Corona-Schnelltests: Zahlen Sie auf keinen Fall!
Einen kostenlosen Corona-Schnelltest gibt es nur einmal pro Woche. Diese Aussage kursiert in Facebook-Gruppen, auf der Seite der Stadt Regensburg und aktuell auch in der Mittelbayerischen Zeitung. Doch tatsächlich ist diese Information falsch. Das stellt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber unserer Redaktion klar.
„Mindestens einmal pro Woche“. So oft haben Bürgerinnen und Bürger (mit ständigem Wohnsitz in Deutschland) Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest. Diese schwammige Formulierung in der entsprechenden Testverordnung, die der Bund bereits im März erlassen hat, sorgt für Verwirrung und Inkonsistenzen. Und sie bietet Spielraum für Bauernfängerei. Denn die Frage, wie oft man denn nun tatsächlich Anspruch auf einen kostenlosen Test hat, der zum Einkaufen abseits des täglichen Bedarfs und perspektivisch zum Besuch von Gaststätten oder Kultureinrichtungen notwendig ist, beantwortet der Verordnungstext nicht.
Auch unter den Regensburgerinnen und Regensburgern herrscht darüber Verwirrung. In verschiedenen Facebook-Gruppen gibt es Einträge wie:
„Weil hier gestern mehrfach gesagt wurde, dass man dort (bei einer privaten Schnellteststation im Regensburger Stadtgebiet, Anm. d. Red.) jeden Tag einen Test machen könne, weil die mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen würden. Das stimmt nicht! Ich habe von Denen selbst eine Antwort bekommen und es ist wie überall: Sie rechnen mit der Krankenkasse ab und es gibt einen kostenlosen Test pro Woche.“
Gleich vorneweg: Die Antwort, die der Facebook-Nutzerin gegeben wurde, ist falsch. Doch es scheint wenig verwunderlich, dass solche Behauptungen kursieren.
Stadt und MZ tragen zur Verwirrung bei
Während einige private Anbieter schlicht die Formulierung des Verordnungstextes übernehmen („mindestens einmal pro Woche“), findet man bei anderen gar keine Aussage dazu, wie oft kostenlose Bürgertests möglich sind. Die Stadt Regensburg scheint die Aussage aus der Facebook-Gruppe zu bestätigen. Auf der Homepage des städtischen Testzentrums findet sich der Hinweis, dass ein Schnelltest „1 x wöchentlich kostenlos“ sei. Eine Sprecherin räumt zwar auf Nachfrage ein, dass man gar nicht ernsthaft überprüfen könne, ob jemand nun schon zum zweiten oder dritten Mal die Woche käme – doch das steht nicht auf der städtischen Homepage.
Auch die Mittelbayerischen Zeitung verbreitet solche Aussagen in einem aktuellen Bericht über ein privates Schnelltestzentrum, das gerade eröffnet hat. Dort heißt es: „Bürger in Deutschland können sich einmal pro Woche kostenlos mit einem Corona-Schnelltest testen lassen.“
Kostenpflichtige Test zum doppelten Preis
Mancher Private bietet auf seiner Seite – scheinbar folgerichtig – neben den kostenlosen Anti-Gen-Schnelltests („Bürgertests“) dieselben Tests denn auch kostenpflichtig an. Die Preise reichen hier bis zu knapp 40 Euro. Eine durchaus stolze Summe, wenn man bedenkt, dass der Bund die Kosten für einen solchen Test deutlich niedriger veranschlagt. Für einen kostenlosen Bürgertest erhalten die Betreiber der Schnelltestzentren nämlich lediglich 18 Euro, sechs davon für das Testkit, zwölf davon die Durchführung. Wer privat bucht zahlt dagegen mehr als das Doppelte und bekommt dieses Geld auch nicht erstattet.
Ein lukratives Geschäft also, sobald Gastronomie und Kultureinrichtungen wieder öffnen dürfen und viele häufiger als nur einmal die Woche einen Schnelltest in Anspruch nehmen werden.
Ministerien stellen klar: Bürgertests mehrmals pro Woche möglich
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum einige Private ohne Not auf dieses scheinbar lukrative Geschäft verzichten. Ein Münchner Schnelltestzentrum etwa wirbt auf seiner Homepage damit, dass man sich „kostenlos & täglich“ an sieben Tagen die Woche testen lassen könne. In Regensburg informieren beispielsweise die privaten Betreiber der Schnellteststationen in der Maxstraße, Stadtamhof und am Dachauplatz in ihren FAQ ebenfalls darüber, dass die „kostenlosen Bürgertests“ auch „mehrfach in der Woche durchgeführt werden“ können, „solange keine Knappheit der Tests besteht“.
Und tatsächlich ist diese Information – das bestätigt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums – auch vollkommen richtig. Prinzipiell habe „jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion. „Es können also mehrere Tests pro Woche sein – im Rahmen der Verfügbarkeit der Testkapazitäten.“ Ähnlich lautet auch die Auskunft einer Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Demnach hat jede asymptomatische Person Anspruch „mindestens einmal die Woche“ Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, zusätzlich zu den bereits länger existierenden kostenlosen PCR-Tests. „Es wird nicht überprüft, wie oft sich eine Person testen lässt. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Bayerischen Testangebot, wird davon ausgegangen, dass die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst mit dem Angebot umgehen.“
Fazit: Buchen Sie auf keinen Fall einen kostenpflichtigen und überteuerten Schnelltest, wenn Sie einkaufen, die Gastronomie oder Kultureinrichtungen besuchen wollen. Lassen Sie sich auch nicht abwimmeln. Sie haben Anspruch auf mehrere kostenlose Tests pro Woche – so lange der Vorrat reicht – und wer etwas anderes behauptet, liegt falsch.
Mr. T.
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Dass das mit der Abrechnung über die Krankenkasse ein Schmarrn ist, sollte man eigentlich daran erkennen, dass man nicht nach der Krankenkasse gefragt wird. Ich wurde zumindest bei keinem Testanbieter bislang danach gefragt.
Genauso hätten einige der mir bekannten Testanbieter in ihrem Prozess auch keine Möglichkeit, die Anzahl der Tests zu kontrollieren.
Ursula
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Mittlerweile haben wir einen Stand erreicht,der alle Bürger nur noch verunsichert. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
auch_ein_regensburger
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@ Ursula
Vor allem einen Stand an Desinformation, dargeboten von denen, die möglichst viel Verunsicherung verbreiten wollen, um dann ihr mieses extremistisches Süppchen kochen zu können.