der “Sozialwohnungen”, die gemäß Bebauungsplan auf der innerstädtischen Fläche gebaut werden müssen, darf das IZ raus aus der Stadt auf den Brandberg verlagern und dort als Obergeschoss auf einem Supermarkt ausgleichen, der als Lärmschutzriegel für das Gebiet dient. Doch das ist nicht die einzige Sonderregelung, von der das Unternehmen bei der LERAG-Bebauung profitiert. Und auch hier geht es um die sogenannte “Sozialquote”. 

2013: Die “Sozialquote” wird verbessert

Bereits 2010 hatte der Stadtrat beschlossen: In Baugebieten ab einer bestimmten Größe werden Bauherren/ Investoren über den Bebauungsplan und den flankierenden städtebaulichen Vertrag verpflichtet, 15 Prozent des Geschosswohnungsbaus als öffentlich geförderte “Sozialwohnungen” umzusetzen. Die Fläche von Reihen- oder Einfamilienhäusern war bei der Berechnung dieser “Sozialquote” ausgenommen.

2013 dann rang sich die damals große Koalition aus CSU und SPD durch, die “Sozialquote” in mehrfacher Hinsicht zu verbessern. Zum einem wurde sie von 15 auf 20 Prozent erhöht. Zum anderen wurde nun festgelegt, dass zur Berechnung nicht nur der Geschosswohnungsbau, sondern auch die Flächen von Einfamilien-, Reihenhäusern etc. herangezogen werden sollte. Das kann erhebliche Unterschiede ausmachen.

2015: Für das IZ gilt diese Quote nicht

Auf dem früheren LERAG-Areal beispielsweise liegt die gesamte Geschossfläche für Wohnen – inklusive Einfamilien- und Reihenhäusern – bei 44.400 Quadratmeter, was bei der neuen “Sozialquote” von 20 Prozent 8.800 Quadratmeter öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Folge hätte. Die Bruttogeschossfläche nur für Geschosswohnungen liegt gemäß Bebauungsplan bei 28.580 Quadratmeter, was lediglich 5.716 Quadratmeter an “Sozialwohnungen” zur Folge hätte. Das sind 3.000 Quadratmeter oder etwa 35 Wohnungen weniger.

Der Bebauungsplan für das LERAG-Areal wurde erst im Jahr 2017 beschlossen – also vier Jahre nach Einführung der 20-Prozent-“Sozialquote”. Auch eine erste Aufstellung dieses Plans und die Unterzeichnung eines entsprechenden Planungsvertrags mit dem “Immobilien Zentrum” fand zwei Jahre nach dem 20-Prozent-Beschluss – Mitte 2015 – statt.  Man sollte also meinen, dass hier die gesamte Wohnfläche zur Berechnung der “Sozialquote” herangezogen wurde und 8.800 Quadratmeter an öffentlich geförderten Wohnungen errichtet werden müssen. Doch das ist leider nicht der Fall.

Tatsächlich wurde zwar eine “Sozialquote” von 20 Prozent angewendet, allerdings nur für den Geschosswohnungsbau. Einfamilien- und Reihenhäuser blieben außen vor. Warum?

Wie man dem Stadtrat etwas unterjubelt…

“Ich bin damals noch davon ausgegangen, dass auch die 20-Prozent-Quote nur für den Geschosswohnungsbau und nicht für die gesamte Wohnfläche gilt”, sagt uns ein Mitglied der bunten Koalition. Ähnliche Aussagen hören wir von anderen Koalitionsmitgliedern, die namentlich nicht erwähnt werden wollen.

Dieses Missverständnis ist nicht unbedingt verwunderlich – die recht umfangreiche Beschlussvorlage für die 20-Prozent-Quote ist teils missverständlich formuliert. Es gibt Formulierungen, die beide Interpretationen zulassen – Bezugsgröße könnte sowohl die gesamte Fläche als auch nur die Bruttogeschossfläche sein. Auch unsere Redaktion unterlag bisher der falschen Annahme, die 20-Prozent-Quote würde nur für den Geschosswohnungsbau gelten. Ähnlich ging es offenbar auch einem Großteil der Stadträte, die den Bebauungsplan für das LERAG-Areal absegneten. 

