Das Kreuz mit der Pressefreiheit
Anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit am heutigen 3. Mai möchte unsere Redaktion der Diözese Regensburg ein herzliches Dankeschön aussprechen: Die Verantwortlichen dort zeigen durch ihr Verhalten, wie wichtig es ist, diesen Tag auch in Deutschland im Bewusstsein zu behalten. Erwähnen möchten wir auch den bemerkenswerten Titel von Welt und Welt kompakt, die heute mit einer weißen Seite aufmachen und uns darauf hinweisen, wie subtil die Pressefreiheit heutzutage bedroht wird.
Makaber nur, dass just die Axel Springer AG kürzlich die Macher von bildblog.de wegen eines längst korrigierten Fehlers gleich drei Mal abmahnen ließ. Bedanken möchten wir uns heute vor allem bei unseren Lesern, Förderern und Anzeigenkunden, die uns unterstützen, ohne Einfluss auf unsere Berichterstattung zu nehmen und ohne die es regensburg-digital.de schon lange nicht mehr geben würde. Ganz aktuell geht unser Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützern aus ganz Deutschland, Europa und den USA, Journalisten, Bloggern, Spendern …, durch deren Hilfe wir nun gegen die Einstweilige Verfügung vorgehen können, die die Diözese Regensburg gegen uns vor dem Landgericht Hamburg erwirkt hat.
Derzeit wird uns bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro (oder bis zu zwei Jahren Haft) eine klar als solche erkennbare Meinungsäußerung in Zusammenhang mit dem „Aufklärungsverhalten” der katholischen Kirche untersagt. Unser Rechtsanwalt Nils Pütz hat heute beim Landgericht Hamburg beantragt, der Diözese Regensburg gemäß §926 ZPO eine Frist zur Klageerhebung zu setzen.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” Artikel 5, Absatz 1, Grundgesetz
eivissa
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Mich würde nur mal die Begründung des Urteils interessieren. Wieso wird die nicht erläutert.
Denn die Meinungsfreiheit hat da ihre Grenzen, wo sie gegen allgemeine Gesetze verstößt.
Anscheinend liegt hier ein Gesetztesverstoß von Regensburg Digital vor, sonst hätte das Gericht doch nicht diese Verfügung erlassen…
Stefan Aigner
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@eivissa
das problem ist: wenn wir das erläutern, würden wir gegen die verfügung verstoßen.
hier gibt es eine stellungnahme des pressesprechers des bistums regensburg: http://www.regensburg-digital.de/wir-sagen-%E2%80%9Evergelts-gott%E2%80%9D/29042010/
eivissa
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Ihr müsst ja nicht die kompletten Gründe wiedergeben und damit die Meinung wiederholen, sondern nur ob und gegen welches Gesetzt verstoßen wurde.
Besserwisser
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@eivissa das LG hamburg is bekannt für seine “komischen” Urteile, was das Presserecht betrifft…
eivissa
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@ Besserwisser: Das ersetzt keine Begründung…
Thomas Pfeiffer
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@eivissa
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Nur weil es eine Einstweilige Verfügung gibt, heißt das doch noch nicht, dass man gegen ein Gesetz verstoßen hat. Das ist eine sehr mittelalterlich Sichtweise.
Ob Regensburg-Digital gegen ein Gesetz verstoßen hat, weiß man erst am *Ende* der Verhandlung.
Stefan Aigner darf momentan darüber nicht öffentlich reden und auch nicht auf Webseiten hinweisen. Aber wenn Sie eine Suchmaschine, z.B. Google nutzen werden Sie sicherlich mit den passenden Begriffen gleich auf eine Beschreibung des Vorgangs treffen. Andere Blogger sind nämlich nicht an die Einstweilige Verfügung gebunden.
gifthaferl
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@ eivissa
Es geht um eine einstweilige Verfügung, einem vorläufigen Rechtsschutz, die der vorübergehenden Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens dient.
Ein Urteil gibt es nicht bisher, weil noch kein Hauptsacheverfahren stattgefunden hat – insofern kann es auch keine Urteilsbegründung geben.
Das wurde ja heute beantragt, dass der Diözese eine Frist gesetzt wird, innerhalb der sie Klage erheben muss, damit wir eine etwaige Urteilsbegründung nicht etwa erst am Jüngsten Tag lesen können.
So habe ich das verstanden.
Was einstweilige Verfügungen sind, wie das geht, ob die Berechtigung beantragter Rechte so geprüft wird, wie in einem ordentlichen Verfahren, das kannst du alles selber suchen im Internet,
und ebenso alles zum LG Hamburg.
Veronika
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Ja, auch ich möchte den Verantwortlichen bei der Diözese Regensburg für die Einschränkung der Meinungsfreiheit danken! Weil deutsche Diözesen der Röm.-Kath. Kirche so etwas fabrizieren, und in deren Reihen jahrelang Missbrauchsfälle nicht aufgeklärt wurden, musste nun endlich die UN-Kinderrechtskonvention auch von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden! Macht weiter so, denn auf diese Weise wird auch bald die “Anregung” des Vatikan, auf “staatliche Privilegien” wie Kirchensteuer etc. zu verzichten schnell umgesetzt sein.
