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Da hat Christian Schlegl gut lachen: Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Schaidinger, Weber und Welnhofer setzt er Intimfeind Armin Gugau unter Druck. Foto: Staudinger
Das Imperium schlägt zurück. Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Hans Schaidinger, Gerhard Weber und Peter Welnhofer durch die Regensburger Staatsanwaltschaft fordert CSU-Fraktionschef Christian Schlegl nun den Parteiausschluss der Anzeigenerstatter. Mit der Strafanzeige wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sei der CSU „ein ungeheurer Schaden” entstanden. Dabei sei es einigen wenigen Parteimitgliedern nur darum gegangen „ihnen unliebsame Personen zu desavouieren“. Dafür spreche insbesondere die
Veröffentlichung der Strafanzeige durch die Erstatter (Mehr dazu).
Schlegl setzt nun CSU-Chef Armin Gugau die Pistole auf die Brust. Der hatte sich im August von der Strafanzeige distanziert und – so wird er von der Mittelbayerischen Zeitung zitiert – erklärt, der Kreisvorstand müsse ein Parteiausschlussverfahren diskutieren. Diesen Ball nimmt Schlegl auf. „Wir unterstützen dieses Verfahren auch im Kreisvorstand, ansonsten werden wir selbst eines beim Bezirksverband beantragen“, heißt es in seiner heute verbreiteten Presseerklärung. Armin Gugau war heute nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu der Strafanzeige gegen Welnhofer, Weber und Schaidinger könnte indessen für die CSU insgesamt weitreichende Folgen haben. Bekanntlich ging es dabei um nicht gezahlte Mandatsträgerbeiträge. „Es handelt sich dabei um eine rechtlich freiwillige Leistung, die nicht einklagbar ist”, heißt es in der entsprechenden Einstellungsverfügung. Zudem wäre es mit dem freien Mandat von Kommunalvertretern nicht vereinbar, wenn Mandatsträgerbeiträge zwangsweise abzuführen seien. Bleibt also die Frage, was Mandatsträger dazu bringen sollte nach erfolgreicher Wahl entsprechende Beiträge an die Partei abzuführen – zumal in Regensburg, wo nach wie vor ein tiefer Riss durch die CSU geht.
„Wenn die destruktiven Kräfte keinen Platz in unserer Partei haben, ist das der erste Schritte zu einer Deeskalation des internen Streits, dessen die Bürgerinnen und Bürger und wir selbst mehr als überdrüssig sind”, erklärt etwa Christian Schlegl und gesteht damit zu, dass sich die verfeindeten Lager noch keinen Schritt näher gekommen sind.
Warum nicht, ich freue mich über jedes scheidende CSU Mitglied!
Zitat: “fordert CSU-Fraktionschef Christian Schlegl nun den Parteiausschluss der Anzeigenerstatter.”
Es ist wie bei der katholischen Kirche, es sind meiner Meinung nach noch viel zu viele “Gläubige”.
Und es ist schon eine Frechheit, die Bürgermeister anzugreifen, weil sie sich nicht von der Partei ( mit einer meiner Meinung nach unzulässigen Forderung ) abkassieren lassen wollen. Die CSU-Satzung sollte geändert werden, weg mit den Mandatsträgerbeiträgen!
In Bezug auf die Mandatsträgerabgabe bin ich gänzlich anderer Meinung wie sie. Schließlich sind die Mandatsträger nur durch ihre Parteien in diese Stellung gekommen.
Da die Bürgermeister, MdL´s etc. in der Regel nicht schlecht verdienen, sollen Sie der Partei auf finanziellem Wege auch etwas “zurückgeben”.
„Wenn die destruktiven Kräfte keinen Platz in unserer Partei haben, ist das der erste Schritt zu einer Deeskalation des internen Streits, dessen die Bürgerinnen und Bürger und wir selbst mehr als überdrüssig sind”.
Wenn sich der Herr Schlegl da mal nicht täuscht. Die “Bürgerinnen und Bürger” werden eine Hexenjagd nicht zu schätzen wissen, die vom eigentlichen Problem der Regensburger CSU ablenken soll, nämlich dass in der Partei auf beiden Seiten nur noch unterstes Mittelmaß verzweifelt versucht, den Ton anzugeben. Doofe treten sich halt gerne gegenseitig auf die Füße.
Im Grunde fagt sich doch heute schon jeder in der Partei, wie die Zeit nach Schaidinger wohl aussehen wird.
Wo sie dann stehen werden, welche Posten dann noch/endlich rausspringen werden. So lange müssen sie halt noch warten, wenn sie schon nicht einig genug sind, den König zum Teufel zu jagen.
Die CSU hat jede Menge Juristen, die sollten wissen, ob Mandatsträgerbeiträge in dieser Form in einer Satzung gefordert werden dürfen oder nicht!
“(1) Zur Abführung von Mandatsträgerbeiträgen, die neben den Mitgliedsbeiträgen nach § 67 zu entrichten sind, sind folgende Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für jedes Mandat verpflichtet:”
Wer ist der destruktivste Mann in der CSU Regensburg?
Wenn Sie keine Antwort wissen, so rufen Sie doch den Fraktionsvorsitzenden an.
Er wird Ihnen gerne den Namen nennen, damit in der CSU Deeskalation entsteht.
Das sind wirklich ziemlich dekadente und vielleicht sogar einfältige Leute. Was ist denn das für eine faschistoide wortwahl: “destruktive Kräfte ?!” Das erste, was denen einfällt, ist, jetzt wieder den Krieg zu verkünden.
Wo haben die Anzeigeerstatter die Strafanzeige eigentlich selbst veröffentlicht? Davon ist nichts zu lesen. Die Namen tauchten i.Ü. in der Presse auch nicht auf. Was ist das denn schon wieder für ein Blödsinn, den der werte Herr Fraktionsvorsitzende da erzählt?????
Die Anzeige gegen Schaidinger und Co. war blödsinnig, weil sie juristisch auf wackeligen Füßen stand. Das hätten die dafür Verantwortlichen vorher prüfen (lassen) müssen, damit sie sich diese Schlappe gar nicht erst einhandeln.
Ansonsten sollte Christian Schlegl zur Kenntnis nehmen, dass nicht diese Leute schuld sind am Niedergang der Regensburger CSU, sondern Herr Schaidinger und er selbst samt seinen “Sieben Giftzwergen”, die jahrelang nichts anderes zuwege brachten, als Zank und Streit und Kampf um Macherhalt und -ausweitung – etwas, das sie nicht müde wurden Thomas Fürst vorzuwerfen. Auch jetzt kommen sie ja wieder mit den alten Kamellen, obwohl F. längst der CSU den Rücken gekehrt hat.
“Destruktive Kräfte”? Ja, aber die sitzen ganz oben in der Chefetage”!
Ich bin der Meinung, dass sich der vorleigende Fall nicht so sehr zur Häme eignet, sondern vielmehr dazu, darüber nachzudenken, was die etablierten Parteien unter Politik und Demokratie verstehen.
Vorweg juristisch: Offensichtlich unbestritten haben Scheidinger und Weber im Einverständnis mit Wellenhofer jahrelang nicht die volle Summe ihrer nach der CSU-Satzung geschuldeten Mandatsträgerbeiträge bezahlt.
Bei diesem Sachverhalt sah die Staatsanwaltschaft Regensburg- im Gegensatz zum Verdacht der Anzeigenerstatter- keinen Straftatbestand erfüllt. Ich kenne die Entscheidungsgründe nicht, bin aber als ehemaliger Kollege überzeugt, dass die Entscheidung vertretbar ist.
Andrerseits steht aber fest, dass Scheidinger und Weber ihre Positionen den Wahlvorschlägen der CSU verdanken. Des Weiteren steht fest, dass sich beide der Satzung und dem Zahlungsversprechen vor ihrer Wahl unterworfen, das Versprechen aber nicht eingehalten haben. Ich frage mich, wie sich die Mandatsträger der CSU, die ihre Zusage selbstverständlich einhalten, wie diejenigen, die aufopfernd und unentgeltlich Wahlkampf für Scheidinger und Weber gemacht haben, wie sich die Wähler der CSU vorkommen.
Noch ein Gedanke: richtig ist, dass die Geldbeschaffungsmethoden der etablierten Parteien nicht nur politisch äußerst suspekt sind ( der frühere Bundestagsabgeordnete Schmidt-Vockenhausen nannte sie schon vor einer Generation als “Krebskrankheit” unserer Demokratie unter dem Beifall vieler Verfassungsrechtler, ganz scharf unterstützt vom Parteienrechtler v.Arnim).
Zu den Methoden der Parteienfinanzierung gehört, wie die etablierten Parteien ihre Schäfchen scheren. Abgeordnete, Kommunalverteter müssen ihren Parteien als Gegenleistung für die Verschaffung von Ämtern Teile ihrer Bezüge abtreten. Offenbar wird hier, dass die Politiker ihr Amt der Parteienhierarchie, nicht dem Wähler verdanken und dass dies die etablierten Parteien auch bewusst forcieren. Die Ökologisch Demokratische Partei hat im Übrigen in ihrer Satzung aus rechtsstaatlichen Gründen keine derartigen Bestimmungen
Nur kurz zum Abschluss: sollte es stimmen, dass die Staatsanwaltschaft geäußert hat, dass die Mandatsträgerbeiträge unklagbare freiwillige Beiträge sind, dann frage ich mich, wieso sich dann die etablierten Parteien, die in ihren Satzungen bestimmen : “Zur Abführung der Mandatsträgerbeiträge ist verpflichtet….” nicht der Erpressung strafbar machen. Zudem, wenn ein Kandidat keinen vernünftigen Listenplatz, keine Unterstützung im Wahlkampf erhält, falls er sich nicht verpflichtet, sich der Forderung von Mandatsträgerbeiträgen zu unterwerfen.
Ich lese nichts über den Treuebruchstatbestand, also über die 2. Alternative des § 266 StGB.
Was Sie umschreiben, erhellt doch das Treueverhältnis innerhalb der Union.
Und den vorsätzlichen Treuebruch.
Zum Nachteil der Partei.
Herr Welnhofer hatte eine leitende Funktion.
Ihm oblag es, die Vermögensinteressen der CSU zu betreuen.
Dabei kann es nicht darauf ankommen, dass angeblich die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Zahlung der Mandatsträgerbeiträge in Frage steht. Hätte wohl auch nur Auswirkungen für die 1. Alternative des § 266 StGB.
