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Studierende starten Nachhilfeprojekt

Damit Bildung weniger vom Geldbeutel abhängt

Ein Nachhilfeprojekt der etwas anderen Art bietet der Studenten bilden Schüler e.V. bereits seit 2012. Vor kurzem hat sich auch in Regensburg ein Standort gegründet. Im Online-Gespräch erklärt ein Initiator die Hintergründe des Projekts.

Die Lernpaare sollen auch zwischenmenschlich funktionieren. Darauf legt der Verein viel Wert. Quelle: SbS

„Jedes vierte Kind in Deutschland hat laut dem Bildungsgutachten von 2018 Bildungsnachteile auf Grund der finanziellen Verhältnisse“, so Darius Haase. Er studiert in Regensburg derzeit Grundschullehramt und hat Anfang Dezember mit sieben Mitstreitern den Regensburger Ableger von Studenten bilden Schüler e.V. ins Leben gerufen. Regensburg ist damit eine von 43 Städten in Deutschland, die Teil dieses 2012 gegründeten Netzwerkes sind.

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„Wir machen es uns zur Aufgabe, für ein wenig mehr Chancengleichheit zu sorgen“, erklärt Haase die Intention hinter dem Nachhilfeprojekt, das sich insbesondere an Kinder richtet, die aus finanziell benachteiligten Familien kommen. Leitmotiv stellt dabei ein Zitat des britischen Schriftstellers Evelyn Waugh dar: „Das Wunderbare an der Bildung ist, dass jeder sie will.“ Nur leider sei man auch hierzulande weit davon entfernt, allen Schülern gleiche Chancen zu gewähren, so Haase.

Für alle Wünsche gewappnet

Der Verein vermittelt deshalb Studentinnen als Nachhilfelehrer, die bei der Bewältigung des Schulalltages helfen sollen. „Unsere ehrenamtlichen Helfer bieten im Normalfall ein bis zwei Stunden die Woche Nachhilfe an. Das geschieht derzeit online im Distanzunterricht.“ Das Angebot reiche von den klassischen Schulfächern wie Mathe, Deutsch oder Physik bis hin zu manchmal auch eher ungewöhnlichen Anfragen, wie Haase anmerkt. „Gelegentlich gibt es auch ganz spezielle Wünsche wie Nachhilfe bei BWL-Themen.“ Hier werde dann im Zweifel aus dem bundesweiten Netz geschöpft und jemand mit Fachkenntnis aus einer anderen Stadt vermittelt.

„Uns ist es wichtig, Lernpaare zusammen zu bringen, die auch gut passen. Sowohl vom fachlichen Wissen her, als auch menschlich und bestenfalls wohnen die beiden auch noch im gleichen Stadtteil.“ Das sei beim Online-Format zwar irrelevant. Wenn es aber einmal wieder geht, soll die Nachhilfe eigentlich persönlich stattfinden. Das Menschliche sei dabei eine wichtige Komponente, erklärt Haas bei einem Online-Gespräch. „Unser Angebot geht über das reine Lernen hinaus. Es soll eine richtige Beziehung zwischen den Lernpartner entstehen.“

Ausflüge, Lernmaterial und Führerschein

Dazu finanziert der Verein über Spenden auch gemeinsame Ausflüge. „Solange es einen pädagogischen Wert hat, animieren wir unsere Studenten mit ihren Schülern ins Kino zugehen oder andere Aktivitäten zu machen.“ Das fördere das Miteinander und könne letztlich auch den Lernerfolg steigern, sind sich die Studierenden sicher. Damit die Eltern auch sicher gehen können, dass die Kinder in guten Händen sind, wird von jedem Interessenten zuerst ein polizeiliches Führungszeugnis eingefordert. „Das ist uns sehr wichtig. Und daher nehmen wir derzeit auch etwas längere Wartezeiten bei der Vermittlung in Kauf.“ Denn die Ausstellung eines solchen Dokuments dauere momentan etwa drei Wochen.