Grund für diesen fragwürdigen Beschluss ist sicher auch die, mit allen Anlagen fast 100 Seiten umfassende Verwaltungsvorlage für diesen Bebauungsplan. Dort wird zwar nicht gelogen, allerdings wird in der entsprechenden Passage suggeriert, auf dem LERAG-Areal würde die “Sozialquote” gemäß der seit 2013 gültigen Beschlusslage umgesetzt. Wörtlich heißt es:

“Gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Regensburg sind 20% der in einem Wohngebiet zu errichtenden Geschossfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB in Form von Wohngebäuden oder Wohnungen zu errichten, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden könnten. Bezugsfläche für die soziale Wohnraumförderung ist dabei gemäß dem Planungsvertrag des Planbetreibers mit der Stadt Regensburg, der bereits Mitte 2015 geschlossen wurde, die Geschossfläche im Geschosswohnungsbau (= 20% des Geschosswohnungsbaus).”

Anders und verständlicher ausgedrückt bedeutet diese Passage: Wir haben einen gültigen Beschluss des Stadtrats, in dem etwas steht. In den Vertrag mit dem “Immobilien Zentrum” steht (fast) dasselbe.

Stadt: “Das ist kein Zugeständnis an den Investor.”

Wir fragen bei der Stadt nach den Gründen für diese neuerliche Extrawurst für das “Immobilien Zentrum” und erhalten eine längliche Antwort voller Ausflüchte. Wesentliche Begründung für die Aufweichung der “Sozialquote” am LERAG ist demnach: Die Verhandlungen zu der Fläche seien schon so weit gediehen gewesen, als die neue “Sozialquote” beschlossen wurde, dass man “im Verhandlungs- und Abstimmungsprozess” mit dem IZ als “Kompromiss” diese “Sondervariante” der “Sozialquote” gewählt habe. Dies sei allerdings “kein Zugeständnis an den Investor”.

Tatsächlich galt die neue Sozialquote seit Januar 2013. Etwa zeitgleich hatte das IZ die LERAG-Fläche überhaupt erst erworben. Sämtliche Verhandlungen zuvor hatte die Stadt mit dem Voreigentümer geführt. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen nachvollziehbaren juristischen Grund, von der 20-Prozent-Quote gegenüber dem “Immobilien Zentrum” abzuweichen und diese “Sondervariante” den Stadträten auch noch durch verschleiernde Formulierungen unterzujubeln und von diesen absegnen zu lassen. Eine Erläuterung dieser “Sondervariante” findet sich in keiner öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage.

P.S.: Zwei Anträge der CSU, denen zufolge die Verwaltung dem Stadtrat gegenüber vermehrt berichten sollte – etwa bei signifikanten Abweichungen von Bebauungsplänen oder Wettbewerbsergebnisse – lehnte der Planungsausschuss am Dienstag mit den Stimmen der Koalition ab. Planungsreferentin Christine Schimpfermann räumte am Ende einer kontrovers geführten Diskussion (hier als hörenswertes Audio) aber ein: “Ich glaube, wir müssen mehr miteinander reden.” Zumindest damit hat sie recht.

Dokumentation: Die komplette Antwort der Stadt Regensburg zur Frage nach den Gründen für die Sonderregelung

Für das ehemalige Lerag-Gelände wurden intensive städtebauliche Untersuchungen und frühzeitige Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag durchgeführt, die als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan herangezogen wurden. Da im Fachprogramm Wohnen II von 2007 das Lerag-Gelände für den Wohnungsbau vorgesehen war, leitete zunächst der damalige Eigentümer planerische Überlegungen für die Entwicklung dieses Gebiets ein, so dass bereits 2011 die Vorstellungen der Stadt zu den Inhalten des städtebaulichen Vertrags an den Eigentümer übermittelt worden sind. Anfang 2013 stieg der neue Eigentümer in die Planungen ein, so dass in dem Verhandlungs- und Abstimmungsprozess zum lstädtebaulichen Vertrag eine Sondervariante zwischen der Beschlusslage 2010 und der heute gültigen entstand. Einerseits wurde nach dem neueren Stand eine Quote von 20 statt 15 Prozent gefordert, andererseits wurden bei der Berechnung der Flächenanteile, die im geförderten Wohnungsbau umzusetzen sind, die Flächen des Geschosswohnungsbaus zugrunde gelegt, was der vor 2013 geltenden Regelung entsprach. Dieser Kompromiss ist kein Zugeständnis an den Investor, sondern der Tatsache geschuldet, dass die Änderung der Bemessungsgrundlagen erst im Verlauf der Planungs- und Verhandlungszeiträume erfolgte.

