Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

CSU-Sparfüchse: Ermittlungen vor dem Abschluss?

Es zieht sich bereits ein Weilchen hin. Oberbürgermeister Hans Schaidinger, Bürgermeister Gerhard Weber und der ehemalige CSU-Kreisvorsitzenden Peter Welnhofer wurden im August 2009 wegen „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs” angezeigt. Hintergrund sind nicht gezahlte, aber laut CSU-Satzung vorgeschriebene, Mandatsträgerbeiträge von Schaidinger und Weber. Mehrere Jahre sollen beide diese Abgabe an die Partei nicht oder nur reduziert geleistet haben. Schaidinger berief sich dabei auf eine Absprache mit Peter Welnhofer. Der konnte sich daran – wie so oft – nicht mehr erinnern. Der Streit der beiden Bürgermeister mit dem damaligen Regensburger CSU-Chef Franz Rieger wurde über mehrere Wochen medienwirksam ausgetragen. Wie hoch die Außenstände der beiden letztlich waren, ist bislang nicht öffentlich bekannt. Als alles erledigt schien – Weber und Schaidinger zahlten einen Teil der Außenstände nach – trudelte schließlich die von sechs Personen unterzeichnete Strafanzeige bei der Regensburger Staatsanwaltschaft ein. Die ermittelt seit August. Doch nun sollen die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss stehen. Laut Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl wartet man noch auf die Stellungnahme von einem der drei Verteidiger. Der Ausgang der Ermittlungen dürfte bayernweite Bedeutung haben. Schaidinger und Weber waren beileibe nicht die einzigen „Sparfüchse” in der CSU.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (18)

  • Joachim Datko

    |

    Mandatsträgerbeiträge abschaffen:
    Meiner Auffassung nach darf die CSU keine Pflichtbeiträge von öffentlichen Gehältern fordern.

    Zitat: “Hintergrund sind nicht gezahlte, aber laut CSU-Satzung vorgeschriebene, Mandatsträgerbeiträge von Schaidinger und Weber.”

    Ich kann der CSU nur raten, die Satzung bezüglich der Mandatsträgerbeiträge zu ändern.
    Siehe auch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mandatstr%C3%A4gerbeitrag
    “Die Mandatsträgerabgaben sind formell freiwillig, ein Rechtsanspruch der Parteien … besteht nicht.”

  • Johannes Mühlbauer

    |

    Die Justiz steht vor einem Scheideweg, am Ausgang dieses Verfahrens werden wir Bürger sehen, ob die Justiz in Bayern unabhängig arbeitet oder sich von den Interessenlagen der Politik leiten lässt (Zitat Gneralstaatsanwalt Froschauer: “Die Staatsanwaltschaft hat auch das Kräftefeld der politischen Strebungen, Erwünschtheiten, besser Verträglichkeiten, einzubeziehen.” aus: Schlötterer, Macht und Missbrauch).
    Ob die Vorwürfe der politischen Entscheidungsfindung der StA , entgegen der Pflicht zur Entscheidung ohne Ansehung der Person, nur für München galten oder auch auf Regensburg zutreffen, wird sich erweisen. In jedem Fall wird die Entscheidung der Staatsanwaltschaft – so oder so – Signalwirkung auch für das Vertrauen der Bürger in die Sauberkeit von Verwaltung und Justiz entfalten. Denn eins ich auch klar: Würde derselbe Vorwurf (es geht glaublich um mindestens 18.000 Euro) der heute OB Schaidinger, BGM Weber und Ex-MdL Wellnhofer gemacht wird einem Normalbürger gegenüber geäußert wäre dieser schon längst in die JVA eingezogen.

  • Jurist

    |

    Der Kommentar von Herrn Mühlbauer ist juristisch gesehen blanker Unsinn. Es geht nicht um Politik sondern um Strafrecht. Kein Bürger würde auch nur angezeigt, wenn er eine Rechnung nicht bezahlt. So etwas wird notfalls vor einem Zivilgericht geklärt. Es ist keine Straftat, eine Rechnung nicht zu bezahlen. Das gilt auch für Politiker.
    Entscheidend ist, ob ein Betrug vorliegt. Das ist eine gar nicht so einfache juristische Frage. Es muss eine Täuschung vorliegen, durch die jemand dazu veranlasst wurde, Geld auszugeben (juristisch: Vermögensverfügung). Also erst mal überlegen, wer hier wen getäuscht haben soll und ob der Getäuschte genau deshalb über Vermögen verfügt hat. Erst wenn das feststeht, sollte man weiter diskutieren. Der Tatbestand des Betrugs hat außerdem noch weitere Voraussetzungen, die auch erst mal erfüllt sein müssen.
    Jetzt schon die Argumentation vorzubereiten, dass die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig handeln würde, bloß weil deren voraussichtliche Entscheidung nicht dem eigenen persönlichen Feindbild entspricht, ist schon ziemlich unerträglich!