Die aktuelle Sache mit dem Passauer Bischof zeigt Euch in der Niedermünstergasse auf, wie jetzt gearbeitet wird.
eivissa
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@ Besserwisser: Entschuldigung, ich meinte natürlich die Begründung der Verfügung, auch diese wird begründet und das Recht in einem summarischen Verfahren geprüft und geschaut, wer “wahrscheinlicher” Recht hat, um berechtigte Interessen in der kurzen Zeit zu schützen, bevor es zu spät ist.
Mir geht es nur darum umfassend informiert zu sein, denn auch ein Hamburger Gericht erlässt so was nicht zum Spass. Ich finde es nur Schade, dass alle um Meinungsfreiheit kämpfen, aber sich oft keine eigene Meinung bilden, sonder vorgefertigte Meinungen einfach nachplappern.
Wie gesagt, ich kenne die hier untersagte Meinung nicht, aber es könnte ja sein, dass sie eine Beleidigung enthält oder nachgewiesene Unwahrheiten verbreitet, und dann ist das keine Beschneidung der Meinungsfreiheit, da eben auch diese (‘vernünftige) Grenzen hat.
domiNo
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@eivissa:
das ist bei einstweiligen Verfügungen gerade nicht der Fall, dass geprüft würde, wer wahrscheinlicher recht hat. Vielmehr geht es darum, dem Antragsteller bis zur gerichtlichen Klärung keinen weiteren Schaden entstehen zu lassen.
Die Verbreitung von Fakten, welche die Diözese nicht bestreitet, fällt da noch nicht darunter, nach Auffassung der Hamburger Richter aber die als solche gekennzeichnete fast schon zwingende Schlussfolgerung, weshalb die Diözese Geld gezahlt hat.
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung auf Grund der Artikel in den von Herrn Aigner genannten Quellen – diese Vorgänge werden von der Diözese nicht bestritten – aber veröffentlichen Sie das Ergebnis nicht, sonst richtet sich der Bannstrahl auch gegen Sie.
Wenn Sie schon hier im Forum niemandem glauben wollen, wie es sich mit einstweiligen Verfügungen verhält, lesen Sie doch bei unverfänglichen Quellen wie wikipedia oder auch juristischen Fachseiten nach.
grace
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Mach doch was sinnvolles, geh beichten, beten oder meinetwegen kalt duschen,
um wieder zur Vernunft zu kommen.
Aber versuch hier nicht auf diese blöde Tour jemand reinzulegen.
Veronika
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@domiNo:
Wahre Worte! Mal ehrlich: Welcher Schaden könnte denn der Diözese Regensburg, oder der Röm.-Kath. Kirche für sich genommen entstehen?
Haben wir hier einen Aktienkonzern der auf seinen DAX-Wert erpicht ist? Man erlaubt sich in der deutschen kath. Kirche einfach viel zu viel.
Aber zum “Prunk-Skandal” um Bischof Schraml (Passau) muss ich gleich auch noch etwas los werden. Wer regt sich denn auf, dass dieser ein 280 qm Palais umbauen lässt und später vielleicht beziehen will?
Ist doch allgemein bekannt, dass so etwas bei der KK in Deutschland usus ist, bzw. man aufs Geld nicht so genau acht gibt. Ihr in Regensburg habt im Bischöfl. Palais seit einem Bischof Manfred ein “Schwimmbad mit Gegenstromanlage”, welches scheinbar immer noch nur für eine Person betrieben wird.
Wieviele Kinder in Afrika könnten von dem guten Wasser leben, und wieviel Energie wird hier für nur eine Person vergeudet?
Na? Da muss die Diözese Regensburg wenigstens bei der Meinungsäusserung in Sachen “Missbrauch” aufpassen, dass nicht noch mehr ans Tageslicht kommt.
Wer hier schlau ist, und wirklich mehr wissen will, der beauftragt in der Regel eine (Wirtschafts)Auskunftei.
eivissa
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Natürlich muss auch eine einstweilige Verfügung vom Gericht begründet werden, dies sagt ja auch Herr Aigner, nur dass er es nicht in vollem Umfang veröffentlichen kann, da natürlich auch die untersagte Meinung in den Gründen wiedergegeben wird.
Es wird nur kein ausführliches Beweisverfahren durchgeführt, eben wegen der Dringlichkeit. Jedoch findet eine summarische Prüfung statt…
Bernhard
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Ja leck mich fett! Der Regensburger Presseclub diskutiert am Donnerstag, 20 Uhr über:
“Pressefreiheit in Deutschland 2010: Wie unabhängig ist der Journalismus?” In der Einladung die ich bekommen habe, heißt es sogar:
“Wie gefährdet ist die ungehinderte Meinungsäußerung in Ostbayern?”
Man beachte das Podium: http://presseclub.kupferwerk.net/?p=514
Thomas Pfeiffer
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@Presseclub
Wie bitte? Wolbergs, die MZ und BMW reden über Pressefreiheit? Wer von denen hat denn für Regensburg-Digital gespendet? Oder hat die MZ über den Fall “Einschätzung Aigner, die er nicht mehr wiederholen darf” geschrieben?
Mit scheint, als würde hier die Blinden von der Farbe sprechen.
Das ist doch so, als wenn die katholische Kirche ein Podium veranstaltet zum Thema: “Moderne Sexualaufklärung”. Lächerlich, der Presseclub in dieser Besetzung mit diesem Thema.
