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Das BTT-Energiekonzept zwischen Leitbild, Propaganda und Korruptionsverdacht

Beim aktuellen Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Bauträger Volker Tretzel sind eine Vielzahl von Details bekannt geworden, die ungeahnte Einblicke in die städtische Immobilienwirtschaft ermöglichen. Dennoch ist weiterhin ungeklärt, aufgrund welcher Kriterien die Stadtverwaltung die diversen Kaufangebote für das ehemalige Nibelungenareal etwa hinsichtlich der jeweils favorisierten Energiekonzepte verglich und bewertete. Diesbezügliche Nachfragen bei der Stadtverwaltung werden mit Ausflüchten beantwortet. Recherchen haben hingegen ergeben, dass sowohl das städtisches Leitbild Klima und Energie als auch Fachexperten dem angeblich innovativen Energiekonzept des BTT-Konzerns von Volker Tretzel eine Absage erteilen und am Nibelungenareal während der Bauphase sogar Wärmeenergie vernichten werden muss.

“Nibelungenhain” nennt sich das Tretzel-Areal auf dem Gebiet der ehemaligen Nibelungenkaserne.

Es war kurz nach dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, als der Stadtrat im Juni 2014 die Umsetzung eines Energienutzungsplans beschloss. Erklärtes Ziel: die Potenziale für Einsparung und Effizienzsteigerung von Energie zu nutzen und den Einsatz regenerativer Energieträger im Stadtgebiet voranzubringen. Dieser Energienutzungsplan (ENP) sollte als strategische Grundlage dienen, um die „Energiewende“ in der Stadt verwirklichen zu können.

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Darauf aufbauend erarbeitete das Umweltamt unter Bürgermeister Jürgen Huber und das Amt für Stadtentwicklung unter Planungsreferentin Christine Schimpfermann ein „Leitbild Energie und Klima der Stadt Regensburg“, das im März 2017 veröffentlicht wurde. Darin wird der „Nutzung fossiler Energieträger“ eine Absage erteilt, diese seien für die „fortschreitende Erderwärmung“ verantwortlich. Als wesentliche Eckpunkte für die Energiewende nennt das in einem breiten Beteiligungsprozess erstellte Leitbild unter anderem „die Nutzung sauberer und regenerativer Energiequellen für Strom und Wärme anstatt Erdgas und Öl aus politisch instabilen Regionen“.

Der Zivilgesellschaft komme bei der Umsetzung dieser Ziele eine wichtige Kontrollaufgabe zu. „Bleiben Sie kritisch und unbequem“, heißt es deshalb auffordernd im ENP. Weiter bekennt sich die Stadt Regensburg darin zu den Klimazielen des Pariser Klimaschutzabkommens und strebt dabei an, den (Pro-Kopf-)Ausstoß an CO2-Emissionen im Stadtgebiet bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent (bezogen auf den Verbrauch von 1990) zu reduzieren. Erreicht werden solle dieses Ziel durch die Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Die Stadt bekennt sich in dem Papier zu ihrer „öffentlichen Vorbildfunktion“, will Verwaltungsrichtlinien entsprechend anpassen, stadtplanerische Vorgaben erarbeiten und verstärkte Sanierungsanreize bieten.

Das Ziel: erneuerbare Energien

Konkret nennt das Leitbild Energie und Klima als Ansatzpunkt auch die Bauleitplanung. Die Flächennutzungs- und die Bebauungsplanung der Stadt Regensburg sollen „sich konsequent an den Belangen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz“ orientieren, ein konsequenter Umstieg auf erneuerbare Energien wird propagiert. Das Ziel: nahezu 100 Prozent im Jahre 2015. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit dezentralen Blockheizkraftwerken (BHKW) müsse dafür, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Energieversorger REWAG, weiter forciert werden. Allerdings wiederum ohne fossile Brennstoffe zu verwenden: Blockheizkraftwerke müssen auf erneuerbare Energien umgestellt werden und zum „Aufbau eines virtuellen Kraftwerks“ beitragen. Und – als ob man aus dem derzeitigen Korruptionsvorwürfen gelernt hätte – auch „bei der Vergabe von städtischen Grundstücken für Bauvorhaben“ sollen zukünftig „Vorgaben im Sinne der städtischen Energie- und Klimaschutzziele gemacht werden“.

Die im Regensburger Leitbild formulierten Absichtserklärungen als innovativ zu bezeichnen, würde der Sachlage nicht wirklich gerecht werden. Man hat in Regensburg nur nachgeholt, was auf Bundes- und Landesebene längst diskutiert teils gefordert wird. In anderen Städten wurden wesentliche Bestandteile der Regensburger Wende schon vor Jahrzehnten in die Praxis umgesetzt. So förderten etwa die Amberger Stadtwerke schon Ende der 1990er Jahre dezentrale Blockheizkraftwerke, die zu einem virtuellen Stromnetz beitrugen.

