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CSU-Strafanzeige: Ablasshandel für Schaidinger & Co

trioDie Affäre um die Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Hans Schaidinger, Bürgermeister Gerhard Weber und den früheren Regensburger CSU-Vorsitzenden Peter Welnhofer wird immer absurder. Mit einer Erklärung haben sich die Anzeigenerstatter gestern abend an die Medien gewandt und bieten an, ihre Anzeige zurückzuziehen – unter gewissen „Bedingungen”. Die Strafanzeige wegen „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs” wegen der Affäre um nicht gezahlte Mandatsträgerbeiträge sorgte nicht nur für bayernweite Schlagzeilen und einen (nicht erhörten) Hilferuf von CSU-Fraktionschef Christian Schlegl an die Parteizentrale in München, sondern auch für Verstimmung im – Schaidinger nicht eben wohlgesonnenem – Kreisverband. Der Kreisvorsitzende Armin Gugau hatte öffentlich gefordert, die Anzeige zurückzunehmen. Die Erklärung der vier Unterzeichner – CSU- und CSB-Mitglieder aus der dritten Reihe, die „nicht wünschen”, dass ihre Namen veröffentlicht werden – ist allerdings weniger als ernsthafte Reaktion darauf zu werten, denn als „Nachleger”. Dass sie tatsächlich das öffentliche Interesse, wie die vier schreiben, unterschätzt haben, mag man ihnen kaum abnehmen, angesichts der Tatsache, dass eine Anzeige wegen „bandenmäßigen Betrugs” gegen prominente CSU-Mitglieder einen durchaus einzuschätzenden Nachrichtenwert besitzt. Doch sei es wie es will: Angesichts des öffentlichen Interesses und des laufenden Wahlkampfs erklären sich die vier bereit, die Anzeige zurückzunehmen. „Dies machen wir jedoch davon abhängig, dass auch die angeschuldigten Mandatsträger einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten, der verdeutlicht, dass diese sich von ihrem bisherigen Verhalten distanzieren”, lautet die Bedingung. „Wir sind hierbei der Meinung, dass eine freiwillige Spende, die nicht ganz kleinlich ausfallen sollte (etwa die Hälfte der hinterzogenen Beträge), erforderlich, aber auch ausreichend wäre.” Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass eine Rücknahme der Strafanzeige für die Staatsanwaltschaft zunächst ohne Belang ist. Bei dem Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs handelt es sich um ein Offizialdelikt – es muss ermittelt werden. Die Rücknahme der Anzeige macht es der Staatsanwaltschaft allenfalls etwas leichter, die Sache einzustellen. Die abschließende Bemerkung, dass man die Anzeige ausschließlich deshalb zurück nehme, „um einen Schaden von der CSU zu wenden und nicht, um das Verhalten der Betreffenden in einem milden Licht erscheinen zu lassen”, lässt erkennen, wohin die Reise geht: Im günstigsten Fall bleibt an Schaidinger, Weber und Welnhofer der Vorwurf des nicht geahndeten Betrugs hängen. Ursprünglich hatte der Kreisverband die Affäre um nicht bzw. zu wenig gezahlte Mandatsträgerbeiträge für erledigt erklärt, nachdem Schaidinger und Weber einen gewissen Teil nachgezahlt hatten. Die Höhe der Nachzahlungen ist ebensowenig bekannt wie die der ursprünglichen Außenstände. Derzeit lässt der Kreisverband die Kassenbücher prüfen. Über Ungereimtheiten wird gemunkelt, offiziell bestätigt werden sie nicht. „Es gibt unseres Wissens keinen Beschluss eines zuständigen Gremiums, mit dem diese Beiträge ganz oder zum Teil erlassen wurden. In diese Sache muss endlich Transparenz”, führen die Anzeigenerstatter in ihrem Schreiben aus. Geht es ihnen tatsächlich darum, ist der nun angebotene Ablasshandel nicht nachvollziehbar. Und selbst wenn das Angebot ernst gemeint sein sollte: Nehmen Weber, Schaidinger und Welnhofer es an, käme das einem Schuldeingeständnis gleich. Die Presseerklärung als PDF-Download (Die Verfasser sind der Redaktion namentlich bekannt)

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Kommentare (47)

  • neuregensburger

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    köstlich ;0))

    “Angesichts dieser Entwicklungen sind wir bereit, unsere Strafanzeige gegenüber der
    Staatsanwaltschaft zurückzunehmen. Dies machen wir jedoch davon abhängig, dass auch die
    angeschuldigten Mandatsträger einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten, der
    verdeutlicht, dass diese sich von ihrem bisherigen Verhalten distanzieren. Wir sind hierbei der
    Meinung, dass eine freiwillige Spende, die nicht ganz kleinlich ausfallen sollte (etwa die Hälfte
    der hinterzogenen Beträge), erforderlich, aber auch ausreichend wäre.”

    Im Volksmund nennt man sowas ja Erpressung;

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  • betrogener Bürger

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    Hier einen Kuhhandel zu betreiben würde der Regensburger CSU in beiden Lagern lange Zeit Schaden zufügen. Die Partei käme nicht zur Ruhe, wie auch?
    Ich höre jetzt schon die Schlagzeilen!
    Da wäre es anständiger den Hut zu nehmen, entweder die Einen oder die Anderen.
    Solch ein Handel kann doch nur einem Winkeladvokaten einfallen. Der Bürger verstünde dieses Verhalten nicht.
    Glaubt denn wer, dass damit die Sache beendet wäre?
    Das Angebot ist sowohl menschlich, politisch als auch juristisch auszuschlagen. Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik!
    Ein bisserl betrügen geht gar nicht!

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  • Roswita Hallhuber

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    Feige
    Schäbig
    Dumm.