Stefan Aigner
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@eivissa
noch mal zur verdeutlichung.
die diözese stellt sich auf den standpunkt, wir hätten eine lüge verbreitet und hat das mit schriftstücken vor dem lg hamburg “glaubhaft” gemacht.
wir sehen in der untersagten aussage mindestens eine zulässige meinungsäußerung, über den wahrheitsgehalt der tatsachenbehauptung, die mehrere andere medien verbreitet haben und auf die wir uns bezogen haben, wird dabei auch zu reden sein.
in jedem fall werden wir sehr gut darlegen können, wie wir zu unserer derzeit verbotenen einschätzung gekommen sind.
Omnibusfahrer
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Zu Regensburg-Digital: Hier stimmt der Begriff “Pressefreiheit” , weil er von der Redaktion ernst genommen wird.
Jedoch ist zu bedenken, dass der Begriff “Pressefreiheit” von verantwortlichen Redakteuren anderer Zeitungsorgane anders ausgelegt wird. Nämlich, sich lieb Kind bei den “Hohheiten” zu machen und denen nach dem Mund zu reden. Ich will auf Regensburger Verhältnisse gar nicht eingehen, weil jeder weiß, was und wer gemeint ist.
Manche Journalisten nehmen nämlich ihren Auftrag – bedingt vielleicht durch Druck- anders wahr. Und das tut unserer FREIHEITLICHEN Presse nicht gut. Hierbüber sollten alle Juornalisten, die dies lesen einmal nachdenken, wofür ich schon im voraus danken möchte.
Huber
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Würde der Presseclub beim Thema „Sicherer Knast“ Sträflinge mit deren Anwälten diskutieren lassen?
Die Wirtschaftsmacht vertritt die BMW-Sprecherin, die Macht in der Stadt der Bürgermeister, die Macht im „Frei“-Staat der Ministerialdirigent, das Pressemonopol die MZ.
Falls der MZ-Vertreter ausfällt, sollte ihn ein Pressesprecher des dem Monopol eng verbundenen Fürstenhauses oder des Bistums ersetzen.
Gewaltenteilung in der Demokratie soll vor Machtmisbrauch schützen. Als 4.Gewalt soll freie Presse durch Aufspüren und Verbreitung von Information, die den Mächtigen unliebsam ist, und durch Meinungsvielfalt Korrektiv sein gegenüber den Mächtigen. DAZU hat sie kleine rechtliche Privilegien.
Über Pressefreiheit die zu Kontrollierenden diskutieren zu lassen, ist eine intellektuelle Glanzleistung.
gifthaferl
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“Wie steht es um die Pressefreiheit – wie steht es um die Unabhängigkeit des Journalismus? Zum internationalen Tag der Pressefreiheit spürt der Presseclub Regensburg den oben genannten Fragen nach”
http://presseclub.kupferwerk.net/?p=514
Leute, ich weiß nicht was Ihr habt.
Ich les’ nix, dass es bei dieser Veranstaltung um “Pro” geht.
Das was sich noch an internen und externen Barrieren einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen “Medienhäusern, ……….. Einrichtungen, Unternehmen und Institutionen” entgegen stellt, aufspüren – um es dann aus dem Weg räumen zu können.
So muss man das verstehen, meiner Meinung nach.
Mathilde Vietze
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Ich hoffe und wünsche mir nur, daß – falls es zum Prozeß kommt – das Ordinariat
mit Pauken und Trompeten auf die Schnauze fällt.
Haben die wirklich keine anderen Sorgen?
ratisbona
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Falschbehauptungen haben nichts mit Meinungsäußerungen zu tun. Wer lügt und andere diffamiert, ihren Ruf damit schädigt, gehört selbstverständlich zurecht gewiesen. S. Aigner versucht hier anscheinend nur seine persönlichen Probleme mit der katholischen Kirche zu kompensieren. Etwas Gutes hat die ganze Geschichte aber für S. Aigner – endlich wird er in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Fazit: Hanswurstereien eines unbedeutenden Bloggers.
Lang
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Eure Höchstwürden, eminent bedeutende Exzellenz, eine vorläufige Begründung bitte bitte bitte.
@ratisbona 4. Mai 2010 um 22:07 Uhr
Wenngleich einstweilen Herr Aigner einen Maulkorb trägt, bindet andere die Einstweilige Verfügung ja nicht. Wo kann man lesen, worin genau die Lüge und Diffamierung besteht? Zumindest eine vorläufige Begründung bitte bitte bitte.
Regensburg-digital praktiziert Pressefreiheit, aber Meinungsvielfalt nur durch Kommentare. Jedes Thema beleuchtet Regensburg-digital selbst bei mehrfachen Beiträgen nur aus konstant einer Sicht. Wenn im WoBla die Redakteure Eckl und Wendl gelegentlich gegensätzliche Sichten präsentieren, ist das für Leser reizvoller.
Werner Stern
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@ ratisbona “Wer lügt und andere diffamiert, ihren Ruf damit schädigt, gehört selbstverständlich zurecht gewiesen.”
Kann es sein, dass Sie hier Aigner und Täter verwechseln?
domiNo
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@ratisbona
ich nehme an du testest gerade, inwieweit du hier provozieren kannst, oder weshalb kommentierst du so oft im Forum eines in deinen Augen unbedeutenden Bloggers? Die Spenderanzahl zeigt, dass es viele gibt, die deine Einschätzung nicht teilen.
kb
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Richtige Entscheidung, ins Hauptsacheverfahren zu gehen. Jetzt braucht es noch das finanzielle Durchhaltevermögen bis zum Bundesgerichtshof.