Seit 2012 unterstützt der Verein in miitlerweile 43 Städten benachteiligte Schüler. Quelle: SbS

Über die Spenden finanziert der Verein aber auch Lehrmaterial und wenn Bedarf besteht elektronische Geräte wie Laptops für die Schüler. Auch hier soll „zumindest ein wenig mehr Chancengleichheit geschaffen werden“, sagt Haase. Einem Berufsschüler sei sogar mal der Führerschein finanziert worden. „Er wäre sonst nicht zur Ausbildungsstätte gekommen.“ Auch Stipendien vergibt der Verein mittlerweile. Das alles laufe aber über den Bundesvorstand. „Wir als regionaler Standort kümmern uns vor allem um die Vermittlung von Lernpaaren und die Bewerbung unseres Angebotes.”

Auch Kinder aus Geflüchtetenunterkünften finden Unterstütznug

Seit der Gründung im vergangenen Dezember konnte das Regensburger Team – bestehend aus mehreren Lehramtsstudierenden, einer angehenden Chemikerin, einer Medienwissenschaftsstudentin und einer künftigen Medizinerin – bereits 28 Lernpaare zusammen bringen. „Bestenfalls sollen die Studenten mindestens ein Semester dabei sein, damit wir eine gewisse Konstanz haben. Die meisten bleiben aber viel länger und engagieren sich auch später noch im Verein.“

Unterstützung finden auch Kinder aus den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete wie in der Regensburger Dieselstraße. „Hier fehlt es oft schon an einer bestehenden Internetverbindung.“ Homeschooling sei daher laut Haase schlicht nicht möglich. In Kooperation mit der städtischen Berufsschule dürfen sie dort derzeit Klassenräume nutzen. „Wir können hier mit ausreichend Abstand und Maske auch für diese Kinder Nachhilfe anbieten“, freut sich Haase. Die Vermittlung der Kinder geschehe grundsätzlich bei allen entweder direkt über die Schule oder über die Jugendsozialarbeit, selten auch direkt über Nachfrage von Eltern. Genaue Informationen dazu finden sich auf der Homepage www.studenten-bilden-schueler.de.

 

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Kommentare (16)

  • Gscheidhaferl

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    Einfach nur “Wow!”. Schön auch mal was rundum Positives zu lesen. Danke!

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  • R.G.

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    Gut geplant!
    Ich bin schwer dafür, das als Praktikumsstunden anzurechnen.

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  • Hthik

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    Ich versteh’s ja. Die Freiwilligen sind freiwiillig und die Polizei macht einen Job, für den sie bezahlt wird. Ich will aber beiden Gruppen, nicht absprechen, dass sie davon überzeugt sind, etwas zur Besserung der gesellschaftlichen Verhältnisse beizutragen. Dennoch darf man doch, was die Leute da tatsächlich für Wirkungen erzeugen kritisch betrachten, nicht wahr?

    Wenn die Bu… die Ordnungshüter irgendwo eine Tonne Shit finden, dann konzentriert sich die Diskussion schnell darauf, dass das im Gesamtzusammenhang der verfehlten Drogenpolitik nicht wirklich ein großer Erfolg ist. Ich halte das ja auch für richtig. Auch viele Polizisten sehen das ja so. Grundsätzliches Lob zum Fahndungserfolg, hab ich da jetzt spontan nicht in Erinnerungen. So sind sie eben, die Regensburger RDler. Interessant ist nur, worüber man streiten kann.

    Ich wollte nur ins Gedächtnis rufen, dass die sozialen Aktionen, sei es nun Tafel, sei es Nachhilfe, helfen, die Ablehnung der für diese Lebensnotwendigkeit eigentlich zuständigen Sozialbehörden und Gerichte zu erleichtern, etwa indem der Hilfesuchende ersteinmal auf eine Rundreise durch alle möglichen oft nur theoretisch bestehenden Hilfemöglichkeiten geschickt wird, bevor mal jemand überhaupt ernsthaft den Antrag bearbeitet. Das kann man auch nur schlecht der Behörde vorwerfen. Das steht halt im Gesetz. Wer sich selbst helfen kann, sei es auch dadurch, dass er rundrum brav bittebitte bei irgendwelchen Vereinen und potentiellen Wohl(fahrt)tätern macht und sich vor diesen entblößt, bekommt nichts.