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Kommentare (18)

  • Heidi Nehrung

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    Und nun? Wird jetzt gegen unseren letzten verbliebenen Bürgermeister ermittelt? Dann wirds eng.

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  • joey

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    Nur 4 Tage Einarbeitungszeit? Müssen die Stadträte denn immer zustimmen (natürlich nicht) – oder können sie der Verwaltung so eine Vorlage um die Ohren hauen – “so nicht, Wiedervorlage in 2 Wochen”?

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  • R.G.

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    Wenn das eine Stadt und kein privater Freizeitschuppen ist, sollte es Mindestfristen geben, wie lange vor Beschlussfassung über Bauprojekte, die Papiere zur Einsicht und Bewertung und vorher nötiger Konsultierung von Expertenmeinungen, eintrudeln müssen.

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  • Bernhard

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    Wenn das kein “Zugeständnis an die Investoren” ist, was dann? Ganz schwache Leistung vom Stadtrat, das so durchzuwinken. Wenn ich was nicht verstehe, dann muss ich halt nachfragen. Muss man hier tatsächlich der CSU mal Recht geben, wenn sie nach einer sorgfältigeren Berichterstattung ruft? Scheint mir fast so. Und die weniger zahlungskräftigen Mieter an den Stadtrand auszusiedeln ist natürlich auch eine Sauerei. Wenn es keine Klausel gibt, die so etwas verhindert dann muss sie schleunigst her. Hilft natürlich alles nichts, wenn sich dann niemand daran hält.

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  • peter

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    @ joey
    es ist keine seltenheit,das entsheidungsträgern völlig sinnbefreite fristen gesetzt werden.
    -bundestag: 120 änderungsanträge 48h vor beshlussfassung etc.

    aber glaubst du wirklich das derart längliche papiere VON DEM DER ABSTIMMT selbst gelesen werden, wenn es nicht das absolute spetzialthema dieser person ist?

    (und an die zahnfee?)

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  • RA Veits

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    Die spanische Wand und das Gebot der Transparenz und Fairnes

    Nach der Gemeindeordnung, der bayerischen, hat ein Gemeinderatsmitglied bezeichnenderweise kein (!) Recht, Sitzungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten zu erhalten. Sein Recht auf Ladung beschränkt sich allein auf Zusendung der Tagesordnung:
    Art 47 Abs. 2 GO, wonach der Bemeinde-/Stadtrat beschlußfähig ist “wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist.”

    Ergibt sich etwas anderes aus der Geschäftsordnung des Regensburger Stadtrats? Dazu müsste man dessen einschlägigen Inhalt kennen. Wer hilft weiter?

    Grundsätzlich sollte gelten: Wenn man sich dem Transparenzgebot der Verfassung und einem fairen Verfahren verpflichtet fühlt, dann sollte es eine rechtsstaatliche und demokratische Selbstverständlichkeit sein, Sitzungsunterlagen je nach Komplexität und Umfang des jeweiligen TOPs so rechtzeitig an die Mitglieder des Rats zu übersenden, dass sie als ehrenamtliche Räte Zeit und Gelegenheit haben, ggf. unter zulässiger Heranziehung eines Beraters/SV in die Materie inhaltlich einzudringen.

    Ich weiß: Die kurzfristige Übersendung von Sitzungsunterlagen war schon zu Schaidingers Zeit eine “Zier”. Und, so scheint, es “ziert” auch die vor allem SPD-geführte “Koalition” bzw. deren BMin und ihre Verwaltung, in gleicher Weise am Ende die vertretene Bürgerschaft im Ergebnis von wichtigen Informationen auszuschließen.

    Warum?

    Um faire, sachgerechte, mit Gesetz und Recht in Einklang befindliche Entscheidungen zu treffen?

    Um hinter der spanischen Wand Entscheidungen zu treffen, die der Öffentlichkeit jedenfalls fürs erste verborgen bleiben sollen?

    Wer hat Antworten?