Energienutzungsplan ignoriert

Bei seiner ersten Bewährungsprobe allerdings wurde der im Juni 2014 beschlossene Energienutzungsplan offensichtlich schlicht ignoriert. Als OB Wolbergs im Oktober 2014 entgegen den Vorschlägen seiner Verwaltung den Verkauf des gesamten Nibelungenareals an das Bauteam Tretzel (BTT) durchsetzte, blieb von den Grundsätzen des ENP kaum etwas übrig: Die dort installierten Blockheizkraftwerke werden nicht mit regenerativen Energieträgern betrieben. Der produzierte elektrische Strom kann aber ins überregionale öffentliche Netz (nicht das der REWAG) eingespeist werden. Ebenso kann von dort auch Strom bezogen werden. Laut einer Aussage von Volker Tretzel vor dem Landgericht Regensburg würden rund 85 bis 90 Prozent des BTT-Strombedarfs vor Ort produziert.

Professor Michael Sterner: Stadt hätte auf dem Nibelungenareal “einen Mindestanteil an Erneuerbaren Energien vorschreiben müssen”. Foto: Wikimedia Commons

Dass das Grundstück ohne eine entsprechende Bauleitplanung verkauft wurde, kritisiert der an der Regensburger OTH lehrende Professor für Energiespeicher und Energiesysteme Dr. Michael Sterner gegenüber regensburg-digital: Die Stadtverwaltung hätte beim Verkauf mit „einer geeigneten Bauleitplanung einen Mindestanteil an Erneuerbaren Energien vorschreiben müssen, damit Wärme und Strom weitgehend klimaneutral erzeugt wird“. Neue Gebäude ohne Photovoltaik auf dem Dach oder der Fassade zu bauen, hält Sterner für „nicht mehr zeitgemäß“.

Ein wirklich innovatives Energiekonzept für Wohnareale beruhe Sterner zufolge auf einem sogenannten kalten Nahwärmenetz (“Wärmenetze 4.0”), das unter anderem mit Wärme aus Sonnenkollektoren gespeist wird, Wärmepumpen nutzt, die mit Ökostrom betrieben werden, und Ladestationen für Elektromobilität vorsieht. Sterner gilt als Fachmann für die Erzeugung von Biogas aus Windenergie und berät in Fragen der Energiewende die bayerische Staatsregierung, zuletzt etwa auf dem „Energiegipfel Bayern“ (hier zu seinen Thesen).

Stadtverwaltung will Verkaufsdetails nicht offenlegen

Fragt man bei der Stadtverwaltung nach, aufgrund welcher ökologisch-energetischen Kriterien das angeblich „innovative“ Energiekonzept des Immobilienkonzerns von Volker Tretzel gegenüber anderen Anbietern bevorzugt wurde, heißt es, die Stadt könne dies nicht beantworten. Ein Großteil der Unterlagen sei „nicht verfügbar“ und die Vergabe „in nichtöffentlicher Sitzung vollzogen“ worden. Ebenso wenig wird Einblick in Details der angeblichen sehr günstigen Nebenkostenprognosen des BTT-Konzerns bzw. der Bauunterlagen gewährt: „Informationen zu einer Baugenehmigung (oder Bauantrag)“ könne man nur weitergeben und Akteneinsicht nur gewähren, „wenn die Zustimmung des Antragstellers“ vorliege. (Zu Nebenkosten und monopolartiger Versorgungsstruktur des BTT-Konzerns: siehe hier.)

Eine journalistische Überprüfung der Details der Vergabe des Nibelungenareals wird dadurch verhindert. Und so dominiert die Behauptung vom „innovativen Energiekonzept“ des BTT-Konzerns den öffentlichen Diskurs.

Schwammige Ausschreibung

Liegenschaftsamtsleiter Gunther Schröder: “Nur umsetzen, was politisch gewollt ist.”

Will man die Ursprünge und Hintergründe dieser Behauptung erhellen, bieten es sich an, die Kriterien für den Verkauf des Nibelungenareals nochmals in den Blick zu nehmen. Unkonkret und schwammig heißt es in der zweiten Ausschreibung von 2014, die Kaufinteressenten sollen Angaben zum „Energiekonzept – Innovationsgrad“ machen. Nach Recherchen von regensburg-digital blieben die daraufhin von den Kaufinteressenten gemachten Angaben ebenso unkonkret. So unkonkret, dass ein Abwägen und Ermessen der Verwaltung anhand der Angaben zum Energiekonzept überhaupt nicht möglich war. Dergleichen war jedoch auch nicht intendiert.