Die Zahlungs-Pflichten aus der CSU-Satzung und Beitragsordnung sind im Wortlaut ganz eindeutig; sie bestimmen das – verletzte – Treueverhältnis.
Beim Treubruchstatbestand (der 2. Tatalternative des § 266 StGB) wird die schuldhafte Verletzung rechtlicher (aus der CSU-Satzung fließender?) Pflichten zur Vermögensbetreuung geahndet.
@junghans
Chefetage wird allgemein mit Vorstand gleichgesetzt, ich sehe die Schuldigen auf beiden Seiten – Vorstand und Mandatsträger. Es ist in Regensburg augenblicklich die seltene Konstellation, dass die Mehrheit der Mandatsträger nicht auf die Mehrheit im Vorstand bauen kann und umgekehrt. Genau das macht doch den hohen Unterhaltungswert aus, auch ohne die Bezeichnungen, die Sie so gebrauchen (Giftzwerge etc.). Meiner nicht maßgeblichen Meinung nach polemisiert man derart nur, wenn man keine Sachargumente mehr hat.
Meine Kenntnisse der deutschen Sprache sind gut genug, so dass ich keine Belehrung von Ihnen benötige (Chefetage). Ich polemisiere auch keineswegs aus Mangel an Sachargumenten. Die “Sieben jungen Ortsvorsitzenden” (vulgo “7 Giftzwerge”) – gehören Sie vielleicht dazu, weil Sie so empfindlich reagieren – haben in kritikloser Ergebenheit gegenüber unserem “Sonnenkönig”, ein Dossier zuswammengetragen, das sog. “Eidesstattliche Erklärungen” zum Inhalt hat, die aber auf Grund der Schwammigkeit ihrer Aussagen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Damit hätten sie vor Gericht eine satte Bauchlandung hingelegt.
Sie wurden allerdings fürstlich belohnt: der eine mit einem satten sechstelligen Betrag für sein Baseballstadion, die andere mit einem vorderen Platz auf der Wahlliste. Was sonst noch lief, drang nicht nach außen, aber es ging vermutlich niemand leer aus.
eigentlich müsste man Sie für Ihre boshafte Unterstellung anzeigen (“vermutlich ging niemand leer aus”), aber das Spielchen mit den Anzeigen überlasse ich anderen. Ihre boshaften und verläumderischen Worte richten Sie selbst! Immerhin weisen Sie zu Recht darauf hin, dass die destruktiven Kräfte in der “Chefetage” sitzen. Damit meinen Sie doch sicher den Kreisvorsitzenden und seine Stellvertreter, oder? Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass jemand ohne jegliches Amt im Kreisverband die Chefetage ist?
Auch wenn Sie Belehrungen zurückweisen: Verantwortlich in einem Verein oder einer Partei ist der Vorstand, also der Vorsitzende und seine Stellvertreter in erster Linie. Verantwortlich können nicht die sein, die solche Ämter nicht besitzen. Weder der OB noch die 7 Jungen Ortsvorsitzenden haben im Kreisverband der CSU ein Amt, das ihnen ermöglichen würde, im Kreisverband “etwas zuwege zu bringen”. Wenn sie aber die Arbeit in den Ortsverbänden vergleichen, werde Sie feststellen, dass sich z.B. im Westen der Stadt nichts mehr tut, während im Norden, Süden und Osten durchaus aktive CSU-Ortsverbände vorhanden sind.
Dass der CSU-Kreisverband politisch praktisch tot ist, liegt bestimmt nicht an denen, die dort (leider) nichts zu bestimmen haben.
Die angeblich so olle Kamelle (Strafanzeige) ist übrigens genau 8 Monate alt. Sehr Interessantes Sprachverständnis von Ihnen. Fällt wohl unter literarische Freiheit oder einfach unter Dichtung? Ebenso eine Dichtung wie die wahrheitswidrige Behauptung, dass die damaligen schriftlichen Zeugenaussagen und eidesstattlichen Versicherungen keine konkreten Sachverhalte geschildert hätten. Wenn eine Zeugin berichtet, dass jemand in einem Lokal über einen Gast mit dunkler Hautfarbe gesagt hat, es wäre eine Frechheit, dass hier Leute mit dieser Hautfarbe überhaupt bedient würden, ist das alles andere als eine schwammige Aussage.
Bin mal gespannt, wie viele Menschen Interesse daran haben, dass nochmal ausführlich über die damaligen Aussagen diskutiert wird. Bei der Strafanzeige gegen den OB u.a. war sich ein gewisser selbsternannter Starjurist ja auch ganz sicher, dass sie erfolgreich sein wird, und stand damit in Juristenkreisen ziemlich allein da. Könnte es sein, dass Ihre Einschätzung bzgl. der damaligen Beweismittel auch keine allzu fundierte Basis hat?
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann habe ich wohl recht mit meiner Vermutung, dass Sie dem hehren Zirkel des “Fähnleins der 7 Aufrechten” angehören.
Die angeblich verleumderischen (Schreibweise lt. Duden) Aussagen, für die Sie mich gerne vor den Kadi zitieren würden (kann ich mir vorstellen) haben Sie leider nicht wiederlegen können. Das Geld für das Baseballstadion eine Randsportart, für die sich keine Massen begeistern lassen und das zu keinem Termin mit den vollmundig angekündigten 100000 Besuchern gefüllt war, ist geflossen. Dafür hätte man eine Menge für den Breitensport tun können.
Frau Freudenstein wurde bei der Stadtratswahl auf einen vorderen Platz gehievt, obwohl nicht auszumachen war, mit welchen Fähigkeiten sie sich für diesen Posten qualifiziert haben könnte.
Wenn das “Dossier” der “7 jungen Ortsvorsitzenden” (Sie scheinen ja gesteigerten Wert auf diese Bezeichnung zu legen) so aussagekräftig gewesen wäre, dann frage ich mich, warum es nicht via MZ öffentlich gemacht worden war. Besagtes Dossier sollten Sie nochmal lesen (lesen bildet!) , dann würde Ihnen vielleicht auffallen, dass da viel die Rede ist von habe ich gehört oder könnte ich mir vorstellen oder das gehört zu seinem Sprachgebrauch oder gar “Da kann ich mich genau dran erinnern”.
Abgesehen sprach ich von den Verantwortlichen für die Querelen in der CSU und dass diese in der Chefetage zu suchen seien und damit meinte ich nicht den Kreisvorstand. Man hat ja Herrn Dr. Rieger nicht den Hauch einer Chance gelassen, Ruhe und Ordnung in die verfeindeten Lager zu bringen. Ich habe das mit zunehmendem Unverständnis, Besorgnis und Ärger verfolgt (als langjährige CSU-kWählerin) und habe meine Ansichten auch persönlich schriftlich an eine Reihe Regensburger Politikern gerichtet. Die Reaktion war gleich null – aber der von mir und vielen anderen vorausgesagte Erdrutsch fand bei den Wahlen statt. Dass ich mir jetzt boshafte Kommentare erlaube, werden Sie nicht verhindern können.
Bei meiner Kritik an dem segensreichen Wirken der CSU bin ich nicht auf dichterische Freiheit angewiesen. Die Argumente liefern Sie und Ihr Klüngel mir in regelmäßigen Abständen via MZ. Und jetzt werde ich noch mal “bodenständig”: Jeder Furz, den jemand von Ihnen läßt wird ja à tempo in einer Presseerklärung ausgebreitet. Ich habe inzwischen ein stattliches Archiv gesammelt. Da finden sich alle Ihrer Stil- und sonstigen Blüten sauber geordnet.
Möglicherweise wird das Eingang finden in mein nächstes “Boshaftes ABC”. Freuen Sie sich darauf!
Was das CSU-Mitglied da so äußert ist ja wirklich süß. Wahrscheinlich einer der 7gescheiten. Das Gesülze ist kaum zu ertragen.
Die 7 retten die Welt…ich lach mich tot.
War bei den sieben nicht einer dabei, der früher mit Springerstiefeln rumrannte?
…und wieso ist die CSU mit ihren tollen “eidesstattlichen Erklärungen” dann vor Gericht baden gegangen?
Was Sie als “Dichtung” bezeichnen, ist nur die Realität. Aber die wollen Sie ja nicht sehen. Abgesehen davon ist es ja sooooo einfach, sich hinter einem Pseudonym zu verstecken, wenn man selbst zu feige ist, um mit seinem richtigen Namen für das gerade zu stehen, was man behauptet.
Träumen Sie ruhig weiter – die Schlappe der CSU wird bei der nächsten Wahl noch deutlicher ausfallen.
@junghans
ist Ihnen der Unterschied zwischen einstweiliger Verfügung und Urteil bekannt? Sofern man unterstellt, dass Sie mit “vor Gericht baden gegangen” die einstweilige Verfügung von Kollmer so interpretieren, kann ich das nicht glauben.
Das macht mich aber noch lange zu keinem CSU-Ortsvorsitzenden, was ja neuerdings jedem unterstellt wird, der nicht in diesem Forum auf die CSU-Fraktion eindrischt.
Tun Sie doch nicht so, als wüßten Sie nicht, was ich meine. Dieses alberne Kasperlespiel können Sie mit Ihresgleichen spielen.
Sie weichen, genau wie Herr/Frau CSU-Mitglied einer Beantwortung der von mir gestellten Fragen aus. Darüber hinaus gilt: wer seinen Namen nicht nennen will ist, ein Feigling, mit dem zu diskutieren sich nicht lohnt.
@junghans
Sie wollen nicht diskutieren, selbst wenn ich mir hier einen anderen Namen gäbe. Ihnen geh es nur darum, gebetsmühlenartig Ihre Meinung zu wiederholen, und um auf Ihre einzige Frage zu diesem Thema zurückzukommen, sie bezog sich ja auf “vor Gericht badebn gegangen”. Herr Kollmer erwirkte eine einstweilige Verfügung, diese wird bekanntlich ohne genaue Prüfung des Sachverhalts erlassen, um bis zur Klärung im Gerichtsverfahren einen Schaden vom Antragsteller abzuwenden. Die “eidesstattlichen Versicherungen” spielten da überhaupt keine Rolle. Da jedoch Herr Kollmer unmittelbar danach aus der Partei austrat, erübrigte sich ein Vorgehen gegen die einstweilige Verfügung seitens der CSU.
Ebenso wie die Klageeinreichung gegen die Entscheidung der CSU, offenbar war das Risiko, im Gerichtsverfahren eine Niederlage gegen die CSU zu kassieren, zu groß.