Monika Hendlmeier
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Zu ratisbonas Beitrag vom 4. Mai 2010 um 22:07 Uhr:
“Falschbehauptungen haben nichts mit Meinungsäußerungen zu tun. Wer lügt und andere diffamiert, ihren Ruf damit schädigt, gehört selbstverständlich zurecht gewiesen.”
Der Anwalt von Bischof Müller hat das bei der Verhandlung am 23. September 2009 in Regensburg ganz anders gesehen: Natürlich dürfen Falschbehauptungen aufgestellt und Menschen diffamiert werden. Natürlich darf man versuchen, den Ruf einer Person zu schädigen. Einzige Voraussetzung dafür: Die Person, die wissentlich lügt und diffamiert, sollte das im Rahmen einer Predigt machen. Denn: “In einer Predigt erwartet kein Mensch, die Wahrheit zu hören”.
@Stefan Aigner:
Vielleicht solltest Du kritische Berichterstattung zur Kirche in Zukunft als “Predigt” bezeichnen. Dann dürfte – zumindest aus dem Bistum Regensburg – sich niemand mehr daran stören. ;)
Bert
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@lang
na ja. so wie ich das verstehe geht es im wesentlichen um ein böses wort, dass die diözese in zusammenhang mit einem fall von kindsmissbrauch durch einen pfarrer und einer deshalb getroffenen vereinbarung nicht mehr lesen will. nachlesen kann man die haltung der diözese zu dem fall hier:
http://www.bistum-regensburg.de/borpage002700.asp
andere sichtweisen lassen sich problemlos per google finden.
Lang
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Nur an seine bedeutende Eminenz „ratisbona“, der sich die kathol. Vorwürfe der Lüge und Diffamierung zu eigen machte, und eivissa richtete sich meine Bitte um authentische vorläufige Begründung dafür.
Berts Verweis auf die Bistumsseite ist eine kathol. „Falschbehauptung“ à la ratisbona.
Statt der Begründung finden sich dort m.E. weitere Belege von Uneinsichtigkeit wie die Unterscheidung zwischen fixiert Pädophilen und anderer Tätern, die nach damaligem Dafürhalten nicht Gegenstand der Leitlinien der Bischofskonferenz gewesen seien.
Das und m.E. bischöfliche Anstiftung zum Rechtsbruch sei noch einmal im alten Thread kommentiert: http://www.regensburg-digital.de/ein-urteil-viele-schuldige/14032008/
Da die Leitlinien – wie dort nachgewiesen – tatsächlich jedoch nicht nur von Pädophilie ausgehen, darf die Bischofskonferenz m.E. ihr uneinsichtiges schwarzes Schaf aus Regensburg abmahnen.
Huber
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Die Antwort des Presseclubs zu Huber 4. Mai 2010 um 13:34 Uhr (Veröffentl.mit dessen Einverständnis)
Sehr geehrter Herr Huber,
sollte Ihnen entgangen sein, dass in den Reihen des Clubs rund 150 Journalistinnen und Journalisten organisiert sind, die – hoffentlich – den Podiumsteilnehmern Paroli bieten und einige Beispiele nennen können, so bitte ich dieses jetzt zur Kenntnis zu nehmen.
Sie sind gerne eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.Vielleicht können wir dann Ihre Zweifel etwas zerstreuen. Aber – wie gesagt – erst zuhören und dann – vielleicht berechtigte – Zweifwel anmelden, wäre die richtige Reihenfolge!!!
Herzliche Grüße
L. Faust
Meine schon dargelegten Argumente gegen die Podiumsbesetzung sind ja unabhängig von möglichen Wortbeiträgen. Für ein Podium zum Thema „Sicherer Knast“ ausgerechnet aus Sträflingen und deren Anwälten spräche auch nicht, dass Journalisten im Saal den Sträflingen und Anwälten „Paroli bieten“ könnten.
Wer auf dem Podium sitzt, hat viel bessere Chance auf Redezeit als ein Gast unterhalb des Podiums – also kein Paroli. Warum gibt der Presseclub nur den durch freie Presse zu Kontrollierenden solche Vorzugschancen, warum nicht Journalisten, die sich beschwert haben über PresseUNfreiheit (Mängel beim Informationszugang, über Veröffentlichungshindernisse, über ein Mindestmaß an verlagsinterner Pluralität und Demokratie, etc.)
Kritische Journalisten, auch deren Gewerkschaftsvertreter, gehören zum Thema „Pressefreiheit“ AUF das Podium.
Daher verstehe ich Ihre Antwort inhaltlich als Ausweichen und Fortsetzung des intellektuellen „Niveaus“.
Tommy
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@huber
“Sie sind gerne eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.Vielleicht können wir dann Ihre Zweifel etwas zerstreuen. Aber – wie gesagt – erst zuhören und dann – vielleicht berechtigte – Zweifwel anmelden, wäre die richtige Reihenfolge!!!
Herzliche Grüße
L.Faust”
Schon irgendwie witzig die Antwort des L. Faust.
Erst auf eine Veranstaltung gehen müssen, dort BMW-Sprecherinnen u.a. zum Thema Pressefreiheit zuhören und den 150 organisierten JournalistInnen beim Paroli bieten zuschauen und dann – aber erst dann – berechtigt sein, “vielleicht berechtigte” Kritik an einer völlig hahnebüchenden und entlarvenden Podiumsbesetzung zu üben….