Laut den Aussagen des Leiters des Regensburger Liegenschaftsamts Gunther Schröder gegenüber der Kripo, die im Zuge des laufenden Korruptionsprozesses bekannt wurden, sei der Verwaltung „von Anfang an klar“ gewesen, dass die Ausschreibung des Nibelungenareals von der Politik, namentlich dem damaligen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl unter OB Wolbergs, so geschrieben worden sei, „dass sie auf Tretzel hinausläuft“. Die Verwaltung habe dabei, so Schröder, nur umzusetzen „ was politisch gewollt ist.“

Bessere Energiekonzepte

Zur Frage, wie die Energiekonzepte diverser Kaufinteressenten zu bewerten sind, kommt erschwerend hinzu, was bislang nicht öffentlich bekannt war und weder die Stadtverwaltung noch die politischen Akteure preisgegeben haben. Recherchen von regensburg-digital haben nämlich ergeben, dass auch weitere Kaufinteressenten für das Nibelungenareal auf Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerke (BHKW) gesetzt hatten. So gesehen kommt die gerade von Wolbergs und Hartl bemühte und reproduzierte BTT- Propaganda vom „innovativen Energiekonzept“ einer bewussten Irreführung der Öffentlichkeit gleich.

Wer die unterschiedlichen Betriebsweisen von Blockheizkraftwerken (BHKW) genauer und sachlich fundiert vergleichen will, kommt nicht umhin, die physikalischen Grundlagen in den Fokus zu nehmen. Nur so ist ein Abwägen und Ermessen der jeweiligen Energieeffizienz und eine sachliche Bewertung von diversen BHKW-Konzepten möglich. Dergleichen fehlt im Regensburger Diskurs um das Nibelungenareal bislang gänzlich, stattdessen wurde interessengeleitete Propaganda betrieben, die unkritisch reproduziert wurde.

Von Wärmevernichtung zu Kraft-Wärme-Kopplung

Aus dem 2014 beschlossenem Energienutzungsplan der Stadt Regensburg entstand das Leitbild Energie und Klima.

Die Idee einer Kraft-Wärme-Kopplung ist so alt wie die Stromerzeugung aus Wärmequellen selber. Denn immer wenn man aus einer Wärmequelle elektrische Energie, sprich Kraft, erzeugen will, gelingt dies nur zu einem bestimmten Bruchteil der dafür eingesetzten Ausgangsenergie. Der größere Anteil, etwa zwei Drittel, bleibt als nicht wandelbare Abwärme übrig. Die physikalischen Grundlagen für diese unumgänglichen Umwandlungsgesetze wurden bereits Anfang des 19. Jahrhundert vom französischen Physiker Sadi Carnot formuliert. Carnots Anliegen war es damals, die thermodynamischen Prozesse der etwa hundert Jahre alten Dampfmaschine mathematisch korrekt zu beschreiben und deren Wirkungsgrad zu erhöhen. 

Diese Grundlagen gelten bis heute für jedes Kraftwerk, das Strom aus Wärme erzeugen will: für Blockheiz-, Kohle-, Gas-, Öl- oder Atomkraftwerke. Ebenso für Motoren in Kraftfahrzeugen, egal welchen Energieträger sie verbrennen und unabhängig davon, wie modern oder energieeffizient sie dargestellt werden – auch diese müssen zwei Drittel des Energieinhalts des Kraftstoffs über den Kühler vernichten.

Als Konsequenz aus diesen Umwandlungsverlusten haben beispielsweise die ersten Kohlekraftwerke schon versucht, die bei der Stromgewinnung anfallende Abwärme zumindest teilweise zu nutzen, etwa zur Beheizung der Betriebsgebäude. Oder zur Wärmeversorgung eines kommunalen Schwimmbads und über ein Nahwärmenetz einer ganzen Siedlung, wie es das 1930 errichtete Kohlekraftwerk Dachelhofen/Schwandorf später tat. Allerdings blieb trotz der Nutzung der Abwärme immer noch ein riesiger Überschuss an Wärmeenergie, der über Kühltürme oder Kamine an die Umwelt abgegeben und somit vernichtet wurde. Je mehr elektrische Energie erzeugt wird, desto größer ist die Menge an zu vernichtender Wärmeenergie.

Vor dem Hintergrund dieser gigantischen Energievernichtung setzte das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung ein: Elektrischer Strom sollte mit dezentralen Blockheizkraftwerken vor allem dort erzeugt werden, wo auch ein konstanter Wärmebedarf besteht. Und: Idealerweise sollten BHKWs nur solange Strom produzieren, wie die dabei anfallende Wärme vor Ort genutzt werden kann – also nicht vernichtet werden muss.

„Wärmegeführte“ Energieerzeugung

Wie geht dies technisch vor sich? In einem BHKW treibt ein Verbrennungsmotor einen Generator an, der Strom erzeugt. Um die bei der Verbrennung entstehende Wärme anschließend verteilen zu können, wird diese zunächst in große Pufferspeicher gepumpt, um dann über ein Nahwärmenetz zu den einzelnen Verbrauchseinheiten gefördert zu werden. Die im Generator erzeugte elektrische Energie kann entweder von den Verbrauchern vor Ort direkt genutzt oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Eine solche Betriebsweise wird als „wärmegeführt“ bezeichnet.