Wenn diese beiden Pole die Sache beruhen lassen, könnte sie doch auch für den Rest der Welt erledigt sein, aber Sie wärmens ja immer wieder auf.
in der Wochenblattausgabe der letzten Woche äußerte sich ein Vertreter der StA hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens gegen Johann S. u.a. dahingehend, dass derjenige, der behaupten würde, die Einstellung sei politisch motiviert, Probleme bekommen würde.
Nun geht niemand – insbesondere mit dem Hintergrundwissen von Schlötterers “Macht und Missbrauch”, hier: Generalstaatsanwalt Froschauer – ernsthaft davon aus, dass die Staatsanwaltschaft auch nur ansatzweise anhand rechtswidriger Kriterien ihre Entscheidungen treffen würde.
Interessant wäre jedoch zu wissen, was der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit “Probleme bekommen” meinte?
Könnten Sie dies vielleicht einmal bei der Staatsanwaltschaft erfragen?
Gegebenenfalls muss man sich mit dieser causa nämlich einmal ernsthaft auseinandersetzen, da es nicht (wieder) so weit kommen kann, dass man sich von staatlichen Strafverfolgungsbehörden drohen lassen muss.
Sie sollten mal was für Ihr Deutsch tun, damit Sie in der Lage sind, Sätze korrekt zu bilden und Gedanken so zu formulieren, dass man weiß, was Sie meinen. Ihr Geschreibsel vom 7.4. ist reichlich wirr. War’s das Gift oder lag es an der frühen Morgenstunde?
Ihre Motivierung, warum Sie sich in der Anonymität verkriechen, ist albern und auf Ihre Unterstellungen (“..Sie wollen gar nicht diskutieren, sondern nur Ihre Meinung gebetsmühlenartig wiederholen…) einzugehen lohnt nicht die Mühe. Sie lenken nur ab und bringen Zusammenhänge durcheinander. So kann man es natürlich auch machen, wenn einem die Argumente fehlen.
Im Übrigen zwingt Sie ja niemand, die Beiträge auf dieser Seite zu lesen. Sie haben sich ungefragt in meine Dsikussion (!!) mit CSU-Mitglied (auch so ein Anonymer) eingemischt, aber das haben Sie wohl nicht kapiert und sind auf ein anderes Thema ausgewichen.
da schickt die Staatsanwaltschaft vielleicht die Geheime Staatsanwaltspolizei ?
oder man kommt in ein bolivianisches Foltergefängnis ?
also “Probleme” halt einfach
wenn man behauptet, was jeder weiss: dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Das ist denen offenbar peinlich, dass sie nicht fälschlicherweise für unabhängig gelten.
Bekommt da nicht der Probleme, der es leugnet ? Von der ach so unabhängigen u zivilcouragierten Presse ?
so schlimmes Juristendeutsch war das bei DomiNo doch gar nicht. Da Sie Ihre Frage auch an mich gerichtet haben, möchte ich sie aber natürlich gerne beauntworten.
Bislang wurden die damals vorgelegten Beweise von keinem Gericht beurteilt. Sie können also auch nicht die Ursache gewesen sein, warum die CSU in dem Verfahren “baden gegangen” ist, wie Sie schreiben.
Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es vor Gericht neben den normalen Verfahren, die jeder kennt (am Ende steht ein Urteil) auch den sogenannten einstweiligen (=vorläufigen) Rechtsschutz gibt. Dort kann jemand eine Regelung beantragen, die sofort gilt und die so lange bestand hat, bis ein normales Verfahren durchgeführt wurde. Bei diesem einstweiligen Rechtsschutz werden keine Beweise geprüft. Es wird nur grob durchgesehen, ob eine Klage von vorneherein aussichtslos ist (dann gibt es keinen einstweiligen Rechtsschutz) und es wird überlegt, ob es möglich ist, eine vorläufige Regelung zu finden, die möglichst wenig von dem abschließend vorweg nimmt, was in einem Urteil zu regeln wäre. Wichtig ist auch, zu wissen, dass eine solche einsweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite erlassen werden kann.
Bei dem Verfahren von Dr. Fürst und Dr. Kollmer hat das Gericht also keinen einzigen Beweis angesehen. Es hat geprüft, ob ein großer Schaden entstehen kann, wenn die beiden auf der Aufstellungsversammlung mitwählen dürfen obwohl ein späteres Urteil vielleicht ergibt, dass das zu Unrecht erfolgt, oder ob der Schaden größer ist, wenn die beiden nicht mitwählen dürfen und sich später herausstellt, dass sie doch mitwählen hätten müssen. Außerdem erfolgte natürlich eine grobe Prüfung der Rechtslage.
Konkret gab nicht nur die Abwägung, die ich oben dargestellt habe, den Ausschlag, vielmehr sah das Gericht Probleme bei der Ladung zu der Sitzung, in der der Bezirksvorstand der CSU entschieden hatte und das Gericht wollte die Begründung des Bezirksvorstands, nämlich das mit den “subversiven Netzwerken” nicht nachvollziehen.
Aus der Begründung des Bezirksvorstands sehen Sie übrigens, dass auch der Bezirksvorstand der CSU seine Sanktionen damals nicht auf die Beweise der 7 Jungen Ortsvorsitzenden gestützt hatte, sondern etwas ganz eigenes als Begründung herangezogen hat. Auch dort wurden die Beweise also gar nicht geprüft. Auch deshalb ist es unzulässig, zu behaupten, die Beweise hätten einer Prüfung nicht standgehalten.
Übrigens kann niemand erzwingen, dass seine Beweise geprüft werden, es sei denn, er steht selbst vor Gericht. Man kann also auch nicht behaupten, dass die 7 Jungen Ortsvorsitzenden irgendwie hätten erzwingen müssen, dass die Beweise geprüft werden.
Wie DomiNo zu Recht geschrieben hat, sind Fürst und Kollmer kurz nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung aus der CSU ausgetreten. Damit konnte die CSU gar kein Hauptsacheverfahren mehr vor Gericht erzwingen. Dem späteren Beschluss des Bezirksvorstands, jetzt doch noch das mit der Rechtslastigkeit zu prüfen, wurde durch den Austritt ebenfalls die Grundlage entzogen.
Ganz am Rande sei bemerkt, dass damals das Landgericht in Regensburg völlig übersehen hatte, dass es gar nicht zuständig gewesen wäre, weil die Satzung der CSU auch den einstweiligen Rechtsschutz dem Schiedsgericht zuweist. In einem solchen Fall dürfen die ordentlichen Gerichte erst entscheiden, wenn die Entscheidung eines Parteischiedsgerichts angegriffen werden soll.
Jetzt ist es etwas länger geworden. Ich hoffe, Sie können es zumindest inhaltlich nachvollziehen. Ihre eigene Bewertung der damaligen Beweise ist Ihnen weiterhin unbenommen.
Es entsspricht nicht den Tatsachen, dass ich eine “Frage” an Sie gerichtet habe. Ich habe einige Feststellungen getroffen, auf die Sie aber wohlweislich nicht eingegangen sind.
Die Sprache von domiNO ist kein “Juristendeutsch” sondern schlicht und einfach unkorrektes Deutsch. (Erster und letzter Satz). Kapieren Sie das nicht, weil Ihre eigenen Deutschkenntnisse genauso mangelhaft sind? Falls Sie auch Jurist sind, weil Sie meinen, mit Ihren juristischen Kenntnissen so “glänzen” zu müssen, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich als Nicht-Juristin trotzdem keine Idiotin bin, wie Sie in Ihrem letzten Satz zu suggerieren versuchen. Ihr gönnerhaftes Getue können Sie sich also sparen.
Ohne mich in die Debatte zwischen Ihnen und Frau Junghans einmischen zu wollen (wobei ich jedoch eher zu der Auffassung von Frau Junghans tendiere), erlaube ich mir, kurz die gröbsten Fehler in Ihren “Rechtsausführungen” zu korrigieren:
Sie schreiben:
“Bislang wurden die damals vorgelegten Beweise von keinem Gericht beurteilt. Sie können also auch nicht die Ursache gewesen sein, warum die CSU in dem Verfahren “baden gegangen” ist, wie Sie schreiben. … Bei diesem einstweiligen Rechtsschutz werden keine Beweise geprüft. … Bei dem Verfahren von Dr. Fürst und Dr. Kollmer hat das Gericht also keinen einzigen Beweis angesehen.”
Richtig ist:
Nach meiner Kenntniss wurden dem LG Regensburg das “Dossier”, und alle zugehörigen Beweise, also insbesondere die schriftlichen Aussagen der angeblichen Belastungszeugen vorgelegt. Das Gericht war somit verpflichtet, diese Beweismittel im Rahmen seiner Entscheidungsfindung zu würdigen.
Sie schreiben:
“Aus der Begründung des Bezirksvorstands sehen Sie übrigens, dass auch der Bezirksvorstand der CSU seine Sanktionen damals nicht auf die Beweise der 7 Jungen Ortsvorsitzenden gestützt hatte, sondern etwas ganz eigenes als Begründung herangezogen hat. Auch dort wurden die Beweise also gar nicht geprüft. Auch deshalb ist es unzulässig, zu behaupten, die Beweise hätten einer Prüfung nicht standgehalten.”
Richtig ist:
Der Bezirksvorstand hat das “Dossier” und die zugehörigen Beweismittel sehr wohl geprüft, was schon daraus ersichtlich ist, dass er die dort aufgeführten “Zeugen” zur persönlichen Einvernahme geladen und dann explizit zu diesen Punkten vernommen hat. Dass der Bezirk seine Entscheidung nicht auf die im Dossier enthaltenen Vorwürfe gestützt hat zeigt vielmehr, dass auch den im Dossier enthaltenen Behauptungen keinen Glauben geschenkt hat.
Sie schreiben:
“Wie DomiNo zu Recht geschrieben hat, sind Fürst und Kollmer kurz nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung aus der CSU ausgetreten. Damit konnte die CSU gar kein Hauptsacheverfahren mehr vor Gericht erzwingen.”
Richtig ist:
Ein Hauptsacheverfahren hätte die CSU trotz des Austritts von Kollmer und Fürst noch durchführen können. Dies insbesondere deshalb, umn sich gegen die hohen Prozess- und Anwaltskosten zu wehren, welche der CSU aufgrund ihrer Niederlage im Verfahren über die einstweilige Verfügung vom Gericht auferlegt worden waren.