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  • Mir reichts jetzt wirklich!

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    Da scheinen die vier (hieß es nicht zunächst, es seien sechs?) wohl eher den § 164 StGB gefunden zu haben und hoffen, dass es sich strafmildernd auswirkt, wenn sie die Anzeige zurücknehmen. Jedenfalls sehe ich hier nirgendwo einen bandenmäßigen Betrug. Wen sollen denn bitte schön Schaidinger, Weber und Welnhofer als Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammengefunden hat, getäuscht haben? Vielleicht den Rieger, der mehrere Jahre später dann Kreisvorsitzender wurde? Und wer hat nach der Täuschung und genau deshalb eine Vermögensverfügung gemacht, die zu einem Schaden bei der CSU geführt hat? Kann doch nur der damalige Schatzmeister oder der damalige Kreisvorsitzende Welnhofer gewesen sein. Soll Welnhofer sich selbst gegenüber also eine Täuschung und damit einen Betrug begangen haben?
    Wann hört dieser Wahnsinn in Regensburg endlich auf!!!

    Anmerkung der Redaktion

    In der Pressemitteilung ist von fünf Anzeigenerstattern die Rede. Einer befindet sich in Urlaub und hat die Mitteilung deshalb nicht unterzeichnet.

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  • Manfred Veits

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    @ Betrogener Bürger – zu ihrem Einwand, wir lebten doch nicht in einer Bananenrepublik

    “Bananenrepublik und Gurkentruppe” – so lautet ein Büchlein des Soziologen Norbert Seitz, Ende der 80er-Jahre. Dabei ging es um die Bundesrepublik und den Fussball und dass beide absturzgefährdet waren. Beispielgebend für die politische Misere der Regensburger Union – zumal bekanntlich 1990 der Weltmeister-Titel eingefahren wurde? Kaiser Franz griff durch mit der Vorgabe: “Die Räume besser schließen, noch mehr mit der Abseitsfalle spielen.”

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  • betrogener Bürger

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    @ Manfred Veit

    Lieber Manfred,
    das ist hier nicht anwendbar.
    Die können sicherlich Räume schließen.
    Aber wer von denen schafft es noch 20 Minuten auf dem Platz?
    Die Abseitsfalle wurde doch schon so oft geübt. Die können es nicht. Einer steht immer blöd und dann kracht es, oder es wird so auf die Socken gehauen, dass der Fussballkammerad definitiv nicht mehr weiter spielen kann. Rücksicht auf Leib und Leben ausgeschlossen.

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  • Harro-Frieder Jansen

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    Lieber mir reichts jetzt wirklich:
    Drohungen mit 164?
    Was soll das denn?
    Soweit ich den gelesen habe, setzt dieser eine Anzeige “wider besseres Wissen” voraus, wobei sich dieses Wissen auf Tatsachen und nicht auf die rechtliche Bewertung beziehen muss.
    Was stimmt Ihrer Meinung an den Tatsachen nicht?

    Na ja, in 3 Semestern Jura werden die einzelnen Delikte eben noch nicht behandelt.
    Da setzt man sich mit Irrtumsproblematiken auseinander, bei manchen hauptsächlich mit dem Irrtum zu glauben, man wäre einem Jurastudium gewachsen ;-)

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  • Ivanhoe, der schwarze Ritter

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    @Mir reichts jetzt wirklich

    Es entzieht sich glücklicherweise meiner Kenntnis, welch juristische Halbweiseheiten in Ihrem Bücherregal zu finden sind. Ihr jedoch angeführter Verweis auf §164 StGB ist diesbezüglich jedoch vollkommen deplaziert und es wäre auch bei genauerer Betrachtung desselben für jeden, der der deutschen Sprache mächtig und mehr als abgebrochene Schulausbildung vorweisen kann, erkennbar.

    Was und warum die Personen nun mit dieser Meldung bezwecken ist offensichtlich deren ” Geheimniss” Zur allgemeinen Erheiterung trägt es jedenfalls bei.
    Erstaunlich das diejenigen, die sich über die Anzeige zuerst echauffiert haben, nun einen möglichen Rückzug derselben als dämlich, schäbig und dumm bezeichnen.

    Da fragt man sich : Was wollt Ihr denn ?
    Maoam ?? !!!
    Würde dem biologischen Alter wahrscheinlich am nächsten kommen.

    Das Sommertheater 2. Akt

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  • Baneesh Mt. Batrial

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    Nöööh, nöh. § 164 StGB spielt keine Rolle hier. Die Betreffenden haben ja selbst gar keine Behauptung aufgestellt, sondern nur die Äusserungen der “alledged bandits” in der Presse selbst vorgelegt. Das ist ja der Wittes.

    Wenn Weber+Schaidinger sagen sie schulden nix, weil es eine Abrede gegeben habe, die Abrede gabs aber nicht (sagt Welnhofer) dann ist das ja wohl zumindest ein versuchter Betrug, nichwaah. Jedenfalls nicht ganz von Hand zu weisen.

    Wenn es aber diese Abrede (der Jurist spricht von der “Unrechtsabrede”) gab – dann war es Untreue, da die 3 den Kreisverband geleitet und die Vermögenssorge für den Verband hatten – und dies zu ihrem finanziellen Vorteil (und dem Nachteil der CSU) ausnutzten.

    Schwer da rauszukommen irgendwie.

    Aber dass die beiden erst versucht haben, die ganze Scheisse auf den Welnhofer (immerhin irgendwie ein Gentleman, jedenfalls im Vergleich) abzuschieben, das sollte unserem ex- MdL schwer zu denken geben. Gute, wirklich gute Freunde haben Sie, Herr Welnhofer. Aber wie sagte ein älterer CSU – Funktionär mal zu mir: “Es gibt keine Freunde in der Politik.” Viel Spass mit denen noch.