Wie bereits erwähnt setzt auch der Regensburger Energienutzungsplan auf den Ausbau dezentraler Blockheizkraftwerke, wenn diese mit regenerativen Energien befeuert werden und die elektrische Energie ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die BHKWs des Tretzel-Konzerns am Nibelungenareal erfüllen die erste dieser beiden Bedingungen nicht.

Blockheizkraftwerke in Regensburg

Seit einigen Jahren gibt es in Regensburg einige Wohnareale, die mit Wärme und Strom aus Blockheizkraftwerken versorgt werden. So hat etwa der örtliche Energieversorger REWAG für das vor einigen Jahren geschaffene Marina-Quartier (mit 30.000 Quadratmetern beheizter Nutzfläche) eigens ein Nahwärmenetz errichtet, über das die Wärme aus einem Blockheizkraftwerk direkt zu den Verbrauchern gepumpt wird. Reicht bei tiefen Außentemperaturen die Wärmeleistung der zwei mit regenerativem Biogas betriebenen Motoren (mit je 235 Kilowatt thermischer Leistung) nicht, können zusätzlich zwei Gasheizkessel hinzu geschaltet werden, die mit nicht regenerativem Erdgas befeuert werden.

Zwei BHKWs in Betonraumzellen auf dem REWAG-Gelände, die Wärme in das Marina-Netz liefern. Foto: R. W.

Übers Jahr gesehen decken die BHKWs derzeit über 80 Prozent des Wärmebedarfs der angeschlossenen Verbraucher. Zukünftig sollen an dieses Netz auch die städtische Feuerwehr, das neue Verwaltungsgebäude der REWAG und die Hotelanlagen auf dem Stobäusplatz angeschlossen werden. Sinkt der Wärmebedarf im Marina-Quartier im Sommer, wird die Leistung der BHKWs entsprechend reduziert. Ziel ist es, dass die BHKW-Motoren eine maximale Laufzeit erreichen und nur für bestimmte Zeiten abgeschaltet werden.

Wärmeenergie vernichten darf diese Anlage gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur im Notfallbetrieb. Dann wird die im BHKW anfallende Wärmeenergie über Notkühler und riesige horizontale Ventilatoren in die Umwelt abgeblasen.

Der in den Generatoren des Marina-BHKWs produzierte grüne Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) mit festen Tarifen vergütet. Abgesehen von dem mit Erdgas betriebenen Spitzenlastkessel entspricht das Marina-Konzept den Forderungen des eingangs vorgestellten Energienutzungsplans und dem von der Stadt propagierten Leitbild Energie und Klima. Ähnliche Anlagen unterhält die REWAG etwa in der Konradsiedlung, im Westbad (zusammen mit angrenzenden Wohnungen), oder für die derzeit errichteten Neubau des „Immobilien Zentrum Regensburg“ am Brandlberg. Insgesamt werden nach Angaben der REWAG bereits etwa 60 Prozent der elektrischen Energie in rund 30 eigenen Blockheizkraftwerken erzeugt.

Energievernichtung während der Bauphase

Der Abgasturm der Tretzel-Heizzentrale am Nibelungenhain mit Kühlaggregat zur Wärmevernichtung während der Bauphase.

Wie Volker Tretzel vor Gericht ausführte, werde das Blockheizkraftwerk während der Bauphase stromgeführt betrieben. Das bedeutet: Es entsteht ein Wärmeüberschuss. Zur Vernichtung dieser überschüssigen fossilen Energie befindet sich derzeit ein leistungsstarkes Kühlaggregat auf dem Rohbau der Energiezentrale am Nibelungenareal, das die überschüssige Wärme in die Umgebung abbläst. 

Eine ähnliche Problematik liegt übrigens bei landwirtschaftlichen Biogas-Produzenten vor, die ihr Gas in Blockheizkraftwerken selber verstromen und verkaufen. Hier bestimmt die Menge des anfallenden Biogases die Stromproduktion. Bei zu geringer Wärmeabnahme vor Ort muss die unvermeidlich anfallende Wärmeenergie über Kühlaggregate vernichten werden. Das vorrangige wirtschaftliche Interesse obsiegt auch hier über einen nachhaltigen, energieeffizienten und ökologischen Ansatz.

Wie viel Primärenergie vernichtet Tretzels BHKW?

BTT-Zentrale am Hochweg: Anfragen an den Geschäftsführer H. Marchl blieben unbeantwortet.

Technische Einzelheiten der BTT-Anlage auf dem Nibelungenareal sind bislang nicht öffentlich bekannt geworden, mehrfache detaillierte Anfragen bei BTT-Geschäftsführer Hans Marchl ließ dieser unbeantwortet. Von daher kann auch die Frage, welche Mengen an Wärmeenergie aktuell vernichtet werden muss, allenfalls geschätzt werden.