Sie schreiben:
“Ganz am Rande sei bemerkt, dass damals das Landgericht in Regensburg völlig übersehen hatte, dass es gar nicht zuständig gewesen wäre, weil die Satzung der CSU auch den einstweiligen Rechtsschutz dem Schiedsgericht zuweist. In einem solchen Fall dürfen die ordentlichen Gerichte erst entscheiden, wenn die Entscheidung eines Parteischiedsgerichts angegriffen werden soll.”
Richtig ist:
Die Existenz eines Schiedsgerichts führt im Grundsatz nur dazu, dass eine (normale) Klage vor den ordentlichen Gerichten bis zur abschließenden Entscheidung der Schiedsgerichtsbarkeit unzulässig ist. Für einstweilige Verfügungen ist die ordentliche Gerichtsbarkeit aber immer – unabhängig von der Existenz eines Schiedsgerichts (und auch wenn dieses ebenfalls die Möglichkeit besitzt, einstweilige Verfügungen zu erlassen) – zuständig.
Liebes CSU-Mitlgied, diskutieren Sie ruhig hier im Forum, wie es jedem unbenommen sein sollte, seine Meinung und Auffassung zu vertreten. Wenn Sie aber ihre Meinung auf rechtliche Tatsachen stützen, mögen Sie künftig vorab entweder einen Experten fragen oder die einschlägige Literatur zur Hand nehmen.
Bitte verzeihen Sie mir meine Einmischung in Ihre Debatte. Doch gerade falsche Rechtsausführungen können eine Diskussion schnell erdrücken und wir wollen ja allle, dass der Meinungsaustausch in diesem Forum fair abläuft. Und Frau Junghans ist als Nichtjuristin wohl schwerlich in der Lage, Ihre rechtlichen Behauptungen zu widerlegen.
Ich wünsche noch eine anregende Diskussion.
Abschließend sei noch angemerkt, dass ich es für wichtiger erachte, tatsächlich über den Beitrag von “Stufenschenk Henning” nachzudenken. Wenn nämlich die Staatsanwaltschaft nun anfängt, den Bürgern zu drohen und ihre freie Meinung zu verbieten (unabhängig von dessen Inhalt, über den man sicherlich geteilte Auffassungen haben kann), ist ein undemokratischer autoritärer Staat der mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar ist, nicht weit.
…und wieso ist die CSU mit ihren tollen “eidesstattlichen Erklärungen” dann vor Gericht baden gegangen?”
hätte ich auch für eine Frage gehalten. Da haben CSU-Mitglied und ich wohl in der Schule was falsch verstanden. Uns wurde gelehrt, dass dieses Satzzeichen am Ende Ihrer Zeilen ein Fragzeichen sei und man eine Frage auch an der Wortstellung erkennen kann.
@ Adalbert Singhuber
Ihre Informationen sind falsch. Vor dem Landgericht war kein einziger Zeuge geladen. Nicht einmal die beklagte CSU durfte eine eigene Stellungnahme abgeben.
Vor dem Bezirksvorstand wurden nur ein geringer Teil der benannten Zeugen gehört.
In die Juristendebatte mische ich mich nicht ein, gähn!
Ich gebe Ihnen Recht, dass vor dem LG Regensburg kein Zeuge gehört wurde. Etwas anderes habe ich aber auch nicht behauptet. Ich habe einzig geschrieben, dass dem LG Regensburg das Dossier und darin entahltenen schrifltichen Aussagen (die “eidesstattlichen Versicherungen”) vorgelegt wurden, das Gericht als diese schrifltichen Aussagen durchaus zu würdigen hatte.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass man mit der Unterschrift unter eine eidesstattliche Versicherungen auf verscihert, dass die Schildung vollständig ist (denn nur dann wäre sie wahr). Eine Anhörung (die ein Gericht durchaus anordnen kann) brächte also nur als zustätzliche Entscheidungsmoment den persönlichen Eindruck des Zeugen. Die erscheint regelmäßig als nicht notwendig.
@junghans:
Mein erster und letzter Satz meines gestrigen Postings sind doch korrektes Deutsch, das gäbe ist ein Konjunktiv und das sie klein geschrieben steht für die beiden Pole und das Sie groß geschrieben für die direkte Ansprache. Haben Sie sich an was anderem gestoßen oder wo haben Sie was anderes gelernt?
Im übrigen schätze ich dieses Forum als offenes Forum, wo sich jeder in jede Diskussion einmischen darf. Weisen Sie doch mal nach, woran man erkennt, dass Barbara Junghans Ihr richiger Name ist, es ist hier eben ohnehin nicht plausibilisiert..
Wenn nun Mandatsbeiträge rechtlich eine freiwillige Spende sind der CSU Mandatsträger, warum haben die beiden Personen, die fehlenden Mandatsbeiträge eines zeitraumes X dann nachbezahlt?
Eigentliche müssten nun alle CSU-Mandatsräger ihre Mandatsbeiträge zrückfordern, sollten Sie diese nicht als Spende geltend gemacht haben, den es gibt keine Verpflichtung zu deren Zhalung, die CSU-Satzung ist in diesem Punkt offenbar nicht rehctskonform!
In einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 6. März 2009, Titel “Schaidinger und Weber wehren sich vehement” dass es den beiden genannten Personen, ” nicht mehr zuzumuten sei, dass sie mit namhaften Beiträgen einen Verband finanzieren, der sie bekämpft, wo er nur kann”.
Wenn Sie keine Mandatsbeiträge zahlten, warum haben sich die beiden dann beschwert in der Presse?
Treulose Gesellen? Unvollständige Forderungen! Wählbarkeit der CSU?
Lesen Sie doch bitte meinen früheren Beitrag. Es ist zu differenzieren:
1. Die – unvollständige – Zahlungspflicht aus der Partei-Satzung. Diese ist nicht anzweifelbar. Ihre -allseitige- Befolgung ist die Grundlage der gegenseitigen Treue in der CSU (Treueverhältnis). Wenn der Beitrag gezahlt ist, kann er nicht(!) zurückgefordert werden.
2. Das Parteiengesetz (Bundesgesetz) sagt (angeblich), dass diese – nach innen – bestehende Zahlungsverpflichtung gerichtlch nicht durchgesetzt werden kann. Diese fehlende gerichtliche Durchsetzbarkeit ändert aber nichts an der bestehenden Zahlungspflicht. Es handelt sich vielmehr um eine sog. “unvollständige Forderungen” – Einzelheiten auf http://www.uni-leipzig.de/~handel/Material/Schuldrecht/Folien_01.doc – .
3. Das Grundgesetz besagt (Art. 21 Abs.1), dass die “innere Ordnung” jeder Partei “demokratischen Grundsätzen entsprechen muss”. Wie sieht es folglich aus mit der innerparteilichen Demokratie in der Regensburger CSU? Zur Demokratie gehört auch das Willkürverbot des Art. 3 Abs.1 GG.
Jenseits aller strafrechtlichen Fragen (des wohl nicht abgehandelten Missbrauchstatbestands?) vermisse ich doch bei den jüngeren CSU-lern, die nach der Macht streben, ein deutliche Erklärung darüber, dass die Zahlung von Beiträgen nicht in der Willkür des Einzelnen liegt, dass die parteiinternen Regeln für alle gelten.
Und dass sie jedenfalls in Zukunft diese demokratischen Grundsätzen hoch halten wollen.
Auch um Bürgern wieder einen Anreiz zu geben, der CSU beizutreten oder sie zu wählen.
Sie haben natürlich völlig recht: Mein echter Name ist nicht Barbara Junghans, sondern Emma Peel. Noch Fragen?
Sie verteidigen Ihr Deutsch. Darf ich dann trotzdem anmerken, dass man eine Sache entweder “ruhen läßt” oder “auf sich beruhen”. Bei “Sie wärmens” auf fehlt das Apostroph (Auslassungszeichen) für das “e” vor dem “s”. Auf Grund meiner Tätigkeit und des in Zweifelsfällen zu Rate gezogenen Duden bin ich ziemlich gut in meiner Muttersprache.
Aber das sind ja wieder nur Ablenkungsmanöver, die Sie hier fahren. Die ursprünglichen Punkte meiner Kritik lagen ja auf einem völlig anderen Sektor. Darauf sind Sie wohlweislich nicht eingegangen.
@junghans
Einigen wir uns auf ein für Sie ehrenhaftes “unentschieden”, da ich nicht darüber diskutieren will, ob der erste Satz der am Anfang des Postings steht. Das war mein Satz mit dem Ihnen unbekannten “gäbe”. Um nochmal auf Ihre “Nicht-Anonymität” zurückzukommen, wie in den meisten anderen Online-Foren ist es auch hier üblich, sich mit echtem Namen zu registrieren, der aber eben nicht angezeigt wird. Der Redaktion ist also meine Identität durchaus bekannt. Aus meiner Sicht hat dies den Vorteil, dass Argumente ohne Ansehen der Person oder sonstiger Formalien abgewogen werden können.
Entschuldigung, dass ich Sie (und vermutlich andere) genervt habe. Ich werde in Zukunft meine Neigung, andere zu ermuntern, sich durch ihre eigenen Worte zu entlarven, im Zaum halten. Versprochen!
Warum so devot, Frau Junghans?
Kein Grund zum entschuldigen (oder eher “zur Entschuldigung”?).
Ich bin geradezu entzückt, dass Sie die Sache doch nicht auf sich beruhen lassen und uns alle weiterhin an Ihrem perfektem Deutsch teilhaben lassen.
Neigungen, vor allem solche die Andere gerne entlarven wollen, sollte man aber nicht unterdrücken. Leben Sie Ihre Neigung bitte aus!
Jeder kann nach wie vor in der Öffentlichkeit behaupten, dass H. OB Schaidinger und Bürgermeister Weber die in der CSU-Satzung festgelegten Mandatsbeiträge über Jahre hinweg nicht im vollem Umfang an den Kreisverband abführte, man spricht in Insiderkreisen von 5-stelligen EUR Beträgen, denn das “Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig” .
Die Staatanwalschaft in Regensburg stellte nur fest, wenn man den Presseberichten glauben schenken darf, dass keine Straftat vorläge, da die Mandatsbeiträge, nach deren Auffassung freiwillige Spenden an die CSU seien.
Hinweis:
In der CSU-Satzung steht allerdings in diesem Zusammenhnag das Wort “Verpflichtung”.
Umkehrschluss:
Auf eine Verpflichtungerklärung bzw. -forderung in einer Parteisatzung sollte man nicht mehr vertrauen!
Joachim Datko
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Warum nicht, ich freue mich über jedes scheidende CSU Mitglied!
