02 Feb2008
Dachs-Prozess: Wechselbad zwischen Bangen und Hoffen
Der Klinik-Guru kümmerte sich gegen Ende kaum noch ums Geschäft
Geht es nach der Planung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg, dann war gestern nach drei Verhandlungstagen „Halbzeit“ im Strafverfahren gegen den 50jährigen Günther Dachs. Wie bereits ausführlich berichtet muss sich der einstige „Klinik-Guru“ wegen des Vorwurfs „vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und betrügerischem Bankrott in vier Fällen“ verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gesamtschaden von über 20 Millionen Euro aus.
Die Last der Kredite für die Sanwald-Kliniken in Waldmünchen, Lohberg und Rabenstein, wie die für die Akut-Klinik in Waldmünchen und auch seine „Privaten“ hatte Dachs auf mehrere Banken-Schultern verteilt. Die Vernehmungen von Angestellten der Deutschen Bank und der Volksbank Straubing an den zurückliegenden Verhandlungstagen – und damit die Erfahrungen der Kreditinstitute – konnten unterschiedlicher nicht sein.
Während von den Vertretern der Deutschen Bank noch am Dienstag zu hören war, dass man bereits im Jahre 2004 „Bauchschmerzen“ hatte und den Angeklagten „an der kurzen Leine führte“ hatte die Volksbank keine nennenswerten Probleme. Überdies war von letzteren zu hören, dass sich alle Gläubigerbanken darauf verständigt hätten, dass bis zum 30. Juni 2005 stillgehalten werde. Damit hätte Dachs die gesetzliche Drei-Wochen-Frist zur Insolvenzanmeldung nur unwesentlich überschritten.
Vergebens war die Suche der Richter nach möglichen „Dunklen Kanälen“, in die Gelder „zum Wohle“ des Angeklagten geflossen sein könnten. Die Vertreter beider Geldinstitute bestätigten, dass ihnen keine in diese Richtung gehenden Verfügungen bekannt seien. Der, ebenfalls als Zeuge vernommene, vorläufige Insolvenzverwalter konnte überdies berichten, dass der Angeklagte selbst kein Geschäftsführer-Gehalt mehr bezog. Lediglich die Pacht für die Klinikimmobilien sei noch geflossen.
Den jahrelangen, täglichen „Kampf ums Überleben“ schilderte schließlich eine ehemalige Finanzbuchhalterin. So habe sich schon in den Jahren 2002 und 2003 eine bilanzielle Überschuldung gezeigt. Der damit erforderlich Gang zum Insolvenzgericht konnte auf legale Weise durch Rangrücktrittserklärungen des Angeklagten ausbleiben. Dennoch sei die wirtschaftliche Situation nicht besser geworden, was in den Augen der früheren Angestellten mit auf die zögerliche Zahlungsweise der Belegungsträger zurück zu führen war. Zwar entspannte sich durch den Verkauf dieser Forderungen an eine Factoringbank die Lage etwas, doch Gerichtsvollzieherbesuche und verspätete Lohnzahlungen standen weiterhin auf der Tagesordnung.
Offenkundig wurde durch die Befragung der Zeugin auch, dass der Angeklagte sich kaum mehr um das Tagesgeschäft kümmerte, da er „die meiste Zeit nicht im Büro war“ und viele Dinge, so auch Zahlungen, nur noch telefonisch abgeklärt wurden.
Dachs tourte in dieser Zeit – was die Nachfrage durch die Verteidiger Michael Haizmann und Dr. Jan Bockemühl ergab – auf der Suche nach neuen Geldgebern durch die Weltgeschichte. Darunter waren auch Banken in Italien, Spanien und Luxemburg, die zunächst auch signalisiert hatten, die Kreditengagements der deutschen Geldgeber abzulösen – am Ende dann doch einen Rückzieher machten.