    Ach, da meldet sich die Geschäftsordnung mit einer Übersicht, schau an:
    https://www.regensburg.de/stadtrecht/12961/geschaeftsordnung-fuer-den-stadtrat-der-stadt-regensburg-vom-08-mai-2014.html

    Einschlägig dürfte sein:
    § 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse

    Wer bitte fährt fort?

    https://www.regensburg.de/rathaus/stadtrecht/stadtrecht-als-pdf
    01. Verfassung, Verwaltung, dort findet sich:

    § 4 der GeschO
    Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse

    (1) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge nicht gebunden.
    (2) Für die allgemeine Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder (Teilnahmepflicht, Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht, Entschädigung, Geheimhaltungspflicht, Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung, Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, Ablehnung, Niederlegung und Verlust des Amtes) gelten die Art. 48 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 mit 4, Art. 56 a, Art. 49, 50, 19, 48 Abs. 3 GO, Art. 48 Abs. 1, Art. 49 GLKrWG sowie die gemäß Art. 20 a GO erlassene Satzung.
    (3) Der Stadtrat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO). Dies erfolgt entwe-der durch Bestellung zum Verwaltungsbeirat/zur Verwaltungsbeirätin (§ 18) oder im Einzelfall durch Beschluss.
    (4) Zur Ausübung von Verwaltungsbefugnissen sind ehrenamtliche Stadtratsmitglieder nur berechtigt, soweit ihnen der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin im Rahmen der Geschäftsverteilung nach Anhörung der weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen einzelne seiner/ihrer Befugnisse überträgt (Art. 39 Abs. 2 GO).
    (5) Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder haben, soweit sie eine Tätigkeit nach Absatz 3 oder 4 ausüben, ein Recht auf Akteneinsicht, sonst nur, wenn sie vom Stadtrat mit der Einsichtnahme beauftragt werden. Das Verlangen zur Akteneinsicht ist gegenüber dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin geltend zu machen.

    Vorschlag: Wenn die Verwaltung unter der Leitung des OB oder dessen Stellvertreters den Gesetzen der Transparenz und Fairness nicht zu entsprechen scheint, dann, ja dann kann man durch Mehrheitsbeschluss nach Absatz 3 verfahren, mit dem Antrag, den aktuellen TOP – B-Plan – zu vertagen, bis sich die beauftragten einzelnen Stadträte in das Thema eingearbeitet haben.

    Auch kann durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, welchen Stadträten Akteneinsicht zu gewähren ist. Siehe Absatz 5.

    Tja, wenn man aber daran gewöhnt ist, im Zweifel abzunicken, was einem vorgelegt wird, auch wenn man es nicht recht lesen oder kaum verstehen konnte, dann, ja dann leidet die Demokratie, der Rechtsstaat wird ggf unterminiert und es herrscht die normative Kraft des Faktischen. Vulgo es herrschen die Kräfte hinter der spanischen Wand.

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  • hutzelwutzel

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    Irgendwie dünkt mir, dass da in der oberpfälzer Bezirkshauptstadt seit Jahrzehnten ein richtiger Augias-stall vorhanden ist.
    Wo ist eigentlich die Regensburger Bevölkerung die demonstriert und solche Leute – Pardon “zum Teufel jagt”?

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  • Gondrino

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    Ich behaupte, dass diese Verfahrensweise in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland gängige Praxis ist. Das ganze scheint mir systemimmanent zu sein. Selbst die Opposition in den jeweiligen Stadt- und Gemeinderäten rennt sich hier regelmäßig die Köpfe ein, wenn sie nicht schon resigniert hat oder durch kleine Zugeständnisse ruhig gestellt wird. Der Bürger wird völlig im Unklaren gelassen. Es fällt nur auf, dass gewisse Unternehmer vor allem durch kommunale Aufträge prosperieren und die kommunalen Entscheidungsträger auch nicht schlecht dabei fahren. “Honi soit qui …”

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  • R.G.

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    @RA Veits Zitat:
    “Tja, wenn man aber daran gewöhnt ist, im Zweifel abzunicken, was einem vorgelegt wird, auch wenn man es nicht recht lesen oder kaum verstehen konnte, dann, ja dann leidet die Demokratie, der Rechtsstaat wird ggf unterminiert und es herrscht die normative Kraft des Faktischen. Vulgo es herrschen die Kräfte hinter der spanischen Wand.”

    In der Regel werden die jeweiligen Fachrefenten der Fraktionsbeteiligten miteinander tagen, der Rest (die Apparatschiks) stimmt unter der Parteiräson mit, daher gibt man die Papiere pro forma wenige Stunden vor der Abstimmung aus.

    Ändern könnte man erst mit der Partei etwas, in der Fraktionszwang aufgehoben wäre, und wenn gleichzeitig Bauvorhaben einer Stadt, größer als …., reichlich vor Beschlussfassung veröffentlicht werden müssten.