Zitat: “fordert CSU-Fraktionschef Christian Schlegl nun den Parteiausschluss der Anzeigenerstatter.”
Es ist wie bei der katholischen Kirche, es sind meiner Meinung nach noch viel zu viele “Gläubige”.
Und es ist schon eine Frechheit, die Bürgermeister anzugreifen, weil sie sich nicht von der Partei ( mit einer meiner Meinung nach unzulässigen Forderung ) abkassieren lassen wollen. Die CSU-Satzung sollte geändert werden, weg mit den Mandatsträgerbeiträgen!
http://www.datko.de/Datko.gif
Andere Meinung
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@ Datko:
In Bezug auf die Mandatsträgerabgabe bin ich gänzlich anderer Meinung wie sie. Schließlich sind die Mandatsträger nur durch ihre Parteien in diese Stellung gekommen.
Da die Bürgermeister, MdL´s etc. in der Regel nicht schlecht verdienen, sollen Sie der Partei auf finanziellem Wege auch etwas “zurückgeben”.
mündiger-auch-CSU-mit glied-insider
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„Wenn die destruktiven Kräfte keinen Platz in unserer Partei haben, ist das der erste Schritt zu einer Deeskalation des internen Streits, dessen die Bürgerinnen und Bürger und wir selbst mehr als überdrüssig sind”.
Wenn sich der Herr Schlegl da mal nicht täuscht. Die “Bürgerinnen und Bürger” werden eine Hexenjagd nicht zu schätzen wissen, die vom eigentlichen Problem der Regensburger CSU ablenken soll, nämlich dass in der Partei auf beiden Seiten nur noch unterstes Mittelmaß verzweifelt versucht, den Ton anzugeben. Doofe treten sich halt gerne gegenseitig auf die Füße.
Im Grunde fagt sich doch heute schon jeder in der Partei, wie die Zeit nach Schaidinger wohl aussehen wird.
Wo sie dann stehen werden, welche Posten dann noch/endlich rausspringen werden. So lange müssen sie halt noch warten, wenn sie schon nicht einig genug sind, den König zum Teufel zu jagen.
Falls Wolbergs nicht OB wird.
Joachim Datko
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Zu ” Andere Meinung 30. März 2010 um 19:35 Uhr”
Die CSU hat jede Menge Juristen, die sollten wissen, ob Mandatsträgerbeiträge in dieser Form in einer Satzung gefordert werden dürfen oder nicht!
“(1) Zur Abführung von Mandatsträgerbeiträgen, die neben den Mitgliedsbeiträgen nach § 67 zu entrichten sind, sind folgende Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für jedes Mandat verpflichtet:”
Siehe:
http://www.csu.de/partei/unsere_partei/satzung/finanzordnung/111010839.htm
Riepl Günther
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Ouiz-bzw.Witzfrage
Wer ist der destruktivste Mann in der CSU Regensburg?
Wenn Sie keine Antwort wissen, so rufen Sie doch den Fraktionsvorsitzenden an.
Er wird Ihnen gerne den Namen nennen, damit in der CSU Deeskalation entsteht.
Flintinskorn
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Das sind wirklich ziemlich dekadente und vielleicht sogar einfältige Leute. Was ist denn das für eine faschistoide wortwahl: “destruktive Kräfte ?!” Das erste, was denen einfällt, ist, jetzt wieder den Krieg zu verkünden.
RuhigBlut
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Wo haben die Anzeigeerstatter die Strafanzeige eigentlich selbst veröffentlicht? Davon ist nichts zu lesen. Die Namen tauchten i.Ü. in der Presse auch nicht auf. Was ist das denn schon wieder für ein Blödsinn, den der werte Herr Fraktionsvorsitzende da erzählt?????
Barbara Junghans
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Die Anzeige gegen Schaidinger und Co. war blödsinnig, weil sie juristisch auf wackeligen Füßen stand. Das hätten die dafür Verantwortlichen vorher prüfen (lassen) müssen, damit sie sich diese Schlappe gar nicht erst einhandeln.
Ansonsten sollte Christian Schlegl zur Kenntnis nehmen, dass nicht diese Leute schuld sind am Niedergang der Regensburger CSU, sondern Herr Schaidinger und er selbst samt seinen “Sieben Giftzwergen”, die jahrelang nichts anderes zuwege brachten, als Zank und Streit und Kampf um Macherhalt und -ausweitung – etwas, das sie nicht müde wurden Thomas Fürst vorzuwerfen. Auch jetzt kommen sie ja wieder mit den alten Kamellen, obwohl F. längst der CSU den Rücken gekehrt hat.
“Destruktive Kräfte”? Ja, aber die sitzen ganz oben in der Chefetage”!
Hermann Striedl,
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Ich bin der Meinung, dass sich der vorleigende Fall nicht so sehr zur Häme eignet, sondern vielmehr dazu, darüber nachzudenken, was die etablierten Parteien unter Politik und Demokratie verstehen.
Vorweg juristisch: Offensichtlich unbestritten haben Scheidinger und Weber im Einverständnis mit Wellenhofer jahrelang nicht die volle Summe ihrer nach der CSU-Satzung geschuldeten Mandatsträgerbeiträge bezahlt.
Bei diesem Sachverhalt sah die Staatsanwaltschaft Regensburg- im Gegensatz zum Verdacht der Anzeigenerstatter- keinen Straftatbestand erfüllt. Ich kenne die Entscheidungsgründe nicht, bin aber als ehemaliger Kollege überzeugt, dass die Entscheidung vertretbar ist.
Andrerseits steht aber fest, dass Scheidinger und Weber ihre Positionen den Wahlvorschlägen der CSU verdanken. Des Weiteren steht fest, dass sich beide der Satzung und dem Zahlungsversprechen vor ihrer Wahl unterworfen, das Versprechen aber nicht eingehalten haben. Ich frage mich, wie sich die Mandatsträger der CSU, die ihre Zusage selbstverständlich einhalten, wie diejenigen, die aufopfernd und unentgeltlich Wahlkampf für Scheidinger und Weber gemacht haben, wie sich die Wähler der CSU vorkommen.
Noch ein Gedanke: richtig ist, dass die Geldbeschaffungsmethoden der etablierten Parteien nicht nur politisch äußerst suspekt sind ( der frühere Bundestagsabgeordnete Schmidt-Vockenhausen nannte sie schon vor einer Generation als “Krebskrankheit” unserer Demokratie unter dem Beifall vieler Verfassungsrechtler, ganz scharf unterstützt vom Parteienrechtler v.Arnim).
Zu den Methoden der Parteienfinanzierung gehört, wie die etablierten Parteien ihre Schäfchen scheren. Abgeordnete, Kommunalverteter müssen ihren Parteien als Gegenleistung für die Verschaffung von Ämtern Teile ihrer Bezüge abtreten. Offenbar wird hier, dass die Politiker ihr Amt der Parteienhierarchie, nicht dem Wähler verdanken und dass dies die etablierten Parteien auch bewusst forcieren. Die Ökologisch Demokratische Partei hat im Übrigen in ihrer Satzung aus rechtsstaatlichen Gründen keine derartigen Bestimmungen
Nur kurz zum Abschluss: sollte es stimmen, dass die Staatsanwaltschaft geäußert hat, dass die Mandatsträgerbeiträge unklagbare freiwillige Beiträge sind, dann frage ich mich, wieso sich dann die etablierten Parteien, die in ihren Satzungen bestimmen : “Zur Abführung der Mandatsträgerbeiträge ist verpflichtet….” nicht der Erpressung strafbar machen. Zudem, wenn ein Kandidat keinen vernünftigen Listenplatz, keine Unterstützung im Wahlkampf erhält, falls er sich nicht verpflichtet, sich der Forderung von Mandatsträgerbeiträgen zu unterwerfen.
Veits M.
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Zu Hermann Striedl:
Ich lese nichts über den Treuebruchstatbestand, also über die 2. Alternative des § 266 StGB.
Was Sie umschreiben, erhellt doch das Treueverhältnis innerhalb der Union.
Und den vorsätzlichen Treuebruch.
Zum Nachteil der Partei.
Herr Welnhofer hatte eine leitende Funktion.
Ihm oblag es, die Vermögensinteressen der CSU zu betreuen.
Dabei kann es nicht darauf ankommen, dass angeblich die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Zahlung der Mandatsträgerbeiträge in Frage steht. Hätte wohl auch nur Auswirkungen für die 1. Alternative des § 266 StGB.
Die Zahlungs-Pflichten aus der CSU-Satzung und Beitragsordnung sind im Wortlaut ganz eindeutig; sie bestimmen das – verletzte – Treueverhältnis.
Beim Treubruchstatbestand (der 2. Tatalternative des § 266 StGB) wird die schuldhafte Verletzung rechtlicher (aus der CSU-Satzung fließender?) Pflichten zur Vermögensbetreuung geahndet.
[Hierzu Grundsatzurteil des BGH, Urteil vom 17.11.1955 – Aktenzeichen 3 StR 234/55
(DRsp Nr. 1997 / 7698) – http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=3511 ]
Schöne Ostern!
domiNo
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@junghans
Chefetage wird allgemein mit Vorstand gleichgesetzt, ich sehe die Schuldigen auf beiden Seiten – Vorstand und Mandatsträger. Es ist in Regensburg augenblicklich die seltene Konstellation, dass die Mehrheit der Mandatsträger nicht auf die Mehrheit im Vorstand bauen kann und umgekehrt. Genau das macht doch den hohen Unterhaltungswert aus, auch ohne die Bezeichnungen, die Sie so gebrauchen (Giftzwerge etc.). Meiner nicht maßgeblichen Meinung nach polemisiert man derart nur, wenn man keine Sachargumente mehr hat.
Barbara Junghans
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@ domiNo
Meine Kenntnisse der deutschen Sprache sind gut genug, so dass ich keine Belehrung von Ihnen benötige (Chefetage). Ich polemisiere auch keineswegs aus Mangel an Sachargumenten. Die “Sieben jungen Ortsvorsitzenden” (vulgo “7 Giftzwerge”) – gehören Sie vielleicht dazu, weil Sie so empfindlich reagieren – haben in kritikloser Ergebenheit gegenüber unserem “Sonnenkönig”, ein Dossier zuswammengetragen, das sog. “Eidesstattliche Erklärungen” zum Inhalt hat, die aber auf Grund der Schwammigkeit ihrer Aussagen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Damit hätten sie vor Gericht eine satte Bauchlandung hingelegt.