Ein solches Konzept als „innovativ“ zu bezeichnen, entbehrt jeglicher Grundlage, dieses Prädikat ist vielmehr Teil einer unhinterfragten und interessensgeleiteten Propaganda von BTT.

Keine Energiewende mit BTT

Solange die BTT-Anlagen mit fossilem Erdgas betriebenen werden, können sie nicht zur „Energiewende“ beitragen. Diese prägnante Einschätzung gab Dr. Veit Bürger, der stellvertretende Leiter des Bereichs Energie & Klimaschutz am Freiburger Öko-Institut, gegenüber unserer Redaktion ab. Bürger: „Da mit fossilem Erdgas betriebene BHKWs nicht CO2-neutral arbeiten können, sind sie nicht empfehlenswert.“

Das BTT-Energiekonzept entspräche also allenfalls während der Heizsaison dem Stand der Technik einer energetisch sinnvollen Kraft-Wärme-Kopplung, ein klimaneutraler Betrieb wäre nur mit der Verfeuerung von regenerativem Bio-Gas möglich. In den Sommermonaten hingegen müssen diese Areal-Anlagen Wärme vernichten – bildlich gesprochen: einen Kühlturm betreiben.

Hätten Verwaltung und Politik der Stadt Regensburg ihren Energienutzungsplan (und die zum Leitbild Energie und Klima führenden Ideen) ernstgenommen, müsste auf dem Nibelungenareal keine Wärmeenergie vernichtet werden. Der Verkauf an den Tretzel-Konzern geschah jedenfalls nicht im Sinne und nicht zum Vorteil der anstehenden „Energiewende“.

Aktualisierung vom 29. Januar 2019:

Der Chef des BTT-Konzerns Volker Tretzel hat sich am 29. Januar 2019 im Zuge des Korruptionsprozess vor dem Regensburger Landgericht zur Betriebsweise des Blockheizkraftwerks des Nibelungen-Arealnetzes geäußert. Entgegen den oben genannten Ausführungen erklärte er, dass der im dortigen Blockheizkraftwerk produzierte elektrische Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden könne. Aus dem Netz könne Strom auch bezogen werden. Rund 85 bis 90 Prozent des BTT-Strombedarfs würden vor Ort produziert werden.

Tretzel bestätigte, dass das Blockheizkraftwerk während der Bauphase stromgeführt sei, mit fossilem Erdgas (aus Russland) betrieben würde und, dass zur Ableitung des Wärmeüberschusses eine Kühleinrichtung installiert sei. Ein Teil der Heizenergie stamme aus einem mit regenerativen Holz-Pellet befeuerten Kessel.

An den Kernaussagen des obigen Artikels hält die Redaktion im Übrigen fest.

Nachtrag am 5.11.19: Zwischenzeitlich wurde der Text in einigen Passagen geändert und entsprechend neuerer Erkenntnisse aktualisiert.

 

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Kommentare (23)

  • Mr. T.

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    Ein BHKW im Inselbetrieb inmitten einer Stadt zu betreiben ist, wie im Kongo den Schneeräumer während der schneefreien Tage durchlaufen zu lassen, damit die Batterie nicht leer wird. Aber leider kann Robert Werner hier noch so viele Artikel zu dem Thema veröffentlichen und keiner kapierts. Die Immobilienpolitik in Regensburg zielt nur darauf ab, maximalen Profit für ein paar Bauträger zu erwirtschaften. Dass dabei Wohnraum entsteht, ist maximal ein Nebeneffekt.

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  • Sabine

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    Der Regensburger Stadtrat unterlässt es anscheinend, die Ausführung seiner eigenen Beschlüsse zu überwachen. Honi soit qui mal y pense.

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  • Bürgerblick

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    Na, da hat einer viel zu schreiben um seine Vorwürfe zu einer Monopolisierung für Nebenkostenmaximierung nochmals zu unterstreichen zu können. Ich rate zur Recherche bei den Kaufverträgen zu den Objekten bei der Fa. BTT. Wer den Beitrag von Prof. Sterner ( Anhang – link ) zum Energiegipfel liest ist davon überzeugt dass regionale Energiewende wichtiger ist als die Netzmonopolisierung der 5 Energieunternehmen der BRD. Deshalb Powertogas an die bestehenden BHKWs.

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  • gerhard hecht

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    Vielen Dank für diesen informativen Artikel. Was man immer gespürt hat bekommt durch diese Art von investigativem Journalismus eine solide Faktengrundlage. Wir sind in den Händen von schmierigen Gesellen!

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  • Joachim Datko

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    Im Artikel wird mir die REWAG zu positiv dargestellt. Für mich ist die REWAG ein rotes Tuch, was die Strom- und die Erdgaskosten anbetrifft.