    Ich lass es mit der Kritik mal bei diesem einen Grund und schließe ganz versöhnlich mit neuerer Rechtsprechung, die – getreu der Amts-Devise: kaum wartet man viele Jahre, schon passiert was – allmählich erkennt, das die vom Gesetzgeber zugestandene und von Verfassungs wegen zwingend herzustellende Chancengleichheit in der Bildung, mehr verlangt als nur den Versuch einer last-minute-Rettung kurz vor dem endgültigen Durchrasseln.

    Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, L 8 AS 287/20 B ER vom 22.02.2021

    “Zum anderen folgt dies aus dem Zweck der Lernförderung, durch die Vermittlung von Bildung die materielle Basis für Chancengerechtigkeit herzustellen und zu vermeiden, dass schulpflichtige Kinder von SGB II-Beziehern in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu trägt die Versetzung in die jeweils nächsthöhere Klasse zwar ebenfalls bei, letztlich entscheidend sind indes die in der jeweiligen Klasse zu erlernenden Fähigkeiten, wie Lesen und Schreiben (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 2018, AZ.: B 4 AS 19/17 R).

    In den höheren Klassenstufen steigen die Anforderungen an die Schüler im Hinblick auf die fachlichen Themen, aber auch auf das eigenständige Erarbeiten von Aufgabenstellungen und fachlichen Inhalten. Ein solides Leseverständnis und –tempo sind deshalb unabdingbare Voraussetzung, um diesen Anforderungen innerhalb des dafür vorgegebenen zeitlichen Rahmens gerecht werden zu können. Dies gilt gleichermaßen bei gering ausgeprägten Rechenfertigkeiten, die insbesondere für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von Bedeutung sind. Vor allem in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern führen Defizite, die beide Bereiche, also Lesen/Schreiben und Rechnen betreffen, zu einer „Potenzierung“ der bestehenden Defizite, da in diesen Fächern neben den rechnerischen Fähigkeiten ebenso Lesekompetenz und -verständnis von Nöten ist, um Sachaufgaben lösen oder textliche Erläuterungen erfassen zu können.”

    https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/JURE210005571

    Himmlisch. Da eignet sich ein Gericht tatsächlich wenigstens die Grunderkenntnisse des Sachverhalts über den zu entscheiden ist an, statt sein Heil in juristischen Ausflüchten zu suchen.

    Jetzt war ich aber brav, oder? Habe sogar, ach – auch die Justiz gelobt. Es ist doch nicht der böse Wille. Ich kann das halt nicht so. Ich lern halt noch. Ich bin eben kein Profi.
    https://youtu.be/dy64Fal6adc?t=724
    Mir fehlen die Gelegenheiten.

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  • xy

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    @Hthik, weniger unverständliches BlaBla wäre in Ihrem Sinne effektiver und für die Leser sozialer, ganz unabhängig davon, was Sie geschrieben haben, denn ich habe es mir nicht angetan. Merke: Alles, was in einer Rede über zehn Minuten und in einem Blog-Beitrag über zehn Zeilen hinausgeht, schadet mehr als es nützt.

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  • R.G.

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    @Hthik
    Es freut mich, dass Sie ihre vorgefertigte Predigt auf Kosten bedürftiger Kinder abgeben konnten.

    Nicht dasSoziale Miteinander verschuldete, dass seit Hartz IV die Menschen wie Almosenheischer behandelt werden und sich gleichzeitig Entscheider die Taschen füllen konnten.

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  • Gscheidhaferl

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    @Hthik
    Hab Ihre Ausführungen auch nur sehr oberflächlich überflogen.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, finden Sie, dass freiwillige Initiativen mitunter kontraproduktiv sind, weil Sie gelegentlich Aufgaben übernehmen, die eigentlich der Staat übernehmen müsste.
    Da würde ich Ihnen noch nicht mal widersprechen wollen.

    Das Problem ist nur, es ist an vielen Stellen praktisch aussichtslos, ‘den Staat’ bzw. seine jeweils verantwortlichen Repräsentanten dazu zu zwingen, seinen Pflichten nachzukommen.

    Nicht wenige dieser Verantwortlichen werden sich – angesichts solcher Initiativen – wahrscheinlich wirklich ins Fäustchen lachen. Aber sie (und auch alle, die sich naiv über solche Initiativen freuen) drohen dabei zu übersehen, dass diese Initiativen auch einen zunehmenden Mangel an Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates zum Ausdruck bringen können.