Sie wurden allerdings fürstlich belohnt: der eine mit einem satten sechstelligen Betrag für sein Baseballstadion, die andere mit einem vorderen Platz auf der Wahlliste. Was sonst noch lief, drang nicht nach außen, aber es ging vermutlich niemand leer aus.
CSU-Mitglied
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Sehr geehrte Frau Junghans,
eigentlich müsste man Sie für Ihre boshafte Unterstellung anzeigen (“vermutlich ging niemand leer aus”), aber das Spielchen mit den Anzeigen überlasse ich anderen. Ihre boshaften und verläumderischen Worte richten Sie selbst! Immerhin weisen Sie zu Recht darauf hin, dass die destruktiven Kräfte in der “Chefetage” sitzen. Damit meinen Sie doch sicher den Kreisvorsitzenden und seine Stellvertreter, oder? Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass jemand ohne jegliches Amt im Kreisverband die Chefetage ist?
Auch wenn Sie Belehrungen zurückweisen: Verantwortlich in einem Verein oder einer Partei ist der Vorstand, also der Vorsitzende und seine Stellvertreter in erster Linie. Verantwortlich können nicht die sein, die solche Ämter nicht besitzen. Weder der OB noch die 7 Jungen Ortsvorsitzenden haben im Kreisverband der CSU ein Amt, das ihnen ermöglichen würde, im Kreisverband “etwas zuwege zu bringen”. Wenn sie aber die Arbeit in den Ortsverbänden vergleichen, werde Sie feststellen, dass sich z.B. im Westen der Stadt nichts mehr tut, während im Norden, Süden und Osten durchaus aktive CSU-Ortsverbände vorhanden sind.
Dass der CSU-Kreisverband politisch praktisch tot ist, liegt bestimmt nicht an denen, die dort (leider) nichts zu bestimmen haben.
Die angeblich so olle Kamelle (Strafanzeige) ist übrigens genau 8 Monate alt. Sehr Interessantes Sprachverständnis von Ihnen. Fällt wohl unter literarische Freiheit oder einfach unter Dichtung? Ebenso eine Dichtung wie die wahrheitswidrige Behauptung, dass die damaligen schriftlichen Zeugenaussagen und eidesstattlichen Versicherungen keine konkreten Sachverhalte geschildert hätten. Wenn eine Zeugin berichtet, dass jemand in einem Lokal über einen Gast mit dunkler Hautfarbe gesagt hat, es wäre eine Frechheit, dass hier Leute mit dieser Hautfarbe überhaupt bedient würden, ist das alles andere als eine schwammige Aussage.
Bin mal gespannt, wie viele Menschen Interesse daran haben, dass nochmal ausführlich über die damaligen Aussagen diskutiert wird. Bei der Strafanzeige gegen den OB u.a. war sich ein gewisser selbsternannter Starjurist ja auch ganz sicher, dass sie erfolgreich sein wird, und stand damit in Juristenkreisen ziemlich allein da. Könnte es sein, dass Ihre Einschätzung bzgl. der damaligen Beweismittel auch keine allzu fundierte Basis hat?
Barbara Junghans
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CSU-Mitglied
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann habe ich wohl recht mit meiner Vermutung, dass Sie dem hehren Zirkel des “Fähnleins der 7 Aufrechten” angehören.
Die angeblich verleumderischen (Schreibweise lt. Duden) Aussagen, für die Sie mich gerne vor den Kadi zitieren würden (kann ich mir vorstellen) haben Sie leider nicht wiederlegen können. Das Geld für das Baseballstadion eine Randsportart, für die sich keine Massen begeistern lassen und das zu keinem Termin mit den vollmundig angekündigten 100000 Besuchern gefüllt war, ist geflossen. Dafür hätte man eine Menge für den Breitensport tun können.
Frau Freudenstein wurde bei der Stadtratswahl auf einen vorderen Platz gehievt, obwohl nicht auszumachen war, mit welchen Fähigkeiten sie sich für diesen Posten qualifiziert haben könnte.
Wenn das “Dossier” der “7 jungen Ortsvorsitzenden” (Sie scheinen ja gesteigerten Wert auf diese Bezeichnung zu legen) so aussagekräftig gewesen wäre, dann frage ich mich, warum es nicht via MZ öffentlich gemacht worden war. Besagtes Dossier sollten Sie nochmal lesen (lesen bildet!) , dann würde Ihnen vielleicht auffallen, dass da viel die Rede ist von habe ich gehört oder könnte ich mir vorstellen oder das gehört zu seinem Sprachgebrauch oder gar “Da kann ich mich genau dran erinnern”.
Abgesehen sprach ich von den Verantwortlichen für die Querelen in der CSU und dass diese in der Chefetage zu suchen seien und damit meinte ich nicht den Kreisvorstand. Man hat ja Herrn Dr. Rieger nicht den Hauch einer Chance gelassen, Ruhe und Ordnung in die verfeindeten Lager zu bringen. Ich habe das mit zunehmendem Unverständnis, Besorgnis und Ärger verfolgt (als langjährige CSU-kWählerin) und habe meine Ansichten auch persönlich schriftlich an eine Reihe Regensburger Politikern gerichtet. Die Reaktion war gleich null – aber der von mir und vielen anderen vorausgesagte Erdrutsch fand bei den Wahlen statt. Dass ich mir jetzt boshafte Kommentare erlaube, werden Sie nicht verhindern können.
Bei meiner Kritik an dem segensreichen Wirken der CSU bin ich nicht auf dichterische Freiheit angewiesen. Die Argumente liefern Sie und Ihr Klüngel mir in regelmäßigen Abständen via MZ. Und jetzt werde ich noch mal “bodenständig”: Jeder Furz, den jemand von Ihnen läßt wird ja à tempo in einer Presseerklärung ausgebreitet. Ich habe inzwischen ein stattliches Archiv gesammelt. Da finden sich alle Ihrer Stil- und sonstigen Blüten sauber geordnet.
Möglicherweise wird das Eingang finden in mein nächstes “Boshaftes ABC”. Freuen Sie sich darauf!
Barbara Junghans
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@-Mitglied
Korrektur Abs. 4: muß natürlich heißen: “Da kann ich mich n i c h t genau dran erinnern” (aber das können Sie ja selbst nachlesen).
Hybridonis
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Was das CSU-Mitglied da so äußert ist ja wirklich süß. Wahrscheinlich einer der 7gescheiten. Das Gesülze ist kaum zu ertragen.
Die 7 retten die Welt…ich lach mich tot.
War bei den sieben nicht einer dabei, der früher mit Springerstiefeln rumrannte?
Oh mein Gott, wie armselig!
CSU-Mitglied
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Hallo Frau Junghans,
habe nochmal nachgelesen. Finde Ihre “Zitate” nicht. Ich bleibe bei der Bezeichnung “Dichtung”für Ihre falschen Behauptungen.
Barbara Junghans
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@CSU-Mitglied
…und wieso ist die CSU mit ihren tollen “eidesstattlichen Erklärungen” dann vor Gericht baden gegangen?
Was Sie als “Dichtung” bezeichnen, ist nur die Realität. Aber die wollen Sie ja nicht sehen. Abgesehen davon ist es ja sooooo einfach, sich hinter einem Pseudonym zu verstecken, wenn man selbst zu feige ist, um mit seinem richtigen Namen für das gerade zu stehen, was man behauptet.
Träumen Sie ruhig weiter – die Schlappe der CSU wird bei der nächsten Wahl noch deutlicher ausfallen.
domiNO
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@junghans
ist Ihnen der Unterschied zwischen einstweiliger Verfügung und Urteil bekannt? Sofern man unterstellt, dass Sie mit “vor Gericht baden gegangen” die einstweilige Verfügung von Kollmer so interpretieren, kann ich das nicht glauben.
Das macht mich aber noch lange zu keinem CSU-Ortsvorsitzenden, was ja neuerdings jedem unterstellt wird, der nicht in diesem Forum auf die CSU-Fraktion eindrischt.
Barbara Junghans
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@domiNO
Tun Sie doch nicht so, als wüßten Sie nicht, was ich meine. Dieses alberne Kasperlespiel können Sie mit Ihresgleichen spielen.
Sie weichen, genau wie Herr/Frau CSU-Mitglied einer Beantwortung der von mir gestellten Fragen aus. Darüber hinaus gilt: wer seinen Namen nicht nennen will ist, ein Feigling, mit dem zu diskutieren sich nicht lohnt.
domiNO
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@junghans
Sie wollen nicht diskutieren, selbst wenn ich mir hier einen anderen Namen gäbe. Ihnen geh es nur darum, gebetsmühlenartig Ihre Meinung zu wiederholen, und um auf Ihre einzige Frage zu diesem Thema zurückzukommen, sie bezog sich ja auf “vor Gericht badebn gegangen”. Herr Kollmer erwirkte eine einstweilige Verfügung, diese wird bekanntlich ohne genaue Prüfung des Sachverhalts erlassen, um bis zur Klärung im Gerichtsverfahren einen Schaden vom Antragsteller abzuwenden. Die “eidesstattlichen Versicherungen” spielten da überhaupt keine Rolle. Da jedoch Herr Kollmer unmittelbar danach aus der Partei austrat, erübrigte sich ein Vorgehen gegen die einstweilige Verfügung seitens der CSU.
Ebenso wie die Klageeinreichung gegen die Entscheidung der CSU, offenbar war das Risiko, im Gerichtsverfahren eine Niederlage gegen die CSU zu kassieren, zu groß.
Wenn diese beiden Pole die Sache beruhen lassen, könnte sie doch auch für den Rest der Welt erledigt sein, aber Sie wärmens ja immer wieder auf.
Staufenschenk Henning
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Sehr geehrter Herr Aigner,
in der Wochenblattausgabe der letzten Woche äußerte sich ein Vertreter der StA hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens gegen Johann S. u.a. dahingehend, dass derjenige, der behaupten würde, die Einstellung sei politisch motiviert, Probleme bekommen würde.
Nun geht niemand – insbesondere mit dem Hintergrundwissen von Schlötterers “Macht und Missbrauch”, hier: Generalstaatsanwalt Froschauer – ernsthaft davon aus, dass die Staatsanwaltschaft auch nur ansatzweise anhand rechtswidriger Kriterien ihre Entscheidungen treffen würde.
Interessant wäre jedoch zu wissen, was der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit “Probleme bekommen” meinte?
– Gefängnis?
– Folter?
– öffentliche Anprangerung?
– Abschiebung?
Könnten Sie dies vielleicht einmal bei der Staatsanwaltschaft erfragen?