Yeah, affengeile Logik!
Ich lach mich tot :-)
Vielleicht wird Frau Grießhammer ja im Duett mit Herrn Wollbergs folgenden Georg-Kreißler-Text zum Besten geben:
“Freiheit hat mit Deutschland selbstverständlich was zu tun,
sofern man wirtschaftlich dazu was beiträgt.
Manche müssen unfrei bleiben. Keiner ist immun,
wenn er den Zug versäumt, der ihn dann freiträgt.
Wenn er den Zug nicht sieht und alles komplizieren muß,
tja, dann wird es Regeln geben, die er respektieren muß.
Dann wird ihm sein Arbeitgeber vielleicht sagen:
Meine Freiheit muß noch lang nicht deine Freiheit sein.
Meine Freiheit: Ja! Deine Freiheit: Nein!
Meine Freiheit wird von der Verfassung garantiert,
deine hat bis jetzt nicht interessiert.
Meine Freiheit heißt, daß ich Geschäfte machen kann.
Und deine Freiheit heißt, du kriegst bei mir einen Posten.
Und da du meine Waren kaufen mußt, stell ich dich bei mir an.
Dadurch verursacht deine Freiheit keine Kosten.
Und es bleibt dabei, daß meine Freiheit immer wieder meine Freiheit ist.
Deine Freiheit bleibt meiner einverleibt.
Und wenn ich meine Freiheit nicht hab, hast du deine Freiheit nicht.
Und meine Freiheit wird dadurch zu deiner Pflicht.
Und darum sag ich dir: Verteidig’ meine Freiheit mit der Waffe in der Hand
und mit der Waffe in den Händen deiner Kinder!
Damit von deinen Kindern keines bei der Arbeit je vergißt, was Freiheit ist.
Meine Freiheit sei dir immer oberstes Gebot.
Meiner Freiheit bleibt treu bis in den Tod.
Wenn dir das vielleicht nicht logisch vorkommt, denk an eines bloß:
Ohne meine Freiheit bist du arbeitslos.
Ja, Freiheit ist was anderes als Zügellosigkeit.
Freiheit heißt auch Fleiß, Männlichkeit und Schweiß.
Ich werd dir sagen, was ich heutzutag als freiheitlich empfind:
Die Dinge so zu lassen wie sie sind.
Drum ist in jedem Falle meine Freiheit wichtiger als deine Freiheit je.
Meine Freiheit: Yes! Deine Freiheit: Nee!
Meine Freiheit ist schon ein paar hundert Jahre alt.
Deine Freiheit kommt vielleicht schon bald.
Aber vorläufig wird nichts aus deiner Freiheitsambition,
du hast noch keine Macht und keine Organisation.
Ich wär ja dumm, wenn ich auf meine Freiheit dir zulieb verzicht,
drum behalt ich meine Freiheit. Du kriegst deine Freiheit nicht. Noch nicht!”
egon erwin
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@huber
“Sehr geehrter Herr Huber,
sollte Ihnen entgangen sein, dass in den Reihen des Clubs rund 150 Journalistinnen und Journalisten organisiert sind, die – hoffentlich – den Podiumsteilnehmern Paroli bieten”
die antwort des presseclubs können sie den hasen geben.
von wegen kritische fragen.
arriviert und seicht zugleich, war der gestrige abend.
sparen wir uns veranstaltungen des presseclubs.
Fundstücke 2 | Nics Bloghaus II
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[…] Regensburg Diözese Regensburg ./. Niggemeier Diözese Regensburg contra Pressefreiheit Das Kreuz mit der Pressefreiheit Abmahnrepublik Deutschland (kirchen)kritische Blogger abmahnen als Modeerscheinung? und wieder […]
Britt
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Yeah, Baby! Das hat die Diözese von ihrem Um-sich-schlagen!
http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/medien_politik/kirche240.html
Danke ZAPP, danke NDR!
Bischöfliche Pressestelle
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Was ist Wahrheit? (Johannes 18,38)
Das Bistum Regensburg wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen unwahre Behauptungen, die seit vielen Jahren in einigen Medien immer wieder verbreitet werden. Diese Medien behaupten, unwahre Behauptungen zu veröffentlichen, sei eine Form der Aufklärung oder Kritik und müsse als freie Meinung hingenommen werden.
Zum Hintergrund
1. Vor ca. 10 Jahren streckte das Bistum Regensburg die Anwaltskosten der Familie eines minderjährigen Missbrauchsopfers für den Täter vor, weil der Täter kirchlicher Mitarbeiter war und über entsprechende Mittel nicht verfügte. Die Kosten zahlte der Täter später zurück.
2. Die Familie des Opfers forderte das Bistum Regensburg mit juristischem Nachdruck auf, über die Straftat nicht öffentlich zu sprechen. Das Bistum beugte sich dieser Forderung. Die Vorgänge sind eindeutig, offiziell und schriftlich mit Briefen und anderen Schriftwechseln dokumentiert.
3. Später entschied eine mit der Familie des Opfers bekannte Person, die Straftat den Behörden anzuzeigen. Ein öffentlicher Prozess fand gegen den Täter statt. In diesem wurde er angeklagt und verurteilt. Die Zeugenaussage der Familie wurde gehört. Der Täter verbüßte seine Strafe. Der Täter hatte bereits zuvor ein Schmerzensgeld als (unvollkommene) Wiedergutmachung seines Verbrechens gezahlt ohne irgendwelche damit verbundenen Auflagen.
4. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bistums Regensburg verfolgten niemals die Absicht, die Familie des Opfers zu hindern, die Straftat gesetzlich verfolgen zu lassen. Das Gegenteil ist richtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Regensburg arbeiten eng mit den Behörden zusammen.
5. Dennoch konstruierten einige Medien, darunter der Spiegel, aus den aufgezeigten Fakten die unwahre Behauptung, „Schweigegeld“ sei gezahlt worden mit der Absicht, eine Straftat zu vertuschen. Wohlgemerkt: Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht. Dokumente wurden niemals aufgezeigt.
6. Das Bistum begnügte sich zum damaligen Zeitpunkt damit, die behaupteten Unwahrheiten richtig zu stellen, ohne juristische Maßnahmen einzuleiten. Man wollte die Unwahrheit nicht unnötig publizistisch aufwerten.
7. Diese belegte Unwahrheit wurde inzwischen aber ungezählte Male veröffentlicht. Ein Magazin bezieht sich auf das andere und Radio- und Fernsehsender zitieren sich gegenseitig. In den letzten Jahren beruft man sich auch auf die Bloggerszene, die wiederum die Unwahrheit mit der im Spiegel und anderen Quellen aufgebrachten Unwahrheit rechtfertigt. Man googelt sich eine Scheinplausibilität der Unwahrheit zusammen mithilfe eines gigantischen Zirkelschlusses.
8. Gegen den Spiegel erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung. Sie untersagt dem Magazin, die unwahre Behauptung zu wiederholen.
Warum geht die Diözese gegen die unwahre Behauptung juristisch vor?
Die Unwahrheit in diesem Thema wird seit mehr als 5 Jahren über die Kirche und über kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter publiziert. Für die Tatsachen interessieren sich die verantwortlichen Journalisten nicht. Wies das Bistum auf Tatsachen hin, beriefen sich Journalisten auf andere Journalisten, die ja das Gleiche geschrieben hätten. Die Summe der Veröffentlichungen wuchs in den letzten beiden Jahren noch. Der Weg des Dialogs blieb völlig erfolglos. Also entschied das Bistum, den juristischen Weg zu gehen.
Neben dem Spiegel, dem Handelsblatt und anderen Printmedien publizierte auch Herr Aigner in seinem Blog die belegte Unwahrheit. Er behauptet wie andere Medien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche hätten ein „Schweigegeld“ bezahlt, also Geld fließen lassen mit dem Ziel, eine Straftat zu vertuschen. Damit behauptet er, eine beabsichtigte und reale Handlung habe tatsächlich stattgefunden. Für diese behauptete Tatsache bot Aigner genauso wenig Belege oder Anhaltspunkte wie seine Komplizen anderer Medien. Kurz: Er verbreitet eine glatte und bösartige Unwahrheit und bricht damit Recht.
Warum Abmahnung und einstweilige Verfügung?
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland müssen nicht hinnehmen, dass andere über sie bösartige Unwahrheiten verbreiten. Der Gesetzgeber sieht Wege vor, wie sich Bürgerinnen und Bürger rechtmäßig gegen Unwahrheiten wehren. Dazu zählt die einstweilige Verfügung. Sie untersagt gerichtlich, Behauptungen zu verbreiten, von denen das Gericht sich überzeugt hat, dass sie unwahr sind. Wer trotzdem die Unwahrheit weiter veröffentlicht, muss mit einer Strafe rechnen. Ihre Höhe setzt das Gericht fest innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Bandbreite zwischen 5 € und 250.000 €. Diesen Rechtsweg ging das Bistum, weil er genau für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Wie das Bistum im Einzelnen vorgeht, zeigt das Beispiel Herrn Aigners: Das Bistum ließ Herrn Aigner vorgerichtlich auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu war Herr Aigner nicht bereit. Daraufhin musste das Bistum gerichtlich vorgehen.
Warum sucht die Diözese nicht das Gespräch mit den Journalisten?
Wie bereits geschrieben: Sehr viele Gespräche wurden geführt. Mehr als 5 Jahre lang. Ohne Ergebnis.
Jeder Journalist, der dies will, kann die Tatsachen auf der Homepage des Bistums nachlesen. Wer Belege hinterfragen will, kann Kontakt aufnehmen mit der Pressestelle. Im Übrigen sind es die Journalisten, die verpflichtet sind, sorgfältig zu recherchieren. (Was auch die meisten sehr wohl tun, was viele Erfahrungen zum Beispiel mit den regionalen Zeitungen in Ostbayern belegen!) Der berichtende Journalist ist dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt dessen zu überprüfen, worüber er berichtet oder kommentiert. Wer aber andere Menschen mit unwahren Behauptungen so nachhaltig bis in die Privatsphäre schädigt, wie dies Herr Aigner und andere mit ihren unwahren Behauptungen tun, der kann sich nicht ernsthaft wundern, wenn sich die von ihm Geschädigten im Rahmen des Gesetzes zur Wehr setzen.