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  • Ritter der Tafelrunde

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    @Ivanhoe

    Sie schwarzer Ritter sollten bei Gelegenheit mal das Visier hochklappen.

    Wenn ich so zwischen den Zeilen lese, habe ich den dringenden Verdacht, dass Sie da mit drinhängen!

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  • eduard buchinger

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    an @ Manfred Veits

    …geehrter Herr Veits, ich war bisher der
    Meinung, dass die im vorliegenden FALL; Gegen OB Hans Schaidinger, BM Gerhard Weber und CSU A.D. Peter Welnhofer nun bestandskräftige
    Strafanzeige: “Wegen des Verdachtes u.a. auf -banden und gewerbmäßigen Betrugs! … Ein sogenanntes Offizalsdelikt ist, quasi von Amtswegen her ermittelt werden muß?”

    Die Staatsanwaltschaft Rgbg. ,vertreten durch Herrn LOSTA Günther Ruckdäschel, zuständig die Abtlg. Wirtschaftskriminalität (eingerichtet durch ehem. LOSTA Dr. Jonnes Plöd und ausge-
    zeichnet u.a. durch den Generalstaatsanwalt
    Nürnberg). Gegen die vorbez. womögliche “Bande”
    ermitteln muß (ein evtl. Ermessensspielraum
    durch ein ordentliches Gericht geprüft werden
    müsste…”) Eine unter Umständen “in Frage kommendes Zurückziehen (durch die wankel-mütigen und noch “bedeckten Anzeigeerstatter”),
    aufgrund der Gesetzeslage, …nicht möglich ist?

    Wie ist hier die Rechtslage bitte, zudem
    die “vorbenannten ‘Brüder’ nicht so einfach
    davonkommen sollten!”

    Nachfolgend Auszug aus dem StGB …Betrug und
    U n t r e u e :-)

    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
    22. Abschnitt – Betrug und Untreue (§§ 263 – 266b)
    Gliederung
    § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

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  • csb-ler

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    also mal ausnahmsweise nüchtern betrachtet: jeder Verein hat seine Kassenprüfer, nur die CSU braucht hierfür den Staatsanwalt.
    Den § 164 StGB lese ich so, dass es genügt, den ausgetretenen “Tatbestand” öffentlichkeitswirksam unter eben den bandenmäßigen Betrug zu subsumieren. Schon bei Beamten des gehobenen Dienstes (die haben auch eine juristische Rumpfausbildung) und erst recht bei Volljuristen jedenfalls gehe ich hier von besserem Wissen ausgehen.

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  • Mir reichts jetzt wirklich!

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    QBaneesh Mt. Batrial
    So einfach ist das nicht. Erst einen bandenmäßigen Betrug öffentlich behaupten und dann sagen, es wird ja wohl hoffenlich ein versuchter Betrug rauskommen. Bei § 164 StGB kommt es nicht nur darauf an, was in der Anzeige steht. Die öffentlichen Erklärungen zählen auch mit. Und auch diese hier zitierte Rückzugserklärung gibt nicht nur Zitate aus den Zeitungen wieder.
    Hier wurde die Staatsanwaltschaft für eine echte Politposse missbraucht. Hoffentlich lässt sie sich das nicht gefallen!
    Und die Anzeigenerstatter sollten sich mal überlegen, ob ihre Nibelungentreue zu den Hintermännern hier nicht etwas zu weit gegangen ist.

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  • eduard buchinger

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    an @cs-bler und @Mir reichts jetzt wirklick!”

    Sollte der § 164 StGB “Falsche Verdächtigung”
    nicht auch ein sogen. Offizialsdelikt, ggf.
    müsste von Amtswegen her ermittelt werden, sein…?
    Sollten die wankelmütigen und bedeckten Anzeigeerstatter, wider besseeres Wissen, im Sinne der falschen Verdächtigung…” gehandelt haben, müssten dann sie, quasi im Gegenzug
    strafrechtlich verfolgt und angeklagt werden,
    oder?
    Solches wäre ggf. eine Steilvorlage für die
    Beschuldigten Schaidigner & Co … und selbstredend eine unerhoffte Perspektive bzgl. ihres weiteren “Gemeinsamen Handelns in Regensburg.”

    …Oh mei Oh mei, …Oh mei Oh mei???

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  • Baneesh Mt. Batrial

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    § 164 StGB Bullshit hochzehn, wie wir in gebildeten Kreisen sagen.

    ähem, was ich eigentlich anbringen wollte:

    “Staatsanwaltschaft missbraucht”, soso. Die Staatsanwaltschaft soll aber gerade Straftaten verfolgen. Also “Staatsanwaltschaft freundlich geholfen”, nicht ” böse missbraucht”.

    Die 7 Särge der Wahrheit hatten deren konstruierte Vorwürfe seinerzeit an die Staatsanwaltschaft geschickt. Das sind wohl die, die jetzt über die “Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft” jammerieren. Pfui.

    Der wohl entscheidende Unterschied:

    Die 7 Säulen des Weissbiers haben wilde Geschichten zusammengezimmert, die kein Mensch wirklich überprüfen konnte.

    Die 5 der Göttlichen Gerechtigkeit, die nun am Werke sind, haben die Aussagen der Delinquenten höchstdaroselbst ins Feld geführt. Und kein Fitzelchen sonst an Beweisen. Das ist minimalistische Prozessästhetik.

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  • Masterofdesaster

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    Aber eine schöne Krawatte hat er an, der OB.