    Zitat: “Der in den Generatoren des Marina-BHKWs produzierte grüne Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) mit festen Tarifen vergütet.”

    Das geht auch zulasten der vielen “kleinen Leute”, denen die Energieversorger den Anschluss stilllegen, weil sie die mit hohen Abgaben belasteten Stromkosten nicht tragen können.

    In Deutschland wurde 2017 über 330.000 Haushalten der Strom abgeschaltet.

    Die Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis beträgt über 54 %.

    Joachim Datko – Ingenieur

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  • Robert Werner

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    @Bürgerblick
    Kommentar gelöscht

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  • Sinnfinder

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    Wieder mal gut recherchiert…Interessant ist die Berechnung gemäß KfW40/ENEV bei Berücksichtigung der Wärmeverluste aufgrund der Stromführung. Die KfW sieht bei der Prüfung da durchaus genauer hin….Schliesslich wollen die den gewährten Tilgungszuschuß nicht unberechtigt auszahlen….Oder schaffen die KfW40 gar nicht…?

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  • x

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    Dazu ist nur in lapidarer Kürze auf bhkw-infozentrum.de/faq-bhkw/was-ist-ein-blockheizkraftwerk hinzuweisen:
    Der Gesamtwirkungsgrad von 90 % kann nur dann erreicht werden wenn Strom und Wärme direkt vor Ort genutzt werden.
    Zum Prof. Sterner: mag ja in weiterer Zukunft so sein, bislang fehlen da aber die Trassen und die Energieunternehmen sind ja wohl auch nicht gerade so aufgeschlossen.

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  • Anti-Prophet

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    Die technischen Ausführungen, die jeder in Wikipedia nachlesen kann, sind unzweifelhaft richtig. Aber wer erträgt bitte in Regensburg noch mehr gemutmaßten Lug und Betrug, indem schlecht recherchiert willkürlich herausgefischte Teilaspekte neu miteinander verwoben werden? Wie schwierig die Wahrheitsfindung in puncto Nibelungenkaserne ist, zeigt gerade der Prozess am Landgericht und ich bin ehrlich gesagt froh, nicht Frau Escher’s Job zu haben. Und wenn man MZ-like abstimmen lassen würde, ob die Regensburger lieber eine günstige Nebenkostenabrechnung oder eine à la Energienutzungsplan regenerative Biogas REWAG-Rechnung hätten, dürfte das Abstimmungsergebnis auch schon vorher feststehen. Tut mir leid liebe Redaktion, aber bei dem Artikel vermisse ich die sonst übliche, ausgeglichene Gesamtschau von Herrn Aigner. Jede und jeder – auch Herr Werner – hätte Gelegenheit, sich wahlweise auf den Job 2020 als OB, als Missbrauchsbeauftragter der Diözese oder auf den Job von Kriminalhauptkommissar B. zu bewerben und zu zeigen wie man es besser macht.
    P.S. Dass sich ausgerechnet regensburg-digital in seiner journalistischen „Beweisführung“ auf angeblich wörtliche Zitate des eben genannten Kriminalhauptkommissars B stützen muss, ist traurig und des Nachdenkens wert! Nachzulesen bei regensburg-digital unter „“Beeindruckend“, aber ohne große Chancen: Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens.“

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  • Robert Werner

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    @Anti-Prophet
    Sie schreiben: „Dass sich ausgerechnet regensburg-digital in seiner journalistischen „Beweisführung“ auf angeblich wörtliche Zitate des eben genannten Kriminalhauptkommissars B stützen muss, …“
    Was soll daran traurig und Nachdenkens wert sein?

    Der Leiter des Regensburger Liegenschaftsamts Gunther Schröder hat als Zeuge vor Gericht den o.g. Ausführungen des Kriminalhauptkommissars B. nicht widersprochen! Im Gegenteil, er hat mehrfach sinngemäß bestätigt, dass die zweite Ausschreibung „auf Tretzel hinausläuft“. Daran ist nicht zu rütteln.

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  • Dominik Müller

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    @Anti-Prophet
    “Jede und jeder – auch Herr Werner – hätte Gelegenheit, sich wahlweise auf den Job 2020 als OB, als Missbrauchsbeauftragter der Diözese oder auf den Job von Kriminalhauptkommissar B. zu bewerben und zu zeigen wie man es besser macht.”
    Unsinn, allgemein (nicht jede Bewerbung ist erfolgreich) und konkret (die Voraussetzungen für den Job als KHK erfüllen Sie nicht).

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  • Sinnfinder

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    @Antiprophet
    Sprechen Sie sich jetzt grundsätzlich gg. investigativen Journalismus aus, oder nur in diesem Fall? Das Thema Energiekonzept ist kein Teilaspekt sondern ist im Rahmen der Rechtfertigung immer wieder als einer der Hauptgründe für die Entscheidung für BTT herangeführt worden. Die Recherchen von Hr. Werner sind m.E. bis jetzt eher vorsichtig formuliert und mit erstaunlich viel Hintergrundwissen gestützt.