Gegebenenfalls muss man sich mit dieser causa nämlich einmal ernsthaft auseinandersetzen, da es nicht (wieder) so weit kommen kann, dass man sich von staatlichen Strafverfolgungsbehörden drohen lassen muss.
Barbara Junghans
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@domiNO
Sie sollten mal was für Ihr Deutsch tun, damit Sie in der Lage sind, Sätze korrekt zu bilden und Gedanken so zu formulieren, dass man weiß, was Sie meinen. Ihr Geschreibsel vom 7.4. ist reichlich wirr. War’s das Gift oder lag es an der frühen Morgenstunde?
Ihre Motivierung, warum Sie sich in der Anonymität verkriechen, ist albern und auf Ihre Unterstellungen (“..Sie wollen gar nicht diskutieren, sondern nur Ihre Meinung gebetsmühlenartig wiederholen…) einzugehen lohnt nicht die Mühe. Sie lenken nur ab und bringen Zusammenhänge durcheinander. So kann man es natürlich auch machen, wenn einem die Argumente fehlen.
Im Übrigen zwingt Sie ja niemand, die Beiträge auf dieser Seite zu lesen. Sie haben sich ungefragt in meine Dsikussion (!!) mit CSU-Mitglied (auch so ein Anonymer) eingemischt, aber das haben Sie wohl nicht kapiert und sind auf ein anderes Thema ausgewichen.
Flintinskorn
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@Aigner, @Henning
da schickt die Staatsanwaltschaft vielleicht die Geheime Staatsanwaltspolizei ?
oder man kommt in ein bolivianisches Foltergefängnis ?
also “Probleme” halt einfach
wenn man behauptet, was jeder weiss: dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Das ist denen offenbar peinlich, dass sie nicht fälschlicherweise für unabhängig gelten.
Bekommt da nicht der Probleme, der es leugnet ? Von der ach so unabhängigen u zivilcouragierten Presse ?
CSU-Mitglied
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Hallo Frau Junghans,
so schlimmes Juristendeutsch war das bei DomiNo doch gar nicht. Da Sie Ihre Frage auch an mich gerichtet haben, möchte ich sie aber natürlich gerne beauntworten.
Bislang wurden die damals vorgelegten Beweise von keinem Gericht beurteilt. Sie können also auch nicht die Ursache gewesen sein, warum die CSU in dem Verfahren “baden gegangen” ist, wie Sie schreiben.
Wichtig ist dabei, zu wissen, dass es vor Gericht neben den normalen Verfahren, die jeder kennt (am Ende steht ein Urteil) auch den sogenannten einstweiligen (=vorläufigen) Rechtsschutz gibt. Dort kann jemand eine Regelung beantragen, die sofort gilt und die so lange bestand hat, bis ein normales Verfahren durchgeführt wurde. Bei diesem einstweiligen Rechtsschutz werden keine Beweise geprüft. Es wird nur grob durchgesehen, ob eine Klage von vorneherein aussichtslos ist (dann gibt es keinen einstweiligen Rechtsschutz) und es wird überlegt, ob es möglich ist, eine vorläufige Regelung zu finden, die möglichst wenig von dem abschließend vorweg nimmt, was in einem Urteil zu regeln wäre. Wichtig ist auch, zu wissen, dass eine solche einsweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite erlassen werden kann.
Bei dem Verfahren von Dr. Fürst und Dr. Kollmer hat das Gericht also keinen einzigen Beweis angesehen. Es hat geprüft, ob ein großer Schaden entstehen kann, wenn die beiden auf der Aufstellungsversammlung mitwählen dürfen obwohl ein späteres Urteil vielleicht ergibt, dass das zu Unrecht erfolgt, oder ob der Schaden größer ist, wenn die beiden nicht mitwählen dürfen und sich später herausstellt, dass sie doch mitwählen hätten müssen. Außerdem erfolgte natürlich eine grobe Prüfung der Rechtslage.
Konkret gab nicht nur die Abwägung, die ich oben dargestellt habe, den Ausschlag, vielmehr sah das Gericht Probleme bei der Ladung zu der Sitzung, in der der Bezirksvorstand der CSU entschieden hatte und das Gericht wollte die Begründung des Bezirksvorstands, nämlich das mit den “subversiven Netzwerken” nicht nachvollziehen.
Aus der Begründung des Bezirksvorstands sehen Sie übrigens, dass auch der Bezirksvorstand der CSU seine Sanktionen damals nicht auf die Beweise der 7 Jungen Ortsvorsitzenden gestützt hatte, sondern etwas ganz eigenes als Begründung herangezogen hat. Auch dort wurden die Beweise also gar nicht geprüft. Auch deshalb ist es unzulässig, zu behaupten, die Beweise hätten einer Prüfung nicht standgehalten.
Übrigens kann niemand erzwingen, dass seine Beweise geprüft werden, es sei denn, er steht selbst vor Gericht. Man kann also auch nicht behaupten, dass die 7 Jungen Ortsvorsitzenden irgendwie hätten erzwingen müssen, dass die Beweise geprüft werden.
Wie DomiNo zu Recht geschrieben hat, sind Fürst und Kollmer kurz nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung aus der CSU ausgetreten. Damit konnte die CSU gar kein Hauptsacheverfahren mehr vor Gericht erzwingen. Dem späteren Beschluss des Bezirksvorstands, jetzt doch noch das mit der Rechtslastigkeit zu prüfen, wurde durch den Austritt ebenfalls die Grundlage entzogen.
Ganz am Rande sei bemerkt, dass damals das Landgericht in Regensburg völlig übersehen hatte, dass es gar nicht zuständig gewesen wäre, weil die Satzung der CSU auch den einstweiligen Rechtsschutz dem Schiedsgericht zuweist. In einem solchen Fall dürfen die ordentlichen Gerichte erst entscheiden, wenn die Entscheidung eines Parteischiedsgerichts angegriffen werden soll.
Jetzt ist es etwas länger geworden. Ich hoffe, Sie können es zumindest inhaltlich nachvollziehen. Ihre eigene Bewertung der damaligen Beweise ist Ihnen weiterhin unbenommen.
Barbara Junghans
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@ CSU-Mitglied
Es entsspricht nicht den Tatsachen, dass ich eine “Frage” an Sie gerichtet habe. Ich habe einige Feststellungen getroffen, auf die Sie aber wohlweislich nicht eingegangen sind.
Die Sprache von domiNO ist kein “Juristendeutsch” sondern schlicht und einfach unkorrektes Deutsch. (Erster und letzter Satz). Kapieren Sie das nicht, weil Ihre eigenen Deutschkenntnisse genauso mangelhaft sind? Falls Sie auch Jurist sind, weil Sie meinen, mit Ihren juristischen Kenntnissen so “glänzen” zu müssen, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich als Nicht-Juristin trotzdem keine Idiotin bin, wie Sie in Ihrem letzten Satz zu suggerieren versuchen. Ihr gönnerhaftes Getue können Sie sich also sparen.
Adalbert Singhuber
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@ CSU-Mitglied:
Ohne mich in die Debatte zwischen Ihnen und Frau Junghans einmischen zu wollen (wobei ich jedoch eher zu der Auffassung von Frau Junghans tendiere), erlaube ich mir, kurz die gröbsten Fehler in Ihren “Rechtsausführungen” zu korrigieren:
Sie schreiben:
“Bislang wurden die damals vorgelegten Beweise von keinem Gericht beurteilt. Sie können also auch nicht die Ursache gewesen sein, warum die CSU in dem Verfahren “baden gegangen” ist, wie Sie schreiben. … Bei diesem einstweiligen Rechtsschutz werden keine Beweise geprüft. … Bei dem Verfahren von Dr. Fürst und Dr. Kollmer hat das Gericht also keinen einzigen Beweis angesehen.”
Richtig ist:
Nach meiner Kenntniss wurden dem LG Regensburg das “Dossier”, und alle zugehörigen Beweise, also insbesondere die schriftlichen Aussagen der angeblichen Belastungszeugen vorgelegt. Das Gericht war somit verpflichtet, diese Beweismittel im Rahmen seiner Entscheidungsfindung zu würdigen.
Sie schreiben:
“Aus der Begründung des Bezirksvorstands sehen Sie übrigens, dass auch der Bezirksvorstand der CSU seine Sanktionen damals nicht auf die Beweise der 7 Jungen Ortsvorsitzenden gestützt hatte, sondern etwas ganz eigenes als Begründung herangezogen hat. Auch dort wurden die Beweise also gar nicht geprüft. Auch deshalb ist es unzulässig, zu behaupten, die Beweise hätten einer Prüfung nicht standgehalten.”
Richtig ist:
Der Bezirksvorstand hat das “Dossier” und die zugehörigen Beweismittel sehr wohl geprüft, was schon daraus ersichtlich ist, dass er die dort aufgeführten “Zeugen” zur persönlichen Einvernahme geladen und dann explizit zu diesen Punkten vernommen hat. Dass der Bezirk seine Entscheidung nicht auf die im Dossier enthaltenen Vorwürfe gestützt hat zeigt vielmehr, dass auch den im Dossier enthaltenen Behauptungen keinen Glauben geschenkt hat.
Sie schreiben:
“Wie DomiNo zu Recht geschrieben hat, sind Fürst und Kollmer kurz nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung aus der CSU ausgetreten. Damit konnte die CSU gar kein Hauptsacheverfahren mehr vor Gericht erzwingen.”
Richtig ist:
Ein Hauptsacheverfahren hätte die CSU trotz des Austritts von Kollmer und Fürst noch durchführen können. Dies insbesondere deshalb, umn sich gegen die hohen Prozess- und Anwaltskosten zu wehren, welche der CSU aufgrund ihrer Niederlage im Verfahren über die einstweilige Verfügung vom Gericht auferlegt worden waren.
Sie schreiben:
“Ganz am Rande sei bemerkt, dass damals das Landgericht in Regensburg völlig übersehen hatte, dass es gar nicht zuständig gewesen wäre, weil die Satzung der CSU auch den einstweiligen Rechtsschutz dem Schiedsgericht zuweist. In einem solchen Fall dürfen die ordentlichen Gerichte erst entscheiden, wenn die Entscheidung eines Parteischiedsgerichts angegriffen werden soll.”