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  • Noch'n Peter

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    Wenn ich den ausführlichen Beitrag von RA Veits recht verstehe, ist der Stadtrat … doch irgendwie … naja … überflüssig. Sie können und dürfen aber auch nur, wenn … Das ist erschütternd.
    Jetzt verstehe ich aber auch das hochherrschaftliche Verhalten des Herrn Wolbergs in den Stadtratsitzungen, wenn er den Stadträten und Oppositionsführern meist nur sehr widerwillig und nur (Zitat) “weil es die Satzung so vorsieht” das Wort gewährt hat. Nicht selten mit dem Hinweis, dass man ja eh schon wüsste, was komme, und es deshalb überflüssig wäre.
    Damit wird klar, dass es im Stadtrat eben gar keine Demokratie mehr gibt, dass das nur der Anschein eines Bürgerwillens ist. Der Stadtrat ist der Mond, den die Sonne bestrahlt. Nur in ihrem Lichte kann er aufscheinen, sichtbar werden, und wiedergeben, was ihm angetragen wird. Die Stadtratssitzungen sind, zumindest in manchen Verfahren, damit bloße Schow, und vor allem überflüssig. Zumindest das ist der Vorteil der Skandale: Solche Zustände werden etwas bekannter, und vielleicht, nein bestimmt, drängen sie im Laufe der Zeit zu einer Veränderung, vielleicht sogar zu einer Verbesserung.
    Für den Moment scheint ja alles gelaufen zu sein.
    Demokratie hatte ich mir in meinen älteren Tagen immer anders vorgestellt.

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  • Lothgaßler

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    Wenn die Stadträte nur sehr kurzfristig, wenn überhaupt, vorab die Beschlussvorlagen zu lesen bekommen, dann können sie sich eigentlich keine eigene Meinung auf Basis der Unterlagen gebildet haben. Sie müssen sich blind darauf verlassen, dass ihnen kein Bürgermeister/ Oberbürgermeister oder Referatsleiter ein faules Ei legt. Allerdings dürften in jeder Fraktion die “Mächtigen” schon vorab mehr wissen, und dann ihre Fraktionen vorbereiten.
    Die Verantwortlichkeit verlagert sich aus meiner Sicht immer deutlicher zur Verwaltung, aber auch der jeweiligen Parteispitze muss mehr an Wissen unterstellt werden.
    Die oben geschilderte Vorzugsbehandlung wäre nur dann keine, wenn die Stadt für diesen Zeitraum andere Unternehmer mit ähnlicher Bevorzugung benennen könnte.
    So wurde ein vorteilhaftes Zugeständnis aus dem Jahre x von Firma A auf Firma B übertragen, allerdings bei veränderter Rechtslage im Jahr y, und damit erzielte Firma B einen deutlichen Vorteil (gegenüber Firma D, E, F usw.). “Vorteilhaft” allerdings nicht aus Sicht der Stadt, womit sich die Frage stellt: Weshalb werden ohne Not Deals zu Ungunsten der Stadt geschlossen, und letztlich auch zu Ungunsten anderer Firmen? Wer in der Stadt hat dieses Vorgehen vorbereitet und dem IZ gegenüber die Zusage erteilt? Das war kein kleiner Sachbearbeiter, also wer wars?

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  • joey

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    Die Räte können entscheiden, was ihnen paßt, sie sind nur dem Gewissen verpflichtet. Die Vorlagefrist bestimmen also rein faktisch sie, weil sie ablehnen können, was ihnen nicht genug erklärt wurde.

    Jeder, der da mitgestimmt hat, ist damit schuld. “Ich konnte das nicht lesen” ist keine Entschuldigung.

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  • RA Veits

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    Nun, es wäre Sache der Plenums, die GeschO des Stadtrats so zu ändern, dass die Vorlage von Sitzungsunterlagen grundsätzlich zur Pfllcht gemacht wird mit einer für den Normalfall extakt zu bestimmenden Zeitspanne vor der jeweiligen Sitzung. Bei komplexen oder die Anzahl von X-Seiten übersteigenden Unterlagen hat eine schützenswerte Minderheit von mindestens 25 % der Mandate (wie im BTag) das Recht, eine Vertagung mit nachgelesener Frist von x-Tagen zum Einarbeiten, ggf. mit beigezogenem Berater, in die Unterlagen zu beantragen.

    Ob im Wege eines Bürgerbegehrens die Änderung der GeschO in diesem Sinne zulässig ist, habe ich jetzt nicht geprüft. Man könnte so ein Begehren verbinden mit der Landtagswahl und gleich die Überprüfung der Immo-Geschäfte seit 1996 mit anhängen.