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  • Arbeiterstimme

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    Regensburg live!
    Die GARTENLAUBE von Regensburg, sprich mz, hat das Brätchen gerochen! Die absurden und dadurch leider realistischen Regensburger Geschehnisse sind kaum noch zu kommentieren. Halt, einer wagte es und hätte besser das Mündchen gehalten: Christian der Schegl sagte doch glatt und ohne mit den Wimpern zu wedeln: Das ist ethisch und moralisch verwerflich. “Da werden Menschen kaputtgemacht”.
    Um alles in der Welt, was taten denn Schaidinger und seine Desperados?

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  • eduard buchinger

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    an @Masterofdesaste

    **Aber eine schöne Krawatte hat er an, der OB.**

    …stimmt!” Aber Sie haben seinen (braunen) cremfarbenen Kamelhaarmantel noch nicht gesehen.

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  • onkel manfred

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    Wer sucht denn hier die Bilder aus?! Skandal. So werden Leute kaputtgemacht.

    Der OB sieht aus, als fresse er kleine Kinder zum Früstück. (Juristische Absicherung: Ich habe nicht behauptet, dass er dies tut!)

    Und Welnhofer sieht aus, als wäre er auf Valium. (Juristische Absicherung: Ich habe nicht behauptet, dass er was genommen hat.)

    Einzig Weber sieht aus, als könne man mit ihm “Pferde stehlen”, was aber derzeit wohl kein Kompliment ist. (Juristische Absicherung: Ich habe nicht behauptet, dass er das tut.)

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  • csb-ler

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    @baneesh
    Du hast mich in die Irre geleitet. So langatmig du erzählst, so verkürzt stellst du die Dinge dar. Und wozu deine Polemik gegen die sieben, wenn das Recht so ist, wie du hier verkündest? Gebildete Kreise – da hätte ich dich deshalb nicht vermutet. Mein Fehler, selbstverständlich.

    @Buchinger
    Ich teile deine Auffassung bezüglich Amtsermittlung, und von da her hat der Angezeigte auch noch keine Veranlassung, öffentlich Stellung zu beziehen.

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  • Ivanhoe, der schwarze Ritter

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    @ Ritter der Tafelrunde

    mein Visier ist stets geöffnet, da ich sonst nicht klar sehen tät.
    Wozu mir beim Betrachten Ihro gnädigster Zeilen zu dünken kommt, des Eurigen muss geschlossen und ein wenig trüb sein.
    Denn derweil es sonst nicht kommen könnt, derartig Mumpiz zu reklamieren.

    Also immer schön artig Möhrchen essen, dann sieht man(n) besser !

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  • Manfred Veits

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    Die drei Bärtigen in der unteren Reihe – sind das auch ANZEIGEN? Und für welche Partei treten sie an bei der Bundestagswahl?

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  • Banane

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    Da lese ich gerade vom Ablasshandel. Und dann kommt doch glatt ein CSU-Stadtrat-Gemüsehändler und Schaidingerfreund dazwischen.Solche Edelfreunde stimmen uns gar munter.
    Wird das nun eine Pleite im Obstbereich? Herr Schaidinger äußern Sie sich!

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  • Manfred Veits

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    Verehrter Herr Buchinger,

    ich meine ja, der Tatbestand, der seit 2005 offen wie ein Grab am Donaumarkt der StA und vielen anderen jegliche Glaubwürdigkeit genommen hat und weiterhin nimmt, wäre des Erörterns MEHRWERT. Nun ja, ich habe diese Dinge bei meiner OB-Stichwahl-Anfechtung beim VG Regensburg mit untergebracht – es dauert halt bis die Dinge heranreifen.

    Aber gerne zu ihrer Frage, zur der sie engagiert zusammengetragen haben, mal dieser gut veständliche LINK
    http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/
    und aus den einzelnen Tatbestandsmerkmalen das ungeschriebene der “Vermögensverfügung” herausgegriffen.

    Wenn Sie den LINKINHALT gründlich gelesen haben, dann ist Ihnen aufgefallen, dass eine solche “Vermögensverfügung” eben auch in einem UNTERLASSEN liegen kann, was einige Beiträge ja nicht berücksichtigen.

    Nun – ich bin mit den in der Strafanzeige vorgetragenen Fakten nicht so auf dem Laufenden. Sinngemäß tragen wohl die Anzeigenerstatter (wobei ich davon ausgehe, dass deren Anwälte als Organ der Rechtspflege sorgsam und verantwortlich gearbeitet haben) vor, das – alternative – Täuschungshandlungen (1. Merkmal) vorliegen. Dadurch sei ein Irrtum ( 2. Merkmal) beim fraglichen Kreisvorstand entstanden, wodurch er kausal (3. Merkmal) eine Vermögensverfügung ( 4. Merkmal) unterließ (!) – also die angeblichen offene Gelder/Beiträge …. der Bürgermeister nicht(!) beitrieb. In der jeweiligen Höhe könnte eine Vermögensschaden (5. Merkmal) entstanden sein …..
    …. weiter mit dem LINKINHALT…

    § 263 Abs. 5 StGB behandelt halt den Fall, dass der Betrug fortgesetzt geschieht – also über die Jahre hin. “Bandenmäßig” verlangt nach mindestens drei Tätern, was der Bundesgerichtshofs wie folgt festhielt:
    “Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten eines im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen. Ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse ist nicht erforderlich. Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen” (BGHSt 46, 321; 47, 214).