Richtig ist:
Die Existenz eines Schiedsgerichts führt im Grundsatz nur dazu, dass eine (normale) Klage vor den ordentlichen Gerichten bis zur abschließenden Entscheidung der Schiedsgerichtsbarkeit unzulässig ist. Für einstweilige Verfügungen ist die ordentliche Gerichtsbarkeit aber immer – unabhängig von der Existenz eines Schiedsgerichts (und auch wenn dieses ebenfalls die Möglichkeit besitzt, einstweilige Verfügungen zu erlassen) – zuständig.
Liebes CSU-Mitlgied, diskutieren Sie ruhig hier im Forum, wie es jedem unbenommen sein sollte, seine Meinung und Auffassung zu vertreten. Wenn Sie aber ihre Meinung auf rechtliche Tatsachen stützen, mögen Sie künftig vorab entweder einen Experten fragen oder die einschlägige Literatur zur Hand nehmen.
Bitte verzeihen Sie mir meine Einmischung in Ihre Debatte. Doch gerade falsche Rechtsausführungen können eine Diskussion schnell erdrücken und wir wollen ja allle, dass der Meinungsaustausch in diesem Forum fair abläuft. Und Frau Junghans ist als Nichtjuristin wohl schwerlich in der Lage, Ihre rechtlichen Behauptungen zu widerlegen.
Ich wünsche noch eine anregende Diskussion.
Abschließend sei noch angemerkt, dass ich es für wichtiger erachte, tatsächlich über den Beitrag von “Stufenschenk Henning” nachzudenken. Wenn nämlich die Staatsanwaltschaft nun anfängt, den Bürgern zu drohen und ihre freie Meinung zu verbieten (unabhängig von dessen Inhalt, über den man sicherlich geteilte Auffassungen haben kann), ist ein undemokratischer autoritärer Staat der mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar ist, nicht weit.
Insider
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@ Frau Junghans
Ihre Zeilen:
“@CSU-Mitglied
…und wieso ist die CSU mit ihren tollen “eidesstattlichen Erklärungen” dann vor Gericht baden gegangen?”
hätte ich auch für eine Frage gehalten. Da haben CSU-Mitglied und ich wohl in der Schule was falsch verstanden. Uns wurde gelehrt, dass dieses Satzzeichen am Ende Ihrer Zeilen ein Fragzeichen sei und man eine Frage auch an der Wortstellung erkennen kann.
@ Adalbert Singhuber
Ihre Informationen sind falsch. Vor dem Landgericht war kein einziger Zeuge geladen. Nicht einmal die beklagte CSU durfte eine eigene Stellungnahme abgeben.
Vor dem Bezirksvorstand wurden nur ein geringer Teil der benannten Zeugen gehört.
In die Juristendebatte mische ich mich nicht ein, gähn!
Adalbert Singhuber
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@ Insider:
Ich gebe Ihnen Recht, dass vor dem LG Regensburg kein Zeuge gehört wurde. Etwas anderes habe ich aber auch nicht behauptet. Ich habe einzig geschrieben, dass dem LG Regensburg das Dossier und darin entahltenen schrifltichen Aussagen (die “eidesstattlichen Versicherungen”) vorgelegt wurden, das Gericht als diese schrifltichen Aussagen durchaus zu würdigen hatte.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass man mit der Unterschrift unter eine eidesstattliche Versicherungen auf verscihert, dass die Schildung vollständig ist (denn nur dann wäre sie wahr). Eine Anhörung (die ein Gericht durchaus anordnen kann) brächte also nur als zustätzliche Entscheidungsmoment den persönlichen Eindruck des Zeugen. Die erscheint regelmäßig als nicht notwendig.
domiNO
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@junghans:
Mein erster und letzter Satz meines gestrigen Postings sind doch korrektes Deutsch, das gäbe ist ein Konjunktiv und das sie klein geschrieben steht für die beiden Pole und das Sie groß geschrieben für die direkte Ansprache. Haben Sie sich an was anderem gestoßen oder wo haben Sie was anderes gelernt?
Im übrigen schätze ich dieses Forum als offenes Forum, wo sich jeder in jede Diskussion einmischen darf. Weisen Sie doch mal nach, woran man erkennt, dass Barbara Junghans Ihr richiger Name ist, es ist hier eben ohnehin nicht plausibilisiert..
Matthias Beth
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Wenn nun Mandatsbeiträge rechtlich eine freiwillige Spende sind der CSU Mandatsträger, warum haben die beiden Personen, die fehlenden Mandatsbeiträge eines zeitraumes X dann nachbezahlt?
Eigentliche müssten nun alle CSU-Mandatsräger ihre Mandatsbeiträge zrückfordern, sollten Sie diese nicht als Spende geltend gemacht haben, den es gibt keine Verpflichtung zu deren Zhalung, die CSU-Satzung ist in diesem Punkt offenbar nicht rehctskonform!
In einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 6. März 2009, Titel “Schaidinger und Weber wehren sich vehement” dass es den beiden genannten Personen, ” nicht mehr zuzumuten sei, dass sie mit namhaften Beiträgen einen Verband finanzieren, der sie bekämpft, wo er nur kann”.
Wenn Sie keine Mandatsbeiträge zahlten, warum haben sich die beiden dann beschwert in der Presse?
Staufenschenk Henning
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Gibt es eigentlich schon Neuigkeiten hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellten “Probleme”?
Veits M.
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@ Matthias Beth
Treulose Gesellen? Unvollständige Forderungen! Wählbarkeit der CSU?
Lesen Sie doch bitte meinen früheren Beitrag. Es ist zu differenzieren:
1. Die – unvollständige – Zahlungspflicht aus der Partei-Satzung. Diese ist nicht anzweifelbar. Ihre -allseitige- Befolgung ist die Grundlage der gegenseitigen Treue in der CSU (Treueverhältnis). Wenn der Beitrag gezahlt ist, kann er nicht(!) zurückgefordert werden.
2. Das Parteiengesetz (Bundesgesetz) sagt (angeblich), dass diese – nach innen – bestehende Zahlungsverpflichtung gerichtlch nicht durchgesetzt werden kann. Diese fehlende gerichtliche Durchsetzbarkeit ändert aber nichts an der bestehenden Zahlungspflicht. Es handelt sich vielmehr um eine sog. “unvollständige Forderungen” – Einzelheiten auf http://www.uni-leipzig.de/~handel/Material/Schuldrecht/Folien_01.doc – .
3. Das Grundgesetz besagt (Art. 21 Abs.1), dass die “innere Ordnung” jeder Partei “demokratischen Grundsätzen entsprechen muss”. Wie sieht es folglich aus mit der innerparteilichen Demokratie in der Regensburger CSU? Zur Demokratie gehört auch das Willkürverbot des Art. 3 Abs.1 GG.
Jenseits aller strafrechtlichen Fragen (des wohl nicht abgehandelten Missbrauchstatbestands?) vermisse ich doch bei den jüngeren CSU-lern, die nach der Macht streben, ein deutliche Erklärung darüber, dass die Zahlung von Beiträgen nicht in der Willkür des Einzelnen liegt, dass die parteiinternen Regeln für alle gelten.
Und dass sie jedenfalls in Zukunft diese demokratischen Grundsätzen hoch halten wollen.
Auch um Bürgern wieder einen Anreiz zu geben, der CSU beizutreten oder sie zu wählen.
Barbara Junghans
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@ Schlaumeier-domiNO
Sie haben natürlich völlig recht: Mein echter Name ist nicht Barbara Junghans, sondern Emma Peel. Noch Fragen?
Sie verteidigen Ihr Deutsch. Darf ich dann trotzdem anmerken, dass man eine Sache entweder “ruhen läßt” oder “auf sich beruhen”. Bei “Sie wärmens” auf fehlt das Apostroph (Auslassungszeichen) für das “e” vor dem “s”. Auf Grund meiner Tätigkeit und des in Zweifelsfällen zu Rate gezogenen Duden bin ich ziemlich gut in meiner Muttersprache.
Aber das sind ja wieder nur Ablenkungsmanöver, die Sie hier fahren. Die ursprünglichen Punkte meiner Kritik lagen ja auf einem völlig anderen Sektor. Darauf sind Sie wohlweislich nicht eingegangen.
domiNo
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@junghans
Einigen wir uns auf ein für Sie ehrenhaftes “unentschieden”, da ich nicht darüber diskutieren will, ob der erste Satz der am Anfang des Postings steht. Das war mein Satz mit dem Ihnen unbekannten “gäbe”. Um nochmal auf Ihre “Nicht-Anonymität” zurückzukommen, wie in den meisten anderen Online-Foren ist es auch hier üblich, sich mit echtem Namen zu registrieren, der aber eben nicht angezeigt wird. Der Redaktion ist also meine Identität durchaus bekannt. Aus meiner Sicht hat dies den Vorteil, dass Argumente ohne Ansehen der Person oder sonstiger Formalien abgewogen werden können.
StuhloderSessel
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@junghans und domiNo
Unbedingt weitermachen. Keinesfalls aufhören!
Bitte! :-)
Barbara Junghans
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@StuhloderSessel
Entschuldigung, dass ich Sie (und vermutlich andere) genervt habe. Ich werde in Zukunft meine Neigung, andere zu ermuntern, sich durch ihre eigenen Worte zu entlarven, im Zaum halten. Versprochen!
StuhloderSessel
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@junghans
Warum so devot, Frau Junghans?
Kein Grund zum entschuldigen (oder eher “zur Entschuldigung”?).
Ich bin geradezu entzückt, dass Sie die Sache doch nicht auf sich beruhen lassen und uns alle weiterhin an Ihrem perfektem Deutsch teilhaben lassen.
Neigungen, vor allem solche die Andere gerne entlarven wollen, sollte man aber nicht unterdrücken. Leben Sie Ihre Neigung bitte aus!
Jochen Schweizer
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Jeder kann nach wie vor in der Öffentlichkeit behaupten, dass H. OB Schaidinger und Bürgermeister Weber die in der CSU-Satzung festgelegten Mandatsbeiträge über Jahre hinweg nicht im vollem Umfang an den Kreisverband abführte, man spricht in Insiderkreisen von 5-stelligen EUR Beträgen, denn das “Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig” .
Die Staatanwalschaft in Regensburg stellte nur fest, wenn man den Presseberichten glauben schenken darf, dass keine Straftat vorläge, da die Mandatsbeiträge, nach deren Auffassung freiwillige Spenden an die CSU seien.
Hinweis:
In der CSU-Satzung steht allerdings in diesem Zusammenhnag das Wort “Verpflichtung”.
Umkehrschluss:
Auf eine Verpflichtungerklärung bzw. -forderung in einer Parteisatzung sollte man nicht mehr vertrauen!