  • Veits M.

    |

    Die von J.M. aufgeworfene Frage scheint in Regensburg doch längst beantwortet. Jedenfalls die Leitung der StA hat in Bezug auf den Donaumarkt-Deal aus dem Jahr 2005 (die “Dinge” verjähren Ende d. J.) substanziell an Glaubwürdigkeit “verspielt” und der Stärkung der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Deren Einstellungsverfügung im Verfahren gegen Johann Schaidinger u.a. wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Steuerzahler in einer Höhe bis zu 1.5 Millionen Euro erachte ich als grob rechtswidrig.

    Zu vorstehendem Bericht: Ist nicht “Fuchs” und “Sparen” positiv besetzt – mithin auch “Sparfuchs”? DIe Überschrift erscheint mir daher euphemistisch verharmlosend und daher wenig hilfreich, um deutlich zu machen, wie sich die beiden BM wohl über die auch für sie geltenden Regeln hinwegsetzten. Auch bei ihnen stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit – mithin der Legitimität ihres politischen Wirkens.

    Generell:
    Die von Schlötterer aufgezeigten freistaatlichen Strukturen zeigen auf, dass gerade dort, wo ein Wechsel in der Demokratie nicht stattfindet, Macht korrumpiert – insbesondere dann, wenn die Gesellschaft ihre WÄCHTERAUFGABE vernachlässigt und achselzuckend wegschaut. Ein nicht zu unterschätzender Lichtblick daher die Übergabe des Buches “Macht und Missbrauch” von Wilhelm Schlötterer gestern Abend anlässlich der Salvatorprobe auf dem Nockherberg an MP Seehofer (br-online.de). Gibt es eine bessere Werbung für dieses so wichtige Buch?

    Vor diesem Hintergrund:
    R-digital ist ein wichtiges “Brennglas” , um die Finger in die Wunden der malträtierten – lokalen – Demokratie zu legen, nachdem andere längst aufgehört haben, zu “brennen”.

  • Alexander Holz

    |

    @Jurist
    Sie breiten einen juristschen Standpunkt aus, der in der Zeit vor von Spoerl liegt!
    Froschauer, ein Ihnen sicherlich bekannter Generalstaatsanwalt (wobei General schön störend ist) sagte in meinem Beisein sinngemäß “wenn eine Strafanzeige einen CSU-Politiker berührt-verbiege ich das Gesetz”. Herr Schaidinger hat, ja da bitte ich etwas genauer zu lesen (Sie wollen auch Jurist sein und so ernst genommen werden) seine “Rechnung nicht bezahlt” . Es gab ja keine Rechnung. Wieviele Artgenosen bestellen bei Versandhändlern und zahlen ihre Rechnung (hier ist eine Rechnung) nicht. Auf Anzeige geht dieser betrügerischen Nichtzahlung der Staatsanwaltschaft nach.
    Die Herren Schaidinger, Weber, Welnhofer und angeblich Frau Betz – um die geht es insbesonders- bekamen aber aufgrund ihrer Wahl, die sie doch unbedingt anstrebten und Mitbewerber wegdrängten, aufgestellt durch diese CSU, monatlich sehr hohe Apanagen und verpflichteten sich hieraus ihre Sonderbeiträge zu zahlen. Das wußten die doch vorher!!!! Ohne die CSU wäre der eine in Regenstauf mit Ärmelschoner, der andere in München beim Baulöwen, der weitere säße am Haidplatz und würde stundenlang die Telefonleitung belegen. Und diese 4 sollen im bandenmäßigen Verbund ausgemacht haben: Wir zahlen weniger oder nichts als weniger! Einer war Jurist, zwar am Verwaltungsgericht, aber er wußte doch um das Unrechtsein und hätte die anderen Bittsteller (“Mache es billiger”) von ihrem Tun abhalten müssen.
    Es geht hier um einen Betrug, weil alle 4 gemeinschaftlich etwas Unrechtes ausheckten und hierdurch andere betrogen haben. Und sie wurden erwischt.
    Es wäre noch mehr auszuführen. Aber, hier gilt das Wort: Ich kann garnicht soviel essen wie ich k….!