    Nett ist ja der von Ihnen auch angesprochene § 73d StGB – http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html – allein schon die Überschrift: “erWEITERtER VERFALL”

    Nach dem BVerfG sind die staatlichen Institutionen auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen, zu deren Pflichten eben auch die Stellung einer nicht mutwilligen Strafanzeige etc. zählt. Der Angeschuldigte/Betroffene hat sich der gegen ihn erhobenen Strafanzeige zu stellen; er steht unter dem Schutz des Gesetzes und der Unschuldsvermutung, bis zur Rechtskraft der Entscheidung. – Das gilt für jedermann, für die BM, für die Polizisten, für Sie, für mich. Es bleibt stets Aufgabe der Öffentlichkeit, des Souveräns, wachsam das Ermittlungs- und Prozessgeschehen zu verfolgen und ggf. laut und klar die Einhaltung des Verfassungsgrundsatzes des gerechten und fairen Verfahrens zu fordern. Womit ich wieder beim Donaumarkt-Deal 2005.

    Beste Grüße
    mkv

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  • Baneesh Mt. Batrial

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    @csb-ler

    man versuchr halt auch mal witzig zu sein, gelingt nicht immer. Aber das wissen Sie ja.

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  • Rosa Rakete

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    Heute die MZ mit einer riesen – Erkenntnis: könnte eine Kampagne sein. Oooooooooooooh ! Neeeeeeeeee ! Äääääääääääächt ?

    Lieber Onkel Pöhle, ist es dann keine Straftat mehr, wenn es eine Kampagne ist ?

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  • Adalbert Singhuber

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    Angesichts der staatsanwaltscftlichen Ermittlungen sollten Schaidinger, Weber und Welnhofer anständiger Weise ihre Ämter innerhalb und außerhalb der Partei bis zu deren Abschluss ruhen lassen.

    Es scheint ja doch was “dran” zu sein, wenn man den Ausfürungen von Manfred Veits folgt.

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  • Anwalt

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    Herr Kollege Veits hat § 263 ganz gut dargestellt. Jetzt fehlt nur noch die Erkenntnis, dass die Bande, die angeblich betrogen hat aus Schaidinger, Weber und Welnhofer bestanden haben soll. Kreisvorsitzender war damals Welnhofer. Der hätte demnach das Einziehen der Beiträge unterlassen. Wo also soll hier eine Täuschung liegen???

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  • Manfred Veits

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    @ von Anwalt zu Anwalt

    Na – als Getäuschte(r) kämen ja nur die Herrn Welnhofer nachfolgenden Kreisvorstände in Betracht. Folgt man der Anzeige, dann wäre Welnhofer ja selbst “Täuschender” iSd § 263 StGB und nicht Getäuschter.

    Im Übrigen: Soweit ich weiß, soll sich Welnhofer an die angeblichen Verabredungen mit den BM nicht mehr erinnern.

    Wilhelm Schlötterer weist in seinem Buch (“Macht und Missbrauch”, Seite 386f: Der Schutzschild “Unwissenheit”) darauf hin, wie schon andere Altvorderen (er nennt Streibl, Tandler, von Waldenfels, Stoiber) von dieser Art der Gehirnleistung Gebrauch machten.

    Wörtlich heißt es da auf Seite 387:
    “Vor dem Amigo-Untersuchungsausschuss erinnerte sich Streibl nicht einmal mehr daran, ob er eine Straftat begangen hatte oder nicht”

    Schlötterer bringt uns nicht umsonst diese “DINGE” in Erinnerung. Er schreibt in seinem Vorwort am Ende:

    “Das Buch macht nicht Front gegen die CSU. Es befasst sich vielmehr nur mit einer Handvoll von CSU-Spitzenpolitikern. Es ist aus dem Antrieb geschrieben worden, dass sich grundlegende Strukturen in der CSU ändern mögen … ”

    Wer wollte diesen Wunsch nicht für die Regensburger Union teilen?

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  • Anwalt

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    Danke Herr Kollege Veits,
    wer hat aber dann aufgrund der Täuschung etwas unterlassen? Rieger hat die Forderung doch geltend gemacht. Und kann man einen Nachfolger täuschen, denn man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht kennt?

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  • Manfred Veits

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    @ von Anwalt zu Anwalt

    Ihre Fragen und sicherlich andere wird die StA bedenken und einer Untersuchung mit Einvernahme aller Akteuren zuzuführen haben.

    Immer haben jenseits aller strafrechtlicher Fragen die Regensburger CSU-Mitglieder einen Anspruch auf Transparenz dessen, was war, wieviele Gelder satzungswidrig zunächst nicht bezahlt wurde, wieviele Euros nachbezahlt wurde, ob es eine nach wie vor eine offene Differenz gibt usw usf. Es geht nämlich im nichts anders als um parteiinterne Demokratie – und das geht auch die gesamte Bürgerschaft in R. an als potenzielle Wähler der CSU.

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  • betrogener Bürger

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    Vielen Dank Ivanhoe für den Link.

    Es sollte ein Aufschrei durch die Republik gehen.

    Ob LOSTA oder OSTA, wie kann ich zu solchen Menschen weiter Vertrauen haben?
    Ob OB oder BM, sollen dass die Vorbilder für die nachfolgende Generation sein?
    Solche Zustände dürfen in einem Rechtsstaat und in einer humanistischen Gesellschaft einfach nicht sein.

    Ich denke, dass der Entzug der bürgerlichen Rechte das geeignete Mittel wäre um hier Vorschub zu leisten. Wer die Gesellschaft derart betrügt, bzw. wer diese Taten nicht gebührend ahndet, der sollte ausgeschlossen werden. Ein Verein und eine Partei sind offene Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes!

    Was soll ich meinem Kinde sagen wenn es nach dem Komasaufen nach hause kommt und mir eröffnet, Du Papa, wir haben doch eh keine Zukunft und auch keine Gerechtigkeit mehr. Wenn ich mich wegbeame kann ich das Leben und die Schulden (PPP) die ihr uns hinterlassen habt gerade noch ertragen.

    Tja von sowas kommt sowas. Gescheite Sprüche klopfen kann jeder, die Ursachen erkennen nur wenige!

