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Das Wort zum Montag

Immer gut für einen flotten Spruch: der städtische Chefjurist Dr. Walter Boeckh. Foto: Staudinger

„Von Juristen wird immer verlangt, sofort auch zu spezialisiertesten Themen Stellung zu nehmen. Gynäkologen frägt man ja auch nicht zu chirurgischen Eingriffen.“ Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh zur Frage von Stadträtin Irmgard Freihoffer, ob der Stadtrat den Einzelstadträten im Aufsichtsrat der REWAG nun Weisungen erteilen könne oder nicht.

Konkret wollte Freihoffer mit einem Antrag im Verwaltungs- und Finanzausschuss Ende Oktober erreichen, dass die Stadträte im REWAG-Aufsichtsrat sich für eine Erhöhung des Sozialrabatts einsetzen sollten. Seit 2008 gewährt die REWAG in Not geratenen Haushalten – derzeit etwas mehr als 1.000 – unter bestimmten Bedingungen einen Rabatt von 96 Euro auf die Stromrechnung.

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Abgestimmt wird diese Rabattgewährung mit dem Runden Energietisch, wo unter anderem die Sozialverwaltung, Sozialverbände und Jobcenter sich in regelmäßigen Abständen mit der REWAG treffen.

Eine Weisung an Aufsichtsräte, sich für eine Erhöhung dieses Tarifs einzusetzen, dürfe der Stadtrat nicht erteilen. Das verstoße gegen das Aktienrecht, hieß es zunächst von der Oberbürgermeisterin. „Wir haben das prüfen lassen. Das ist so.“ Daraufhin zog Freihoffer ihren Antrag zurück.

Nachdem die Linken-Stadträtin dann in der darauffolgenden Sitzung des Stadtrats ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vorlegte (hier nachzulesen), das zumindest auf den ersten Blick dieser Auskunft der OB widerspricht – demnach sind als Aufsichtsräte abgeordnete Stadträte der Kommune verpflichtet und haben kein freies Mandat – verwies Maltz-Schwarzfischer darauf, dass sie ja keine Juristin sei und übergab an Rechtsreferent Boeckh. Der konnte ad hoc dazu keine Stellungnahme abgeben – so wie ein Gynäkologe zu chirurgischen Eingriffen.

Die Sache soll nun nochmals geprüft werden.

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Kommentare (11)

  • Gscheidhaferl

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    Wow! Immer wenn zu hoffen wäre, dass es doch eigentlich nicht mehr dürftiger werden könnte, beweisen die Verantwortlichen im Stadtrat das genaue Gegenteil.

    Die REWAG ist ja auch bloß eine bessere Würschtlbude und hat in der Stadt keine wichtigen Aufgaben zu erfüllen. Da ist es nicht so schlimm, wenn die Verantwortlichen nicht so genau auf dem Schirm haben, was ihre Aufgaben, Pflichten und Befugnisse sind. Und passt ja auch zu dieser Stadregierung, die scheinbar nur auf die Verwaltung zurückgreift, um sich bescheinigen zu lassen, dass sie leider, leider nichts tun kann bzw. gar nicht zuständig ist.

    Wie unsäglich ist das eigentlich, dass Frau Freihoffer in Zeiten wie diesen den offenkundigen Denk- und Arbeistverweigerern erst mithilfe eines Gerichtsurteils in den Hintern treten muss, damit die überhaupt mal anfangen darüber nachzudenken, ob es für sie in Sachen Energieversorgung etwas zu tun geben könnte?

    Und darüber, was das möglicherweise über ihn aussagt, dass dem Herrn Rechtsreferenten in diesem Zusammenhang spontan nur der Rückgriff auf die Gynäkologie in den Sinn kommt, will ich gar nicht erst nachdenken. Ob die unterste Schublade dafür nicht schon zu hoch wäre, um das korrekt einzuordnen?