    Auch stünde es den Stadträten quer durch alle Reihen gut zu Gesicht, derartige Anträge zur Herstellung von Transparenz selbst (!!!) zu stellen, ihre “Opferrolle” aufzugeben, um ihrer Kontrollaufgabe der Verwaltung überhaupt nachkommen zu können. Wie viele Juristen sitzen schnell wieder im Rat? Warum tun sie nichts und lassen sich das gefallen?

    Warum lassen wir uns das gefallen und wenden uns nicht direkt an das Referat D1 mit einem entsprechenden Antrag, wie es vorstehend nachzulesen ist?

    Wovon lebt die Demokratie, fragte jüngst Sahra Wagenknecht? Vom sachbezogenen Streit im die beste der jeweiligen Problemlösungen.

    In der Stadt Regensburg in jedenfalls eine Grenze des für die Bürgerschaft Zumutbaren längst überschritten.

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  • uwe

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    Das ist bei allen Beschlussvorlagen so: sind meist ziemlich lang und voller Fachwissen. Denke, dass diese Vorlagen so gut wie kein Stadtrat vorher durchliest. Ansonsten müssten meiner Meinung nach in den Sitzungen immer viele (Nach-) fragen gestellt werden, was jedoch so gut wie nie vorkommt.

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  • Rosalia Genoveva

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    Meiner Seel, jetzat hab ich vor lauter Missbrauchsopfer meinen Namen nicht mehr gwisst, einen Beitrag weiter oben.

    Ma sollt sich mit dene nicht abgeben, bringt ja nur durcheinander.

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  • Jens

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    Ihre ersten Vorschläge an die Stadtratsmehrheit, lieber RAV, waren noch zahnlos. Erst durch bessere GeschO geschützte und ermächtigte Minderheiten oder Mitglieder des Stadtrates und individuelle Courage werden eine ansatzweise Kontrolle der Verwaltung ermöglichen. Wer bittet Transparency International um Rat zu mehr Transparenz durch StadtratsGeschO?

    Wenn Sie die Zulässigkeit geprüft haben, lieber RAV, hat Ihr Bürgerbegehren meine Unterstützung.

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  • Bürgerverein Süd-Ost. e.V.

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    Anbei zwei Stellungnahmen des Bürgerverein Süd-Ost aus den Jahren 2015 und Ende 2017 an das Stadtplanungsamt.

    Stadtplanungsamt Regensburg

    D. Martin Luther Str. 1
    93047 Regensburg
    Regensburg 4.12.2017
    Bebauungsplan 193, LERAG-Gelände ergänzende Stellungnahme zu unserem Schreiben vom 4.8.2015

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ergänzend zu unserem 1. Schreiben vom August 2015 möchte der Bürgerverein Süd-Ost nochmals auf den Bebauungsplan wie folgt eingehen.

    Die überwiegende Definition als allgemeines Wohngebiet fördert Durchmischung, Vielfalt und damit Identitätsbildung nicht.
    Durch die Orientierung an einer Bahntrasse bekommt das Baugebiet eine markante gebogene Rückenlinie. Da diese Rückenlinie in eine abgestufte Baulinie übersetzt wird, kann die Chance, einen markanten Bogen auch baulich umzusetzen, nicht realisiert werden.
    Die teilweise vorgesehene Bebauung mit 3 geschossigen Reihenhäusern nimmt aktuelle Bedürfnisse und Trends auf dem Immobilienmarkt auf. Der Haustyp ist aber im Hinblick auf eine langfristige Quartiersbindung der Bevölkerung kritisch zu sehen, da dieser keine ausreichende Wohnflexibilität ermöglicht und altersgerechtes Wohnen kaum zulässt.
    Die Reduzierung der Sozialquote, um einer Prekarisierung des Quartiers entgegen zu wirken, wäre eigentlich nicht nötig gewesen. Die ausreichende Belegung der einkommensorientiert geförderten Wohnungen (EFOG) mit den entsprechenden Förderstufen wäre ausreichend gewesen. Auch in den Nachbarquartieren ist die Situation trotz vieler „Sozialwohnungen“ ausgewogen.
    Die überwiegende Unterbauung des Geländes mit Erdgeschoss- und Halbparterregaragen verhindert in diesen Bereichen eine nachhaltige Begrünung (die geforderten 60 cm Aufschüttung sind kaum ausreichend) und Entwässerung. In Zukunft wäre einhergehend mit geringeren Anforderungen an die Zahl der Stellplätze eine Reduzierung der TG- Flächen auf die tatsächlich überbauten Flächen (Tiefgarage unter dem Haus) sinnvoll.
    Der Charakter der zu erwartenden Bebauung lässt die Realisierung eines Großteils von Häusern und Wohnungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften erwarten. Diese WEG-Wohneinheiten werden langfristig überwiegend fremdvermietet sein. Die üblicherweise dann beauftragten Hausverwaltungen werden Renovation und Innovation nicht unbedingt fördern bzw. aufgrund der gesetzlichen Vorgaben fördern können. Im klassischen Mietshaus hätten Veränderungsinitiativen eine bessere Chance. Es steht zu befürchten, dass bereits nach dem ersten Generationswechsel durch die schnelle soziale Abnutzung die Attraktivität des Quartiers erheblich abnimmt.