    King Athur hätte solche Bastarde nicht setzen lassen. Ritterlichkeit und der dazugehörende Charakter sollte bei diesen Berufen Grundlage sein.

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  • Matthias Beth

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    Ein Verein und eine Partei, hier CSU, sind offene Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes! Jedes Mitglied erkennt die Satzung an mit Ihren Rechten und Pflichten. Eine der Pflichten eines Mitgliedes ist z.B die Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Gemäß CSU Satzung haben diejenige Mitglieder die öffentliche Mandate erreichen bzw. diese ausüben die Pflicht Mandatsbeiträge abzuführen an den jeweiligen Kreisverband.
    Die beiden Herren, OB Schaidinger und Bürgermeister Weber haben dies nicht im vollem Umfang getan, laut Ihren eigenen Aussagen gab es absprachen mit dem damaligen Kreisvorsitzenden Herrn Wellnhofer, nicht die vollen Mandatsbeiträge entrichten zu müssen. H. Wellnhofer, kann sich laut Presseberichten in der MZ, Wochenblatt, etc. kennt allerdings eine derartige Absprachen nicht. Hier liegen zwei konträre Aussagen vor? Welche entspricht der Wahrheit?
    Es ist auch zu klären konnte H. Wellnhofer, gemäß gültiger CSU-Satzung, die Mandatsbeiträge ganz oder teilweise erlassen? Wären hierzu nicht Parteigremien zu fragen gewesen?
    Fragen über Fragen, deren Antworten jedes CSU Parteimitglied, welches Mitgliedsbeiträge entrichtet und Spenden tätigt, interresieren.

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  • Manfred Veits

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    @ Matthias Beth

    Ein wirklich konstruktiver Beitrag, der anknüpfungsfähig ist. Vor allem für die knapp 1200 Parteimitglieder der CSU. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Basis nach der CSU-Satzung?

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  • Ritter der Tafelrunde

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    @Ivanhoe, der schwarze Ritter

    Sie werden ein offenes Visier auch brauchen können, damit Sie sehen, wohin Sie reiten, wenn Ihre Parteifreunde die Hunde loslassen.

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  • Ivanhoe, der schwarze Ritter

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    @ Ritter der Tafelrunde

    wie gut das Sie sich nicht vergallopiert haben * lauthals lach *

    Hoffentlich kommt da noch was, dann kann ich meinen beiden Kindern bald eine Märchenstunde präsentieren.

    Welche Hunde ? Welche P-Freunde ?
    Also im fehlinterpretieren sind Sie ja ein echter Großmeister, dass muss man neidlos anerkennen.
    Aber das haben Sie mit anderen Kommentaren ja schon bewiesen – also nix Neues – schade :-(

    “Ist die Informationsdichte in einem sozialen System gleich Null, ist der Grad der Spekulation unendlich!” ( Michael Löhner)

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  • eduard buchinger

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    ** Ich teile deine Auffassung bezüglich Amtsermittlung, und von da her hat der Angezeigte auch noch keine Veranlassung, öffentlich Stellung zu beziehen. **

    @csb-ler “…ich ginge da sogar noch weiter, und
    glaube, dass der Angezeigte die Einhaltung des Verfassungsgrundsatzes des gerechten und fairen Verfahrens (hier) nicht einmal einfordern müsste.
    Vielmehr “Er davon ausgehen dürfte”, dass
    ihm dem Angezeigten Selbes hier in Regensburg,
    gar im gesteigerten und bewährten *Maß (*kommt wohl auch vom Ermessen) gewährt würde…!”
    ::-)

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  • eduard buchinger

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    Verehrter Herr Veits,

    ich danke für die detailierte Beanwortung meiner
    Fragen vom (on eduard buchinger am 27. Aug 2009, 15:37 Uhr) und teile Ihre Meinung: “” …ich meine ja, der Tatbestand, der seit 2005 offen wie ein Grab am Donaumarkt der StA und vielen anderen jegliche Glaubwürdigkeit genommen hat und weiterhin nimmt,””

    Fast schon aufgeregt teile ich Ihre Abschlußbemerkung: “”…Es bleibt stets Aufgabe der Öffentlichkeit, des Souveräns, wachsam das Ermittlungs- und Prozessgeschehen zu verfolgen und ggf. laut und klar die Einhaltung des Verfassungsgrundsatzes des gerechten und fairen Verfahrens zu fordern. Womit ich wieder beim Donaumarkt-Deal 2005.””
    UND frage mich, hoffentlich zu Unrecht, -ob nach 50 Jahren der “Alleinherschaft einer Partei” der Bayerische SOUVERÄN sich seiner Aufgabe, NEIN
    …Pflicht:” Der WACHSAMKEIT und des Einforderns von GERECHTIGKEIT, und die nicht nur für Polizisten, …noch bewußt sein kann!

    Ich hab da so meine Zweifel, insbesondere hier
    noch (derzeit) in Regensburg??

    Meine diesbezüglichen Zweifel, tangieren auch
    das derzeitige StA Prozedere im Sinne der
    Ermittlungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im sogen. Fall -Tennessee Eisenberg!
    So glaube ich, dass der zuständige LOSTA
    im vorliegenden Tatbestand, sich und anderen, – jegliche Glaubwürdigkeit genommen hat und weiterhin nimmt. Wenn er nicht umgehend und ggf. laut und klar die Einhaltung des Verfassungsgrundsatzes des gerechten und fairen Verfahrens, für alle Beteiligte (damit
    meine ich auch die Angehörigen), fordert!