    Aber genauso wenig, wie Nichtwähler ernst genommen werden, scheinen diese staatlichen / gesellschaftlichen ‘Erosionsprozesse’ von Seiten der Politik besonders ernst genommen zu werden. Wir erleben das ja auch in der Corona-Pandemie: Forderungen (aus der Zivilgeselkschaft und der Medizin) nach einem konsequenten staatlichen Handeln werden weitgehend ignoriert, Querdenker und Co mit Samthandschuhen angefasst und ansonten hat man nichts besseres zu tun, als sich um die Kanzlerkandidatur zu streiten. Ist es da nicht konsequent, wenn ein paar beherzte Leute, die Dinge selbst in die Hand nehmen? Wer schwächt da eine Gesellschaft mehr: Die, die aufzeigen, wie schlecht inzwischen Vieles funktioniert? Oder die, die für das Funktionieren im engeren Sinn verantwortlich wären, sich aber zu wenig darum kümmern (und dafür dann auch noch schlimmstenfalls an der Wahlurne für ihre Verantwortungslosigkeit – vom eigentlich betrogenen Wähler – belohnt werden)?

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  • Piedro

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    @@Hthik
    “…bevor mal jemand überhaupt ernsthaft den Antrag bearbeitet. Das kann man auch nur schlecht der Behörde vorwerfen. Das steht halt im Gesetz.”

    Nö, da steht das Gegenteil. Der Verweis an Dritte ist in der Regel nicht zulässig, sei es die Tafel oder irgendwelche Freiwilligen. Wird aber trotzdem oft getan – einer der Gründe, weshalb ca. 50% aller (schriftlichen) JC-Bescheide rechtswidrig sind. Einzige Ausnahme ist die Förderung von materiellem Schulbedarf, da sollen Leistungsberechtigte erst beim Förderverein der Schule nachfragen, aber auch das kann selten verpflichtend sein.

    Bei Nachhilfe ist die Rechtslage klar: die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden, das Geld stammt dann aus dem supertollen von-der-Leyen-Bürokratiewahnsinns-Topf (Bildung und Teilhabe). Theoretisch. Praktisch ist das von Anfang an ein Flopp.

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  • Piedro

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    Es wäre sinnvoll, dieses Freiwilligenprojekt juristisch zu begleiten, Förderabsprüche der Kids zu prüfen und ggf zu beantragen. Auch wenn der Häuptling der Bundesanstalt für Arbeit meint, ein tatsächlich gedeckter Bedarf trüge nicht zur Zufriedenheit der Menschen bei, diesen Zynismus muss man ja nicht teilen. https://www.gegen-hartz.de/news/ba-chef-gegen-hartz-iv-erhoehung

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  • Hthik

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    @xy 18. April 2021 um 15:21

    Ich werde es versuchen, aber ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht

    “Alles, was in einer Rede über zehn Minuten und in einem Blog-Beitrag über zehn Zeilen hinausgeht, schadet mehr als es nützt.”

    denn sonst könnte ich ja einfach lange Beiträge schreiben, in denen ich jammere, was uns die Flüchtlinge kosten und wie sie unsere Kultur zerstören.

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  • R.G.

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    Das ist doch unschön, dass Sie beide, Hthik und Piedro, ein privates Projekt nicht ertragen und es keinesfalls privat lassen wollen.

    Überall beboachtet, bewertet, juristisch begleitet zu werden, ist für die Kinder und ihre großen Nachhilfefreunde belastend.

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  • Hthik

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    @Piedro 18. April 2021 um 18:19

    Richtig. Das etwa war mein Vorschlag schon bei den sogenannten Ein-Euro-Job, AG-MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung). Die angebliche Zusätzlichkeit war von Anfang an Augenwischerei, aber nur wenige, die auf diese Weise für “soziale” Arbeiten missbraucht wurden, haben überhaupt dagegen geklagt und die Gerichte sind dann auf die Idee gekommen, die Entschädigung gegen die erhaltenen Leistung vom Jobcenter aufzurechnen, so dass das Prozessrisiko immer voll, beim bedürftigen Zwangsarbeiter liegt, den Gewinn aber zum größten Teil die Behörde einstreicht, die eigentlich von vornherein hätte prüfen und sicherstellen müssen, das es dazu überhaupt nicht kommen kann.