    Regensburg, den 4.12.2017

    Stadtplanungsamt Regensburg
    z.Hd. Frau Hick
    D. Martin Luther Str. 1
    93047 Regensburg
    Regensburg 4.8.2015
    Anmerkungen des BÜSO zum aktuellen Bebauungsplan 193, LERAG-Gelände
    Sehr geehrte Frau Hick,
    vielen Dank für die am 29. Juli 2015 gewährten Einblicke in die nun anstehende Bebauung des ehemaligen LERAG-Geländes.
    Wie Sie wissen hat das Planungs- und Baureferat bereits im Jahr 2005 dazu eine dezidierte Vorstellung entwickelt.
    Davon ist unserer Meinung jedoch nur noch sehr wenig in der nun geplanten Umsetzung enthalten.
    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Rangfolge der Prioritäten haben wir einige uns wichtige Punkte und Fragen zum Bebauungsplan formuliert.

    Zur Erinnerung:
    Für das Kasernenviertel (LERAG) wurden vom Planungs- und Baureferat bei der Bürgerinformationsveranstaltung Innerer Osten am 20.11.2008 u.a. folgende Ziele genannt:
    ● Identität und Kompaktheit des Stadtkörpers – bessere Anbindung an die Altstadt (ÖPNV, Fuß- und Radwege)
    ● Urbane Nutzungsmischung
    – klar erkennbare Quartierszentren neu schaffen bzw. bereits vorhandene stärken.
    – Vernetzung der Quartiere
    ● Grün in der Stadt – Vernetzung von Grünflächen
    Quelle: „BÜRGERINFORMATION RAHMENPLANUNG INNERER OSTEN“ (Ehemalige Zuckerfabrik – Kasernenviertel – Hohes Kreuz), Regensburg Plan 2005, S. 11