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  • Mr. T.

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    Der Anti-Prophet liest sich, wie wenn Tretzel jetzt einen unglaublich schlechten PR-Fixer angeheuert hätte ;-)
    Vielleicht wäre es besser, nicht ad hominem sondern mehr ad factum zu argumentieren. Wenn das alles so schlecht von Robert Werner recherchiert wurde, sollte es doch dem Dümmsten gelingen, das zu zerlegen. Oder etwa nicht?

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  • Eingeborener

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    Nach den super recherchierten rd Artikeln zur ,Energiewende’ kann man also feststellen , dass hier richtiges/wichtiges von der bunten Koalition geplant war , dann aber an noch wichtigerem gescheitert ist: Der Finanzierung von Wolbergs durch den baulöwen Tretzel , dem wolbergs sich dann ganz unkorrumpiert zu dank verpflichtet fühlte.
    Da hier auch eine sogenannte Umweltpartei in der Koalition sitzt, fragt man sich : Sind die einfach fortdauernd inkompetent ? Oder haben sich die in ,Dabei sein ist alles !’-Partei umbenannt ? Wobei die Grünen nach meinem Eindruck eh nur noch der verlängerte wurmfortsatz ihrer stadtratsfraktion/Bgm. sind, wie zuletzt bei ihrer Rkk-Zustimmung zu sehen.

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  • mkv

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    Der Grundsatz der Unmittelbarkeit bestimmt den Strafprozess. Jedwede Erkenntnis der 3 Berufs- und 2 Laienrichter zur Entscheidungsfindung haben diese aus dem “Inbegriff” der Verhandlung zu ziehen (und nicht aus einem Polizeiprotokoll).

    Inbegriff der Verhandlung
    –> https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html

    –> sowie § 250 ff StPO
    Unmittelbarkeit und Mündlichkeit (vgl. §§ 250 ff. StPO)

    Sämtlicher Prozessstoff muss unmittelbar und mündlich bei Gericht vorgetragen werden. Ein Zeuge kann sich nicht etwa auf den Inhalt eines Vernehmungsprotokolls berufen, sondern muss direkt und ohne Zwischenmedium dem Gericht und den übrigen Beteiligten seine Wahrnehmung des Falles schildern.

    Daher ist mit diesen Gesetzesgrundsätzen sehr wohl an der Schlussaussage von R. Werner (im Disput mit Anti-Prophet) zu “rütteln”. Auf die Aussage des Zeugen Schröder bei der Polizei kommt es daher (zunächst) nicht (!) an. Auch konnte dieser nie der(!) Verwaltung in den Mund legen, was “dieser von Anfang an klar” gewesen sei.

    Im Übrigen ist es jederzeit das Recht und die Pflicht des Stadtoberhaupts sich als Chef der Verwaltung über ein Thema (hier: den Verkauf des Nibelungen-Areals) eine Meinung zu bilden.

    Entschieden darüber hat aber der Stadtrat, was immer wieder negiert wird. Und mit der Rechtsprechung des OLG Celle, die ich schon belegt habe, ist die (verschwiegene) Mitwirkung des BTT im Vorfeld (!) der Ausschreibung nicht ohne weiteres schädlich.

    Zu fragen bleibt daher:
    War die Entscheidung des Stadtrats (nicht des OB) rechtswidrig? Nur wenn man den Mehrheitsentscheidern einen Ermessensmissbrauch seitens des Gerichts nachweisen kann.

    Keinesfalls aber kann das Gericht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Mehrheitsentscheider rücken, unabhängig von den ökologisch-nachhaltigen Ausführungen des Verfassers, die jedenfalls in der Theorie für sich sprechen.

    Mein Eindruck, der falsch sein mag, ist:

    Wird hier versucht, dazu beizutragen, den Weg hin zum Tatbestand der Bestechung/Bestechlichkeit wieder zu eröffnen? Denn dieser qualifizierende Korruptionstatbestand verlangte (zusätzlich) einen Akt der Rechtswidrigkeit – unabhängig von der nach wie vor nachzuweisenden sog. Unrechtsvereinbarung.

    Es sei daher daran erinnert:
    Man soll sich als Journalist nie gemein machen mit einer Sache, weder mit einer guten, noch mit einer schlechten (frei nach Friedrichs).

    https://de.wikiquote.org/wiki/Hanns_Joachim_Friedrichs

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  • Stefan Aigner

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    @mkv

    Langsam wird’s verschwörungstheoretisch. Wie Sie selbst schreiben, schöpft das Gericht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung und nicht aus Presseartikeln. Insofern ist Ihre Theorie/Unterstellung absurd. Ebenso Ihre Verweise auf journalistische Grundsätze anhand des unvollständigen – in dieser Form falschen – Friedrichs-Zitats.