    Merkwürdigerweise verlangen gerade die Falken, die wollen, dass Fehlverhalten von Bedürftigen möglichst scharf sanktioniert wird, weil sie das Gutmenschenblabla, dass man Menschen auch mal vertrauen sollte, durch “handfeste” Regel-Strafe-Systeme ersetzt sehen wollen, nichts derartiges von Ämtern.

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  • Piedro

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    @R.G.
    Nix für ungut, aber das war der größte Blödsinn, denn ich bisher von Ihnen gelesen habe. Belastend für die Kids, ihre Familien und bestimmt auch die Helfer ist es, wenn sie im Regen stehen gelassen werden und/oder vom Amt um ihre Ansprüche geprellt. Da hilft oft kompetente Beratung und Unterstützung, dazu braucht es nicht mal Juristen. Wenn Ihnen der Vorschlag nicht gefällt, bitte. Kein Grund von “nicht ertragen” zu schwafeln. Ich finde das Projekt toll und habe großen Respekt vor allen, die hier mitmachen. Genau wie bei den Tafeln. Und genau wie die Tafeln ist das nur ein Pflaster auf eine gesellschaftliche Unzulänglichkeit, die durch Willkür noch verschärft wird.
    Zu Ihrer Information: der größte Teil der Erwerbslosenberatung, auch im Bereich Bildung und Teilhabe, erfolgt “privat” durch Foren, Initiativen und dergleichen. Unnötig zu sagen, dass die JC eine gesetzliche Beratungspflicht haben, aber diese nicht mal im Ansatz umfassend leisten. Allein was ich, als einer der kleinsten Fische in diesem Teich, schon erlebt habe, geht auf keine Kuhhaut. Manchmal kann man was durch ein aufgeschlossenes, sachliches Gespräch erreichen, oft muss man gegen Inkompetenz und Willkür entschlossen vorgehen. Private Helfer können nicht alles ausbügeln, was die Schreibtischtäter anrichten. DAS ist “unschön”.

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  • Piedro

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    @Hthik
    Versuchen wir mal enger am Thema zu bleiben. Wer sich mit dem Thema auskennt weiß eh, dass da kaum noch Suppe zwischen den Haaren ist.
    Wenn Nachhilfebedarf nachweislich besteht, und der Nachweis ist nicht schwer zu erbringen, MUSS die Nachhilfe für Kids in Bedarfsgemeinschaften bezahlt werden. Wie manch anderes auch. Und wie in allen Bereichen des SGB wird hier nicht oder falsch beraten, werden berechtigte Ansprüche abgelehnt und auf Kosten Bedürftiger “gespart”.
    Es wäre denkbar, bedürftige Familien bei der Antragstellung zu unterstützen, damit die Arbeit der Freiwilligen auch bezahlt wird, wenn dem Antrag stattgegeben wird. Mit diesem Geld ließe sich einiges anfangen, zB könnte man das Angebot der Freiwilligen auch bekannt machen. Wer weiß in Regensburg von dieser Möglichkeit? Vermutlich nur Leser von rd. Ob die der Zielgruppe angehören ist zweifelhaft. Der Verein Sanktionsfrei e.V. gibt da ein gutes Beispiel: Sanktionierte werden unterstützt, wenn Widerspruch/Klage erfolgreich sind, geht das Geld an den spendenfinanzierten Verein zurück. Das ist aber keine Voraussetzung für die Hilfe.

    By the way: das Prozessrisiko liegt in der Regel nicht bei Leistungsberechtigten, und bei Erstattungen bleibt der Freibetrag immer, wie bei anderen Erwerbstätigen auch. Ggf auf sechs Monate aufgeteilt angerechnet, und wenn die Hilfsbedürftigkeit vorübergehend entfällt ist das ja auch nicht schlecht. Ansonsten haben Sie recht: spätestens nach einem Jahr kann die Behörde die Beute behalten, dank der Damen von der Leyen und Nahles. Manche “Geschäftsführer” streichen ihren Bonus für “eingesparte Aktiva” ein, mancher Sachbearbeiter darf auf Entfristung seines Vertrags hoffen.