  • Jurist

    |

    Dass Herr Welnhofer seine Mandatsträgerbeiträge nicht bezahlt haben soll, ist völlig neu. Das hat bislang niemand behauptet.
    Es bleibt immer noch die Frage: Wann haben diejenigen, die zu wenig Beiträge bezahlt haben (dass sie einen Teil bezahlt haben, war zumindest bislang völlig unstreitig), wen getäuscht? Nur diese Frage eröffnet die Möglichkeit, dass ein Betrug vorgelegen haben könnte. Die Antwort blieb bislang zumindest hier und in allen anderen Medienberichten aus!
    Wenn Herr Holz nicht so viel essen, sondern mehr denken würde, könnte er sich das k… sparen.

  • Andreas

    |

    Mandatsträgerbeiträge scheinen mir doch auf einem ähnlich “hohen” moralischen Niveau zu liegen wie Schutzgelder der Mafia: Wer sie nicht entrichtet, verliert die Unterstützung der “ehrenwerten” Gesellschaft.

    Bezahlen muss das Alles letzten Endes sowieso der Normalbürger, denn die Kosten dafür werden zwangsweise auf ihn weitergewälzt.

    Die Parteien machen sich das Gemeinwesen genauso zur Beute wie die Mafia.

  • Veits M.

    |

    Sie (“Jurist”) werfen anderen aus dem hohlen Bauch “Feinbilder” vor; Sie beweisen gegenüber Herrn Holz, dass womöglich ihre Kinderstube zu schnell an Ihnen vorbeigezogen ist, um bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Welches “Bild” tragen Sie mit sich herum, um die beiden BM glauben “schützen” zu müssen, da zunächst deren innerparteilich-demokratische Fehlleistungen – jenseits aller strafrechtlichen – außer Fragen stehen.

    Sie fragen, wann die beiden wen getäuscht haben? Erste Antwort: Zunächst doch sich selber – und alle CSU-Mitglieder. Weiters die Stadtgesellschaft insoweit als deren Mitglieder gutgläubig davon ausgehen durften, dass Parteien – hier: die CSU – durch interne gelebte Demokratie ein Beispiel für andere geben würden?

    Der Vorwurf der strafrechtlich relevanten Täuschung?
    Nennen Sie mir bitte vorab einen Oberstaatsanwalt beim Landgericht Regensburg, der durch eine Anklageerhebung zulasten der beiden CSU-BM ggf. Gefahr laufen würde, seiner eigenen Justiz-Karriere ein Bein zu stellen! Daher stellt sich die Frage nach dem “Mut unter den Talaren” gerade innerhalb der weisungsgebundenen StA von alleine.
    Sie sind – so unterstelle ich – mit dem CSU-Regelwerk bestens vertraut. Versuchen Sie doch bitte selbst einmal, reine Theorie, den jährlich praktizierten Vollzug durch Gegenüberstellung von IST und SOLL (was die Beiträge etc betrifft) dahingehend differenzierend zu durchleuchten, WODURCH, WANN gegenüber WEM die Täuschungshandlung und der daraus resultierende Irrtum ausgeübt bzw. entstanden sein könnten.
    Ich rege also an, einmal selbst in das vermeintlche “Feindbild” (das im Wahrheit ein demokratisches “Bild” der Transparenz, des Vertrauens, der Glaubwürdigkeit und der Legitimation ist) einzutreten, und die Dinge von einer anderen Perspektive zu erhellen.

    Dann könnte sich darauf aufbauend vielleicht ein inhaltlich fruchtbarer Dialog ergeben, der kritisch und innovativ mit Ihrer theoretischen Einschätzung umginge.