Dass die Unwahrheit weiter veröffentlicht wird trotz aller eindeutigen Belege, trotz vieler Gespräche und trotz des Verzichts auf den Rechtsweg, das zeigt die Erfahrung der letzten 5 Jahre überdeutlich. Herr Aigner zum Beispiel kämpft heute verbissen darum, seine Unwahrheit weiter zu verbreiten. Er dokumentiert damit seine Absicht, das Recht kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brechen zu wollen. Die Wahrheit interessiert ihn nicht. Wäre es ihm um sie gegangen, hätte er sie zuvor ohne Mühe recherchieren können und müssen.
Unwahrheit kritisiert nicht, kommentiert nicht und klärt nicht auf.
Journalisten, gegen deren unwahre Behauptungen sich das Bistum zur Wehr setzt, berufen sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit, die angeblich die Rechtssprechung der Bundesrepublik in Frage stelle. Statt ihrem Rechtsbruch ins Auge zu blicken oder statt die notwendigen Belege zu erbringen, schelten diese Journalisten die Rechtssprechung und polemisieren gegen die Geschädigten ihrer unwahren Behauptungen. Besonders bedrückend, wie öffentlich rechtliche Medienmagazine, die angeblichen Qualitätsjournalisten, ihnen dafür unterwürfig und kritiklos eine Bühne bieten: Keine Frage nach Belegen. Keine Frage nach den Gründen der Richter. Kein Interesse an den Tatsachen.
Der Spiegel, Herr Aigner und andere verteidigen natürlich die Meinungsfreiheit nicht und die Kirche bekämpft auch nicht lästige Kritiker, wenn sie sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor öffentlich verbreiteten Unwahrheiten schützt.
Wer Unwahrheit öffentlich behauptet, der kritisiert nicht, er kommentiert nicht und er klärt auch nicht auf. Er erfindet ganz einfach oder übernimmt Erfundenes und verletzt das Recht anderer Menschen. Kritik, Kommentar oder Aufklärung beziehen sich immer auf Wirklichkeit. Aber auf genau die verweist ja gerade nicht, wer die Unwahrheit sagt. Ihm fehlt eine Wirklichkeit, die er kritisieren, kommentieren oder aufklären könnte. Er biegt sich statt dessen eine Scheinwirklichkeit zurecht mit welcher Absicht auch immer.
Journalisten, die Unwahres behaupten, verteidigen die Meinungs- bzw. Pressefreiheit nicht. Sie missbrauchen sie vielmehr, um bösartige Unwahrheiten gegen andere Menschen – in diesem Falle kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu verbreiten. Dazu haben sie kein Recht – auch dann nicht, wenn es nur gegen katholische Christen geht.
Pressestelle des Bistums Regensburg
Veronika
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@ Bischöfliche Pressestelle:
Danke für diese ellenlange Darstellung, welche sicherlich geeignet ist die Leserinnen und Leser dieser Online-Veröffentlichung zu begeistern!
Alles in dieser Veröffentlichung ist klar und deutlich verfasst, und nicht zu kritisieren.
Aber einmal ganz ehrlich: Eine “Bischöfliche Pressestelle” ist eine “Pressestelle” des Bischofs, eines “Oberhirten”, eines “Hirten”, der sich um seine Schäflein kümmern, der einen Bischofsstab hat, um verirrte Schäflein zurückzuhalten oder auch zurückzuführen zur Wahrheit. Auch wenn es die heutige Zeit gibt, so dürfte es nicht angemessen sein, dass eine/ die Kirche juristische Mittel gegen irgendjemanden einsetzt. Eine “Körperschaft des öffentlichen Rechts” kann dies durchaus tun, wenn dieser mit entsprechendem Anspruch den die Röm.-Kath. Kirche erhebt, nur daran gelegen ist in der Öffentlichkeit gut dazustehen.
Christlich ist es nicht! Röm.-Katholisch ist es überhaupt nicht! Man hätte sich an Ihrer Stelle einmal besser bei der “Zentrale”, also im Vatikan erkundigen sollen, welche Folgen solche juristischen Mittel, insbesondere gegen eine Online-Veröffentlichung wie diese haben können und wohl auch werden.
Ich darf es einmal etwas überzeichnen und danach fragen, ob man im “Bischöflichen Ordinariat” auch noch zu Beten weiss, denn das “labora” eines Geistlichen, wie auch von Geistlichen beauftragten Laien kann nicht bedeuten mit juristischen Mitteln gegen Laien /oder wen auch immer) vorzugehen.
Wenn man von den “Schäfchen” fordert, geduldig und barmherzig zu sein, so ist dies auch von kirchlichen Oberen und deren Beauftragten zu erwarten (und zu fordern)!
Mit dieser “Einstweiligen Verfügung” tut Ihr und dem Bischof zu Regensburg so viel Fragwürdiges an, dass Ihr es sich bald noch öffentlich bereuen werdet, was Ihr hier fabriziert.
Empfehlung:
1. Wendet Euch an die auch Euch bekannten Personen im Vatikan und zieht die “Einstweilige Verfügung” lieber zurück! Lieber “klein beigeben” und dafür gelobt zu werden, als dadurch viele “Besserwissende” dazu motivieren, ggf. sogar noch die letzten Jahrzehnte Revue passieren zu lassen.
2. Informiert Euch hinreichend, was Anfang der 1990er Jahre in Eurem Umfeld alles geschehen ist. In Anbetracht dessen wird die Entscheidung “nachsichtig” zu sein leichter fallen.