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  • R.G.

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    Piedro schreibt:
    “Nix für ungut, aber das war der größte Blödsinn, denn ich bisher von Ihnen gelesen habe. ”

    Wenn ich einem Kind bei Hausaufgaben helfe und hin und wieder mit ihm ins Kino gehe, dann möchte ich das – außer in Absprache und Kontrolle durch den Verein und die Eltern- frei von Einmischungen diverser Fachleuter, selbsternannter Supergescheiter, Juristen und anderer in der Hierarchie höher Stehender halten. Jedes Kind finanziell besser gebetteter Eltern bekommt ein Recht auf Privatheit, Sie aber wollen es für Bedürftige gänzlich abschaffen.

    Mir ist klar, dass jedes Wochende der Pfauparade gewisser Herren gehört, in der Regel sehe ich darüber hinweg, aber nicht, wenn Kinder zum Kontroll-Verfügungsgut gemacht werden sollen.

    Reden Sie nicht gute Aktionen Anderer schlecht, kümmern sie sich weiter hingebungsvoll um Ihre Ehrenamtsarbeit.

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  • Gscheidhaferl

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    @Piedro, Hthik

    Es wird Sie wahrscheinlich nicht interessieren, dass das Projekt genau davon lebt, dass es für die Nutzer kostenfrei ist. Und wo keine Kosten anfallen, werden im Normalfall auch keine erstattet.

    Außerdem ist der Verein gut / professionell genug aufgestellt (wie ein Blick auf die dessen Homepage gut vermittelt). Die wissen sehr genau, was sie tun und sind schon lang genug im Geschäft. Ich denke nicht, dass Ihre juristische / förderpolitische Unterstützung dort benötigt wird.

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  • Piedro

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    @Gscheidhaferl
    “Es wird Sie wahrscheinlich nicht interessieren, dass das Projekt genau davon lebt, dass es für die Nutzer kostenfrei ist. Und wo keine Kosten anfallen, werden im Normalfall auch keine erstattet.”
    Wieso sollte mich das nicht interessieren? Darum geht es doch: Kids aus Familien zu unterstützen, die sich keine Nachhilfe leisten können. Aber die Idee des Gesetzes für Bildung und Teilhabe ist eigentlich, dass es sich jeder leisten kann. Rechtlich steht die Unterstützung allen mit geringem Einkommen zu (nicht nur Leistungsempfängern), aber die bürokratischen Hürden und die oft willkürliche Umsetzung verhindern das. Es wäre durchaus möglich, beides zu verknüpfen und für alle kostenfrei zu bleiben, die eben nicht die staatliche Hilfe bekommen, die ihnen eigentlich zusteht.

    Es steht doch im Text: jedes 4. Kind hat Nachteile aufgrund der Finanzlage der Eltern. Das kann durch spendenfinanzierte, freiwillige Arbeit nicht aufgefangen werden. Ein Drittel aller Leistungsempfänger nach dem SGBII sind Kinder. Denen wurde in der aktuellen Situation sogar oft die Unterstützung verwehrt, die eine Teilnahme am digitalen Heimunterricht ermöglicht.
    (Ein Freund von mit klagt seit über zwei Jahren wegen eines Rechners, der auf der weiterführenden Schule seiner Tochter gebraucht wurde. Ein Jahr ist im Verfahren gar nix passiert. Untätigkeitsklage. Inzwischen ist das Mädchen volljährig, nächstes Jahr hat es den Abschluss.)
    “Ich denke nicht, dass Ihre juristische / förderpolitische Unterstützung dort benötigt wird.”
    Meine Unterstützung? Natürlich wird die nicht benötigt. Wieso personifizieren auch Sie meine Überlegung?

    @R.G.
    Schon wieder ein Tiervergleich. Letztes die Hirschen, jetzt die Pfauen. Es wäre leicht da gleich zu ziehen, aber dieses Feld bleibt Ihres ganz allein. Ebenso wie Ihre Wahrnehmung des Schlechtredens. Mit keinem Wort wurde das Projekt von irgendwem schlecht geredet. Lediglich Sie reden hier Leute schlecht. warum auch immer.

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