    Anmerkungen des BÜSO zum aktuellen Bebauungsplan 193LERAG-Gelände
    I. Allgemeines zur Bebauung, Wohnqualität
    1. Was genau ist geplant für die Aufenthaltsqualität?
    Wir stellen eine zu enge Bebauung ohne nennenswerten interessanten Ansatz fest.
    Leider ist auch keine Begegnungsstätte eingeplant.
    2. Welche GRZ ( Grundflächenzahl ) ist angesetzt?
    Sind in der GRZ Nebengebäude (wie Müllhäuser oder Fahrradabstellanlagen) mit eingerechnet?
    Wie groß sind die letztendlich vorhandenen Grünflächen?
    (Stichwort Klimaanpassung, vgl. Interview von Frau Schimpfermann in „Siedlung und Eigenheim, Juli 2015, S. 247)
    3. Welche GFZ ( Wohnflächenzahl ) ist angesetzt?
    4. Wird die aktuelle Stellplatzverordnung eingehalten?
    Welcher Stellplatzschlüssel wird realisiert?
    5. Wo und wie und mit welcher Qualität werden die Fahrradabstellanlagen realisiert?
    II. Lärmschutz
    1. Das Baugebiet ist ohne Lärmschutz zur Bahn.
    Die 6–geschossigen „Sozialwohnungsbauten“ müssen den Lärm auffangen. Muss hier nachgebessert werden, z.B. durch Lärmschutzwände wie nördlich der Bahn?
    2. Die 6-geschossige Bebauung entlang der Bahn ist nicht geschlossen, sondern weist Abstände auf.
    Dadurch wird der Bahnverkehrslärm vermutlich noch verstärkt im dahinter liegenden Baugebiet zu hören sein.
    3. Grünflächen können entlang der Bahn statt/und in der Mitte des Quartiers geplant werden.
    Damit ergibt sich mehr Abstand zur Bahn und evtl. notwendiger Lärmschutzwand, also ein verbesserter Lärmschutz.
    4. Die Fassade der Gebäude entlang der Bahn muss unbedingt lärmabsorbierend sein um eine verstärkte Schallreflexion auf das gegenüberliegende Wohngebiet „Candis“ auszuschließen.
    III. Erschließung, Verkehr
    1. Der Ziel- und Quellverkehr für das neue Gebiet wird für die vorhandenen Straßen und deren Anwohner zu deutlich mehr Lärmbelästigung führen.
    2. Die Zu-/Abfahrt in das Baugebiet ist nur über eine Stichstraße erschlossen.
    Besser wäre u.E. eine Erschließung über eine Einbahnstraßen-Trasse auf der östlichen Seite des Baugebietes entlang der Bezirkssportanlage. Sie verbessert den Verkehrsfluss im Quartier und den Zugang zur Guerickestraße.
    3. Dockt man die geplante Kindertagesstätte an den Spielplatz (östliche Lage), ergeben sich Synergieeffekte und besserer Lärmschutz für die Anlieger.
    Begründung: Die Bring-/Holsituation wird verbessert, wenn die Kinder an der Zufahrt zur Bezirks-sportanlage gebracht/geholt werden und hier bereits vorhandene Parkplätze genutzt werden können.
    4. Man sollte unbedingt einen Grünzug für Rad-/Gehwegtrasse zwischen Bahn und Quartier einplanen, auch wenn die Durchgängigkeit bis zum Safferlingersteg noch nicht gewährleistet ist (s. II.3.).
    5. Eine Wege- und/oder Straßenverbindung nach Norden ist für das gesamte Wohnviertel unabdingbar.
    Leider wird auch bei diesem wichtigen Bauobjekt die Anbindung an den Regensburger Norden vergessen/zurückgestellt.
    6. Der Safferlinger Steg ist nicht dazu geeignet diese Funktion zu erfüllen, auch nicht , falls er mal saniert wird. Benötigt werden klare Fuß- und Radweg -Verbindungen über/unter den Bahngleisen.
    7. Es ist nicht akzeptabel, den immer wieder angedachten Bahnhaltepunkt einfach aufzugeben.
    Bei weiteren 600 BürgerInnen nimmt die PKW- Belastung zwangsläufig zu. (Bei 400 PKWs ist mit 1000 zusätzlichen Fahrten pro Tag zu rechnen.) Deshalb ist jede mögliche Entlastung zu unterstützen.
    8. Die Erreichbarkeit des neuen Gebietes und des gesamten Wohngebietes ist also sowohl durch gesonderte Fahrradwege, einen Bahnhaltepunkt und mit der Schaffung einer ÖNPV-Linie zu ermöglichen.

    FAZIT:
    o Der Bebauungsplan für das ehemalige LERAG-Gelände sollte nochmals überarbeitet werden.
    Anregungen dazu haben wir oben gegeben.

    o Wir vermissen ein Gesamtkonzept für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Landshuter Straße und der Osttangente. Es ist nach unserem Verständnis nicht zielführend immer nur kleinteilig einzelne Baugebiete auszuweisen.

    o Wir fordern deshalb die Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Zukunft des gesamten Gebietes durch die Stadt Regensburg und deren Planungsreferat, das jetzt dringender denn je erforderlich erscheint.
    Bekanntlich stehen auch die Pionierkaserne und die Prinz-Luitpold-Kaserne demnächst zur Disposition.

    o Wir appellieren an die Verwaltung und die Stadträte, die Gesamtsituation im Stadtosten zu ermitteln, sorgfältig zu beurteilen und ein Gesamtkonzept zu erstellen.
    Regensburg, den 4.8.2015

    Johann Brandl,
    für den Bürgerverein Süd-Ost e.V.

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  • dünnster Künstler

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    @Bürgerverein Süd-Ost. e.V.
    Die Stellungnahmen des Bürgerverein Süd-Ost e.V. von 2015 und dem Dezember 2017 sind sehr interessant. Es ist mehr als traurig welche grundlegenden städtebaulichen Aspekte die Verwaltung vollkommen vernachlässigt – zugunsten einer möglichst lukrativen Vermarktung durch das IZ. Die Stadt Regensburg lässt sich die Zukunft verplanen und verbauen.

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