  • Jurist

    |

    Werter Kollege Veits,

    genau die von Ihnen verlangte Prüfung habe ich gemacht: Alle Personen, die über Vermögen der CSU verfügt haben, wussten (so die bislang bekannte mediale Berichterstattung), dass diese Mandatsträgerbeiträge in einer Höhe bezahlt wurden, die unter den Beträgen liegt, die die Satzung vorschreibt. Ist auch logisch, da die Zahlen auf den kontoauszügen ja eindeutig gewesen sind. Niemand kann behaupten, dass er darüber getäuscht wurde, dass auf seinem Konto z.B. statt 400 Euro nur 300 euro eingegangen sind. Der zu niedrige Geldeingang wurde (aus welchen Gründen auch immer) von diesen Personen akzeptiert. Also ist für Betrug kein Raum. Wenn einfache Mitglieder oder die Öffentlichkeit getäuscht worden sein sollen (ich habe aber nicht gehört, dass damals irgendjemand mal nachgefragt hätte und eine falsche Auskunft bekam), wäre das nur ein Betrug, wenn genau diese Personen Verfügungsgewalt über das Vermögen der CSU gehabt hätten. Das ist aber nicht der Fall. Also immer noch kein Betrug.

    Fazit: Nicht alles, was kritikwürdig ist, ist deshalb auch gleich eine Straftat.
    Zweites Fazit: Die Anzeige diente dazu, die angezeigten Personen in der Öffentlichkeit fertig zu machen. Wenn nur eine juristische Klärung gewollt gewesen wäre, hätten die Anzeigenerstatter nicht diese massive Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürfen. Nur wegen dieser öffentlichen Wirkung wurde auch das mit dem “bandenmäßigen” Betrug behauptet. Das ist zwar juristisch noch abwegiger, klingt aber martialisch und hatte ja auch die entsprechende Wirkung in den Medien.
    Drittes Fazit: Eine perfekte Kampagne, weil nur für Juristen von Anfang an durchschaubar.

  • Aktenzeichen XY

    |

    Ist nicht auch das Parteimitglied benachteiligt und getäuscht, dass nicht selbst verfügen durfte, für dessen politische Zwecke aber weniger Geld zur Verfügung durch Beauftragte einging, als es erwarten durfte?
    Ohne diese Erwartung hätte es vielleicht auch selber weniger gezahlt oder weniger unbezahlte Parteiarbeit gemacht.

  • Aktenzeichen XY

    |

    Dem Parteimitglied ist die grundsätzlich zweckgerechte Verwendung der Geldeingänge regelmäßig wichtiger als der Aspekt, welche Person die zweckgerechte Verwendung verfügt. Ob das ausnahmsweise in der Vorphase einer Parteispaltung anders wird, war damals nicht relevant.

  • Adalbert Singhuber

    |

    Interessant, mit welchen Argumenten die Regensburger “Sparfüchse” hier verteidigt werden. Tatsache ist aber folgendens:

    1. Gemäß Satzung und Beitragsordnung der CSU, welche die Mitglieder mit Ihrem Beitreitt anerkennen und derer sie sich unterwerfen, hat die CSU einen unbedingten Anspruch auf die Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Mandatsträger aus dem jeweiligen öffentlichen Amt, in welche sie durch die CSU gehieft wurden. Dabei haben die Mandatsträger (man schaut ihnen ja richtigerweise nicht aufs Konto) die Beiträge selbst zu berechnen und abzuführen.

    2. Wenn nun ein Mandatsträger zu geringe Beiträge abführt, so gibt er damit gleichzeitig die Erklärung ab, weniger zu verdienen als er tatsächlich einnimmt. Durch diese Täuschung (Ich zahle, aber ich verdiene halt nur soundso viel) durch schlüssiges handeln wurde vereitelt, dass die Partei weiter nachfragt (wie sie es wohl getan hätte, wenn überhaupt keine Beiträge bezahlt worden wären). Und schon sind wir bei einem Betrug.

    3. Die Anzeige erfolge auch wegen Untreue. Dem Parteivorstand obliegt die Pflicht, über das Vermögen der Partei zu wachen. Hierzu gehört auch, Forderungen einzutreiben und bestehende Ansprüche durchzusetzen. Dies hat der Vorstand unter Wellnhofer gerade nicht getan. Warum? Entweder weil er getäuscht (=betrogen, siehe Ziffer 2.) wurde, oder weil er die Forderungen nicht eintreiben wollte und davon wusste. In diesem Fall liegt Untreue zu Lasten der CSU vor.

    4. Die Straftatbestände wurden auch “bandenmäßig” erfüllt, da sich hier allem Anschein nach drei Personen zusammengetan haben und in Absprache (so Schaidinger in der MZ) weniger bezahlt wurde.

