Diakonie räumt Fehler bei Wohnungskündigungen ein
Es könnte bis Ende März dauern, bis das Hochhaus am Ernst-Reuter-Platz endgültig leer steht. Der Grund sind fehlerhafte Kündigungen durch die Diakonie. Doch bereits im Januar soll die Übergabe des Areals an die Stadt erfolgen, die dort ein Kultur- und Kongresszentrum plant.
Eigentlich sollte das Hochhaus am Ernst-Reuter-Platz komplett leerstehen. Der Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Regensburg und der evangelischen Pfründestiftung ist bereits unterzeichnet. Im Januar 2019 soll die offizielle Übergabe des Areals an die Stadt erfolgen, auf dem zuvor noch alle Gebäude abgebrochen werden müssen, ehe dann – so die bisherige Planung – dort ein Kultur- und Kongresszentrum (RKK) errichtet wird. Doch nun könnte sich der Rückbau der Gebäude, der ab Januar 2018 geplant war um einige Monate verzögern. Grund sind fehlerhafte Kündigungen, die von der Diakonie, die die beiden Wohnheime Lutherhaus und Keplerhaus vermietet, an die 49 verbliebenen Bewohner verschickt wurden.
Passus in den Mietverträgen übersehen?
Wie bereits berichtet, enthalten sämtliche Mietverträge einen Passus, der eine Kündigung drei Monate zum Semesterende fordert. Ansonsten verlängert sich das Mietverhältnis „um jeweils ein Semester“. Doch offenbar wurde dieser Passus von der Diakonie übersehen. Zwar wurde auf Aushängen in der Tiefgarage und im Heim das Ende der Wohnheime zum 30. November angekündigt. Die Kündigungen wurden allerdings erst am 1. September verschickt und sind damit – auch nach erster Einschätzung der Diakonie – unwirksam. Die Mietverträge liefen demnach weiter bis zum Ablauf des beginnenden Wintersemesters – dem 31. März 2018.
Man bedauere diesen Fehler „außerordentlich“, so Sabine Rückle-Rösner, Vorstandsfrau der Diakonie, und Dekan Eckhard Herrmann gegenüber regensburg-digital. Man wolle nun „baldmöglichst“ mit den Bewohnern in Kontakt treten, damit „im Dialog mit allen Beteiligten die Situation schnell geklärt werden kann“. Laut Pressesprecher Michael Scheiner haben zehn der 49 betroffenen Mieter bereits eine neue Bleibe gefunden.
Stadt präsentiert Ergebnisse der Ideenwerkstätten
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Zusammenfassung der Ideenwerkstätten durch die Stadt Regensburg
Die Stadt Regensburg hat sich für den Erbpachtvertrag mit der Pfründestiftung ein Rücktrittsrecht bis Februar 2018 ausgedungen. Hintergrund dafür dürften aber weniger solche Verzögerungen beim Abbruch, sondern die Ergebnisse der noch ausstehenden Bürgerbefragung zur Neugestaltung des Areals zwischen Hauptbahnhof und Maxstraße sein. Ab 23. Oktober will die Stadt dafür die entsprechenden Fragebögen verschicken.
Bei den zwei Ideenwerkstätten, die von der Stadt dazu veranstaltet wurden, gab es vielfach Vorschläge, den Schwerpunkt eines eventuellen RKK weg vom Kongressgeschäft hin zu einem Kulturhaus für die Regensburgerinnen und Regensburger zu verlagern. Inwieweit diese Vorschläge Eingang in die weiteren Planungen und die darauf fußende Befragung gefunden haben, wird sich am Mittwoch, 20. September, zeigen. Dann werden die von der Stadt beauftragten Planungs- und Kommunikationsbüros im Antoniushaus (Beginn: 19 Uhr) ihre abschließenden Ausarbeitungen vorstellen.
Joachim Datko
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Mich würde interessieren, wie die Evangelische Kirche zu dem Grundstück gekommen ist.
Matthias B.
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Berechtigte Frage! Der Alleengürtel ist per Stifterauftrag unanrastbar. Wie kam die Kirche an das Areal? Würde mich auch interessieren.
da_Moartl
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A da sind sie ja schon wieder, die Meckerer und Mauler, die immer irgendwo sofort Machenschaften wittern, selbst wenn mal ausnahmsweise nichts dramatisches passiert. Anders als die katholische Kirche hat die evangelische Kirche leider kein besonders gutes “Standing” in der Stadt. Die einzige evangelische Einrichtung mit erheblichem Grundbesitz ist die Wohltätigkeitsstiftung. Die Kirche wird also “an das Grundstück gekommen” sein wie das halt so üblich ist: per Kaufvertrag oder per Tausch mit einem anderen Grundstück. Es wär schon schön, wenn das Niveau mancher Kommentare auf rd mal wieder einen etwas höheren Level erreichen würde.
Matthias B.
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Herr Moartl: Bei einer Fläche, die der Dispositionsbeschränkung unterliegt, darf man, ja, da muss man nachfragen. Evangelisch, katholisch, darum geht es nicht.
Piedro
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@da_Moartl:
Eine Frage ist für Sie meckern und maulen? Interessant. Und Sie meinen diese Frage beantworten zu können, in dem Sie mutmaßen? Und tatsächlich wollen Sie so ein “höhere Niveau” anregen?
Irgendwie erheiternd. Irgendwie nicht.