    Frau Freihoffer, es kann Ihnen eigentlich gar nicht genug dafür gedankt werden, dass Sie uns mit Ihrer wichtigen Initiative (ein weiteres Mal!) vor Augen geführt haben, in welch traurigen Händen die Verantwortung für unsere Stadt derzeit liegt. Wären Sie doch wenigstens Mandatsträgerin der WASG (und nicht gerade der Linken)… ;-)

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  • R.G.

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    Bitte an die Redaktion, schwerer Begreifenden wie mir zu erklären, was Frau Freihoffer fordert. Sollen finanziell in Not Geratene prozentual mehr als bisher bezahlen müssen oder weniger?

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  • Stefan Aigner

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    Danke. Jetzt sollte es verständlich sein. Der Rabatt soll erhöht werden.

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  • Gizmo

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    Das Hemd erinnert an Mondrian. Hoffentlich hat er es nicht verkehrt rum an.

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  • Meier

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    Nach Lektüre des (dankenswerterweise verlinkten) Urteils ist festzustellen, dass in der Gemeindeordnung von NRW (§ 113 Abs. 1) folgendes steht:
    Die Vertreter der Gemeinde in Beiräten […] oder entsprechenden Organen von juristischen Personen […] an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. …

    Anders dagegen die bayerische Gemeindeordnung (Art. 93 Abs. 2):
    Die Gemeinde soll bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung darauf hinwirken, daß ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in einen Aufsichtsrat oder ein entsprechendes Gremium zu entsenden, soweit das zur Sicherung eines angemessenen Einflusses notwendig ist. Vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften haben Personen, die von der Gemeinde entsandt oder auf ihre Veranlassung gewählt wurden, die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten möglichst frühzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Soweit zulässig, soll sich die Gemeinde ihnen gegenüber Weisungsrechte im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung vorbehalten.

    Das zitierte Urteil ist in Bayern daher nicht 1:1 anwendbar.
    Gleichwohl widerspricht das Urteil ausdrücklich der Aussage der
    Oberbürgermeisterin, das verstoße gegen das Aktienrecht. „Wir haben das prüfen lassen. Das ist so.“ – Stimmt definitiv nicht! Hier ist zwischen Innen- und Außenverhältnis strikt zu unterscheiden – und natürlich darf man Bevollmächtigten und Entsandten etc. im Innenverhältnis (mir fällt gerade keine Ausnahme ein) Weisungen erteilen. Alles andere wäre auch – naja, doof!
    Daher “…soll sich die Gemeinde ihnen gegenüber Weisungsrechte im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung vorbehalten.” -siehe oben. Ob das im konkreten Fall geschehen ist, steht in der Satzung, die ich im Internet nicht finden konnte. Tatsächlich dürfte hier das “soll” als “ist” zu verstehen sein, da die Stadt eine Mehrheit an der REWAG hält – was die Aussage der Oberbürgermeisterin doppelt falsch machen würde. Apropos: Der Chefjustiziar der Stadt wäre doch, was die Gemeindeordnung betrifft als Fachanwalt bzw. Facharzt anzusehen. Ergo trifft dessen – eigentlich richtiger und witziger Hinweis – auf ihn selbst nicht zu. Nach meinem Empfinden darf er sowas schon wissen. Und von wem hat die Oberbürgermeisterin Ihre falsche Aussage eigentlich prüfen lassen?