    5. “Gewerbsmäßigkeit” liegt deshalt vor, weil das strafbare Verhalten regelmäßig (die Abführungspflciht trifft die Mandatsträger monatlich) an den Tag gelegt wurde und es sich bei den Einnahmen aus der Tat (oder besser der Nichtreduzierung des Gehalts druch Abführung) um Gelder handelte, die zur regelmäßigen Lebensführung Verwendung fanden (dies ist Gehaltszahlungen immanent).

    quod erat demonstrandum

    Man stelle sich mal einen Bürger vor, der regelmäige Leistungen in Anspruch nimmt, hierfür aber nur die Hälfte bezahlt und behauptet, er sei seiner Zahlungspflicht voll nachgekommmen. Dieser Bürger würde sofort verurteilt werden, bei der Höhe des in Rede stehenden Schadens wahrscheinlich zu einer Haftstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung.

  • Veits M.

    |

    Anknüpfend an die Herren “Jurist” und Singhuber zwecks leichterer Nachvollziehbarkeit ein LINK zur CSU-Beitragsordnung auf http://www.csu.de/dateien/partei/partei/satzung/041119_beitragsordnung.pdf

    Gemäß §§ 3 und 11 dieser Ordnung, über die “man” sich jedenfalls unstreitig hinwegsetzte, müssen die Mitglieds- und Mandantsträgerbeiträge anteilsmäßig auf die unterschiedlichen innerparteilichen Verbände umverteilt werden.

    Was die beiden BM angeht ( B11 bis A 12 – welches ist je die richtige Einstufung und was hätte abgeführt werden müssen und was wurde abgeführt? – wer ist insoweit kompetent?), gilt die Regelung des § 11 Absätze 2 und 5.

    Zwischenschlussfolgerung:
    Falls, wie die Anzeigenerstatter schlüssig vortrugen, eine inhaltlich falsche Selbsteinstufung und Minderabführung durch die BM erfolgte, dann wurde stets durch die dann auch fehlerhafte Quotelung und Minderabführung z.B. an den Landesverband A U C H dessen Vertretungsorgane durch konkludentes Handeln der beiden BM g e t ä u s c h t.

    Vermutung:
    “Jurist” führt aus, “alle” hätten von dieser regelwidrigen Praxis gewusst; mithin sucht er in dieser normativen Kraft der Faktischen nach einer strafrechtlichen
    “Erleichterung” der beiden Mandatsträger. Ich unterstelle, an dieser Stelle wird eine den ehemaligen CSU-Granden gewogene StA anzusetzen versuchen und womöglich unter Hintweis auf die rechtlichen Kompetenzen des Herrn Welhnhofer (Jurist, Mitglied im Verfassungsausschuss des Landtags, Richter am Verwaltungsgericht Regensburg a.D) ein Exkulpation der beiden BM versuchen. – Etwa dergestalt, dass im Rahmen der zu prüfenden “SCHULD”
    (Vorsatz und Unrechtsbewusstsein) der Stadtoberhäupter von deren Einlassung ausgegangen wird, man habe das ja mit Herrn Welnhofer soooo geregelt, er sei der erfahrene Jurist, man sei sich keiner Schuld bewusst – mit der womöglich rechtlichen staatsanwaltlichen Schlussfolgerung, die beiden BM hätten sich in einem ihre Schuld ausschließende I r r t um befunden. Ohne “Schuld” aber gibt es keine strafrechtliche Verurteilung.

    Wer nimmt Wetten an, dass es so oder ähnlich ausgeht?

    Wilhelm Schlötterer könnte ggf. bei seiner Neuauflage ein Kapitel “REGENSBURG” hinzufügen – er fände sicherlich eine Reihe von Co-Autoren auf den unterschiedlichsten Gebieten.

  • Alexander Holz

    |

    Sehr geehrter Herr Veits,
    als Fernsehrichter kann ich folgen. Aber in Ihrer Vermutung könnte auch noch § 259 StGB schlummern, nämlich die Hehlerei.
    Wenn aber Ihre Gesamtmeinung auf ein Einknicken der hohen Staatsanwaltschaft hinausläuft, dürfte einer fallen: Welnhofer. Der hat, auch wenn er (Schlötterer) erhebliche Gedächtnislücken hat und nur im Zustand von lucida intervalla zu handeln fähig ist, von seinem Unrecht gewußt. Nur, hat er dies auch die anderen 3 mitgeteilt? Die aber wußten von ihrem bösen Rabattdenken.
    Gut, Irrtum! In contrahendo?
    Das ist, wie wenn ich im April eine Badehose erwerbe und diese mit dem Hinweis, es habe den ganzen Sommer über schlechtes Wetter geherrscht, wieder zurückgebe und mein Geld heraushaben möchte. Irrtum?
    Aber der Herr Ruckdäschel richtet es schon. Keine Angst.

