08 Feb2008
Der sexsüchtige Vater
Mindestens 119 Mal missbrauchte er seinen Sohn und die beiden Töchter
Dem 36jährigen, fünffachen Familienvater Johann G. aus dem Landkreis Kelheim reichte der – oft mehrmals – tägliche Sex mit seiner Ehefrau nicht. Unvorstellbar: In der Zeit von Oktober 2004 bis zu seiner Festnahme im April letzten Jahres soll er seine heute neun und 14 Jahre alten Töchter und den inzwischen 13jährigen Sohn auf das Schwerste sexuell missbraucht haben. Rund 400 solcher Fälle errechnete die Staatsanwaltschaft.
Nachdem zur Verfahrensbeschleunigung die Anklage auf „119 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung“ beschränkt worden war fand gestern vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg der Prozess statt.
Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft soll er bei seinen eigenen Kindern versucht haben, den Vaginalverkehr auszuüben und im Übrigen den Oral- und Analverkehr vollzogen haben. In drei Fällen kam es auch zu einem „Dreier“ mit der damals achtjährigen Tochter und seinem zwölf Jahre alten Buben. Dabei kam ihm seine körperliche Überlegenheit zu Gute, wenn er die Kinder auf den Boden, die Couch oder das Bett drückte. Mit Drohungen wie „er werde sie andernfalls krankenhausreif schlagen, ins Ausland entführen oder in ein Heim stecken“ machte er sie gefügig und sicherte sich damit auch ihr Schweigen der Mutter gegenüber.
Die unbeschreiblichen Übergriffe dieses Mannes flogen auf, als sich sein Sohn seinem Cousin anvertraute, die dies wiederum seinem Vater erzählte – der ging zur Polizei und der Angeklagte wanderte kurz darauf im April letzten Jahres in Untersuchungshaft. Da er während seiner Haftzeit wiederholt Suizidgedanken äußerte, wurde er ein halbes Jahr später in das Bezirkskrankenhaus Straubing verlegt.Gut beraten war der Angeklagte von seinem Verteidiger Rechtsanwalt Michael Haizmann, gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abzulegen, um seinen Kindern einen Auftritt vor Gericht zu ersparen. Zwar bestritt er die vorgeworfenen Vergewaltigungen und körperlichen Misshandlungen – die Jugendkammer sah darin jedoch nur eine „Änderung der Wertung, nicht der Bewertung“. Daran änderten auch die heißen Liebesschwüre nichts, die der Angeklagte aus seiner Zelle an die (Noch-)Ehefrau und seine ältere Tochter schrieb. Einen zweiten Verteidiger hatte der Angeklagte in der Person des Sachverständigen. Dieser bescheinigte ihm nicht nur, dass er mit einem IQ von 77 gerade noch im Normalbereich anzusiedeln sei, sondern auch eigene traumatische Erlebnisse in seiner Kindheit durch einen Verkehrsunfall mit Hirnschädigung und selbst erlebten sexuellen Übergriffen durch einen nahen Verwandten. Zwar attestierte er dem Angeklagten „hypersexuelles Triebverlangen für Kinder im Sinne der Pädophilie, gepaart mit Gewalttätigkeit“ und wollte auch nicht ausschließen, dass sich ein möglicher, späterer Opferkreis auf sein weiteres Umfeld ausdehnen könne – eine Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung (wie dies ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angestrebt war) sah er dennoch nicht.
Mit einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten bei Unterbringung in einer Psychiatrie schlossen die Richter den strafrechtlichen Teil dieser Familientragödie ab. Dabei wies der Gerichtsvorsitzende, Richter Karl Iglhaut, in seiner Begründung darauf hin, dass die Unterbringung in diesem Fall auch länger als die ausgesprochene Haftstrafe andauern könne. Das Urteil ist rechtskräftig.