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  • Ely

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    @ Gscheidhaferl und Meier
    Das Urteil des VG Köln ist aus mehreren Gründen nicht für den Antrag von Frau Freihofer bei allem Verständnis dafür einschlägig. Zum einen ist die REWAG eine AG&CoKG an der die Stadt Regensburg über die Stadtwerke GmbH und die Regensburger Badebetriebe GmbH zu 64,52 % und die Bayernwerk AG die restlichen Anteile hält. Ein direkter Durchgriff der Stadt Regensburg auf die REWAG ist somit nicht möglich. Außerdem ist der Vorstand einer AG weisungsfrei. Somit hatte der Rechtsreferent Recht mit seiner Aussage. Nur wenn sich die Stadt Regensburg entsprechende Durchgriffsrechte in den Gesellschaftsrechten gesichert hat, ist ein Einfluss auf die Geschäftspolitik der REWAG vorstellbar. Nicht die Aufsichtsräte sondern der Stadtrat als das zuständige Organ der Eigentümerin Stadt Regensburg wäre legitimiert entsprechende Anweisungen zu beschließen und mit Hilfe der OB durchzusetzen. Ob sich die Stadt entsprechende Rechte gesichert hat, ist mir nicht bekannt.

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  • Gscheidhaferl

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    @Ely
    Ich glaube, Sie haben (zumindest) mich missverstanden: Wie sich die Dinge mit dem direkten Enfluss verhalten, ist mir an dieser Stelle gar nicht so wichtig. Ich finde es aber mehr als bestürzend und bezeichnend, dass die Verantwortlichen in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht sattelfest sind. Und im Zweifel einer gewählten (!) (unbequemen) Stadträtin keine ernstzunehmende, sondern nur quasi von oben herab eine arbeitsvermeidende und damit letztlich sehr unverschämte Antwort geben.

    Diese beschränkte Handlunsgweise ist an sich ja schon inakzeptabel. In Zeiten wie diesen und bei einem so heiklen Thema wie der Energieversorgung geht sowas aber noch viel weniger. Es bestärkt den ohnehin bestehenden fatalen Eindruck, dass hier Einige ganz grundsätzlich nicht begriffen haben, was ihre Aufgabe ist und wie wichtig es wäre, dass sie diese Aufgaben auch gewissenhaft wahrnehmen.

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  • R.G.

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    Zum Foto oben.
    Wenn Ihr Gynäkologe oder Urologe Sie diesem kecken Blick ansieht, rennen Sie besser aus der Ordination raus!

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  • Ely

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    Gscheidhaferl ich wollte mit meinen Ausführungen verdeutlichen, dass die Materie komplex und im Detail kompliziert ist und eine seriöse Auskunft vom Rechtsreferenten ohne Einsicht in die Gesellschaftsverträge nicht gegeben werden konnte. Die Kompetenz für die städtischen Beteiligungen liegt lt. Organigram bei der OB und ihrer Bediensteten der Beteiligungsverwaltung.

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  • Gscheidhaferl

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    @Ely
    Aber wir dürfen doch hoffentlich erwarten, dass die Verantwortlichen, die das ja nun auch schon seit einigen Jahren sind, die vergleichsweise schlichte Frage, welchen Einfluss sie auf das Gebahren einer städtischen Tochtergesellschaft nehmen können, ohne borniertes Herumgeeiere und richtig beantworten können, oder? Die Bezüge der entsprechenden Personen werden ja mit deren Verantwortung und Kompetenz begründet. Und der müssen sie dann eben gerecht werden. Oder – z.B. im Falle von tatsächlicher Inkompetenz – ihren Posten räumen.

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  • Meier

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    @Ely
    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Fundiert scheint mir Ihre Ansicht aber nicht zu sein:
    “Zum einen ist die REWAG eine AG&CoKG…”. Hier ist die AG als Komplementärin dazwischen. Und?
    In dem Urteil ging es um die Bestellung/Abberufung von Vorständen durch den Aufsichtsrat. Über diesen Umweg haben die Aufsichtsräte Einfluss – und damit wiederum der Stadtrat, der den von Ihnen in den Aufsichtsrat Entsandten Weisungen erteilen darf – die eigentliche Frage, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Einerseits schreiben Sie, dass der Vorstand weisungsfrei ist. Andererseits benutzen Sie den Begriff “Durchgriffsrechte”, den selbst Beck nur im Steuerrecht kennt. (?)

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