  • auch Jurist

    |

    Es ist wirklich unglaublich, wie man sich hier um juristischen Unsinn bemüht.

    1. Beim Betrug kommt es nicht darauf an, ob irgendjemand getäuscht wurde, sondern allein darauf, ob der getäuscht wurde, der anschließend über das Vermögen verfügt hat.
    2.. Die Besoldungsgruppen der Bügermeister in Regensburg sind genau festgelegt. Über ihr Gehalt konnten die Bürgermeister also niemanden täuschen, insbes. nicht den Kreisvorsitzenden Welnhofer.
    3. Eine Forderung nicht geltend zu machen, stellt alleine für sich betrachtet noch keine Untreue dar. Jeder muss immer wieder abwägen, was insgesamt für sein Unternehmen/seinen Verein/seine Partei unter Abwägung aller Umstände der beste Weg ist. Dabei hat die handelnde Person auch einen gewissen Ermessensspielraum. Sonst dürfte es generell keinerlei außergerichtliche Einigungen mehr geben. Und nur zur Erinnerung: In diesem Forum gab es auch schon den Link zu einem Gutachten, wonach verpflichtende Mandatsträgerbeiträge verfassungswidrig sind. Es ist also mehr als legitim, wenn der Kreisvorsitzende darauf verzichtet hat, diese Forderung gerichtlich geltend zu machen. Ein Urteil, das diese Beiträge für verfassungswidrig erklärt, würde für die CSU einen riesigen Schaden bedeuten. Dieses Risiko musste Herr Welnhofer keinesfalls eingehen.
    4. Ein bandenmäßiger Betrug setzt voraus, dass die Täter (also die, die jemand anderen täuschen) zusammenwirken. Wenn die Bürgermeister den Kreisvorsitzenden getäuscht haben sollen, können die doch nicht alle miteinander eine Bande sein. Täter und Opfer als Bande ist völlig ausgeschlossen.

    “Jurist” hat völlig recht. Hier wird für ein Feindbild alles über Bord geworfen, was so mancher (hoffentlich) in seinem Studium gelernt hat.

  • Veits M.

    |

    “Auch Jurist”

    Es geht hier zum einen darum, einen halbwegs angemessenen Ton zu treffen.
    Nicht geht es darum, lautstark auszurufen, wer Recht oder Unrecht habe.
    Es geht darum, die “Dinge” aus unterschiedlichster Richtung zu hinterleuchten.
    Leider liefern Sie insoweit nur allzu Pauschales.
    Irgendwie schade.
    Versuchen Sie es doch noch einmal, das wär´ nett.

    Schönes Wochenende, trotzden

  • CSU-Mitlgied

    |

    Es geht hier zum einen um die Nichtzahlung der CSU-Mandatsbeiträge an den CSU-Kreisverband, der beiden Bürgermeister, offenbar über Jahre hinweg, sondern auch um die konträren Aussagen hierzu.

    So berufen sich die beiden Bürgermeister, in der MZ ist dies alles nachzulesen in den Ausgaben im Jahr 2009, auf eine Absprache mit dem damaligen Kreisvorsitzenden, offenbar an allen Parteigremien vorbei. Nur der damalige Kreisvorstizende, Herr Welnhofer, kann sich an eine Absprache nicht erinnern!

    Wahrscheinlich kann er sich auch an seinen Unfall, mit anschließender Fahrerflucht in Regensburg im Jahre 2005 unter Medikamenteneinfluss, ebenfalls nicht mehr erinnern!

    Über Jahre wurden die “brav” ihre Mitgliedsbeiträge zahlenden CSU-Mitglieder Licht geführt, das ist das Resultat des handelns, dieser drei Herren.

  • haradonis

    |

    Die beiden Herren Juristen sind wohl die Verteidiger zweier der bösen Buben. Anwälte werden sie sein, Strafverteidiger sicher nicht.
    Wie glaubwürdig Herr Welnhofer ist, kann man bei Schlötterer nachlesen. Dass dieser Mann noch Richter am bayer. Verfassungsgerichtshof ist,
    Ist der nächste Skandal.

Kommentare sind deaktiviert

drin