    WAS hindert Herrn LOSTA Günther Ruckdäschel
    eigentlich NOCH daran …?” :-)

    Beste Grüße

    eduard Buchinger

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  • beppo brehm

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    Also, an alle halbschwarzen oder ganz schwarzer Kipferlscheißer in diesem Forum, der GRÖSAZ ist gebürtiger Oberbayer, und das heißt, er hat mit der Muttermilch aufgesogen “mia san mia und uns konn koana”. Der Plural in diesem Lebensentwurf ist dann schnell einem Singular gewichen. ” I bin i und …” Diesen Singular hat er unter unser aller Augen in den letzten Jahren ausleben und vervollkommnen dürfen.
    Ich meine nur, ihr habt den Blender – ALLE – mehrfach – gewählt. Sehenden Auges, was für ein Spiel er treibt. Das war ein Bährendiest gegen alle Regensburger.
    Da man Euch die Mehrheit bei jeglichen Wahlen in Bayern in die Wiege gelegt hat, wenn man bei der staatstragenden Partei ist, kann ich euch bei der Kanditatenaufstellung fürs nächste Mal nur wirklich Glück wünschen. In unserer aller Sinne!

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  • Manfred Veits

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    “In diese Sache muss endlich Transparenz!”

    Diese Forderung der Anzeigenerstatter könnten sich die etwa 1200 CSU-Mitglieder zu eigen machen und das Heft des Handelns ergreifen.

    Wie?

    Ich habe mir gestern Nacht mal die gesamte(!) Satzung der CSU mit(!) Beitragsordnung in Ruhe angesehen. Dort sind die Ziele der Partei, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die einzuschlagenden Wege griffig beschrieben, wie auf den unterschiedlichsten Parteiebenen (Ortsverband, Kreisverband ..) mit der notwendigen Stimmenzahl dringliche Sitzungen durch die Basis einzuberufen wären, um parteiinterne Transparenz (wieder) herzustellen.

    Beispielsweise, was den Vollzug der Beitragsordnung angeht. Da gibt es knallharte Regeln, wer was entscheiden darf, wer was abzuführen hat, wohin die Gelder nach welchem Schlüssel abzuführen sind.

    Weiters gibt es eine Art Satzungs-Regime. Dort steht, was durch wen zu unternehmen ist, wenn und falls gegen die Satzung verstoßen wurde. Auch diese Klaviatur ist vielfältig.

    Die Frage ist eine doppelte:

    1.
    Hat sich die Basis das aus der Fraktion seit vielen Jahren bekannte “ABNICKEN” so zu eigen gemacht, dass sie zu einem eigenverantwortlichen Handeln nicht (mehr) in der Lage ist?

    2.
    Wann hört man aus der Mitte der Basis der CSU eine Art demokratische und kämpferische Aufbruchsstimmung, die mit dem Filz der Altvorderen bricht, sich auf eigene Stärken und gewachsene Überzeugungen im Sinne des § 1 der Satzung besinnt und und mit entsprechender Haltung handelt?

    Ich meine:
    Es kann der Basis nicht verborgen geblieben sein, wie weit es die Altvorderen in diesem demokratischen Rechtsstaat gebracht haben – auch mit der eigenen Partei.

    P.S.
    Hier ist die Satzung .csu-regensburg-land.de/img/CSU-Satzung.pdf

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  • CSU-Mitglied

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    Danke H. Veits,
    für die Auswertung der CSU-Satzung, in deren Satzungskommission übrigens H. Wellenhofer Mitglied war.

    Die Delegierten der ca. 1200 – 1300 Mitglieder der CSU-Regensbrug, sollten sich darübe im Klaren sein, dass Sie alle in den vergangenen Jahren unkorrekte Kassenberichte des Schatzmeisters des CSU-Kreisverbandes Regensburg-Stadt abgenickt haben.

    Denn es wurden nachweislich, laut Aussage der beiden Bürgermeister nicht die vollen Mandatsbeiträgte an den Kreisverband entrichtet, gemäß Absprache mit dem damaligen Kreisvorsitzenden H. Wellenhofer. Die Frage seit wann, wurde bis heute noch nicht beantwortet von den drei Herren.

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  • Matthias Beth

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    Ivanhoe, der schwarze Ritter sollte sich in Acht nehmen!
    Denn seine Parteifreunde, ich nehme an die von der CSU-Regensburg, werden die Hunde loslassen, wie 2007 schon einmal praktiziert mit dem Groschenroman “Rechte Umtriebe in der Regensburger CSU”
    verfasst und herausgegeben von
    H. Christian Schlegl und seine 6 Zwergen

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  • King Arthur

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    Lieber Herr Beth,
    aber dann braucht er sich doch nicht in Acht nehmen?
    Wie glaubwürdig ist der Verfasser und seine 5 Zwerge?
    Sind das nicht sprichwörtlich „zahnlose Schafe im Tigerfell?“

    Der Großteil der Bevölkerung versteht diese Machenschaften nicht mehr, weiß aber auch, wer die „Üblen“ und Übeltäter sind!