    Mehr dazu hier:

    http://falschzitate.blogspot.com/2017/11/einen-guten-journalisten-erkennt-man.html

    Das Zitat aus dem polizeilichen Aktenvermerk von Herrn Schröder kam im Prozess zur Sprache, wie Sie möglicherweise der Lektüre von entsprechenden Berichten entnommen haben. Deshalb ist es hier erwähnt. Eine strafrechtliche Einordnung hat hier niemand getroffen. Das ist Sache des Gerichts.

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  • R.G.

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    Weiterhin ist keine zukunftsweisende Stadtplanung mit klaren Vorstellungen punkto größtmöglicher gestalterischer Vielfalt, nicht diskutierbaren Vorgaben zu erneuerbarer Energie, Beauftragung möglichst unterschiedlicher Bauträger, Bevorzugung von Projekten mit konkreten weiteren Überthemen wie leistbarereres frauengerechtes Wohnen, generationenübergreifendes Wohnen, autofreies Wohnen, Gartensiedlung, multikulturelles Wohnen etc., in Sicht.

    Interessant wäre eine Studie, welche Mietergruppen bei welchem Projekt eines welchen Bauträgers einzogen und wie hoch darunter der Prozentsatz auswärtiger Hauptmieter bzw. Wohnungsbesitzer mit Untervermietungabsichten ist, darunter wieder, aus welchen Ländern bzw- Städten sie kommen.

    Zu Herrn Robert Werner möchte ich anmerken, seine Befassung mit einem Thema geht immer weit über einen konkreten Anlass hinaus; das von ihm Geschriebene bloß mit dem Prozess um Wolbergs in Verbindung zu setzen, deutet auf vermutliche, gezielte Meinungsmache.

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  • Karl55

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

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  • Mr. B.

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    @mkv
    Ich bin mir sicher, dass das Gericht in dieser Sache zu einer rechtsstaatlichen Entscheidung kommen wird (Im Namen des Volkes……..)!
    Ihre Angriffe auf die Ausführungen der R-D-Redaktion, welche anscheinend äußerst genau und sachlich aus dem Gerichtssaal berichtet, was man von anderen Berichterstattern lt. Forum nicht erwarten kann, finde ich hier äußerst störend.
    Man könnte meinen, sie sind in dieser Sache selbst involviert und haben große Angst, dass noch mehr, als bisher bekannt, ans Tageslicht kommt und deshalb sog. “angesehene” und sog. “verehrte” Personen nach dem Ende des Prozesses im Gegensatz dastehen, ebenso auch Personen, die an dem Ganzen, wie auch immer, einen Vorteil hatten.

    @Anti-Prophet
    Bei Ihnen glaube ich nicht, dass sie sich als Kriminalhauptkommissar bewerben könnten. Wieso und aus welchem Grunde, sollen Aussagen und Zitate hier nicht erwähnt werden.
    Haben sie auch vor etwas Angst?????

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  • @Sinnfinder

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    Da dürften sie recht haben dass Häuser mit einem fossilen Energierzeuger niemals einen KfW 40 Standard erreichen können.

    Hat Tretzel die Häuser wirklich als KfW 40 Standard verkauft?

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  • HB

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    so werden Lügen und Falschaussagen verbreitet. Die BHKWs in den Tretzel Anlagen speisen ihren überschüssigen Strom sehr wohl ins öffentliche Netz ein. Ich würde erst einmal richtig recherchieren , bevor irgenwelche Märchen erzählt werden. Es gibt keinen Inselbetrieb. Ebenso würde kein Unternehmer auf die Förderungen verzichten, die erst bei einen Wirkungsgrad( Nutzungsgrad) von 80% der BHKWs gezahlt werden.

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  • Robert Werner

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    @ HB Wenn Sie mich der Lüge bezichtigen, sollten Sie auch einen Beleg dafür erbringen! Oder besser: meine Belege und Recherchen überhaupt zur Kenntnis nehmen. Die REWAG hat auf meine Anfrage hin erklärt, dass man mit der Errichtung und dem Betrieb der BHKWs des Tretzel-Konzerns nichts zu tun habe. Die REWAG stelle für den BTT-Konzern zwar Gas zur Verfügung, elektrische Energie werde aber weder abgenommen noch an die Bewohner der BTT-Wohnungen geliefert.

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  • Mr. B.

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    @HB
    Wer sind sie? Habe von Ihnen hier bisher noch nichts wahrgenommen.
    Bitte schreiben sie mehr über Ihren Kenntnisstand! Die R-D-Recherchen sind in aller Regel, soweit ich das bisher feststellen konnte, eher sachlich geführt, was man von anderen Medien nicht gerade behaupten kann.

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