Veronika
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@Bischöfliche Pressestelle (Zusatz):
Jetzt darf ich noch anfügen, dass es viele Gläubige (nicht nur in Regensburg) sicher begrüssen würden, hier einmal eine ehrliche, deutliche Stellungnahme des Bischofs selbst zu vernehmen. Schliesslich ist er der Oberhirte, der für jede/n Gläubige/n zu sprechen sein sollte, ja zu sprechen sein müsste.
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Schliesslich handelt es sich bei der Röm.-Kath. Kirche nicht um einen DAX-Konzern, der sich nur durch seine Pressestelle vertreten lässt.
Sogar bei diesen Konzernen weiss man aber, dass irgendwann einmal “der Chef selbst” eine Erklärung abzugeben hat.
Bitte niemals vergessen: Das Reichskonkordat von 1933 hat der Röm.-Kath. Kirche in Deutschland bislang jede Menge Privilegien gesichert. Im Vatikan ist man seit längerer Zeit der Ansicht, dass die Deutsche Teilkirche zumindest auf einige dieser Privilegien verzichten sollte.
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Man kann es zum Wohle der Röm.-Kath. Kirche eigentlich nur immer wieder erwähnen: “Wer Wind säht, begibt sich in die Gefahr Sturm zu ernten!”.
Savonarola
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Erlaubt mir, mich auch einmal zu melden, denn ich kann diese Dinge nicht gut heißen. Glaube, Macht und Geld vertragen sich nicht in der Hand von Geistlichen! So ein Vivat-Verlag (der St. Benno-Verlagsgruppe damit wirbt ein “Unternehmen der Kirche” zu sein, bei Weltbild Romane, Epiliergeräte und Esoterik verkauft wird, dann wissen wir woran wir mit dieser Kath. Kirche sind. Wenn ein Papst einen Privatbankier seinen guten Freund nennt, ein weiterer Schweizer Bankier der Regensburger “Alten Kapelle” eine Orgel stiftet, im Bischöfl. Palais zu Regensburg ein “Schwimmbecken mit Gegenstromanlage” eingebaut ist, dann wissen alle die die Bibel kennen, welche Zeit wir haben.
GOTT SEI DANK, war es den mitunter ebenfalls nicht ganz lauteren Vorgängern dieser Personen nicht möglich, die Zukunft vorauszusehen und alle diese genannten Dinge der Jetztzeit bereits in der Hl. Schrift als den Nachfolgern des Sohnes Gottes zugebilligt zu beschreiben.
Es ist eine Bewährungsprobe für die Kath. Kirche unter einem deutschen Papst. Sollte die Katholische Kirche diese Bewährungsprobe nicht bestehen, sollte Regensburg nicht umkehren, so prophezeie ich hiermit die Bedeutungslosigkeit der Katholischen Kirche bereits gegen Ende dieses Jahres 2010 A.D., denn ihr ganzes Geld wird ihr nichts helfen, sich den “Mitbrüdern im Glauben” – auch als Islam bekannt, zu widersetzen. Eher noch wird Sie, um nicht bedeutungslos zu werden, dem Verbot eines Einflusses aller Religionen auf die Staatswesen zustimmen (müssen). Auch Asche kann sprechen, denn Unrecht schreit lauter als alles andere auf dieser Welt.
Abmahnungen bedrohen Pressefreiheit « Rattenfang Blog
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[…] Abmahnungs-Unwesen greift weiter um sich. Darunter haben kleinere Plattformen und Blogger zu leiden. Erscheint ein unbequemer Artikel gegen Unternehmen, eine Bank, eine Klinik oder sonst […]
Aktenzeichen XY
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Verbreitet der BR üble Nachreden?
BR5-aktuell soeben: „Andererseits gilt Julian Assange als herrschsüchtig“.
Ist die Verbreitung solcher üblen Nachrede über den WIKILEADS-Gründer Pressefreiheit?
Oder Beteiligung an Psychoterror rachsüchtiger US-Geheimdienste?
Darf seriöser Rundfunk solche angeblichen Charakterbeurteilungen ohne Belege und Quellenangaben eines von 2 anderen Menschen Beschuldigten als Gerücht streuen?
Demokrat
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Ach, was erwarten Sie denn von einem Medium, das es fertigbringt, mehr als einen Tag lang als TOPMELDUNG DES TAGES alle 15 Minuten zu verkünden, dass bei “Wetten Dass” irgendjemand verletzt wurde?
Während gleichzeitig im Sudan, im Kongo, in Afghanistan und an 50 anderen Orten auf der Welt die Leute wie die Fliegen verreckten; Korea kurz vor’m Atomkrieg und die EU-Währungsunion vor dem Kollaps stehen; und selbst in Deutschland am selben Tag ca. 20 Personen bei Verkehrsunfällen starben und hunderte verletzt wurden…
… da trötet der Steuerzahler-alimentierte Bayerische Rundfunk 4 x 24 = 96-mal, dass da jemand bei Gottschalk verletzt wurde und Justin Bieber nicht mehr auftreten konnte.
Realsatire? Nein, viel schlimmer: Realer Wahnsinn.
Aktenzeichen XY
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Dank BR-Regionalstudio?
Seine üble Nachrede sendet der BR anscheinend nicht mehr.
reg-dig gelesen?
Vielleicht bietet der BR ja dem Geschädigten auch eine Entschuldigungsleistung an …