    Gehen Sie einmal auf einen Parteiinfostand, da können Sie was hören!
    Die CSU Basis steht nicht mehr hinter diesen Typen. Wir haben noch die Worte von Schaidinger im Ohr, “Wer nicht bedingungslos mit mir ……, auf die kann und will ich gerne verzichten“, sagte er sinngemäß!
    Ich sage, wer seine Beiträge nicht bezahlt oder nur teilweise bezahlt, der gehört aufgefordert dieses satzungstreu nachzuholen, so wie es auch passiert ist.
    Der Weber war schlau und machte einen Deal. Da er sich jedoch zu den Vorwürfen nicht gebührend öffentlich äußert und diese zurückweist, glaube ich, dass er Dreck am Stecken hat.
    Der Schaidinger geht zum Rechtsanwalt. Das war in meinen Augen eine Schuldanerkennung oder kann der nicht lesen oder war ihm die Satzung nicht bekannt?
    Herr Gugau und die Kreisverbandvorstandschaft wollten Frieden stiften! Einigen, wie auch mir hat der Deal nicht gefallen, da dieser aus meiner Sicht die Satzung brach, zumindest nicht würdigte.
    Die Aussage von Christian Schlegl und Weber stellen die Moral auf den Kopf!
    Da frage ich doch den Schlegl, „Ist es menschlich schäbig seinen Beitrag zu bezahlen und ist es falsch dieses von den Herren mit viel Geld auch zu verlangen?“
    „Ist es Dilettantismus oder Zerstörungswut, willige CSU Stadträte, die Ihren Beitrag ordentlich bezahlen, nicht sofort in die Fraktion aufzunehmen?”.
    Als Führer der Fraktion sollte Schlegl die Macht haben, dies in der Fraktion durchzusetzen! Hat er aber nicht, nur leere Worte.
    Am Fall Schlag ./. Herrn Hans Melzl sahen wir Schlegls Agieren, besser sein Nicht-Agieren, sowie seinen Anstand und seine Moral!
    Anstatt Schaidinger auf die Satzung und ein friedliches Miteinander hinzuweisen, hat er Öl ins Feuer gegossen. Die Brandstifter und deren Motivation sind hinlänglich bekannt.

    Die Rücknahme der Anzeige unter bestimmten Umständen kann ich nur als lächerlich bezeichnen. Erst draufhauen und dann der Staatsanwaltschaft ein Brücklein bauen???
    Leute hier wackelt die Demokratie, das Strafrecht und die Gerechtigkeit!!!
    Darf ein bisschen Bande …., darf ein bisschen betrogen werden? Wo fängt das an und wo soll das enden?
    Wir sollten den Bürgern wieder auf den Mund schauen und das Gehörte ernst nehmen.
    Die Welle muss in München und Berlin, gerade nach dem gestrigen Wahlergebnissen, ankommen!
    Ich fordere den Kreisverband auf, die Kassenbücher offen zu legen! Wir haben als Delegierte ein Recht auf Einsicht, oder?
    Ich fordere den Kreisverband auf, bei mehreren Personen die Vertrauensfrage zu stellen.
    Dabei sehe ich im Anschluss, bei weiterer Nichteinhaltung der Satzung, die Möglichkeit, besser gesagt die Pflicht des Ausschlusses aus der CSU.
    Das wäre Glaubwürdig und würde von der Bevölkerung am Wahltag honoriert werden.

    Großplakate “Lügner Raus – Ehrliche Rein”
    – oder –
    Eine BI “Soll dieser Stadtrat wegen Unglaubwürdigkeit zum Datum aufgelöst werden?”

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  • Delegierter

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    @ CSU Mitglied 31. Aug 2009, 07:48 Uhr
    Lieber Parteifreund,
    haben wir Delegierte ordentliche Kassenberichte abgesegnet?
    Wurden wir arglistig getäuscht?
    War die Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandsschaft rechtens oder müsste die Entlastung wegen eines Straftatbestandes annulliert werden?
    Gerade deswegen sollte die Staatsanwaltschaft genau prüfen, bzw. diese Umstände von einem Sachverständigen prüfen lassen und ggf. ein Strafverfahren einleiten. Dieser Rufmord wiegt so schwer, dass nur eine Hauptverhandlung reinwaschen kann.
    Dadurch könnte ihre wohl berechtigte Frage beantwortet werden, ob überhaupt und wenn wie lange?
    Es ist davon auszugehen, dass die Medien, insbesondere Regensburg Digital, ein scharfes Auge auf die weiteren Vorgehensweisen aller Beteiligten haben werden.
    Ein Vergleich oder Rückzug verbietet sich von selbst. Die Kugel ist draußen. Sie ist weder lenk-, noch stoppbar.
    Ich bin sehr verärgert über die Anzeige als solches und noch mehr über das zurück Rudern. Damit haben sich diese selbst auf ein unteres Niveau gebracht.
    Diesen Kuhhandel mache ich nicht mit. Entweder es gibt Gerechtigkeit, dann Suppe auslöffeln oder es war unbegründet, dann dahin gehen wo der Pfeffer wächst.
    Die Anzeige läuft doch auf den politischen Tod der Beschuldigten hinaus. Ein bisschen Tod gibt es nicht!
    Die Dreistigkeit so eine Brisanz im Alleingang zu tätigen spricht weitere Bände. Herr Dr. Franz Rieger und Herr Armin Gugau wurden nicht informiert. Weder über die Anzeige, noch über den dilettantischen Rückzug. Diese Herren, meine Parteifreunde und ich sehen mit dieser Aktion eine Schädigung zu Lasten unseres Bundesttagskandidaten. Es gibt Wege Recht herzustellen ohne Porzellan zu zerdeppern. Hoffentlich merkt das der Bürger und bleibt wach und sachlich.

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  • eduard buchinger

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    an @Delegierter …

    “”Die Anzeige läuft doch auf den politischen Tod der Beschuldigten hinaus. Ein bisschen Tod gibt es nicht!””

    ;-) verehrter @Delegierter, Sie monieren die
    Vorgehensweise und womögliche Absicht der Anzeigeerstatter. Übersehen aber elegant, dass
    das Anzeigen und “vor dem Kadi (evtl. Hauptverhandlung) ziehen” der Leut, eigentlich
    “die unnachahmbare Handschrift” des Beschuldigten OB’s selbst ist. Besser noch,
    selbstredend war und ist! :-(

    Beste Grüße eines (Noch nicht) Partei Mitgliedes

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  • Delegierter

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    @ eduard buchinger
    Dann trten Sie ein!
    Wir brauchen alle demokratischen Kräfte um diesen Sauereien entgegenzutreten!

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